Eingangsbestätigung vom 12.09.16

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Landeshauptstadt Potsdam
Der Oberbürgermeister
FB Soziales und Gesundheit
Hegelallee 6-8
R.
Mein Zeichen: 384202.000079899

Herrn
Oliver Lenz
Carl-v.-Ossietzky-Str. 6
14471 Potsdam

12.09.2016

Ihr Widerspruch vom 04.09.2016, Aktenzeichen W 222 / 16
Einladung zur Anhörung gemäß § 24 Sozialgesetzbuch Zehntes Buch (SGB X)

Sehr geehrter Herr Lenz,

Ihr Widerspruch vom 04.09.2016 gegen den Bescheid vom 29.08.2016 ist eingegangen. Gemäß § 24 SGB X ist Ihnen das Recht einzuräumen, sich zum Sachverhalt zu äußern, bevor über Ihren Widerspruch entschieden wird.

Ihre Begründung werte ich als Anhörung.

Ich hatte KEINE Begründung beigefügt. Die LHP lenkt sowieso nicht ein; da ist jede Bemühung vergeblich. Diese Formulierung zeigt mir, daß ich offensichtlich recht habe…

Sollten Sie darüber hinaus noch weitere Gründe vortragen wollen, teilen Sie mir dies bitte unverzüglich unter Angabe eines von Ihnen gewünschten Termins mit. Sie haben jedoch auch die Möglichkeit, sich schriftlich zu äußern. Dies ist mit Hilfe des beigefügten Anhörungsbogens möglich, den Sie mir in diesem Fall bitte bis zum 30.09.2016 zurücksenden.

Sofern Sie weder mündlich noch schriftlich innerhalb der vorgenannten Fristen

Uii, der Textbaustein ist falsch gewählt...

Stellung nehmen, gehe ich davon aus, dass Sie Ihr Recht auf eine Anhörung nicht wahrnehmen möchten und über Ihren Widerspruch wird dann nach Aktenlage entschieden.

Mit freundlichen Grüßen
im Auftrag
gez. R.

Anlage:
Anhörungsbogen

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