Schreiben vom 29.05.18

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Rechtsanwältin Katja Damrow
Fachanwältin für Bau- und Architektenrecht
Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Rechtsanwälte
A. S.

29. Mai 2018

Lenz ./. C.
Unser Zeichen: 697/12
Ihr Zeichen: &dots;

Sehr geehrter Herr Kollege A.,

leider stimmt mein Mandant einer Verschiebung des Verkündungstermins nicht zu, weil er die Ungewissheit nicht mehr ertragen kann.

Bislang haben Sie sich auch nicht dazu geäußert, ob die weiteren Bedingungen für Ihren Mandanten in Betracht kämen:
Dauerhaftes Wohnen (Kündigungsausschluss auf Lebenszeit oder grundbuchliche Sicherung) für meinen Mandanten in der Wohnung sowie Übernahme der Prozesskosten je nach Entscheidung des Gericht.

Bevor diese Sachen nicht klar sind, besteht keine Möglichkeit, die Miete zu verhandeln.

Solange besteht in keinem Fall Bereitschaft, den Verkündungstermin zu verschieben.

Vorsorglich teile ich mit, dass die Mietvorstellungen Ihres Mandanten deutlich zu hoch sind. Allerdings kann sich mein Mandant durchaus eine deutliche Erhöhung der Miete, jedoch auf keinen Fall um mehr als 100 %, vorstellen.

Mit freundlichen Grüßen
Katja Damrow
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Bau- und Architektenrecht
Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

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