Gutachten vom 25.06.16

Aus cvo6
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Prof. Dr. med. A.
Facharzt für Neurologie und Psychiatrie
Zertifizierter Gutachter der DGNB

Herrn
Richter E.
Präsident des Landgerichts
Landgericht Potsdam
Jägerallee 10-12
14469 Potsdam

Berlin, den 25.06.2016

Aktenzeichen: 13 S 68/13 Landgericht Potsdam
Rechtsstreit C. ./. Lenz

Im Auftrag

des Landgerichtes Potsdam

wird nachfolgend

ein neurologisches Sachverständigengutachten

über

Herrn Oliver Lenz, geb. am 15.05.1966,
wohnhaft: Carl-von-Ossietzky-Str. 6, 14471 Potsdam

erstattet.

Inhaltsverzeichnis

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Das Gutachten berücksichtigt eine Amtsgerichtsakte unter dem Aktenzeichen 13 S 68/13.

Das Gutachten bezieht sich ferner auf eigene Untersuchungsbefunde und –ergebnisse, die anlässlich einer ambulanten Untersuchung am 27.04.2016 in der Neurologischen Praxis, M…str., B. erhoben wurden.

Es berücksichtigt ferner medizinische Befundberichte von Herrn Lenz, die dieser zu der ambulanten Untersuchung mitbrachte.

Die genannten Befunde werden im Einvernehmen mit Herrn Lenz dem Gutachten im Anhang beigefügt.

Das Gutachten wird zu den Fragen des Beweisbeschlusses vom 15.06.2015 Stellung nehmen.

Es soll Beweis erhoben werden über die Behauptung des Beklagten,

1 a) aufgrund seiner Erkrankung an primär progredienter Multipler Sklerose mit fortschreitender Immobilität als Folge des Verlustes der Kontrollfähigkeit seines Körpers ihm ein Wohnungswechsel innerhalb der Stadt Potsdam nicht zumutbar sei, weil ein Umzug in eine andere Wohnung den Verlauf seiner Krankheit maßgeblich verschlechtere.

1 b) Ein Wohnungswechsel lasse eine akute insbesondere psychische Gefahrenlage befürchten, weil sich seine Krankheit auf alle Formen der Lebensführung auswirke und erzwungener Wohnungswechsel eine Überforderung mit den Folgen physischer und psychischer Konsequenzen darstelle, weil er befürchten müsse, seine sozialen Kontakte in seinem sozialen Umfeld nicht mehr in der bisher erfolgten Art und Weise erfahren zu können.

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Aktenmäßiger Sachverhalt:

Das Gutachten wird sich ausschließlich auf die medizinischen Aspekte des vorliegenden Verfahrens konzentrieren. Im Aktenmaterial findet sich nur ein medizinisch relevantes Protokoll, nämlich der Therapiebericht an Dr. Christian Albert vom 25.08.2014 von Promnitz - Therapie im Zentrum, Potsdam (Blatt 446):

Herr Lenz befinde sich aufgrund von progredient verlaufender Multipler Sklerose in ergotherapeutischer Behandlung. Herr Lenz zeige derzeit große Probleme in der Motorik des gesamten Körpers. Aktuelles Ziel sei der Erhalt vorhandener Funktionen... Aktuell habe Herr Lenz große Probleme in der Bewegung des linken Armes. Diesen könne er nur mit Kompensation über die Schulter bewegen. Eine eigene Bewegung sei für ihn sehr schwer und finde nur minimal statt. Ebenso habe Herr Lenz große Probleme mit der linken Hand zu greifen. Seine Greifbewegung findet nur minimal statt. Im rechten Arm finde noch eine selbständige aktive Bewegung statt. Diese falle Herrn Lenz jedoch schwer. Eine Bewegung mit Widerstand, z.B. Gewicht, fordere von ihm viel Kraftaufwand und Konzentration ab. Ein Greifen sei möglich, jedoch nur größere Gegenstände. Kleinere Gegenstände zu greifen sei für ihn so gut wie unmöglich. Ebenso nehme die Beweglichkeit im Rumpf ab. Bedingt durch seine Krankheit falle es Herrn Lenz schwer seinen Rumpf angemessen zu kontrollieren. So könne er nicht genug Kraft aufbringen, um sich über einen längeren Zeitraum aufrecht zu halten. Er würde zu den Seiten bzw. nach hinten fallen. Nur in Therapiesituationen könne eine minimale Neigung durch Herrn Lenz ausgeglichen werden, ohne dabei zu fallen. Ein eigenständiges Auf-

