Mein Widerspruch

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Oliver Lenz								Potsdam, 23.3.2012
Carl-von-Ossietzky-Str. 6
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Widerspruchsbegründung zu meinem Widerspruch vom 20.3.2012 zu Ihrem Bescheid vom 23.2.2012: „Persönliches Budget als Arbeitgebermodell“

Sehr geehrter Herr L.,

mit dem bewilligten Budget kann ich meinen Bedarf nicht decken und mit den von Ihnen gewährten 7,5 h Assistenz kann ich keine 24 h überstehen. Mein Hilfebedarf besteht ja auch nachts und nach Dienstschluß meiner AssistentInnen. Am 30.8.2011 habe ich eine E-Mail an Frau S. gesendet, in der ich 16 Stunden Assistenzbedarf belegt habe. Seitdem hat mein Assistenzbedarf noch zugenommen, denn ich erhalte nun auch noch regelmäßig Lymphdrainage, Ergotherapie und Krankengymnastik im Wasser im neuen Bewegungsbad in der Zeppelinstraße.

Mit den von Ihnen gewährten 7,5 Stunden kann ich nicht leben, dies haben die vergangenen beiden Monate (Februar und März) definitiv gezeigt. Ich benötige weiterhin regelmäßig Hilfe durch meine 74jährige Mutter, obwohl ich schon die Dienste von Honorarkräften (11,5 h in KW11) in Anspruch nehme. Ich weiß nicht, ob ich mir das überhaupt leisten kann, da ja noch keine Regelmäßigkeit in meinen Geschäftsabläufen eingetreten ist.

Die Leistungen der Pflegekasse werden als Geldleistungen der Pflegestufe III entsprechend der gesetzlichen Bestimmungen erbracht. Diese Leistung kürzt den Umfang der Leistungen nach dem SGB XII entsprechend.

Hiergegen lege ich Widerspruch ein. Nach §66, SGB XII kann nur maximal zwei Drittel des Pflegegeldes für Assistenzaufwendungen verwendet werden. Demzufolge muß dem Pflegebedürftigen mindestens ein Drittel des Geldes zur freien Verfügung stehen.

Dies ist die Mindestanforderung, die aber in meinem Fall nicht ausreicht. Schon aufgrund der Progression meiner Erkrankung nimmt mein Hilfebedarf ständig zu und ich benötige eine finanzielle Reserve, damit ich reagieren kann. Wenn ich erst einen Antrag stellen und auf den Bescheid warten müßte, wäre ich ständig unterversorgt.

Der Budgetnehmer erklärt verbindlich, dass eventuelle Kostenerhöhungen durch Krankheitsfälle, Schwangerschaften o. ä. von seinen Assistenten und Assistentinnen durch sein Budget getragen werden und diese ggf. aus der Schwankungsreserve gedeckt werden können.

Mit diesem Punkt bin ich nicht einverstanden. In ihrer Kalkulation (lenz-berechnung.xlms) ist kein Pauschalbetrag für Krankheit oder Schwangerschaft enthalten. Dies wäre aber Voraussetzung, daß ich diese Kosten tragen könnte. Daher lege ich auch gegen diesen Punkt Widerspruch ein.

Ich widerspreche weiterhin, weil Sie keine Arbeitgeberanteile in Ihrer Berechnung vorgesehen haben. Ich finde, hier wird es ganz schräg mit Ihrem Bescheid. Ich weigere mich anzunehmen, daß dies absichtlich geschehen ist. Bitte ergänzen Sie Ihre Berechnung! Ohne Arbeitgeberanteile könnte ich ja nur Schwarzarbeit bezahlen. Das kann ja nicht Ihre Absicht sein!

In Ihrer Berechnung hat sich offensichtlich ein Rechenfehler eingeschlichen, gegen den ich ebenfalls Widerspruch einlege. Sie berechnen 25 % bzw. 35 % Zuschlag für Samstage, Sonn- und Feiertage. Allerdings nur für eine Stunde. Aber auch an diesen Tagen bewilligen Sie mir 6 + 1,5 h Assistenz. Die von Ihnen berechnete Summe muß also noch mit 7,5 multipliziert werden.

Ganz unterschlagen haben Sie die Nachtzuschläge, die üblicherweise zwischen 22 und 6 Uhr gezahlt werden. Wie schon meine Pflegestufe III aussagt, besteht Hilfebedarf auch nachts. Wieso fehlt der Nachtzuschlag?

In Ihrem Bescheid gewähren Sie mir 1,5 h „Teilhabe“ und somit insgesamt 7,5 h Assistenz täglich (Pflege+Teilhabe). Das ist absurd wenig. Ich hatte 16 Stunden tägliche Assistenz beantragt und ausführlich begründet! 1,5 h Teilhabe pro Tag! Das sind 10,5 h pro Woche „Teilhabe“! Diese Zeit genügt mir nicht mal für einen gewöhnlichen Donnerstag! An einem solchen Donnerstag verlasse ich um 10:30 Uhr die Wohnung zur Schul-AG und bin nach Physiotherapie und Gesangsunterricht frühestens 18:30 Uhr wieder zurück! Gewöhnlich (wie am 15.3.2012, als ich an der monatlichen Vorstandssitzung des Mieterverein Potsdam teilnahm) jedoch erst 23:00 Uhr! Das waren also 12,5 Stunden! Bitteschön, wie soll ich diese Zeit, bei der ich ununterbrochen Assistenz benötige, mit den von Ihnen gewährten 10,5 Stunden Assistenz decken???

Ich stelle fest, daß ich mit der von Ihnen gewährten Assistenz schlechter gestellt werde, als wenn ich einen ambulanten Pflegedienst bemühen würde. Das ist sehr sehr befremdlich; so kann dieses Gesetz, nach dem Sie mir Assistenz gewähren, nicht gemeint sein.

Ich stelle weiterhin fest: Wenn Sie meinen Bedarf von 16 Stunden auf 7,5 Stunden kürzen, grenzt das an unterlassene Hilfeleistung. Das Persönliche Budget soll den Bedarf decken!

Ich weise Sie darauf hin, daß ich, wenn ich Leistungen nach § 61 und § 66 SGB XII beziehe, automatisch Anspruch auf das zusätzliche Pflegegeld nach § 64 SGB XII habe. Vorsorglich beantrage ich hiermit das zusätzliche Pflegegeld nach § 64 SGB XII.

Ich bitte um baldige Korrektur meines Bescheides.


Mit freundlichen Grüßen

Oliver Lenz

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