Schriftsatz 10.12.2013

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Landgericht Potsdam
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10. Dezember 2013

Aktenzeichen: 13 S 68/13

In der Sache
Lenz ./. C.

erlaube ich mir, in aller Kürze auf den Schriftsatz der Gegenseite vom 21.11.2013 zu reagieren:

Dem Kläger steht es frei, sich anderweitige Wohnung zu mieten. Es liegt nicht im Risikobereich des Beklagten, wie der Kläger jetzt wohnt.

Darüber hinaus weise ich daraufhin, dass die Firma des Beklagten zwar umgezogen ist, jedoch erst mit Eintragung vom 29.07. diesen Jahres die Änderung der Geschäftsanschrift innerhalb H.s beim Handelsregister angezeigt hat. Offensichtlich befindet sich der Hauptsitz nach wie vor in H.

Ich bringe zur mündlichen Verhandlung die Veröffentlichung aus dem Handelsregister mit.

Katja Damrow
Rechtsanwältin

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