Dienstberatung am 02.04.14

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===Teilnehmer*innen===
 
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Oliver Lenz, RA Klink, Buchhalter RO, sw, cs, dw, kw, bp
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Oliver Lenz, RA Klink (PK), Buchhalter RO, sw, cs, dw, kw, bp
   
 
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*?: Die ominösen 9,42 EUR AN-Brutto waren eigentlich AG-Brutto zur Erreichung des Mindestlohnes. Das wurde verwechselt. 9,42 EUR steht zwar als AN-Brutto im Arbeitsvertrag, 9,42 EUR hätten aber nur das AG-Brutto sein dürfen.
 
*?: Die ominösen 9,42 EUR AN-Brutto waren eigentlich AG-Brutto zur Erreichung des Mindestlohnes. Das wurde verwechselt. 9,42 EUR steht zwar als AN-Brutto im Arbeitsvertrag, 9,42 EUR hätten aber nur das AG-Brutto sein dürfen.
 
*PK: OL ist mit seinem Budget von über 6000 EUR der einzige im Land Brandenburg und, soweit er recherchiert hat, auch bundesweit.
 
*PK: OL ist mit seinem Budget von über 6000 EUR der einzige im Land Brandenburg und, soweit er recherchiert hat, auch bundesweit.
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*PK: falls die LH den Vergleich ablehnt, ist von Richterin H. ein schnelles Urteil zu erwarten.
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*PK: Eine große Nachzahlung ist zu erwarten. Sie würde die Insolvenz abwenden.
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**Die Nachzahlung betrüge etwa 20.000 EUR.
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*PK: Das BSG hat vor 1-1,5 Jahren entschieden, daß für Arbeitgeber im PB/Arbeitgebermodell nicht der TVöD gilt, nur Mindestlohn.
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*PK: Falls die LH auf Urteil des SG in Berufung geht, dann schaffen wir auch das LSG. Wenn die Sache aber zum BSG geht, dauert es 4-5 Jahre bis zu einer Entscheidung.
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*PK: Das jetzige PB gilt nur bis Juli 2014. Mehr als die gewährten Mittel bisher (7.435 €) sind nicht durchsetzbar.
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*KW: In Berlin kennt er selber einen Fall, bei dem mehr als 11.000 € gezahlt werden für 23 Std./Tag
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*KW: Seine Firma hatte damals 18 €/Std. erhalten, dies war aber der Firma zu wenig und sie hat die Verträge gekündigt.
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**RO: Das war bestimmt inklusive Sachmittel. Sachmittel stehen höher zur Verfügung.
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*CS: Plädiert für Abwendung der Insolvenz von OL.
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*SW: Was passiert eigentlich bei Insolvenz von OL?
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**RO: PB ist weg. Irgendwelche Firmen erhalten das Geld, sie stellen die Pflege von OL sicher. (OL muß aber nicht ins Heim.) Und der Gerichtsvollzieher würde öfter vorbeikommen, allerdings wäre der "Titel" für die Gläubiger ohne Wert, denn bei OL ist nichts zu holen. Das Arbeitsamt würde jedoch Insolvenzausfallgeld zahlen.
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*CS: Trotz seiner Arbeit bei OL hat er nicht mehr Geld als Hartz4 wäre. Die Arbeit bei OL macht eigentlich keinen Sinn für ihn.
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*PK: Es würde eine Tiefenprüfung bei OL stattfinden.
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**OL: "Davor habe ich keine Angst. Nicht ein einziger Cent wurde unterschlagen."
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*SW: Zuschläge betragen lt. Bescheid der LH wie folgt:
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**Feiertagszuschlag: 35%
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**Sonntagszuschlag: 25%
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**Samstagszuschlag: 20%
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* SW: Die Arbeitsverträge und die _Vergütung_ waren der LH bekannt, wenn sie nur 8 € bewilligt, warum hat sie die Arbeitsverträge nicht bemängelt, als sie merkte, daß OL mit der Höhe des Geldes nicht hinkam.
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**PK: Es ist nicht Aufgabe der LH, Veto einzulegen, falls in den Arbeitsverträgen von OL etwas nicht stimmt.
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**PK: Es gilt, was das BSG bestimmt hat.
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*SW: Die zu viel bezahlten Zuschläge sind eine Ursache der Schulden von OL. Sie sieht ein, daß diese zurückzurechnen sind. Aber Lohn zahlt sie nicht zurück!
