Schreiben an die LHP vom 29.07.15

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mit [[Schreiben_an_die_LHP_vom_28.07.15|gestrigem Schreiben]] hat bereits Herr Otto (zum wiederholten Male) von Ihnen gefordert, die noch in Ihrem Besitz befindlichen Nachweisunterlagen für den Zeitraum 01.10.2014 bis 28.02.2015 des Herrn Lenz bis zum 03.08.2015 herauszugeben.
 
mit [[Schreiben_an_die_LHP_vom_28.07.15|gestrigem Schreiben]] hat bereits Herr Otto (zum wiederholten Male) von Ihnen gefordert, die noch in Ihrem Besitz befindlichen Nachweisunterlagen für den Zeitraum 01.10.2014 bis 28.02.2015 des Herrn Lenz bis zum 03.08.2015 herauszugeben.
   
Ich möchte ergänzend anfügen, dass ein Herausgabeanspruch schon nach [http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__985.html § 985 BGB] besteht und bitte daher zur Vermeidung einer gesonderten gerichtlichen Auseinandersetzung umd die fristgemäße Herausgabe der ''vollständigen'' <u>Originalunterlagen</u>.
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Ich möchte ergänzend anfügen, dass ein Herausgabeanspruch schon nach [http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__985.html § 985 BGB] besteht und bitte daher zur Vermeidung einer gesonderten gerichtlichen Auseinandersetzung um die fristgemäße Herausgabe der ''vollständigen'' <u>Originalunterlagen</u>.
   
 
Mit freudlichen Grüßen<br>
 
Mit freudlichen Grüßen<br>

Aktuelle Version vom 4. August 2015, 18:33 Uhr

Rechtsanwalt Dr. phil. Falko Drescher
Helene-Lange-Str. 8
14469 Potsdam

Landeshauptstadt Potsdam
FB Soziales und Gesundheit
Hegelallee 6-8 (Haus 2)
14467 Potsdam

Potsdam, den 29.07.2015
Mein Zeichen: 028-15-D

Persönliches Budget i.S. Oliver Lenz
Ihr Zeichen: 3812

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit gestrigem Schreiben hat bereits Herr Otto (zum wiederholten Male) von Ihnen gefordert, die noch in Ihrem Besitz befindlichen Nachweisunterlagen für den Zeitraum 01.10.2014 bis 28.02.2015 des Herrn Lenz bis zum 03.08.2015 herauszugeben.

Ich möchte ergänzend anfügen, dass ein Herausgabeanspruch schon nach § 985 BGB besteht und bitte daher zur Vermeidung einer gesonderten gerichtlichen Auseinandersetzung um die fristgemäße Herausgabe der vollständigen Originalunterlagen.

Mit freudlichen Grüßen
gez. Drescher
Rechtsanwalt

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