Korrektur des Amtsgerichts vom 20.11.2012

Aus cvo6
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Geschäftsnummer 24 C 221/12

Amtsgericht Potsdam

Beschluss

In dem Rechtsstreit

C. J. ./. Lenz, Oliver u.a.

wird der Beweisbeschluss dahingehend berichtigt, dass der Kläger für den Zeugen einen Auslagenvorschuss von 100,00 EUR einzuzahlen hat oder ein Gebührenverzicht beizubringen hat.

Potsdam, 20.11.2012

Dr. Sternberg
Richter am Amtsgericht

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