Unsachgemäßer Umgang mit dem PB?!

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Ich stelle fest, als ich 2012 mit dem persönlichen Budget im Arbeitgebermodell (notgedrungen, da meine Erkrankung fortschreitet), da hatte ich logischerweise noch keinerlei Erfahrungen mit dem PB. Das kann ja auch gar nicht anders sein! Falls nur Behinderte mit Erfahrung das Arbeitgebermodell nutzen dürften, gäbe es nirgendwo ein Arbeitgebermodell!!

Ich habe einen Hochschulabschluß, dürfte also nicht völlig ungebildet sein. Aber dieser Hochschulabschluß betrifft den Maschinenbau, nicht die Betriebsführung! Im Prinzip habe ich ein Pflegeunternehmen eröffnet. Mit allen Aufgaben! Als da sind:

  • Dienstpläne erstellen
  • Leute suchen
  • Arbeitsverträge erstellen und abschließen
  • Pflegedokumentation organisieren und überwachen
  • Assistent*inn*en anlernen und anleiten - denn meine meisten Angestellten sind ungelernt
  • Buchhaltung (Gelder termingerecht überweisen, Kontobewegungen verfolgen)
  • Lohnbuchhaltung (die ich zum Glück delegieren kann)
  • behördensichere (!) Nachweise der "Mittelverwendung" erbringen: "Wie haben Sie diese Sozialgelder verwendet?!?"
  • Schriftverkehr mit Ämtern, Krankenkassen, etc.
  • Stunden der Mitarbeiter*inn*en erfassen, Zuschläge ermitteln, etc.

Das diese Vielzahl von Aufgaben, zu denen ich nur bedingt freiwillig gekommen bin (die Alternative wäre unakzeptables fremdbestimmtes Heim-leben), nicht reibungsfrei zu erfüllen war, dürfte niemanden überraschen. Ich habe Erfahrungen gesammelt und bin viel besser als am Anfang. Noch lange nicht perfekt, aber viel besser!

Und diesen Vorwurf mache ich dem "Budgetbeauftragten", der LH Potsdam: Niemals habe ich eine Einarbeitung oder eine Schulung erhalten. Es hieß immer nur: "So nicht. Und so nicht. Und das ist zu lang. Und das ist zu unübersichtlich. Etc. pp." Aber zu keinem Zeitpunkt wurde mir erklärt, WIE es denn die LH haben möchte! Ein Beispiel hätte Wunder getan! Ich hätte das doch umgesetzt!

Das nächste Problem:

Zum Zeitpunkt der Beantragung 2011 habe ich minutiös meinen Hilfebedarf zu 16 Stunden täglich aufgeschlüsselt. Und was habe ich bekommen? Geld für 7,5 Stunden, nach Widerspruch 8,0 Stunden! Und später, als mein Hilfebedarf 24 Stunden betrug, erhielt ich Geld für 10,0 Stunden. Dass dieses Geld nicht ausreichen KANN und zwangsweise zur Verschuldung führt, ist sonnenklar!

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