Beschluss des Sozialgerichts Potsdam vom 11.10.2013

Aus cvo6
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Sozialgericht Potsdam

Az.: S 20 SO 67/13 ER

Beschluss

In dem Rechtsstreit

Oliver Lenz,
Carl-von-Ossietzky-Straße 6, 14471 Potsdam

- Antragsteller -

Prozessbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Peter Klink,
Lennéstraße 71, 14471 Potsdam,

gegen

Landeshauptstadt Potsdam,
vertreten durch den Oberbürgermeister, dieser vertreten durch d.

Fachbereich Soziales,
Gesundheit und Umwelt
der Landeshauptstadt Potsdam,
Hegelallee 6-8, 14469 Potsdam

- Antragsgegnerin -

hat die 20. Kammer des Sozialgerichts Potsdam

am 11. Oktober 2013

durch die Richterin am Sozialgericht H.
ohne mündliche Verhandlung
b e s c h l o s s e n :

  1. Die Antragsgegnerin wird verpflichtet, dem Antragssteller ab dem 1. August 2013 vorläufig bis zur Entscheidung in der Hauptsache, längstens bis zum 31. Juli 2014, monatlich einen Betrag für das beantragte persönliche Budget von 6.500,00 € zu bewilligen und zu zahlen. Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt.
  2. Die Antragsgegnerin hat dem Antragsteller 2/3 der außergerichtlichen Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens zu erstatten.

Die Gründe der Entscheidung der Kammer werden den Beteiligten binnen zwei bis drei Werktagen übermittelt.

H.

Ausgefertigt
(S.), Justizbeschäftigte
als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle

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