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richten aus einer Liegeposition sei jedoch nicht mehr möglich. Herrn Lenz Beine weisen eine schlaffe Parese auf. Das Bewegen der Beine ist ihm nicht mehr möglich. Ein Strecken der Beine ist allenfalls durch eine Spastik möglich, eine Streckung durch willentlich aktive Bewegung ist nicht mehr möglich. Eine unwillentliche Bewegung durch Reflexe sei noch möglich, im Bereich der Selbstversorgung sei Herr Lenz auf seine Assistenz angewiesen. Durch die mangelnde Bewegung in den Amen sei es Herrn Lenz nicht mehr möglich, angemessen Nahrung aufzunehmen. Das Aufnehmen der Nahrung erfordere von ihm eine Kraft, welche er nicht mehr ausdauernd aufbringen könne. Nach zweimaligem Zuführen der Nahrung zum Mund sei er erschöpft. In den übrigen ADLs ist Herr Lenz komplett auf seine Assistenz angewiesen. Die aktuelle Situation belastet Herrn Lenz, wodurch er sich auch in der Therapie nicht voll auf das Therapiegeschehen konzentrieren könne. Seine Gedanken kreisen immer wieder um die aktuelle Situation und um eine mögliche negative Zukunft außerhalb des gewohnten Umfeldes (Angabe des Patienten).

Weitere medizinisch-neurologische Befundberichte liegen im Aktenmaterial nicht vor.

Herr Lenz wurde daher gebeten, zur aktuellen Untersuchung alle ihm zur Verfügung stehenden Befunde mitzubringen.

Er legte zur Untersuchung einen Ordner mit dem kompletten Krankheitsverlauf seit 2001 vor.

Wegen des Umfanges des Materials wird aus diesen Akten nur der wesentliche Teil im Verlauf der Jahre 2001 bis 2015 hier referiert und in Kopie — im Einvernehmen mit Herrn Lenz- dem Gutachten als Anhang beigefügt.

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Befundbericht St. Josef-Krankenhaus Potsdam-Sanssouci, Abt. Neurologie vom 22.10.2001 bezüglich des stationären Aufenthaltes vom 04.10.2001 bis 18.10.2001 (C. Görlitz, Dr. Hilger, Prof. Kursawe):

Diagnose: Encephalomyelitis disseminata. Therapie und Verlauf:

Der Patient wurde unter dem klinischen Verdacht einer Encephalomyelitis disseminata stationär eingewiesen. Klinisch ließ sich der Krankheitsverlauf bis etwa 1997 zurück verfolgen, als der Patient erstmals eine zunehmende Schwäche der unteren Extremitäten spürte. Im weiteren Verlauf kam es zu einer zunehmenden Koordinationsstörung. In der neurologischen Untersuchung bei Aufnahme zeigte sich eine rechtsseitige Hemiataxie sowie eine linksbetonte spastische Paraparese der unteren Extremitäten. Im Hirnnervenbereich ergab sich der klinische Verdacht auf eine Abducensparese links bzw. differentialdiagnostisch eine internukleäre Ophthalmoplegie rechts. Weiterhin fielen an den unteren Extremitäten eine linksbetonte Tiefensensibilitätsstörung auf… In Zusammenschau der Befunde und des klinisch dargebotenen Bildes liegt die Vermutung einer Encephalomyelitis disseminata nahe… Anamnestisch ließe sich der Krankheitsverlauf nicht eindeutig zuordnen, ein zunächst schubförmiger Verlauf mit sekundär chronischer Progredienz könne jedoch angenommen werden, so dass eine Therapie mit Betaferon möglich wäre.

Befundbericht Median—Klinik Grünheide, Reha-Klinik für Neurologie, Neurochirurgie (Chefärztin Dr. Zynda) bezüglich des stationären Aufenthaltes vom 23.10.2001 bis 20.11.2001.
Diagnosen: Encephalomyelitis disseminata.

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Erstmanifestation 1997. Erstdiagnose Oktober 2001. Primär chronisch–progrediente Verlaufsform, DD.: sekundär progredient nach leichteren Schüben.

Befundbericht Klinik Dr. Evers, Krankenhaus für Multiple Sklerose, Sundern, aus dem Jahr 2004:

Diagnose: Primär progrediente Multiple Sklerose seit 1997/1998. Verlauf: Bei dem 38jährigen Patienten würde eine kernspintomographisch– und liquorgesicherte MS vorliegen, die 1997/1998 mit einer Schwäche der Beine begann und von Beginn an primär progredient verlief… Neuropsychiatrisch finden sich eine linksbetonte spastische Paraparese und ein deutliches Fatigue-Syndrom. Kernspintomographisch stehe der Rückenmarksbefund im Vordergrund mit multiplen MS-Herden, die im Bereich der oberen BWS fast den gesamten Rückenmarksquerschnitt betreffen. Auch cerebral seien deutliche Veränderungen nachweisbar, die z.T. als sogenannte Black holes imponieren und einen Hinweis auf eine höhergradige Schädigung geben. Das erkläre auch die organisch bedingte Hirnleistungsminderung, wobei der Patient dazu neige, diese zu dissimulieren. So berichte er erst nach wiederholten Nachfragen, dass er sich 2000 bis 2003 in seiner Tätigkeit als wissenschaftlicher Assistent überfordert gefühlt habe. Er fühle sich den Aufgaben nicht gewachsen, z.B. bei der Leitung von Seminaren und Übungen. Seine Konzentrationsstörungen bemerke er besonders beim Go-Spiel. Herr Lenz leitet seit Jahren einen Go-Verein. Während er früher in der Lage gewesen sei, auf Turnieren acht Stunden praktisch ohne Unterbrechung zu spielen, habe er nun Mühe, eine einzige Partie durchzustehen… Aus neurologischer Sicht ist eine Frühberentung dringend zu erwägen. Hierzu konnte er sich jedoch noch nicht entschließen.

