Schriftsatz der Gegenseite vom 18.07.16

Aus cvo6
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A S

Landgericht Potsdam
- 13. Zivilkammer -
Hegelallee 10-12
14469 Potsdam

18.07.2016

13 S 68/13

In der Sache

C. /RA A. S./

gegen

  1. Oliver Lenz
  2. H. L.

/RAin Damrow/

beantrage ich,

die Frist zur Stellungnahme zum Sachverständigengutachten vom 25.06.2016 um zwei Wochen zu verlängern bis zum 29.08.2016.

Ich werde in den ersten zwei August-Wochen im Urlaub sein und erst am 15.08.2016 - bei Ablauf der derzeit geltenden Frist - zurückkehren. Das erforderliche Informationsgespräch mit dem Kläger kann deshalb erst nach dem 15.08.2016 stattfinden.

Das finde ich jetzt faszinierend. Erst drängelt er, dann aber ist er nicht in der Lage, sich seit 1. Juli (das Gutachten ging mir da zu) mit dem Kläger im gesamten Juli nicht zu verständigen?!

gez. A.
Rechtsanwalt

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