Beschluss des SG vom 27.02.15

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:# Die Antragsgegnerin wird verpflichtet, dem Antragsteller für den Zeitraum vom 1. Februar 2015 bis einschließlich 31. März 2015 vorläufig bis zur Entscheidung in der Hauptsache monatlich einen Betrag für das beantragte persönliche Budget von 7.000,00 € (ohne Berücksichtigung des Pflegegeldes von derzeit 700,00 €) zu bewilligen und zu zahlen.
 
:# Die Antragsgegnerin wird verpflichtet, dem Antragsteller für den Zeitraum vom 1. Februar 2015 bis einschließlich 31. März 2015 vorläufig bis zur Entscheidung in der Hauptsache monatlich einen Betrag für das beantragte persönliche Budget von 7.000,00 € (ohne Berücksichtigung des Pflegegeldes von derzeit 700,00 €) zu bewilligen und zu zahlen.
 
:# Der Betrag für Februar 2015 ist dem Antragsteller am <u> 2. März 2015</u> mittels eines <u>Barschecks</u> auszuhändigen. Der Betrag für März 2015 ist ihm bis zur Monatsmitte zu überweisen oder ebenfalls per Barscheck auszuhändigen.
 
:# Der Betrag für Februar 2015 ist dem Antragsteller am <u> 2. März 2015</u> mittels eines <u>Barschecks</u> auszuhändigen. Der Betrag für März 2015 ist ihm bis zur Monatsmitte zu überweisen oder ebenfalls per Barscheck auszuhändigen.

Version vom 2. März 2015, 13:28 Uhr

Sozialgericht Postdam

Az.: S 20 SO 19/15 ER

Beschluss

In dem Rechtsstreit

Oliver Lenz,
Carl-von-Ossietzky-Straße 6, 14471 Potsdam
vertreten durch Herrn Rüdiger Otto,
Feuerbachstraße 35, 14471 Potsdam

- Antragsteller -

gegen

Landeshauptstadt Potsdam
vertreten durch Fachbereich Soziales
Gesundheit und Umwelt
der Landeshauptstadt Potsdam,
Hegelallee 6-8, 14469 Potsdam,

- Antragsgegnerin -

hat die 20. Kammer des Sozialgerichts Potsdam
ohne mündliche Verhandlung

am 27. Februar 2015

durch die Vorsitzende, Richterin am Sozialgericht H.,
b e s c h l o s s e n :

Seite 2

  1. Die Antragsgegnerin wird verpflichtet, dem Antragsteller für den Zeitraum vom 1. Februar 2015 bis einschließlich 31. März 2015 vorläufig bis zur Entscheidung in der Hauptsache monatlich einen Betrag für das beantragte persönliche Budget von 7.000,00 € (ohne Berücksichtigung des Pflegegeldes von derzeit 700,00 €) zu bewilligen und zu zahlen.
  2. Der Betrag für Februar 2015 ist dem Antragsteller am 2. März 2015 mittels eines Barschecks auszuhändigen. Der Betrag für März 2015 ist ihm bis zur Monatsmitte zu überweisen oder ebenfalls per Barscheck auszuhändigen.
  3. Die Antragsgegnerin hat dem Antragsteller die außergerichtlichen Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens zu erstatten.
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