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Befundbericht RZP, Reha-Zentrum Potsdam, Abteilung Neurologie (Univ.-Prof. Dr. Wissel) bezüglich des stationären Aufenthaltes vom 16.05. bis 25.07.2008:

Diagnosen: Multiple Sklerose.

Epikrise: Bei Herrn Lenz bestehe seit Ende der 90er Jahre eine chronisch progrediente Encephalomyelitis disseminata mit wiederholten Krankenhausaufenthalten und einer Rehabilitationsbehandlung in der Neurologischen Rehabilitationsklinik Beelitz-Heilstätten im Jahr 2003. Herr Lenz hatte sich auf eigene Initiative in der dortigen Einrichtung vorgestellt, da er im Frühjahr des Jahres gestürzt war, die ambulante physiotherapeutische Behandlung schmerzbedingt nicht mehr aufsuchen konnte und dadurch eine deutliche Verschlechterung des Trainingszustandes eingetreten war, so dass Herr Lenz kaum noch in der Lage war, das Haus zu verlassen. Der Sturz hatte sich im Rahmen einer über 3–6 Monate langsam progredienten Verschlechterung der Grunderkrankung und der damit verbundenen motorischen Einschränkungen ergeben… Herr Lenz konnte seine motorischen Fähigkeiten, sein Belastbarkeitsniveau und seine Alltags– und Selbstversorgungskompetenz durch die ambulante Rehabehandlung in unserer Einrichtung erweitern. Eine ambulante Fortsetzung der Therapiemaßnahmen sei dringend zu empfehlen. Es sei davon auszugehen, dass Herr Lenz im häuslichen Umfeld wie bisher zurecht kommen werde.

Befundbericht AHG-Klinik Wolletzsee, Abteilung für Neurologie (Dr. Brüggemann) bezüglich des stationären Aufenthaltes vom 14.08.2009 bis 04.09.2009:

Epikrise: Im Rahmen einer chronisch-progredient verlaufenden Multiplen Sklerose bestehe bei dem Patienten eine linksbetonte spastische Paraparese der Beine sowie eine distal betonte Parese des linken Armes. Er sei mit Zwei-Hebel-Rollstuhl selbständig mobil. Mit Rollator sei er im In-

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nenbereich in der Ebene trotz paresebedingter Gangstörung in der Lage, sich über kurze Zeit fortzubewegen. Im Rahmen der alltäglichen Versorgung bestehe Hilfsbedarf beim An- und Auskleiden, bei der Körperpflege sowie dem Zubereiten einer komplexen Mahlzeit. Weiterhin bestehe eine Harndrangsymptomatik mit gelegentlicher Inkontinenz.

Befundbericht St. Josef-Krankenhaus Potsdam, Abteilung für Chirurgie (Chefärztin Dr. Ch. Laun) bezüglich des stationären Aufenthaltes vom 14.07. bis 22.10.2009:
Diagnose: Traumatischer Pneumothorax rechts ventral infolge einer Rippenserienfraktur dorso lateral rechts und Weichteilschaden bei offener Fraktur. Konsekutiv subcutanes Emphysem sowie Mediastinal-Emphysem rechts. Nebendiagnosen: Generalisierte Multiple Sklerose.

Befundbericht Dr. Teller et al., Facharzt für Radiologie, Potsdam: Kernspintömographie der HWS vom 13.07.2010:

  1. Befundverschlechterung disseminierte intramedulläre Entmarkungsherde mit Hauptbefund HWK 2 links lateral.
  2. Zusatzläsionen überwiegend ventraler Ponsrand (mindestens 3 Entmarkungsherde bis 0,5 cm Größe). Diskretere Entmarkungsherde HWK 4 — 6. Keine Schrankenstörung.
  3. Konstante Protrusion HWK 5/6. Keine Myelonimpression oder Wurzelaffektion.
  4. Leichte Degeneration untere HWS.

