Ladung vom 05.08.15

Aus cvo6
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Amtsgericht Potsdam
- Abteilung für Zivilsachen -

Herrn Rechtsanwalt
Leif Steinecke
...
16358 Ahrensfelde

Akten-/Geschäftszeichen 34 C 249/14

05.08.2015

in Sachen
Lenz, O. ./. Verkehrsbetrieb Potsdam GmbH
wg. Schadensersatz

Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt Steinecke,

im oben bezeichneten Verfahren wurde Termin zur Güteverhandlung und für den Fall des Nichterscheinens einer Partei oder Erfolglosigkeit der Güteverhandlung unmittelbar anschließender früher erster Termin bestimmt auf:

Mittwoch, 28.10.2015, 13:00 Uhr,
Sitzungssaal 215, 1. Etage, Hegelallee 8.

Zu diesem Termin werden Sie hiermit geladen.

Das Gericht hat ferner die in der beiliegenden Verfügung enthaltene Anordnung getroffen, die zur Vermeidung von Nachteilen unbedingt zu beachten ist.

Geben Sie bitte bei allen Schreiben das vorstehend aufgeführte Geschäftszeichen an und fügen Sie bitte den Schriftsätzen und Anlagen immer die erforderliche Anzahl von Abschriften/Ablichtungen für die Gegenpartei(en) und deren Prozessbevollmächtigte(n) bei.
Sofern Behinderungen vorliegen, die besonderer Maßnahmen bedürfen, ist dies dem Gericht rechtzeitig mitzuteilen. Anspechpartner/in für Menschen mit Behinderungen:
Frau S. und Frau U., Tel. 0331 2017-0.
Die Ansprechpersonen erteilen keine Rechtsberatung.

Im Gerichtsgebäude finden Zugangskontrollen statt, die einige Zeit in Anspruch nehmen können. Um die rechtzeitige Anwesenheit im Termin zu gewährleisten, wird gebeten, mögliche Wartezeiten zu berücksichtigen.

Mit freundlichen Grüßen
Auf Anordnung
gez. T.
Justizbeschäftigte


Amtsgericht Potsdam
Potsdam, 07.07.2015
34 C 249/14

Inhaltsverzeichnis

Verfügung

Rechtsstreit
Lenz, O. ./. Verkehrsbetrieb Potsdam GmbH wg. Schadensersatz

1.

Termin zur Güteverhandlung und für den Fall des Nichterscheinens einer Partei oder Erfolglosigkeit der Güteverhandlung unmittelbar anschließender früher erster Termin wird bestimmt auf

Wochentag und Datum Uhrzeit Zimmer/Etage/Gebäude
Mittwoch, 28.10.2015 13:00 Uhr Sitzungssaal 215, 1. Etage, Hegelallee 8

Belehrungen
Schriftliche Erklärungen...
Eine Vertretung durch einen Rechtsanwalt ist nicht vorgeschrieben.

2.

An die beklagte Partei ergehen gemäß §§ 271, 275, 277, 495, 496 ZPO die folgenden Anforderungen:

2.1.

Sie hat auf das Klagevorbringen innerhalb von

zwei Wochen

ab Zustellung dieser Verfügung schriftlich zu erwidern, wenn sie sich gegen die Klage verteidigen will.

Belehrung gemäß §§ 277 Abs. 2, 296 Absätze 1 und 3 ZPO
Die Frist ist nur dann gewahrt, ... Amtsgericht Potsdam als Prozessgericht eingehen.

G.
Richter am Amtsgericht

Beglaubigt:
gez. T.
Justizbeschäftigte


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