Bescheid über die Ablehnung von Leistungen nach SGB XII vom 10.12.2014

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Landeshauptstadt Potsdam
Der Oberbürgermeister
FB Soziales und Gesundheit
Hegelallee 6-8, Haus 2
S.

10.12.2014

Herrn
Rüdiger Otto
Feuerbachstr. 35
14471 Potsdam

BESCHEID über die Ablehnung von Leistungen nach SGB XII
hier: persönliches Budget

Sehr geehrter Herr Lenz,

Sie beantragen die Kostenübernahme für Dienstbesprechnungen,

so im Original!

Vorbereitung dieser, Kosten für Korrespondenz mit Sozialversicherungsträgern, Porto und Telefonkosten für die Zeit von September 2014 - November 2014 in Höhe von 1343,17 EUR.

Diesem Antrag wird nicht entsprochen.

Sie erhalten seit August 2014 bis Januar 2015 aus Gründen der Kulanz während der Zeit des Widerspruchsverfahrens das Budget in der Höhe des gerichtlichen Vergleichs vom 10.03.2014.
In der Regel wird das Budget im Voraus, also am Monatsende des Vormonates dem Budgetkonto aufgebucht.

Mit dem Budget sind alle Aufwendungen ,so die Bezahlung der Assistenten, Kosten für Dienstberatungen, Regiekosten und andere Aufwendungen zur Erfüllung der Arbeitgeberpflichten, abzugelten.

Der Budgetnehmer ist verpflichtet, entsprechend der abgeschlossenen Zielvereinbarungen die Verwaltung seines Budgets verantwortungsbewußt zu gestalten.

Die Abrechnungen der geleisteten Arbeit der Assistenten und deren Bezahlung kann erst nach Beendigung des Monats, üblicherweise im Folgemonat erfolgen.

Die zeitlich verzögerte Auszahlung des Budgets für die Monate September bis November war bedauerlich, konnte jedoch keine Auswirkung auf die Bezahlung der Assistenten haben, da sie jeweils noch im laufenden Monat erfolgte.

Ein entstandener Schaden ist nicht zu sehen.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe dieses Bescheides schriftlich oder zur Niederschrift beim Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Potsdam oder beim Fachbereich Soziales und Gesundheit, oder bei jeder anderen Dienststelle innerhalb der Stadtverwaltung Potsdam, Sitz in 14469 Potsdam, Friedrich-Ebert-Straße 79/81, Widerspruch eingelegt werden.

Mit freundlichen Grüßen
im Auftrag
gez.
(S.)

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