Befundbericht Radiologie-Befund, St. Josef-Krankenhaus Potsdam vom 23.04.2014 (nicht signiert):
MR Kopf MS vom 15.04.2014.
Beurteilung:
Im Vergleich zu den vorliegenden Voruntersuchungen von 2004und 2006 deutliche Herdlast- und Größenzunahme der multiplen supra- und infratentoriellen sowie – soweit abgebil-

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det – intramedullären Demyelinisierungsherde in MS-typischer Lokalisation und Morphologie.
Zeichen der kortikalen Atrophie. Aktuell kein Floriditätsnachweis.


Befundbericht Dr. Winter, St. Josef-Krankenhaus Potsdam: Neuropsychologischer Befund vom 12.05.2014:
Es findet sich eine Beeinträchtigung der Aufmerksamkeit (Alertness, Flexibilität) und des verbalen Gedächtnisses. Die übrigen untersuchten Bereiche (Merkfähigkeit, Arbeitsgedächtnis) waren unauffällig. Bei relevanter motorischer Funktionsstörung der oberen Extremitäten und zu erwartender eingeschränkter/aufgehobener Aussagekraft oder Undurchführbarkeit wurde auf die Testung von selektiver und geteilter Aufmerksamkeit sowie visuo-konstruktiver Leistung, figuralem Gedächtnis und Exekutivfunktionen verzichtet.

Befundbericht St. Josef-Krankenhaus, Radiologisches Institut (Chefarzt Dr. Kissig) vom 19.05.2015:
MRT BWS: Zahlreiche intramedulläre T2–hypertense Herdläsionen, vereinbar mit MS-Demyelinisierungsherden der gesamten BWS sowie in den mit abgebildeten HWS-Segmenten…

Befundbericht St. Josef-Krankenhaus, Radiologisches lnstitut (Dr. Kissig) vom 10.11.2014: In a.p.-Projektion auffällig abgeknickt erscheinende laterale Clavicula‚ offenbar Zustand nach alter, knöchern konsolidierter CIavicula-Fraktur. Aus zwei Anteilen konfluierende … Verkalkung im Ansatzbereich der Supraspinatussehne im Sinne einer Tendinitis calcarea.

Befundbericht Krankenhaus Waldfriede, Berlin-Zehlendorf, Handchirurgie (Chefarzt Dr. Lautenbach) vom 05.11.2015:

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Diagnose: EPL-Ruptur links. Multiple Sklerose. Initiale Arthrose IP Daumen links.

Eigene Untersuchungsbefunde und -ergebnisse:

Herr Lenz wird im Rollstuhl von einer Assistentin aus seinem Pflegeteam, Frau Sabine Wohnig und dem Pflegeassistenten Stefan zur Untersuchung gebracht.

Aktuelle Beschwerden:

Außer Stimme und Kopf sei praktisch alles nicht in Ordnung.

Die rechte Hand könne nur noch ein wenig angehoben und bewegt werden.
Die linke Hand sei praktisch funktionslos. Er könne den Arm im Schultergelenk nur etwas anheben.

Der Transfer vom Rollstuhl bzw. aus sitzender Position sei nur mit Unterstützung von ein oder zwei Personen möglich.

An dieser Stelle berichtet der Pflegeassistent‚ dass auch der Transfer mit Unterstützung äußerst schwierig sei. Zum Transfer müsse er Herrn Lenz am Rumpf umfassen, seine Knie durchdrücken, herumdrehen und dann mit einer Kreiselbewegung auf den Toilettensitz oder zum Bett bringen.

Herr Lenz berichtet weiter, dass die Erkrankung seit 10 Jahren kontinuierlich schlechter geworden sei. Seit 2006 sei er

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auf einen Rollator, seit 2007 kontinuierlich an den Rollstuhl gebunden.

Er habe im Internet Tagebuch über seine Ausfälle und Funktionsstörungen sowie die fortschreitende Verschlechterung geführt.
Die Lähmung der Beine sei inzwischen vollständig. Es würde nur reflektorische Bewegungen geben, z.B. nach einem Nadelstich.
Je nach Situation komme es dabei zu einer Streck- oder Beugespastik in den Hüft- und in den Kniegelenken. Die Spastik sei mit großen Schmerzen verbunden.
Außerdem könnten die spastisch-reflektorischen Bewegungen zu einer erheblichen Gefährdung führen, weil er dann z.B. aus dem Rollstuhl oder aus dem Bett fallen könne.

(Der Pflegeassistent verändert die Sitzposition von Herrn Lenz im Rollstuhl, weil dieser nach vorne gerutscht ist und rückt den Patienten nach oben. Dabei kommt es zu unerschöpflichen Kloni (Muskelzuckungen) der Extremitäten, die erst nach einigen Minuten nach vorsichtiger Änderung der Gelenkstellungen wieder zur Ruhe kommen.)

