Vorstandssitzung am 21.10.2010

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(Antrag CG)
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** Begründung: Da "Ausschluß" und "Streichung" denselben Tatbestand erfassen (Rückstand des Jahresbeitrags sowie zweimalige Mahnung), ist eine Unterscheidung zumindestens sinnvoll.
 
** Begründung: Da "Ausschluß" und "Streichung" denselben Tatbestand erfassen (Rückstand des Jahresbeitrags sowie zweimalige Mahnung), ist eine Unterscheidung zumindestens sinnvoll.
   
===Antrag CG===
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===Antrag===
 
* Die Protokollführung soll direkt beim Schriftführer bleiben. Die Teilnahme des Geschäftsführers an den Vorstandssitzungen wird beendet.
 
* Die Protokollführung soll direkt beim Schriftführer bleiben. Die Teilnahme des Geschäftsführers an den Vorstandssitzungen wird beendet.
 
** Begründung: intern
 
** Begründung: intern

Version vom 10. Oktober 2010, 11:49 Uhr

Vorbereitung

Antrag von OL und CG

  • Klarstellung, dass eine fällige Streichung durch de GSt immer die Bestätigung des Ombudsmann braucht.
  • Falls sich GSt und Ombudsmann nicht einigen, muß zur Beendigung der Mitgliedschaft ein Ausschluß durch den Vorstand erfolgen.
    • Begründung: Da "Ausschluß" und "Streichung" denselben Tatbestand erfassen (Rückstand des Jahresbeitrags sowie zweimalige Mahnung), ist eine Unterscheidung zumindestens sinnvoll.

Antrag

  • Die Protokollführung soll direkt beim Schriftführer bleiben. Die Teilnahme des Geschäftsführers an den Vorstandssitzungen wird beendet.
    • Begründung: intern
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