Bescheid Widerspruch
Landeshauptstadt Potsdam
FB Soziales, Gesundheit und Umwelt
Hegelallee 6-8‚ Haus 2
Potsdam, 29.05.2012
Herrn
Oliver Lenz
Carl-von-Ossietzky-Str. 6
14471 Potsdam
Widerspruchsverfahren
Reg.-Nr. W 90 / 12
Widerspruch vom 20.03.2012
Sehr geehrter Herr Lenz,
den Bescheid vom 23.02.2012 hebe ich insoweit auf, als dass Ihrem Antrag auf Erhöhung der Assistenzstunden; einem gekürzten Pflegegeld, einem Pauschalbetrag für Krankheit und Schwangerschaft und der Gewährung von Samstags-, Sonntags- und Feiertagszuschlägen an allen bewilligten Stunden vollständig entsprochen wird.
Inhaltsverzeichnis |
Begründung:
Ihnen wird neben Ihrem Budget für das Arbeitgebermodell nach § 66 Abs. 2 Sozialgesetzbuch XII ein um 2/3 gekürztes Pflegegeld in Höhe von 233,33 EUR ab dem 01.02.2012 gewährt, mit dem Sie unvorhergesehene Bedarfe decken können. Die Kürzung um 2/3 erfolgt, da Ihnen bereits Leistungen zur Absicherung Ihres Pflegebedarfes in Form eines Budgets als Arbeitgeber gewährt wird.
Im Rahmen der Eingliederungshilfe wird Ihnen ein täglicher Bedarf von 2 Stunden ab dem 01.02.2012 anerkannt und Ihnen somit insgesamt 8 Stunden für Hilfe über Assistenz gewährt. Die Zuschläge für Samstag, Sonn- und Feiertage werden ab dem 01.02.2012 für je 8 Stunden an den entsprechenden Tagen gewährt.
Pauschalbeträge für Krankheit und Schwangerschaft in Höhe von insgesamt 2 % werden ab dem 01.02.2012 gewährt.
Im Bezug auf den nächtlichen Hilfebedarf und dem Arbeitgeberanteil ziehen Sie den Widerspruch zurück.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen den Bescheid des Oberbürgermeisters der Landeshauptstadt Potsdam, Fachbereich Soziales» Gesundheit und Umwelt vom 29.05.2012 kann innerhalb eines Monats nach Zustellung dieses Widerspruchsbescheides Klage bei dem Sozialgericht in Potsdam, Rubensstr. 8, 14467 Potsdam, schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundenbeamten bei der Geschäftsstelle dieses Gerichts oder in elektronischer Form gemäß der Formerfordernis der Verordnung über den elektronischen Rechtsverkehr im Land Brandenburg erhoben werden.
Die Klage muss den Kläger, den Beklagten und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen.
Entscheidung über die Erstattung von Kosten:
Die Ihnen Im Widerspruchsverfahren entstandenen Kosten werde ich auf Antrag erstatten, soweit sie nachgewiesen werden und notwendig waren. Dies gilt auch für die Gebühren und Auslagen Ihres Bevollmächtigten (§ 63 SGB X bzw. § 80 Abs. 1 Satz 1, 2 Abs. 2 und 3 VwVfG Bdg.).
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe dieses Bescheides schriftlich oder zur Niederscnrift beim Oberbürgmeister der Landeshauptstadt Potsdam oder beim Fachbereich Soziales, Gesundheit und Umwelt, oder bei jeder anderen Dienststelle innerhalb der Stadtverwaltung Potsdam, Sitz in 14469 Potsdam, Friedrich-Ebert-Straße 79/81, Widerspruch eingelegt werden.
Mit freundlichen Grüßen
im Auftrag
gez. S.
Berechnung Pflege
Fall Lenz, Oliver:
6 h pro Tag/Pflege, 7 Tage die Woche
Vergütungsanteil:
Gesamtkosten je Stunde Netto | 7,40 | EUR |
Krankenversicherung | 15,50% | |
Pflegeversicherung | 1,95% | |
Rentenversicherung | 19,60% | |
Arbeitslosenversicherung | 3,00% | |
SV-Beiträge gesamt | 40,05% | |
AG-Anteil | 19,575% | |
Umlage U1 | 1,70% | |
Umlage U2 | 0,30% | |
Arbeitgeberanteil gesamt | 21,575% | |
Gesamtkosten je Stunde Brutto | 9,00 EUR | EUR |
mal Stunden/Tag | 6 |
mal 365 Tage | 365 |
Jahreskosten Brutto | 19.710,00 EUR | |
zuzüglich Pauschale Unfallversicherung | 90,00 EUR | |
zuzüglich Pauschale Dienstberatung | 0,00 EUR | |
zuzüglich Pauschale Regiekosten | 360,00 EUR | 30,00 EUR/Monat x 12 Monate |
zuzüglich Samstagsarbeit | 561,60 EUR | 9,00 EUR/h x 6 h x 52 Samstage x 20% |
zuzüglich Sonntagsarbeit | 702,00 EUR | 9,00 EUR/h x 6h x 52 Sonntage x 25% |
zuzüglich Feiertage | 189,00 EUR | 9,00 EUR/h x 6 h x 10 Feiertage X 35% (durchschnittlich 10 Feiertage) |
zuzüglich Pauschale 24./31.12. | 6,30 EUR | 9,00 EUR x 2 Tage x 35% |
Jahreskosten Gesamt Brutto | 21.618,90 EUR | |
durchschnittliche Monatspauschale Pflege | 1.801,58 EUR |
Berechnung Eingliederungshilfe
Fall Lenz, Oliver:
2 h pro Tag/EGH, 7 Tage die Woche
Gesamtkosten je Stunde Brutto | 9,00 EUR | |
mal Stunden/Tag | 2 | |
mal 365 Tage | 365 | |
Jahreskosten Brutto | 6.570,00 EUR | |
zuzüglich Pauschale Unfallversicherung | 90,00 EUR | |
zuzüglich Pauschale Dienstberatung | 0,00 EUR | |
zuzüglich Pauschale Regiekosten | 360,00 EUR | 30,00 EUR/Monat x 12 Monate |
zuzüglich Samstagsarbeit | 187,20 EUR | 9,00 EUR/h x 2 h x 52 Samstage x 20% |
zuzüglich Sonntagsarbeit | 234,00 EUR | 9,00 EUR/h x 2 h x 52 Sonntage x 25% |
zuzüglich Feiertage | 63,00 EUR | 9,00 EUR/h x 2 h x 10 Feiertage X 35% (durchschnittlich 10 Feiertage) |
zuzüglich Pauschale 24./31.12. | 6,30 EUR | 9,00 EUR x 2 Tage x 35% |
Jahreskosten Gesamt Brutto | 7.510,50 EUR | |
durchschnittliche Monatspauschale EGH | 625,88 EUR |
Summe
1.801,58 EUR | Pflege | |
625,88 EUR | EGH | |
(neu) korrigiert | 2.427,45 EUR | Gesamt/Monat |
bisher | 2.180,55 EUR | Gesamt/Monat |
Mehrkosten | 246,90 EUR | Gesamt/Monat ohne Reduzierung Samstagszuschlag |
Der Abzug von Pflegegeld in Höhe von 700,00 EUR sowie Erstattung der fiktiven Lohnfortzahlungskosten von 504,00 EUR sind noch nicht erfolgt. In der Monatspauschale ist die doppelte Finanzierung von Unfallversicherung und Regiekosten in Gesamthöhe von 450,00 EUR noch enthalten.