Nachts habe er allein schon durch Berührung der Laken Muskelkloni und spastische Symptome in Form von Beuge- und Streckspastik. Dies sei bei jedem Lagerungswechsel nachts der Fall. Bei jeder Berührung komme es zu Streck- und Beugespastik an Armen und Beinen.

Eine Seitenlagerung sei sehr aufwändig und mühsam und dauere etwa 15 Minuten, u.a. weil bei Berührung durch die Beugespastik die Knie ganz fest zusammengedrückt würden und nur schwierig auseinander zu bekommen seien.

Beim Stuhlgang müsse auch geholfen werden.
Darüber hinaus habe er eine Blasen-Dranginkontinenz.

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Sensible Störungen würden nicht vorliegen.

Er werde durch eine 24-Stunden-Rund-um-Versorgung gepflegt. Es handele sich um ein Team von 6 bis 7 Pflegekräften. Die Kosten würde das Sozialamt bezahlen über ein persönliches Budget für ihn.

Auch bei der Nahrungsaufnahme sei er auf Hilfe angewiesen. Das einzige, was er könne, sei sich runter zu beugen zu einem Strohhalm in einem Becher. Im Übrigen müsse er gefüttert werden.

Er werde auf einer Weichlagerungsmatratze zur Vermeidung eines Decubitus nachts gelagert. Zusätzlich gebe es Anti-Decubitus-Lagerkissen. Er habe ferner verschiedene Rollstühle, einen Stehrollstuhl, einen Aktivrollstuhl, einen Personenlifter, einen Badewannenlifter und anderes mehr.
Als therapeutische Verfahren werde zwei mal pro Woche eine Bobath-Therapie in einer Praxis durchgeführt. Zwei mal pro Woche Krankengymnastik und Lypmhdrainage mit Hausbesuch in seiner Wohnung. Zwei mal pro Woche Ergotherapie in einer Praxis.

Aktuelle Medikation:

Tolperison
Vit. D
Vit. B12

Versuche, die Spastik mit Medikamenten zu behandeln, seien erfolgt, aber wirkungslos geblieben.
Auch eine Behandlung mit Sativex (einem Cannabis-Präparat) sei misslungen. Er habe darunter massive Nebenwirkungen, u.a. eine schwere depressive Verstimmung bekommen. Ein Effekt auf die Spastik sei nicht eingetreten.

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Zu weiteren Problemen mit der Krankheit sei zu sagen, dass diese im hohen Maße temperaturabhängig seien.
Bei einer Grippe, einer Erkältungskrankheit oder einem Infektionsfieber gäbe es sofort eine massive Verschlechterung.
Schon bei Außentemperaturen über 25 ° C sei alles schlecht. Es gäbe zwar eine Klimaanlage in der Wohnung, aber er sei dann ganz schlapp. Manchmal müsse eine Kühlung auch mit nassen Tüchern durchgeführt werden. Schon bei Körpertemperaturen über 37,5 ° C beginne die Verschlechterung, bei 38 ° C sei er ganz flach, schlapp und müde und die Beugespastik nehme massiv zu.

Es sei furchtbar, immerzu von der Hilfe und Unterstützung anderer abhängig zu sein. Für ihn hänge das ganze Leben von der Wohnung ab. Das ganze Umfeld, die Nachbarn, die Nachbarskinder, die Grüße von Bekannten auf der Straße, alles dies helfe ihm. Ein Nachbar würde auch mal bei einem Sturz helfen. Die Wohnung sei im Übrigen Zentrum für Vereinsaktivitäten, seine Kinder würden kommen und am Klavier üben. Der Go-Verein mache Spiele. Ein Assistent wohne nur 80 Meter von der Wohnung entfernt und man könne ihn auch mal außerhalb des Dienstplanes anrufen, wenn es ein Notfall sei oder wenn er einmal umgesetzt oder umgelagert werden müsste.

Er habe extreme Probleme, sich auf neue Dinge einzustellen. Alles müsse seinen festen Gang haben. Zu Hause sei sein Reich. Nur von zu Hause aus könne er etwas machen.
Das schlimmste sei, dass ihm die Selbstbestimmung nach und nach genommen worden sei.
Im Januar 2016 sei seine Schwester an Brustkrebs verstorben. Danach habe er eine sehr schwere Trauerreaktion gehabt. Tränenausbrüche und Wortfindungsstörungen seien aufgetreten. Er brauche immerzu irgendwelche Aktivitäten,

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weil sie ihn von seinem Elend ablenken würden. Sonst werde er depressiv.

Sozialdaten:
Er lebe getrennt.
Er habe vier Kinder im Alter von 13, 16, 25 und 27 Jahren, die ihn regelmäßig besuchen würden.

Familiäre Anamnese:
Keine neurologischen Erkrankungen, keine MS.

Allgemeine, langfristige Anamnese:
Über die genannten Erkrankungen hinaus keine ernsthaften Erkrankungen.

