Familiensache TP

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hat das Amtsgericht Rathenow durch die Richterin am Amtsgericht B. am 07.11.2025 beschlossen:
 
hat das Amtsgericht Rathenow durch die Richterin am Amtsgericht B. am 07.11.2025 beschlossen:
   
# Der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengerichts - Potsdam vom 02.10.2019 Aktenzeichen: …, in der Fassung der Beschlüsse des Amtsgerichts Nauen - Familiengerichts - von 28.06.2024 und 20.12.2024, Aktenzeichen: …, wird
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# Der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengerichts - Potsdam vom 02.10.2019 Aktenzeichen: …, in der Fassung der Beschlüsse des Amtsgerichts Nauen - Familiengerichts - von 28.06.2024 und 20.12.2024, Aktenzeichen: …, wird insoweit aufgehoben, als darin der Kindesmutter das Sorgerecht zunächst vollständig, dann nur noch in einigen Teilbereichen und zuletzt nur noch im Bereich der schulischen Angelegenheiten entzogen worden war.<br>Die Kindesmutter hat nunmehr die elterliche Sorge allein und wieder im vollem umfang inne.
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# Der im vorgenannten Beschluss des Amtsgerichts Potsdam - Familiengerichts - zulassten des Kindesvater ausgesprochene Sorgerechtsentzug besteht unverändert fort.
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# Von der Erhebung der Gerichtskosten des Verfahrens wird abgesehen. Die außergerichtlichen Kosten werden nicht erstattet.
insoweit aufgehoben, als darin der Kindesmutter das Sorgerecht zunächst vollständig, dann nur noch in einigen Teilbereichen und zuletzt nur noch im Bereich der schulichen Angelegenheiten entzogen worden war.<br>Die Kindesmutter hat nunmehr die elterliche Sorge allein und wieder im vollem umfang inne.
 
# Der im vorgenanten beschluss des Amtsgerichts Potsdam - Familiengerichts - zulassten des Kindesvater ausgesprochene Sorgerechtsentzug besteht unverändert fort.
 
# Von der erhebung der Gerichtskosten des Verfahrens wird abgesehen. Die außergerichlichen Kosten werden nicht erstattet.
 
 
# Der Verfahrenswert wird auf 5.000,00 € festgesetzt.
 
# Der Verfahrenswert wird auf 5.000,00 € festgesetzt.
   
 
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Das Amtsgericht Potsdam hatte durch die im Tenor genannte gerichtliche Entscheidung den nicht miteinnander verheirateten Kindeseltern die Personensoge entzogen und Pflegschaft angeordnet.Pflegerin ist derzeit das Jugendamt des Landkreises Havelland.
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Das Amtsgericht Potsdam hatte durch die im Tenor genannte gerichtliche Entscheidung den nicht miteinnander verheirateten Kindeseltern die Personensoge entzogen und Pflegschaft angeordnet. Pflegerin ist derzeit das Jugendamt des Landkreises Havelland.
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Im weiten Verlauf ist der Kindesmutter die Personensorge in weiten Teilen (wieder) übertragen worden, lediglich für den Bereich der schulischen Angelegenheiten besteht eine Pflegschaft fort.

Aktuelle Version vom 4. Januar 2026, 20:02 Uhr

[Bearbeiten] Amtsgericht R.

Familiengericht

[Bearbeiten] Beschluss

In der Familiensache

[…], Geb am …2017, […, … R.], vertreten durch den Pfleger Landkreis Havelland, Dezernat II, Jugendamt, Goethestraße 59/60, 14641 Nauen

- Kind -

Verfahrensbeiständin:
S. H.

Weitere Beteiligte:

Mutter:
M.

Verfahrensvervollmächtigte :
RAin H.

Vater:
Toni Peters, c/o Frau B., …, … Stendal

Jugendamt:
Landkreis Havelland, Dezernat II, Jugendamt, Platz der Freiheit 1, 14712 Rathenow

wegen elterlicher Sorge

hat das Amtsgericht Rathenow durch die Richterin am Amtsgericht B. am 07.11.2025 beschlossen:

  1. Der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengerichts - Potsdam vom 02.10.2019 Aktenzeichen: …, in der Fassung der Beschlüsse des Amtsgerichts Nauen - Familiengerichts - von 28.06.2024 und 20.12.2024, Aktenzeichen: …, wird insoweit aufgehoben, als darin der Kindesmutter das Sorgerecht zunächst vollständig, dann nur noch in einigen Teilbereichen und zuletzt nur noch im Bereich der schulischen Angelegenheiten entzogen worden war.
    Die Kindesmutter hat nunmehr die elterliche Sorge allein und wieder im vollem umfang inne.
  2. Der im vorgenannten Beschluss des Amtsgerichts Potsdam - Familiengerichts - zulassten des Kindesvater ausgesprochene Sorgerechtsentzug besteht unverändert fort.
  3. Von der Erhebung der Gerichtskosten des Verfahrens wird abgesehen. Die außergerichtlichen Kosten werden nicht erstattet.
  4. Der Verfahrenswert wird auf 5.000,00 € festgesetzt.

[Bearbeiten] Gründe:

Das Amtsgericht Potsdam hatte durch die im Tenor genannte gerichtliche Entscheidung den nicht miteinnander verheirateten Kindeseltern die Personensoge entzogen und Pflegschaft angeordnet. Pflegerin ist derzeit das Jugendamt des Landkreises Havelland.

Im weiten Verlauf ist der Kindesmutter die Personensorge in weiten Teilen (wieder) übertragen worden, lediglich für den Bereich der schulischen Angelegenheiten besteht eine Pflegschaft fort.

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