Schreiben der LHP vom 09.08.2016

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Landeshauptstadt Potsdam
Der Oberbürgermeister
FB Soziales und Gesundheit
Hegelallee 6-8
R.

Herrn
Oliver Lenz
Carl-v.-Ossietzky-Str. 6
14471 Potsdam

Mein Zeichen: 384202.000079899
09.08.2016

Hilfsmittelantrag für eine Kopfmaus für den Computer

Sehr geehrter Herr Lenz,

sie haben am 05.07.2016 einen Antrag bei Ihrer Krankenkasse auf Kostenübernahme für o.g. Hilfsmittel gestellt. Dieser Antrag wurde nunmehr von der Krankenkasse nach § 14 SGB IX an mich weiter geleitet, da sich die Krankenkasse für nicht zuständig erachtet.

Als zweitangegangener Träger bin ich zur Leistungsentscheidung verpflichtet. Im Rahmen der Sachverhaltsermittlung bitte ich Sie um folgende Informationen:

  • Für welche genauen Zwecke soll das begehrte Hilfsmittel eingesetzt werden?
  • Wie wird bzw. wurde bisher der Computer bedient bzw. welche Änderungen sind eingetreten, dass die bisherige Bedienung nicht mehr weiter möglich ist und das Hilfsmittel nunmehr zum Einsatz kommen muss?
  • Über welche Hilfsmittel verfügen Sie bereits, die mit dem Antrag begehrten Hilfsmittel in Zusammenhang stehen

Bitte reichen Sie mir auch eine Ablichtung des aktuellen Rentenbescheides (für Juli 2016 ein.

Um eine zeitnahe Bearbeitung zu gewährleisten, senden Sie die benötigten Informationen/Unterlagen bitte bis spätestens zum 01.09.2016 an oben bezeichneten Bereich.

Nach § 66 SGB I kann das Sozialamt die Leistungen ganz oder teilweise versagen oder entziehen, wenn der Leistungsberechtigte seiner Mitwirkungspflicht nicht nach kommt und die Voraussetzungen der Leistungen nicht nachgewiesen sind.

Mit freundlichen Grüßen
im Auftrag
gez. R.

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