Bescheid vom Jobcenter für Eingliederungszuschuss vom 17.9.2013

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Aktuelle Version vom 22. Juni 2014, 00:29 Uhr

Jobcenter Landeshauptstadt Potsdam
Horstweg 102-108
14478 Potsdam

Oliver Lenz
Carl-von-Ossietzky-Str 6
14471 Potsdam

Name: Frau W.
Datum: 17. Sep. 2013

Bewilligungsbescheid
Antrag auf Eingliederungszuschuss (EGZ)
vom 14.03.2013 für Herrn P., geb. [...]

Sehr geehrte Damen und Herren,

anlässlich der Einstellung des oben genannten Arbeitnehmers bewillige ich Ihnen einen

Eingliederungszuschuss (EGZ)

für die Dauer vom 15. März 2013 bis 31. Juli 2013 in Höhe von 50 Prozent des für die Bemessung zu berücksichtigenden Arbeitsentgeltes in Höhe von 1.130,40 Euro sowie des pauschalen Arbeitgeberanteils am Gesamtsozialversicherungsbeitrag in Höhe von 226,08 Euro, insgesamt 1.356,48 Euro monatlich.
Der Eingliederungszuschuss beträgt demnach 678,24 Euro monatlich.

Für die Dauer vom 01. August 2013 bis 14 September 2013 bewillige ich Ihnen einen Eingliederungszuschuss in Höhe von 50 Prozent des für die Bemessung zu berücksichtigenden Arbeitsentgeltes in Höhe von 1.356,48 Euro sowie die des pauschalen Arbeitgeberanteils am Gesamtsozialversicherungsbeitrag in Höhe von 271,30 Euro, insgesamt 1.627.78 Euro monatlich.
Der Eingliederungszuschuss beträgt demnach 813,89 Euro monatlich.

Der Eingliederungszuschuss wird als monatlicher Festbetrag festgelegt und nur angepasst, wenn sich das für die Bemessung zu berücksichtigende Arbeitsentgelt verringert.

Der Nachbeschäftigungszeitraum vom 15. September 2013 bis 14. März 2014 ist als Bestandteil dieses Bewilligungsbescheides einzuhalten.

Der Zuschuss wird Ihnen bis vorletzten Monat als Einmalbetrag in Höhe von 3.454,54 Euro nachträglich überwiesen.

Bei Veränderungen gegenüber der Angaben im Antrag (vgl. Nebenbestimmungen) sowie nach Ablauf des Förderungszeitraumes sowie nach Beendigung der Nachbeschäftigungszeit sind die beigefügten Erklärungen zurückzugeben.

Die Entscheidung beruht auf § 16 Zweites Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) in Verbindung mit §§ 89, 91 u. 92 Drittes Buch Sozialgesetzbuch (SGB III).
Die genannten Bestimmungen haben Sie erhalten.

Der geförderte Arbeitnehmer erhält eine Mehrausfertigung dieses Bescheides.

Gegen diesen Bescheid ist der Widerspruch zulässig. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei dem oben bezeichneten Jobcenter einzureichen, und zwar innerhalb eines Monats, nachdem Ihnen der Bescheid bekannt gegeben worden ist.

Mit freundlichen Grüßen,
im Auftrag
gez. W.

Anlagen: 3


Sinngemäß für cs'

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