Bescheid Kosten Begleitperson vom 14.08.17

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Landeshauptstadt Potsdam
Der Oberbürgermeister
Fachbereich Soziales und Gesundheit
R.
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Oliver Lenz
Carl-von-Ossietzky-Str. 6
14471 Potsdam

14.08.2017

BESCHEID über die Gewährung von Leistungen zur Teilhabe am gemeinschaftlichen und kulturellen Leben — Kosten für die Begleitperson vom 23.07.17 - 31.07.17 Für: Oliver Lenz, geb. 15.05.1966

Sehr geehrter Herr Lenz,

Sie stellten mit Ihren Schreiben vom 17.07.2017 einen Antrag auf Übernahme der Kosten für die Begleitperson während Ihres Urlaubs in Oberhof vom 23.07.2017 bis 31.07.2017, sowie auf Übernahme der Kosten für den Transport der Hilfsmittel in Höhe von 127,20 Euro. Die Quittung für die Unterkunftskosten Ihrer Begleitperson in Höhe von 211,00 Euro reichten Sie am 06.08.2017 ein.

Ihrem Antrag wird gemäß § 22 Eingliederungshilfeverordnung entsprochen.
Die Kosten der Begleitperson i.H.v. 211,00 Euro werden vom Sozialhilfeträger übernommen, genauso die Kosten für den Transport der Hilfsmittel an den Urlaubsort i.H.v. 127,20 Euro. Den Betrag von insgesamt 338,20 Euro habe ich heute zur Zahlung angewiesen.

Mit freundlichen Grüßen
im Auftrag
gez. K.

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