Klinische Untersuchungsbefunde:
Orientierende intemistische Untersuchung:
Nur mäßiger A2 und EZ.
RR 130/80 mm Hg beidseits. Pulsfrequenz 88/Min. bei regelmäßiger Aktion.
Über dem Herzen und der Lunge auskultatorisch keine pathologischen Befunde.
Ausgeprägte Kyphoskoliose.
Anteflexionshaltung des Kopfes.

Funduskopie: Temporale Abblassung beidseits, links mehr als rechts, als Ausdruck einer abgelaufenen Neuritis nervi optici.

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Neurologischer Status:
Im Bereich des Kopfes äußerlich keine pathologischen Befunde.

Hirnnervenstatus:
N. olfactorius (I): Aromatische Substanzen werden beidseits identifiziert. Kein Anhalt für Hyposmie oder Anosmie.
N. opticus (II): Visus beidseits erhalten. Gesichtsfelder nicht sicher prüfbar. Funduskopie s.o. Pupillenreaktion auf Licht und Konvergenz beidseits prompt und ergiebig.

N. oculomotorius, trochlearis, abducens (III, IV, VI): Die konjugierten Augenbewegungen sind in allen Blickrichtungen frei. Subjektiv liegen Doppelbilder in bestimmten Augenstellungen vor.
Bei der Prüfung der Endstellung findet sich jeweils ein Endstellungs-Nystagmus am abduzierten Auge sowie eine leichte Adduktionsparese am adduzierten Auge. Dies spricht für eine Wechselstörung der Augenbewegungsnerven im Sinne einer sogenannten internukleären Ophthalmopathie.
N. trigeminus V): Die sensible Innervation des Gesichtes ist beidseits intakt. Die motorische Innervation der Kaumuskulatur ist ebenfalls beidseits intakt.
N. facialis (VII): Die Innervation der mimischen Gesichtsmuskulatur ist beidseits intakt. Keine Tränensekretionsstörungen. Keine Geschmacksstörungen.
N. statoacusticus (VIII): Das Hörvermögen für Umgangssprache ist erhalten. Rinne- und Weber-Versuch sind ohne pathologischen Befund. Unterberger- und Romberg-Versuch können aufgrund der motorischen Störung nicht geprüft werden.
N. glossophamngeus, vagus, accessorius, hypoglossus (IX, X, XI, XII): Keine sicher pathologischen Befunde im Bereich der sogenannten caudalen Hirnnervengruppe.

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Hinsichtlich der Sprache bzw. der Artikulation zeigen sich pathologische Befunde: Zum einen kommt es zu einem sogenannten Silbenschludern, d.h. einem undeutlichen Aussprechen bei der Artikulation (Dysarthrie). Ferner liegt eine Prosodie-Störung, eine Störung der Stimm-Melodie, vor.

Motorik:
Es handelt sich um eine praktisch komplette spastische Tetraplegie eines an den Rollstuhl gebundenen Patienten, d.h. in allen vier Extremitäten liegen nahezu komplette Lähmungserscheinungen mit spastischen Symptomen vor. Der linke Arm ist bewegungslos, der rechte Arm kann ca. 20 cm angehoben werden. Es liegen motorische Restfunktionen an den Fingerbeugern der rechten Hand vor.
Die Muskulatur der oberen wie auch der unteren Extremitäten zeigt schwere Inaktivitätsatrophien (Muskelschwund).
Auch die Beine sind plegisch, d.h. komplett gelähmt. Lediglich aufgrund der Streckspastik kann der Patient sekundenlang mit einseitiger oder beidseitiger Unterstützung stehend den Transfer bewältigen.
Streckspastik zeigt sich in den Knien, Beugespastik in den Hüften. Immer wieder kommt es dabei zu unerschöpflichen Kloni, die nur durch Veränderungen der Gelenkstellungen beendet werden können.
Die Pyramidenbahnzeichen sind beidseits positiv. Die Muskeleigenreflexe lassen sich nicht sicher beurteilen.

Sensibilität:
Sensible Störungen liegen nicht vor.

Koordination:
Aufgrund der Paresen (Lähmungserscheinungen) lassen sich die Koordinationsversuche nicht durchführen.

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Psychomentaler Status:
Die Wachheits- und Orientierungsfunktionen sind ungestört. Die Untersuchung ermüdet Herrn Lenz im Laufe der Zeit erheblich.
Bei der Prüfung des psychomentalen Status wird deutlich, dass Herr Lenz häufig dissimuliert, d.h. über die verschiedenen Handicaps hinweg geht, dann aber wieder wenig später in Tränen ausbricht über all‘ das, was er nicht kann.
Fragen nach depressiven Gedankeninhalten und Stimmungen werden strikt verneint.

