Vorladung 8.1.2014

Aus cvo6
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Landgericht Potsdam

Jägerallee 10-12 | 14469 Potsdam
Telefon: 0331 2017-0
Telefax: 0331 2017-1019
www.lg-potsdam.brandenburg.de

13. Zivilkammer Auskunft erteilt: Frau S.
Telefon: 0331 2017-...

Aktenzeichen (bei Antwort bitte angeben):
13 S 68/13

Ihr Zeichen:

Potsdam, 08.01.2014


Herrn
Oliver Lenz
Calr-Ossietzky-Straße 6
14471 Potsdam

L A D U N G zum Termin am

Wochentag und Datum
Mittwoch, 30. April 2014
Uhrzeit
09:30 Uhr
Ort
Saal 13, Jägerallee 10-12, 14469 Potsdam
Sehr geehrter Herr Lenz,
in dem Rechtsstreit
C. ./. Lenz
werden Sie zu dem oben genannten Termin vor die 13. Zivilkammer geladen.
Es handelt sich um einen Termin zur Entscheidung über die Berufung.
Ihr persönliches Erscheinen ist zum Zwecke der Sachaufklärung gemäß §141 ZPO und Güteverhandlung gemäß §278 Abs. 3 ZPO angeordnet. Sie müssen daher auch bei anwaltlicher Vertretung zum Termin erscheinen
Mit freundlichen Grüßen
Auf Anordnung
S.
Justizamtsinspektorin
Wichtige Hinweise
Falls gemäß §141 ZPO oder §278 Abs. 3 ZPO Ihr persönliches Erscheinen angeordnet worden ist, gilt Folgendes: Bleiben Sie im Termin aus, kann ein Ordnungsgeld von bis zu 1.000,- EUR gegen Sie festgesetzt werden. Unter den Voraussetzungen nach §38 GKG kann ferner eine Verzögerungsgebühr erhoben werden. Zudem haben Sie die durch Ihr Ausbleiben verursachten Kosten zu tragen. Diese Folgen treten nicht ein, wenn Sie zum Termin einen Vertreter entsenden, der zur Aufklärung des Tatbestandes in der Lage und zur aBgabe der gebotenen Erklärungen, insbesondere zu einem Vergleichsabschluss, ermächtigt ist.
Falls Sie von einem anderen Ort, als dem in Ihrer Ladungsanschrift angegebenen kommen müssten, ist dies sofort mitzuteilen, damit entschieden werden kann, ob Ihr Erscheinen trotzdem erforderlich ist. Unterlassen Sie diese Mitteilung, können Sie auch bei einem für Sie günstigen Ausgang des Rechtsstreits nicht damit rechnen, dass Ihnen die Mehrkosten der reise erstattet werden.
Erhalten Sie keine weitere Nachricht, verbleibt es bei dieser Ladung.
Ansprechpartnerinnen für Menschen mit Behinderungen:
Frau JAI'in S. und Frau JBe L., Tel.: 0331 2017-0
Sofern Behinderungen vorliegen, die besonderer Maßnahmen bedürfen, ist dies dem Gericht rechtzeitig mitzuteilen. Die Ansprechperson erteilt keine Rechtsberatung.
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