Schriftsatz 15.10.2012

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Kanzlei Katja Damrow
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Amtsgericht Potsdam
Hegelallee 8
14467 Potsdam

15. Oktober 2012

Aktenzeichen: 24 C 221/12

In der Sache
Lenz ./. C.

bitte ich das Gericht dringend um einen Hinweis, wenn es seine Meinung hinsichtlich einer wirksamen Kündigung ändert: in der mündlichen Verhandlung deutete das Gericht an, dass die Angabe des Kündigungsgrundes (Umzug nach Berlin) wohl nicht ausreichend sei. Sollte das Gericht seine Meinung geändert haben, bitte ich um die Möglichkeit, hierauf zu reagieren.
Weiterhin bitte ich um eine Frist, damit ich auf den Schriftsatz der Gegenseiten nach Rücksprache mit meinem Mandanten eingehen kann. Diese bitte ich unter Berücksichtigung meines Jahresurlaubes bis zum 31.10.2012 auf vier Wochen festzulegen. Der Schriftsatz ging erst am 12.10.2012 bei mir ein. Ich konnte noch keine Rücksprache mit den Beklagten halten.
Ferner erlaube ich mir, wie folgt auf den Schriftsatz der Gegenseite vom 08.10.2012 zu reagieren:
Der Kollege G. hat mich tatsächlich schlecht erreicht. Dennoch kam es zu einem Telefonat: ich erklärte, dass die Beklagten sich vorstellen könnten, die Wohnung zu kaufen bzw. dass ein enger Vertrauter der Familie (die Mutter der jüngeren Kinder des Beklagten) die Wohnung kauft. Herr Kollege G. erklärte, dass dieser Lösungsweg nicht denkbar sei.
Danach übermittelte er die Tabelle mit den Wohnungen, zu der ich erst kürzlich mit dem Beklagten Rücksprache halten konnte.
Wir bitten ausdrücklich darum, dass der Beklagte die Kontaktdaten des Vermieters/Maklers erhält, um sich die benannten Wohnungen anzusehen.
In Frage kommen selbstverständlich nur die Wohnungen, die von den Ämtern (Wohngeldstelle/Amt für Grundsicherung) unterstützt werden - darunter fallen allenfalls Wohnungen, die in etwa mit dem momentanen Mietspiegel (6,05 €/m2) übereinstimmen. In Betracht kommen also max. die ersten fünf Wohnungen. Die Wohnung Nr. 2 ist nicht näher bestimmt, die Adresse steht nicht fest.
Außerdem Ist für das Wohngeld in Potsdam die Mietstufe 4 festgelegt, die für drei Personen max. 517 € (der Beklagte und seinen zwei Kinder) für Miete und kalte Nebenkosten ohne Heizkosten zulässt. Damit könnte der Beklagte allenfalls die erste Wohnung in Betracht ziehen. Alle anderen haben bereits eine höhere Kaltmiete als 517,00 €, so dass die Wohnungen vom Beklagten nicht finanzierbar sind.
Der Beklagten ist aufgrund seiner Situation zwingend auf Hilfsleistungen des Staates angewiesen, er kann nicht arbeiten gehen. Im Übrigen wurde Prozesskostenhilfe beantragt. Das genügt als Vortrag für eine vorliegende Vermögenslosigkeit. Soweit der Kläger auf angemessenen Ersatzwohnraum verweist, müsste er zumindest darlegen, wer diesen anbietet. Eine Auflistung von Wohnungen genügt nicht.
Der Beklagte hat sich seit der Kündigung in der Umgebung erkundigt, ob Wohnungen frei sind/werden. Freie Wohnungen waren nicht Im dem Preissegment, dass der Beklagte leisten konnte.
Eine Wohnraummangellage existiert. Der aktuellste Wohnungsmarktbericht der Stadt Potsdam (für 2010) erklärt, dass im Jahr 2010 45 % der Wohnraumsuchenden (Wohnberechtigungsscheine) nicht realisiert werden konnten. Seit dem ist die Bevölkerungszahl in Potsdam weiterhin gestiegen, der Wohnbedarf ebenfalls.
Nach der Begründung des Wohnungsmarktberichtes liegt das an einem Anstieg des fehlenden Versorgungspotenzials.
Beweis; Seite 14 des Wohnungsmarktberichtes - Anlage B 3 -
Es wird darauf hingewiesen, dass auch die neugebauten Wohnungen nicht dazu führen, dass die Wohnungsnachfrage angemessen befriedigt wird.
Beweis: Seite 25 des Wohnungsmarktberichtes - Anlage B 4 -
Deutlich wird die Mangellage auf dem Wohnungsmarkt bei einem Vergleich des Anstiegs der Bevölkerung mit der Anzahl der Wohnungen.
Beweis: Seite 26 des Wohnungsmarktberichtes - Anlage B 5 -
Auch die Leerstandsquoten zeigen den Wohnungsmangel.
Beweis: Seite 29 des Wohnungsmarktberichtes - Anlage B 6 -
Soweit der Kläger erklärt, die Beklagten habe sich nicht um die angebotenen Wohnungen gekümmert, so darf der Beklagte zunächst die Wohnungen einschätzen und entsprechende Rücksprachen mit den Ämtern halten.
Ich stelle zu.

Katja Damrow
Rechtsanwältin

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