Schriftsatz der LH vom 04.03.14 (Ablehnung der Kosten der Begleitperson)
Landeshauptstadt Potsdam
Der Oberbürgermeister
FB Soziales und Gesundheit
Hegelallee 6-8, Haus 2
Frau S.
Herrn
RA Peter Klink
Lennestr. 71
14471 Potsdam
27.02.2014
Bescheid über die Hilfe in besonderen Lebenslagen für behinderte Menschen in Form eines trägerübergreifenden persönlichen Budgets - Arbeitgebermodell nach dem Sozialgesetzbuch - Zwölftes Buch - (SGB XII)
Bescheid über die Ablehnung der Kosten für eine Begleitperson
Sehr geehrter Herr Lenz,
- Wieso adressieren "die" das Schreiben an meinen RA, aber sprechen jetzt mich an?
Inhaltsverzeichnis |
1.
ich bewillige Ihnen Leistungen der Eingliederungshilfe, der Hilfe zur Pflege und der Krankenhilfe in Form eines persönlichen Budgets in Höhe von 5745,50 EUR für die Zeit vom 01.08.2013 - 31.07.2014.
Die Bewilligung der Eingliederungshilfe erfolgt gemäß §53 Abs. 1 SGB XII i.V. § 55 Abs. 2 Nr. 7 SGB IX.
Die Leistungen der Hilfe zur Pflege werden gemäß § 61 Abs. 2 Satz 3 i.V.m. § 65 Abs. 1 und § 66 Abs. 4 SGB XII gewährt.
Die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung beeinhalten die Medikamentengabe und das Anziehen von Kompressionsstrümpfen nach § 37 Abs. 2 SGB V.
- Von der Krankenkasse wurden solche Gelder (für Medikamentengabe bzw. Anlegen der Kompressionsstrümpfe) bisher nicht ein einziges Mal gezahlt.
2.
Neben dem persönlichen Budget wird weiterhin ein gekürztes Pflegegeld nach § 66 Abs. 2 SGB XII in Höhe von 146,66 EUR gewährt.
- Die LH hat selber vor dem SG festgestellt, daß hier ein Fehler vorliegt: Es müssen 233,33 EUR sein (das Pflegegeld nach SGB XII darf maximal um 2/3 gekürzt werden).
3.
Die Kostenübernahme der Aufbettungskosten für eine Begleitperson werden abegelehnt.
- Was sollen die Punkte 1. und 2. in diesem Zusammenhang?! Das hat doch nicht das Geringste miteinander zu tun!
Begründung:
Zu 1.
Unter Berücksichtigung der Notwendigkeit einer 24-stündigen Präsenz einer Assistenzkraft werden gemäß Ihrer Bedarfsermittlung mit einem Stundensatz von 9,71 EUR Arbeitgeberbrutto 14 Stunden zu 100% kalkuliert.