Arbeitsvertraege wg. Assistenz
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Arbeitsvertrag W.
Zwischen
Herr Oliver Lenz (als Arbeitgeber)
wohnhaft: Carl-von-Ossietzky-Str. 6, 14471 Potsdam
und
Frau W. (als Arbeitnehmerin) wohnhaft: ...
Präambel
Der Arbeitgeber ist schwerbehindert. Um ihm ein selbständiges und selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen, bedarf er der von ihm selbstorganisierten Assistenz.
Tätigkeit
Die Arbeitnehmerin wird ab dem 1.2.2012 bei dem Arbeitgeber als persönliche Assistentin gemäß Zielvereinbarung zwischen dem Arbeitgeber und der Stadt Potsdam beschäftigt. Das Arbeitsverhältnis ist befristet bis zum 1.7.2012. Grund: Befristung der Zielvereinbarung.
Es werden sechs Monate Probezeit vereinbart.
Arbeitszeit
Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit beträgt 40 Stunden.
Die Verteilung der täglichen Arbeitszeit wird während regelmäßig stattfindender Team-Sitzungen vom Arbeitgeber festgelegt. Dabei werden die Wünsche der Arbeitnehmerin nach Möglichkeit berücksichtigt.
Die Arbeitnehmerin ist im Rahmen der wöchentlichen Arbeitszeit verpflichtet, auch an Sonn- und Feiertagen zu arbeiten, entsprechend der teaminternen Regelungen Krankheitsvertretungen zu übernehmen, Schichtdienst zu leisten sowie an den Teamsitzungen teilzunehmen.
Entlohnung
Die Arbeitnehmerin erhält ein Gehalt in Höhe von 1.162,50 EUR Brutto und an Sams-/Sonn- und Feiertagen einen Zuschlag.
Vergütungsanspruch
Sollte sich der Arbeitgeber einer stationären Heilbehandlung unterziehen müssen und die persönliche Assistenz nicht in Anspruch nehmen, so besteht kein Anspruch auf eine Vergütung ab dem übernächsten Monat.
Urlaub
Der Arbeitnehmerin steht ein jährlicher Urlaubsanspruch von 26 Werktagen zu. Der Urlaubsanspruch verringert sich für jeden Monat, an dem das Beschäftigungsverhältnis nicht bestanden hat, um 1/12.
Beendigung des Arbeitsverhältnisses/Kündigungsfristen
Die Kündigung muss schriftlich erfolgen.
Schweigepflicht
Die Arbeitnehmerin verpflichtet sich, über alle Angelegenheiten und Umstände, die ihr im Rahmen ihres Arbeitsverhältnisses bekannt werden, gegenüber Dritten Stillschweigen zu bewahren. Die Schweigepflicht erstreckt sich auf alle Umstände, die den Arbeitgeber betreffen. Im Zweifel hat sich die Arbeitnehmerin über den Umfang der Schweigepflicht zu erkundigen und sich gegebenenfalls von der Schweigepflicht entbinden zu lassen. Die Schweigepflicht gilt grundsätzlich auch gegenüber Angehörigen und Freunden. Dies gilt auch nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses.
Vertragsgrundlage
Das Arbeitsverhältnis ist auflösend bedingt durch den endgültigen Wegfall der Kostenübernahme durch den Sozialhilfeträger und/oder den Träger der Pflegeversicherung.
Sonstige Vereinbarungen
Die Arbeitnehmerin versichert, dass sie mit Vertragsabschluss wahrheitsgemäß Auskunft über mögliche weitere Beschäftigungsverhältnisse gegeben hat. Die Arbeitnehmerin verpflichtet sich, in Zukunft keine anderweitige Beschäftigung ohne Absprache mit dem Arbeitgeber einzugehen. Die etwaige Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieses Vertrages lässt die Wirksamkeit der übrigen Vertragsbestimmungen unberührt.
Potsdam, den ____________________
_______________________ _____________________________ Arbeitgeber Arbeitnehmerin
Arbeitsvertrag B.
Arbeitsvertrag
Zwischen
Herr Oliver Lenz (als Arbeitgeber)
wohnh.: Carl-von-Ossietzky-Str. 6, 14471 Potsdam
und
Frau B. (als Arbeitnehmerin)
wohnh.: []
Präambel
Der Arbeitgeber ist schwerbehindert. Um ihm ein selbständiges und selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen, bedarf er der von ihm selbst organisierten Assistenz.
Tätigkeit
Die Arbeitnehmerin wird ab dem 1.2.2012 bei dem Arbeitgeber als persönliche Assistentin gemäß Zielvereinbarung zwischen dem Arbeitgeber und der Stadt Potsdam beschäftigt. Das Arbeitsverhältnis ist befristet bis zum 1.7.2012. Grund: Befristung der Zielvereinbarung.
Es werden sechs Monate Probezeit vereinbart.
Arbeitszeit
Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit beträgt 12,5 Stunden.
Die Verteilung der täglichen Arbeitszeit wird während regelmäßig stattfindender Team-Sitzungen vom Arbeitgeber festgelegt. Dabei werden die Wünsche der Arbeitnehmerin nach Möglichkeit berücksichtigt.
Die Arbeitnehmerin ist im Rahmen der wöchentlichen Arbeitszeit verpflichtet, auch an Sonn- und Feiertagen zu arbeiten, entsprechend der teaminternen Regelungen Krankheitsvertretungen zu übernehmen, Schichtdienst zu leisten sowie an den Teamsitzungen teilzunehmen.
Entlohnung
Die Arbeitnehmerin erhält einen Nettolohn in Höhe von 350 EUR pro Monat.
Vergütungsanspruch
Sollte sich der Arbeitgeber einer stationären Heilbehandlung unterziehen müssen und die persönliche Assistenz nicht in Anspruch nehmen, so besteht kein Anspruch auf eine Vergütung ab dem übernächsten Monat.
Urlaub
Der Arbeitnehmerin steht ein jährlicher Urlaubsanspruch von 26 Tagen zu. Der Urlaubsanspruch verringert sich für jeden Monat, an dem das Beschäftigungsverhältnis nicht bestanden hat, um 1/12.
Beendigung des Arbeitsverhältnisses/Kündigungsfristen
Die Kündigung muss schriftlich erfolgen.
Schweigepflicht
Die Arbeitnehmerin verpflichtet sich, über alle Angelegenheiten und Umstände, die ihr im Rahmen ihres Arbeitsverhältnisses bekannt werden, gegenüber Dritten Stillschweigen zu bewahren. Die Schweigepflicht erstreckt sich auf alle Umstände, die den Arbeitgeber betreffen. Im Zweifel hat sich die Arbeitnehmerin über den Umfang der Schweigepflicht zu erkundigen und sich gegebenenfalls von der Schweigepflicht entbinden zu lassen. Die Schweigepflicht gilt grundsätzlich auch gegenüber Angehörigen und Freunden. Dies gilt auch nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses.
Vertragsgrundlage
Das Arbeitsverhältnis ist auflösend bedingt durch den endgültigen Wegfall der Kostenübernahme durch den Sozialhilfeträger und/oder den Träger der Pflegeversicherung.
Sonstige Vereinbarungen
Die etwaige Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieses Vertrages lässt die Wirksamkeit der übrigen Vertragsbestimmungen unberührt.
Potsdam, den ____________________ _____________________________ _____________________________ Arbeitgeber Arbeitnehmerin