Diagnosen auf neuropsychiatrischem Fachgebiet:
Multiple Sklerose mit sekundär chronischer Verlaufsform.
Extrem ausgeprägte Belastung mit entzündlichen Herden sowohl im Gehirn wie im Rückenmark.
Fast komplette spastische Tetraplegie.
Sehstörungen aufgrund einer internukleären Ophthalmopathie.
In Synopsis ausgeprägte neurologische Handicaps, die einer 24-Stunden-Rund-um-Pflege bedürfen.
Verdacht auf reaktive Depression.

Nach dem sogenannten Expanded disability status scale (EDSS), einem international verwendeten Quantifizierungsinstrument für die neurologischen Funktionsstörungen auf einer Skala von 0,0 bis 10,0 liegt ein EDSS-Score von 8,5 bis 9,0 bei Herrn Lenz vor.

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Zusammenfassung und Beurteilung:
Das vorliegende Gutachten wird die Beweisfragen hinsichtlich des Gesundheitszustandes von Herrn Lenz beantworten.

Es wird nicht zu den juristischen Aspekten des vorliegenden Aktenmaterials Stellung nehmen.

Wie bereits oben festgehalten, findet sich in dem Aktenmaterial nur ein medizinisch relevantes Dokument, nämlich die Beschreibung der neurologischen Handicaps im August 2014 aus der Ergotherapie des Johanniter-Quartiere Potsdam (Blatt 446).
Im Rahmen des jetzt vorliegenden Gutachtens wurde eine Zusammenstellung der vorliegenden Befundberichte seit

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2001 bis heute vorgenommen und weiter oben ausführlich referiert.

Die aktuelle Untersuchung am 27.04.2016 ergab folgende Diagnosen:

Multiple Sklerose mit sekundär chronischer Verlaufsform.
Extrem ausgeprägte Belastung mit entzündlichen Herden sowohl im Gehirn wie im Rückenmark.
Sogenannter EDSS: 8,5-9
Fast komplette spastische Tetraplegie.
Sehstörungen aufgrund einer internukleären Ophthalmopathie.
Dysarthrie.

In Synopsis:
Ausgeprägte neurologische Handicaps, die einer 24-Stunden-Rund-um-Pflege bedürfen.
Verdacht auf reaktive Depression.

Es liegt ein Zustandsbild bei einer Multiplen Sklerose nach einem 15jährigen Verlauf mit einem schwerst ausgeprägten neurologischen Defekt-Syndrom vor.

Es handelt sich um eine sogenannte Tetraspastik und Tetraparese mit Lähmungen aller vier Extremitäten, nur noch erhaltenen Restfunktionen an der rechten Hand, zusätzlich Sehstörungen und Kontinenzprobleme. Besonders die behandlungsresistente schwere Beuge- und Streckspastik mit auftretenden Muskelkloni stellt ein großes Problem für den Patienten wie auch ein pflegerisches Problem dar.

Herr Lenz ist auf eine 24-Stunden-Rund-um-Pflege angewiesen.
In der bildgebenden Diagnostik, die in Form von Kernspintomogramm im Verlauf bis 2015 vorliegt, zeigen sich eine Viel-

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zahl von entzündlichen MS-Herden, insbesondere im Bereich der Halswirbelsäule und der Brustwirbelsäule, in der weite Strecken durch den Entzündungsvorgang bzw. die Herdbelastung zerstört sind.

Es lässt sich an dieser Stelle aussagen, dass die letzten neurologischen und neuropsychologischen Funktionen, die Herrn Lenz zur Verfügung stehen, gewissermaßen an einem seidenen Faden hängen.

Dies ist nicht ein Allgemeinplatz, sondern bezieht sich tatsächlich auf den aktuellen medizinischen naturwissenschaftlichen Erkenntnisstand.

Die Multiple Sklerose ist eine Erkrankung, über deren Ursache seit mehr als über 150 Jahren geforscht wird und heutzutage weltweit umfangreiche wissenschaftliche Kenntnisse vorliegen — trotzdem ist die Ursache bis heute nicht geklärt.
Es handelt sich um einen Entzündungsprozess im zentralen Nervensystem, Gehirn und Rückenmark, der in Schüben und im weiteren Verlauf chronisch auftreten kann. Diese Herde können in der Kernspintomographie eindeutig, d.h. mit 100 % Sicherheit dokumentiert werden. Es besteht Einigkeit darüber, dass es sich um einen Autoimmunprozess im zentralen Nervensystem handelt.
Als eine Beschreibung der Krankheitsentstehung wird postuliert, dass die Multiple Sklerose eine multifaktorielle Erkrankung ist, die durch ein in der Umwelt vorkommendes „Agens“ am ehesten ein Virus oder eine Kombination von Viren, ausgelöst wird, die auf genetisch prädisponierten Individuen zu einem Zeitpunkt einwirken, bei dem das entsprechende Individuum besonders suszeptibel, d.h. für den Krankheitsausbruch empfänglich ist.

