Honorarvertrag

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Honorarvertrag

Zwischen: Oliver Lenz, Carl-von-Ossietzky-Str. 6, 14471 Potsdam, im folgenden "Auftraggeber" genannt,

und: ………………………………………………………………………………
im folgenden "Auftragnehmer" genannt,

wird folgender Honorarvertrag geschlossen:

§ 1 Vertragsdauer

In der Zeit vom …………………… bis auf Widerruf werden Assistenzleistungen erbracht.

§ 2 Honorar

Der Auftragnehmer erhält für seine Leistungen ein Honorar pro Stunde in Höhe von 9 €, ggf. individuell durch mündliche oder schriftliche Konkretisierung erhöht z.B. bei Nachtarbeit. Der Honorarbetrag versteht sich inklusive gesetzliche Mehrwertsteuer. Der Umfang der Honorarvereinbarung basiert auf einer aufzuwendenden Stunden­zahl von bis zu …… Stunden pro Monat.
Das Honorar ist fällig, sobald der Auftraggeber die Leistung abgenom­men hat, und bei Beträgen über 140 € je Monat eine Honorarrechnung inkl. Stundennachweis beim Auftraggeber ein­gegangen ist.
Der Auftragnehmer gilt im Verhältnis zum Auftraggeber als selbstständig im Sinne des Einkommenssteuergesetzes. Daher sind die diesbezüglichen Steuern und Sozialabgaben, insbesondere die Rentenversicherungspflicht, nicht von dem Auftraggeber zu entrichten. Der Auftragnehmer bestätigt, dass seine Tätigkeit nicht überwiegend und nicht regelmäßig für den Auftraggeber erfolgt.

§ 3 Auftragsabwicklung

Der Auftragnehmer führt die Leistung in eigener Verantwortung aus. Arbeitszeit und Arbeitsort werden, soweit nicht durch die Eigenart des Auftrags vorgegeben, vom Auftragnehmer selbstständig bestimmt. Der Auftraggeber ist berechtigt, die Leistung durch Einzelangaben zu konkretisieren.
Weisungen werden dem Auftragnehmer nicht erteilt. Der Auftragnehmer organisiert den Arbeitsablauf selbstständig. Der Auftragnehmer ist frei, auch für andere Auftrag­geber tätig zu werden.

§ 4 Arbeitsmittel

Die Arbeitsgeräte/Arbeitsmittel werden vom Auftraggeber gestellt.

§ 5 Verpflichtungs- und Haftungsausschluß

Der Auftragnehmer überträgt dem Auftraggeber räumlich unbeschränkt für die Dauer der gesetzlichen Schutzfrist sämtliche Nutzungsrechte an Werken, die im Rahmen der Arbeiten nach §1 geschaffen werden, als ausschließliche Nutzungsrechte. Ansonsten sichert der Auftragnehmer zu, dass sämtliche Arbeitsergebnisse, die im Rahmen der Aufträge erstellt werden, frei von Rechten Dritter sind und die ungehin­derte ausschließliche Nutzungsrechtsausübung einschließlich der Weiterübertragung durch den Auftraggeber nicht tangiert wird.
Mit der unter §2 genannten Vergütung sind sämtliche Ansprüche des Auftragneh­mers abgegolten. Dies gilt auch abschließend für die Nutzungsrechtsübertragung.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, über sämtliche internen Verhältnisse des Auf­traggebers sowie deren Mitarbeiterinnen strengstens Stillschweigen zu bewahren.

§ 6 Schlussbestimmungen

Jede Änderung dieses Vertrages bedarf der Schriftform. Mündliche Nebenabreden sind unwirksam.
Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestim­mung ist durch diejenige zulässige Bestimmung zu ersetzen, die dem Zweck der unwirksamen Bestimmung am weitgehendsten nahe kommt.
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Potsdam.


Ort, Datum: …………………………



……………………………
Auftraggeber; Stempel



……………………………
AuftragnehmerIn

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