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Herr Oliver Lenz wohnt seit 1990 in der Wohnung Carl-von-Ossietzky-Str. 6, 14471 Potsdam.
 
Herr Oliver Lenz wohnt seit 1990 in der Wohnung Carl-von-Ossietzky-Str. 6, 14471 Potsdam.
   
Herr Lenz ist schwer an Multipler Sklerose erkrankt. Die aktuelle Situation ist so, daß er zu 100% körperbehindert ist und die Pflegestufe 3 mit Härtefall besitzt. Seine körperlichen Beeinträchtigungen nehmen unerbittlich weiter zu.
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Herr Lenz ist schwer an Multipler Sklerose erkrankt. Die aktuelle Situation ist so, daß er zu 100% körperbehindert ist und die Pflegestufe 3 mit Härtefall besitzt. Seine körperlichen Beeinträchtigungen nehmen weiter zu.
   
 
Trotzdem nimmt er, im Rahmen seiner Möglichkeiten, am Leben teil. Wichtig in diesem Zusammenhang ist seine Wohnung, die ausreichenden Raum für seine Kinder und zum Treffen mit Freunden und Bekannten bietet.
 
Trotzdem nimmt er, im Rahmen seiner Möglichkeiten, am Leben teil. Wichtig in diesem Zusammenhang ist seine Wohnung, die ausreichenden Raum für seine Kinder und zum Treffen mit Freunden und Bekannten bietet.
   
Eigenbedarf ist in diesem Land ein Kündigungsgrund. Aber muß unter diesen Umständen die kapitalistische Verwertungslogik nicht zurücktreten? Ist das Leben eines Menschen nicht höher zu werten als Kapital? Soll Herr Lenz seine letzten Lebensjahre nicht in vertrauter Umgebung verbringen dürfen?
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2011 hat sein Vermieter wegen Eigenbedarfs ihm die Wohnung [[Kuendigung_1.7.2011|gekündigt]]. Eigenbedarf ist in diesem Land ein Kündigungsgrund. Aber muß unter diesen Umständen die kapitalistische Verwertungslogik nicht zurücktreten? Ist das Leben eines Menschen nicht höher zu werten als Kapital? Soll Herr Lenz seine letzten Lebensjahre nicht in vertrauter Umgebung verbringen dürfen?
   
 
Achtung: Jede*r sei sich bewußt: Er/sie kann als nächstes getroffen sein. Sowohl von einer Krankheit, als auch von Eigenbedarf!
 
Achtung: Jede*r sei sich bewußt: Er/sie kann als nächstes getroffen sein. Sowohl von einer Krankheit, als auch von Eigenbedarf!

Version vom 28. März 2015, 22:29 Uhr

Herr Oliver Lenz wohnt seit 1990 in der Wohnung Carl-von-Ossietzky-Str. 6, 14471 Potsdam.

Herr Lenz ist schwer an Multipler Sklerose erkrankt. Die aktuelle Situation ist so, daß er zu 100% körperbehindert ist und die Pflegestufe 3 mit Härtefall besitzt. Seine körperlichen Beeinträchtigungen nehmen weiter zu.

Trotzdem nimmt er, im Rahmen seiner Möglichkeiten, am Leben teil. Wichtig in diesem Zusammenhang ist seine Wohnung, die ausreichenden Raum für seine Kinder und zum Treffen mit Freunden und Bekannten bietet.

2011 hat sein Vermieter wegen Eigenbedarfs ihm die Wohnung gekündigt. Eigenbedarf ist in diesem Land ein Kündigungsgrund. Aber muß unter diesen Umständen die kapitalistische Verwertungslogik nicht zurücktreten? Ist das Leben eines Menschen nicht höher zu werten als Kapital? Soll Herr Lenz seine letzten Lebensjahre nicht in vertrauter Umgebung verbringen dürfen?

Achtung: Jede*r sei sich bewußt: Er/sie kann als nächstes getroffen sein. Sowohl von einer Krankheit, als auch von Eigenbedarf!

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