Unterlagen vom 06.08.17

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Oliver Lenz Potsdam, 6.8.2017
Carl-von-Ossietzky-Str. 6
14471 Potsdam
Tel./Fax: 0331-90 23 95
lenz@cvo6.de

Landeshauptstadt Potsdam
Fachbereich für Soziales und Gesundheit
K.
Hegelallee 6-8, Haus 2
14469 Potsdam
Fax: 0331-289 84 [...]

Angeforderte Unterlagen; Ihr Schreiben vom 31.07.2017, Ihr Zeichen 384202.0000[...]

Sehr geehrte K.,

gemäß Ihres Schreibens (bei mir eingegangen am 03.08.) übersende ich Ihnen:

  • Rechnung mit beigefügten Zahlungsbeleg über 379,00 € als Beleg für meine eigenen Kosten,
  • Rechnung über 211,00 € als Beleg für die Kosten der Begleitperson.
  • Mietvertrag über ein Kfz, sowie Kundenbeleg für Kartenzahlung, über 134,00 €,
  • zwei Tank-Kassenzettel (13,01 € und 42,79 €)

Erklärung: Ich habe mir zwecks Transparenz eine gesonderte Rechnung für die Begleitperson geben lassen.

Die Autofahrt habe ich pauschal gemäß Bundesreisekostengesetz (20 Cent pro gefahrene Kilometer) berechnet. Zufälligerweise kann ich Ihnen als Beleg der Reisekosten mit Kfz den Mietvertrag für das Auto für die Rückfahrt, sowie zwei Tankbelege anbieten. Wie Sie leicht ersehen können, waren die realen Kosten gegenüber der pauschalen Abrechnung gemäß Bundesreisekostengesetz höher. Von mir aus kann es aber bei der pauschalen Abrechnung bleiben (Vereinfachung).

Ich bitte um Hinweis, wie ich in Zukunft evtl. Transportkosten mit Kfz glaubhaft machen soll oder ob es bei der Abrechnung gemäß Bundesreisekostengesetz bleiben kann.

Mit freundlichen Grüßen

Oliver Lenz

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