Schreiben der LHP vom 23.04.15

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Landeshauptstadt Potsdam
Der Oberbürgermeister
Fachbereich Soziales und Gesundheit
Bereich Gesundheitssoziale Dienste und Senioren
Hegelallee 6-8, Haus 2
K.

RA Dr. Drescher
Helene-Lange-Str. 8
14469 Potsdam

23.04.2015

Ihr Mandant: Oliver Lenz
Ihr Zeichen: 028-...
Anforderung von Abrechnungsunterlagen und Benennung eines Gutachters

Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt Dr. Drescher,

in Anlehnung an die mündliche Verhandlung vom 16.04.2015, in dem Verfahren auf einstweilige Anordnung - S 20 SO 40/15 ER - vor dem Sozialgericht Potsdam, nehme ich Ihr Angebot, eine nachvollziehbare und transparente Abrechnung über die erhaltenen Budgetmittel für Ihren Mandanten Oliver Lenz ab dem Monat Mai 2015 vorlegen zu wollen, gerne an.

Ich bitte darüberhinaus, um eine nachvollziehbare Abrechnung für den Zeitraum Februar 2015 bis April 2015.

Diese Zeichensetzung im Original.

Wie bereits im Anhörungstermin besprochen, sind zur Förderung der Verständlichkeit folgende Unterlagen erforderlich:

  • Arbeits- und Honorarverträge aller aktuell beschäftigten Personen
  • Dienstplan für getätigte Leistungen und Kennzeichnung von Bereitschaftszeiten
  • Gehalts- und Honorarabrechnungen
  • Kontoauszüge des Budgetkontos
  • Benennung des aktuellen Schuldenstandes, der Gläubiger und Vorlage eines Tilgungsplans
Auch diese Zeichensetzung im Original.

Um die zeitnahe Bearbeitung zu ermöglichen, bitte ich um Vorlage der entsprechenden Unterlagen bis spätestens 21.05.2015. Der Ansprechpartner ist Frau S. (Tel. 0331 / 289 …).

Nach wie vor besteht aus Sicht des Sozialhilfeträgers die Notwendigkeit einer unabhängigen Pflegebegutachtung von Herrn Lenz zur Feststellung der aktuell notwendigen Bedarfe.

Im März 2015 wurde durch die Landeshauptstadt Potsdam, Frau P. mit der Begutachtung beauftragt.

Auch diese Zeichensetzung im Original.

Bei der Auswahl der Gutachterin waren lediglich Kosten, Wohnortnähe und zeitnahe Zuarbeit von Bedeutung. Der zur Begutachtung vereinbarte Termin wurde leider von Ihrem Klienten abgesagt.

Seite 2

Sollten Vorbehalte gegen die Auswahl von Frau P. bestehen, bitte ich aus der beigefügten Liste von Gutachtern einen auszuwählen und mir diesen mitzuteilen. Ich beabsichtige zeitnah die Beauftragung zu veranlassen und verweise auf die Regelungen nach §§ 60 ff. SGB I, wonach Sie zur Sicherstellung der Sachverhaltsermittlung zur Mitwirkung verpflichtet sind.

Nach § 66 SGB I kann der Sozialhilfeträger die Leistungen ganz oder teilweise versagen oder entziehen, wenn der Leistungsberechtigte seiner Mitwirkungspflicht nicht nachkommt und die Voraussetzungen der Leistungen nicht nachgewiesen sind.

Mit freundlichen Grüßen
im Auftrag
gez. K.


Anlage: 11 Seiten mit Adressen von Pflegegutachter*innen

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