Arbeitsvertrag(Entwurf)

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Inhaltsverzeichnis

BP,CS, JH, DW

Zwischen Oliver Lenz, Carl-von-Ossietzky-Str. 6, 14471 Potsdam
(im folgenden Arbeitgeber genannt)

und
Max Mustermann, Musterstraße 6, 00000 Musterstadt
(im folgenden Assistent_in genannt)

wird folgender

A R B E I T S V E R T R A G

abgeschlossen.

Präambel

Der Arbeitgeber ist schwerbehindert. Um ihm ein selbständiges und selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen, bedarf er der von ihm selbstorganisierten Assistenz.

Eintritt

Beginn der Beschäftigung: 1.3.2013

Tätigkeitsbeschreibung

Pflege und Assistenz sowie Begleitung im Krankenhaus und an sonstigen Aufenthaltsorten des körperbehinderten Arbeitgebers.

Arbeitszeit

Es handelt sich um eine sogenannte Blockarbeitszeit, das heißt auf eine Anzahl Arbeitstage mit rund-um-die-Uhr-Assistenz, folgt eine Anzahl freier Tage. Es wird dabei eine wöchentliche Mindestarbeitszeit von 24 (36) Stunden garantiert. Seitens des/der Assistent_in besteht grundsätzlich die Bereitschaft, bei Urlaubs- und Krankheitsvertretung sowie bei anderweitigen Engpässen über diese Mindestarbeitszeit hinaus an weiteren Tagen zu arbeiten. Diese Mehrarbeit wird wie planmäßige Arbeit bezahlt. Jeweils bis zum 25. des Monats wird ein Dienstplan für den folgenden Monat erstellt.

Verdienst

Die Arbeitnehmer_in erhält ein Gehalt in Höhe von ......... EUR Brutto und an Sams-/Sonn- und Feiertagen einen Zuschlag. Die Einarbeitungszeit der Assistent_in wird nicht entlohnt.

Probezeit

Es wird eine Probezeit von 6 Monaten vereinbart.

Urlaub

Der Arbeitnehmer_in hat einen jährlichen Urlaubsanspruch von 26 Werktagen. Der Urlaubsanspruch verringert sich für jeden Monat, an dem das Beschäftigungsverhältnis nicht bestanden hat, um 1/12.

Kündigung

Die Kündigung muss schriftlich erfolgen.

Schweigepflicht

Die Arbeitnehmer_in verpflichtet sich, über alle Angelegenheiten und Umstände, die ihr im Rahmen ihres Arbeitsverhältnisses bekannt werden, gegenüber Dritten Stillschweigen zu bewahren. Die Schweigepflicht erstreckt sich auf alle Umstände, die den Arbeitgeber betreffen. Im Zweifel hat sich die Arbeitnehmer_in über den Umfang der Schweigepflicht zu erkundigen und sich gegebenenfalls von der Schweigepflicht entbinden zu lassen. Die Schweigepflicht gilt grundsätzlich auch gegenüber Angehörigen und Freunden. Dies gilt auch nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses.

Sonstige Vereinbarungen

  • Mündliche Vereinbarungen erhalten erst nach schriftlicher Bestätigung Gültigkeit.
  • Das Arbeitsverhältnis ist auflösend bedingt durch den teilweisen oder endgültigen Wegfall der Kostenübernahme durch einen oder mehrere Kostenträger (z.B. der Sozialhilfeträger, der Kranken- und/oder Pflegeversicherung usw.)
  • Feiertage zählen als normale Arbeitstage.
  • Arbeitsunfähigkeiten muß unverzüglich angezeigt werden, da der Arbeitgeber um seines Überleben willens Ersatz organisieren muß.
  • Nebenbeschäftigungen müssen dem Arbeitgeber unverzüglich angezeigt werden.
  • Der Arbeitnehmer verpflichtet sich, telefonisch oder per Facebook erreichbar zu sein.


Potsdam, den ………………


Arbeitgeber: _________________________ Assistent_in: _________________________

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