Widerspruch gegen den Bescheid vom 17.07.2014

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Oliver Lenz						Potsdam, 4.8.2014
Carl-von-Ossietzky-Str. 6
14471 Potsdam
lenz@cvo6.de
Tel: 0331-90 23 95 


Landeshauptstadt Potsdam
Amt für Soziales und Gesundheit
Hegelallee 6-8, Haus 2
14469 Potsdam


Ihr Bescheid über die Hilfe in besonderen Lebenslagen … vom 17.07.2014 – Widerspruch


Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit lege ich Widerspruch gegen Ihren o.g. Bescheid, hier eingegangen am 28.7.2014, ein. Eine ausführliche Begründung folgt in einem gesonderten Schreiben.

Vorab möchte ich nur auf folgenden Punkt eingehen: Sie schreiben auf Seite 3 unten „Im Lohnkonto finden sich aber ab März 2013 Nettobeträge, also Auszahlbeträge, zwischen 1.988, 52 EUR und 2.966,00 EUR.“ Ich kann solche Beträge nicht nachvollziehen. Weder in den Zahlungslisten des Lohnbüros noch in den Kontobewegungen noch im Lohnkonto von Frau Wohnig während eines gesamten Monats sind die genannten Beträge enthalten. Daher bitte ich Sie um genauere Hinweise.

Weiterhin kann ich Ihnen versichern: Über jeden einzelnen Euro, der dem Budget entnommen wurde, existieren Belege und ich kann lückenlos Auskunft geben! Ich bedauere, daß die Unterlagen, die Ihnen von mir vorliegen, offensichtlich Anlaß zu Irritationen gegeben haben. Ich bringe zu meiner Entschuldigung vor, daß ich von der LH zu keinem Zeitpunkt ein konkretes Beispiel erhalten habe, wie meine Abrechnung genau auszusehen hat!

Selbstverständlich hätte ich mich daran orientiert! So mußte ich nach bestem Wissen und Gewissen vorgehen.Und da ich vorderhand keinerlei Erfahrung mit der Verwaltung des Persönlichen Budgets hatte, nicht haben konnte, gab es Fehler und Irritationen. Ich habe die mir bekannte „doppelte Buchführung“, die ich schon seit Jahren als Schatzmeister bei verschiedenen Vereinen verwende, eingesetzt.

Die Belegführung, ob für Honorarkräfte oder für Angestellte ist lückenlos. Auch bei Kleinbeträgen existieren immer auch „Abschlussrechnungen“.

Ich bedauere, daß meine Buchführung für Sie schwer nachvollziehbar war. Ich biete Ihnen daher an, rückwirkend alle Zeiträume ein weiteres Mal aufzuschlüsseln nach Ihren Wünschen. Selbstverständlich mit allen Belegen. Die speziell von Herrn Rüdiger Otto angefertigte Neuverbuchung meiner Zahlungen hat ja offensichtlich nicht zur Klärung beigetragen. Der Vorwurf „unsachgemäßen Mittelverwendung“ steht ja noch immer im Raum.

Übrigens habe ich alle Pflegedienste, die in der von Ihnen ausgehändigten Broschüre „Alt werden in Potsdam – Angebote für Senioren 2012/2013“ aufgeführt sind, angerufen. Leider erfolglos. In keinem Fall konnte ein Pflegedienst die im Gutachten zur Pflegebedürftigkeit zur Pflegestufe 3+ vom 20.09.2013 genannten Bedarfe/Leistungskomplexe abdecken. Regelmäßig war nach 21 Uhr keine Pflege mehr möglich, im spätesten Fall wurde eine Uhrzeit von 22:30 Uhr genannt.

Ich sende Ihnen kurzfristig in einem weiteren Schreiben die Protokolle aller geführten Telefonate mit den Pflegediensten zu.

Weil die Lösung mit den Pflegediensten auf jeden Fall so kurzfristig – u.a. Personalmangel und Urlaubszeit - nicht möglich ist, ich aber auf Hilfe existenziell angewiesen bin, bitte ich um Gewährung des persönlichen Budgets in bisheriger Höhe für einen weiteren Monat.

Mit freundlichen Grüßen

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