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*PK: Nachzahlung der LH (20-22.000 €) müssen auf Geschäftskonto verbleiben, bis RO ausgerechnet hat, wie diese zu verteilen sind.
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**SW: Höchstwahrscheinlich reicht das Geld nur um Krankenkassen sowie Finanzamt zu bedienen. Nicht für Schulden bei den Assistent*inn*en.
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**PK: Außenstände beim FA und bei den KKs reduziert sich (durch den rückwirkenden Wegfall der Zuschläge und den reduzierten Stundenlohn). Es ist offen, ob danach Geld für die Assistent*inn*en übrig bleibt.
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**PK: Beim PB der LH ist das Maximum erreicht.
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**PK: Die LH hat 14/10 Std. Arbeit/aktive Bereitschaft angenommen. Das SG hat dieses Modell verworfen. 24 Std. sind 24 Std.
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*PK: Er weiß nicht, ob die LH den Vergleich angenommen hat. Ihm liegt noch nichts vor. Evtl. dem SG. Die LH hatte ja Zeit zur Annahme bis zum 31.3.
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*SW: Aber im Widerspruchsbescheid hat doch die LH selber geschrieben, daß OL die Zuschläge in genannter Höhe zahlen kann.
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*PK: Es geht um den Zeitraum Juli 2012 bis August 2014. Monatlich sind 800-1200 € Nachzahlung zu erwarten, das sind dann insgesamt 20-22.000 €.
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*RO: Geld für Urlaub, Krankheit weiterhin noch nicht geklärt.
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*OL: Habe zwei Firmen angefragt, ob sie die notwendige Assistenz für ihn übernehmen wollen. Die Firmen haben nicht geantwortet.
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*PK: Eine Möglichkeit wäre, daß eine*r von den Assit*inn*en eine Firma gründet und diese Firma die Pflege von OL übernimmt. Dann stünden die höheren Sachmittel zur Verfügung.
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**SW: SW hat Erfahrungen als WBL und stellvertretende PDL, würde gern eine entsprechende Ausbildung machen. Wenn OL die Abrechnungen übernimmt, könnten SW oder KW die pflegerischen Anforderungen der Kassen bedienen.
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**SW: Pflegefachkraft würde 11,50 €/h erhalten, Pflegehilfskraft 9,50 €/h.
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*OL: Traut sich Verwaltung seines PB zu.
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*SW: sw setzt OL schriftlich eine Woche Frist, die vorgenommene angebliche Doppelzahlung wegen Krankheit zu korrigieren und eine berichtigte Lohnabrechnung für März vorzulegen. Sollte RO sich weiterhin weigern, die zu Unrecht abgezogenen 2400 € zurückzurechnen, wäre sie gezwungen, zur Unterstützung ihrer Forderung einen Anwalt hinzuzuziehen.
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*SW: Sie war in Berlin bei einer Lohnbuchhaltungsfirma. Demnach hat OL alles korrekt berechnet. sw übergibt eine Tabelle der Nachberechnung ihres Jahreslohnes 2013 durch Fa. berlinLohn, die RO an sich nimmt. Es sind viele Abrechnungsfehler vorgekommen, die sich aber im Jahresverlauf im wesentlichen ausgleichen.
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*SW: Ihr Arbeitgeber in Berlin hatte vor ca. 2 Jahren angefragt, ob sie nicht eine Weiterbildung als WBL/PDL absolvieren wolle, da eine solche in der Einrichtung benötigt würde. SW hatte dies wegen Pflege von OL abgelehnt.
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*SW: Ein Brutto von 8,00 €/h sind ihr zu wenig. SW benötigt ca. 50 Mehrstunden im Monat um auf die 1000 € Lohn zu kommen, die sie für ihre Hausrate braucht, und das noch ca. 1 Jahr lang. OL sichert SW 5 Mehrstunden pro Woche zu. Seine Honorarkräfte benötigen ebenfalls Geld und wollen/sollen kontinuierlich Dienste leisten, denn OL benötigt immer wieder und kurzfristig Honorarkräfte.
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* SW: Eine von RO empfohlene Rückrechnung der gesamten Gehälter des Jahres 2013 für alle Angestellten auf 8 € Mindestlohn und keine Zuschläge, um Geld zur zur Tilgung der ca. 40.000 € Schulden bzw. zur Abwendung der Insolvenz von OL zu generieren, würde für sie geschätzt eine Rückzahlung von ca. 5000 € bedeuten. Diese könne und wolle SW nicht leisten. RO äußert, er wird die Rückzahlungssumme für die einzelnen Angestellten für 2013 genau berechnen und die Zahlen vorlegen. Auch BP und CS äußern, keine Rückzahlung leisten zu können. SW gibt zu bedenken, dass bei Korrektur der Löhne nach unten auch das Arbeitsamt zu viel gezahlt hat und auch von dieser Seite eine Rückforderung an Geldern erfolgen könne.

