Widerspruch vom 01.09.16

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Oliver Lenz Potsdam, 1.9.2016
Carl-von-Ossietzky-Str. 6
14471 Potsdam
Tel./Fax: 0331-90 23 95
lenz@cvo6.de

Landeshauptstadt Potsdam
Fachbereich für Soziales und Gesundheit
Herr R.
Hegelallee 6-8, Haus 2
14469 Potsdam
Fax: 0331-289 84 …

Widerspruch, Hilfsmittelantrag Kopfmaus
Bescheid vom 17.08.2016
Ihr Zeichen 384202.…

Sehr geehrter Herr R.,

hiermit lege ich Widerspruch gegen den Bescheid vom 17.08.2016 ein.

Begründung:

In Ihrem Bescheid zitieren Sie ein Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg (Urteil vom 24.08.2010 - L 11 KR 3089/09), wonach der Kommunikations- und Informationsbedarf über das Internet und den Computer im Allgemeinen mittlerweile zur normalen Lebensführung gehört. In diesem Urteil steht weiter: „Dazu gehöre auch die Möglichkeit, sich unter Nutzung seines Computers und eines bereits vorhandenen Zugangs zum Internet ohne die Hilfe eines anderen Menschen, also höchst selbständig, die Informationen zu verschaffen, an denen ein schutzwürdiges Interesse bestehe.“

Ich stelle fest: das Hilfsmittel Kopfmaus ist für mich und meine Selbstbestimmung unabdingbar! Ohne ein derartiges Hilfsmittel ist mir eine selbständige Nutzung des Computers/Internet nicht möglich!

In Ihrem Ablehnungsbescheid schreiben Sie weiter:

Das begehrte Hilfsmittel ermöglicht Ihnen die Nutzung des Computers, in dem die Bedienung der Maus statt mit der Hand über den Kopf erfolgt. Damit wird die Ausübung der beeinträchtigten Körperfunktion nicht vollständig bzw. ausreichend ersetzt, sondern das Hilfsmittel wird nur benötigt, um Folgen der Behinderung in einem Teilbereich auszugleichen.

Ich stelle fest: durch die Kopfmaus wird meine Handfunktion in Bezug auf Computerbedienung vollständig ersetzt!!

Unfreiwillig witzig wird Ihr Ablehnungsschreiben, wenn Sie in dem einen Satz feststellen, daß „Nach Ausführung der Krankenkasse ist das Grundbedürfnis Kommunikation bei Ihnen verbal sichergestellt und eine weitergehende Versorgung nicht möglich, da das Schreiben von Briefen oder Mails das elementare Grundbedürfnis nach Kommunikation übersteigt.“ und in einem anderen Satz schreiben Sie: „... gehört der Kommunikations- und Informationsbedarf über das Internet und den Computer im Allgemeinen mittlerweile zur normalen Lebensführung und betrifft daher ein allgemeines Grundbedürfnis des täglichen Lebens.“

Vielleicht verrate ich Ihnen jetzt ein Geheimnis: aber die Kommunikation und Information über den Computer/Internet ist ohne Schreiben von „Briefen oder Mails“ nicht möglich!

Schließlich möchte ich zu Ihrem letzten Satz etwas anmerken. Sie schreiben: „Im Rahmen der 24-Stundenassistenz wurden bisher längere Texte von den Assistenten übernommen. Der Umstand, das nunmehr auch kürzere Texte der Unterstützung bedürfen, begründet keine Veränderung. Insoweit ist die Teilhabemöglichkeit weiterhin gewährt und die Privatsphäre unverändert.“
Ich habe selten so einen Unsinn gehört. Der Unterschied zwischen „Tippen von kurzen Nachrichten“ und „gar nicht tippen“ ist unendlich groß!!

Auch bitte ich folgenden dringenden Gesichtspunkt zu bedenken: Die Assistenzen sind zum Teil im Blockdienst über 24 Stunden bei mir beschäftigt. Logisch, daß sie in dieser Zeit auch schlafen und ruhen müssen. Aktuell besteht das Problem, daß ich in dieser Zeit NICHTS tun kann! (Ich schlafe nur wenige Stunden.) WENN ich die Kopfmaus habe, kann ich am Rechner in der Ruhezeit der Assistenz etwas machen!

Und stellen Sie sich doch bitte vor: Sie müßten anderen Menschen diktieren, wenn Sie auf Singlebörsen chatten oder wenn Sie im Internet bestimmte Seiten besuchen! Also ich weiß nicht, wie es Ihnen dabei geht — aber ich fühle mich dabei gehemmt!

Insofern bitte ich um Revidierung der Ablehnung der LH Potsdam. Ich frage mich höchstens, ob nicht die Krankenkasse bezahlen müßte. Aber das herauszukriegen ist Aufgabe der LHP. Ich bin bloß der hilfesuchende Mensch und es ist mir völlig egal, wer meinen Hilfebedarf deckt!

Mit freundlichen Grüßen
gez.
Oliver Lenz

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