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Hinsichtlich des infektiösen „Agens“ sind eine Vielzahl von Viren und Virenkombinationen untersucht worden. Eine ursächliche Zuordnung ist trotz dieser Anstrengungen nicht gelungen.
Hinsichtlich der Krankheitsschubauslösung bzw. schubartigen Verschlechterung der Erkrankung gibt es ebenfalls eine umfangreiche wissenschaftliche Forschung, die z.B. Impfstoffe, verschiedene Traumata, Operationsverfahren, Narkosen, Kriegsstress (Combat-Stress) sowie schließlich Stressfaktoren benennt.

Hinsichtlich Stressfaktoren haben neue Forschungsergebnisse in den letzten fünf Jahren Aufsehen in der Fachwelt erregt.
Dies begann mit einer kanadischen Studie von Moor (Moor, D.C. et al., Neurology 79, 2012, 412-419), in der eine größere Zahl von MS-Patienten nicht mit Medikamenten sondern mit einem speziellen umfangreichen Stress-Management-Therapieprogramm behandelt wurde und eine Kontrollgruppe von MS-Patienten auf einer Warteliste für dieses Therapieprogramm verglichen wurden. Die kumulierte Anzahl von Entzündungsläsionen im Kernspintomogramm war in der Gruppe im Stress-Management-Therapieprogramm signifikant geringer, als in der unbehandelten, d.h., es zeigte sich ein ähnlicher Effekt wie unter einer medikamentösen Behandlung.

Weitere gut kontrollierte Studien schlossen sich an.
Es gibt daher nach aktuellem Wissensstand deutliche Hinweise dafür, dass Zusammenhänge zwischen Stress und Multipler Sklerose bestehen und dass Stressfaktoren und Stress-Situationen wichtige Zusatzfaktoren für die Auslösung eines MS-Krankheitsbeginnes, weiterer Schübe, eine Verschlechterung oder auch einer Progression der Erkrankung

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sein können und dass diese neurologische Aspekte sich im Kernspin dokumentieren lassen.

Kommt man mit diesen Kenntnissen wieder auf die Krankheitssituation von Herrn Lenz zurück, so wird noch einmal festgehalten:
Sein jetziger Funktionszustand in verschiedenen neurologischen Systemen hängt an einem seidenen Faden.

Dies ist nach einer ausführlichen Würdigung seiner Situation einschließlich der aktuellen persönlichen neurologischen Untersuchung, der Analyse der einzelnen neurologischen Handicaps und der Beachtung der 24-Stunden-Pflegeprotokoll so ausgeprägt, dass es wahrscheinlicher ist, dass bei einer Veränderung seiner Lebenssituation bzw. einem erzwungenen Umzug eine Verschlechterung seines Krankheitsbildes auftritt, als nicht wahrscheinlich.

Diese Beurteilung ist nach sorgfältiger Synopsis (Zusammenschau) aller vorliegenden Befundberichte, Krankheitsdaten und der aktuellen neurologischen und neuropsychologischen Situation von Herrn Lenz getroffen.

Das Gutachten beantwortet daher die Beweisfragen vom 15.06.2015 wie folgt:

1 a) Aufgrund seiner Erkrankung an einer progredienten Multiplen Sklerose mit fortschreitender lmmobilität als Folge des Verlustes der Kontrollfähigkeit seines Körpers ist ihm ein Wohnungswechsel innerhalb der Stadt Potsdam nicht zumutbar, weil ein Umzug in eine andere Wohnung den Verlauf seiner Krankheit wahrscheinlich maßgeblich verschlechtert.

1 b) Ein Wohnungswechsel lässt ferner eine akute, insbesondere psychische Gefahrenlage befürchten, weil sich sei-

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ne Krankheit auf alle Formen der Lebensführung auswirkt und ein erzwungener Wohnungswechsel eine Überforderung mit den Folgen physischer und psychischer Konsequenz darstellt, weil er befürchten müsse, seine sozialen Kontakte in seinem sozialen Umfeld nicht mehr in der bisher erfolgten Art und Weise erfahren zu können.

2. Ärztlich-medizinische Unterlagen wurden wie o.a. herangezogen und finden sich im Anhang des Gutachtens.

3. Ein erhebliches gesundheitliches Risiko besteht.
Diese Gefährdung ist nicht temporär.
Diese Erkrankung ist auch eindeutig nach den vorliegenden Verlaufsdaten nicht medizinisch und/oder psychisch durch eine Behandlung zu kontrollieren.

Es ist anzunehmen, dass die Krankheit des Beklagten seinen Verbleib in der Mietwohnung auf unbestimmte Zeit erfordert.

gez. Prof. Dr. med. A.
Univ.-Professor der Neurologie
Facharzt für Neurologie und Psychiatrie
Zertifizierter Gutachter der DGNB

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