Schriftsatz an das SG vom 04.08.15

Aus cvo6
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Rechtsanwalt
Dr. phil. Falko Drescher
Helene-Lange-Str. 8
14469 Potsdam

Sozialgericht Potsdam
Rubensstraße 8
14467 Potsdam

Potsdam, den 04.08.2015
Mein Zeichen: 028-15-D

In dem Rechtsstreit
Oliver Lenz ./. Landeshauptstadt Potsdam
S 20 SO 40/15 ER

hatte ich mich im Erörterungstermin vom 16.04.2015 bereit erklärt, die Nachweise zur Mittelverwendung exemplarisch für den Monat Mai 2015 über meine Kanzlei zusammenzustellen. Diese übersandte ich auch vorsorglich (weil es in der Vergangenheit wohl Probleme beim Zugang von Unterlagen gab) über das Sozialgericht. Da diese Verfahrensweise akzeptiert erschien, übersandte ich dann auch die Unterlagen für den Monat Juni 2015.

Dennoch hat die Antragsgegnerin nun wiederum bemängelt (vgl. Anlage), die Unterlagen seien "unvollständig und unschlüssig".

Da ich dies nicht nachvollziehen kann, bitte ich höflich um Erteilung eines richterlichen Hinweises zu der Frage, ob die für Mai und Juni 2015 eingereichten Unterlagen als geeignet bzw. ausreichend für die Nachweisführung hinsichtlich der Mittelverwendung angesehen werden.

Eine Abschrift habe ich beigefügt.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Drescher

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