Aktuelle Version vom 7. April 2014, 19:56 Uhr

[Bearbeiten] Teilnehmer*innen

Oliver Lenz, RA Klink (PK), Buchhalter RO, sw, cs, dw, kw, bp

[Bearbeiten] Zeit

17:45-19:30 Uhr

[Bearbeiten] Themen

  • OL: "Ich möchte meine Insolvenz vermeiden."
  • PK: LH hat selbes Budget wie in den Vormonaten gezahlt, nämlich 7.435 EUR.
  • RO: legt Lohnabrechnung April 2014 vor: Bruttostundenlohn 8,00 €, keine Zuschläge
  • ?: durch Arbeitsverträge sind 603 Std. im Monat abgesichert, es fehlen 120 Std.
  • KW, SW: Es gibt keine doppelt abgerechneten Stunden durch Krankheitstage. Sabine hat auf eigene Kosten durch ein externes Lohnbüro ihre Abrechnungen prüfen lassen. Es gab zwar kleinere (!) Fehler, wie bei den Sollstunden fehlerhaft berücksichtigte Feiertage, aber es gab keine Doppelzahlungen! (OL: das war vermutet worden, daß Krankheitstage sowohl bei den Ist-Stunden als auch zusätzlich berücksichtigt wurden.)
  • RO: "Das ist für ihn nicht nachvollziehbar."
  • RO: Die Rückabrechnung der Zuschläge (sie sollen ja entfallen) war für 2013 nur noch bis 31.3.2014 möglich. Deshalb mußte er handeln.
  • RO: "Ich wollte, daß OL von den Schulden herunterkommt."
  • ?: Die ominösen 9,42 EUR AN-Brutto waren eigentlich AG-Brutto zur Erreichung des Mindestlohnes. Das wurde verwechselt. 9,42 EUR steht zwar als AN-Brutto im Arbeitsvertrag, 9,42 EUR hätten aber nur das AG-Brutto sein dürfen.
  • PK: OL ist mit seinem Budget von über 6000 EUR der einzige im Land Brandenburg und, soweit er recherchiert hat, auch bundesweit.
  • PK: falls die LH den Vergleich ablehnt, ist von Richterin H. ein schnelles Urteil zu erwarten.
  • PK: Eine große Nachzahlung ist zu erwarten. Sie würde die Insolvenz abwenden.
    • Die Nachzahlung betrüge etwa 20.000 EUR.
  • PK: Das BSG hat vor 1-1,5 Jahren entschieden, daß für Arbeitgeber im PB/Arbeitgebermodell nicht der TVöD gilt, nur Mindestlohn.
  • PK: Falls die LH auf Urteil des SG in Berufung geht, dann schaffen wir auch das LSG. Wenn die Sache aber zum BSG geht, dauert es 4-5 Jahre bis zu einer Entscheidung.
  • PK: Das jetzige PB gilt nur bis Juli 2014. Mehr als die gewährten Mittel bisher (7.435 €) sind nicht durchsetzbar.
  • KW: In Berlin kennt er selber einen Fall, bei dem mehr als 11.000 € gezahlt werden für 23 Std./Tag
  • KW: Seine Firma hatte damals 18 €/Std. erhalten, dies war aber der Firma zu wenig und sie hat die Verträge gekündigt.
    • RO: Das war bestimmt inklusive Sachmittel. Sachmittel stehen höher zur Verfügung.
  • CS: Plädiert für Abwendung der Insolvenz von OL.
  • SW: Was passiert eigentlich bei Insolvenz von OL?
    • RO: PB ist weg. Irgendwelche Firmen erhalten das Geld, sie stellen die Pflege von OL sicher. (OL muß aber nicht ins Heim.) Und der Gerichtsvollzieher würde öfter vorbeikommen, allerdings wäre der "Titel" für die Gläubiger ohne Wert, denn bei OL ist nichts zu holen. Das Arbeitsamt würde jedoch Insolvenzausfallgeld zahlen.
  • CS: Trotz seiner Arbeit bei OL hat er nicht mehr Geld als Hartz4 wäre. Die Arbeit bei OL macht eigentlich keinen Sinn für ihn.
  • PK: Es würde eine Tiefenprüfung bei OL stattfinden.
    • OL: "Davor habe ich keine Angst. Nicht ein einziger Cent wurde unterschlagen."
  • SW: Zuschläge betragen lt. Bescheid der LH wie folgt:
    • Feiertagszuschlag: 35%
    • Sonntagszuschlag: 25%
    • Samstagszuschlag: 20%
  • SW: Die Arbeitsverträge und die _Vergütung_ waren der LH bekannt, wenn sie nur 8 € bewilligt, warum hat sie die Arbeitsverträge nicht bemängelt, als sie merkte, daß OL mit der Höhe des Geldes nicht hinkam.
    • PK: Es ist nicht Aufgabe der LH, Veto einzulegen, falls in den Arbeitsverträgen von OL etwas nicht stimmt.
    • PK: Es gilt, was das BSG bestimmt hat.
  • SW: Die zu viel bezahlten Zuschläge sind eine Ursache der Schulden von OL. Sie sieht ein, daß diese zurückzurechnen sind. Aber Lohn zahlt sie nicht zurück!
  • PK: Nachzahlung der LH (20-22.000 €) müssen auf Geschäftskonto verbleiben, bis RO ausgerechnet hat, wie diese zu verteilen sind.
    • SW: Höchstwahrscheinlich reicht das Geld nur um Krankenkassen sowie Finanzamt zu bedienen. Nicht für Schulden bei den Assistent*inn*en.
    • PK: Außenstände beim FA und bei den KKs reduziert sich (durch den rückwirkenden Wegfall der Zuschläge und den reduzierten Stundenlohn). Es ist offen, ob danach Geld für die Assistent*inn*en übrig bleibt.
    • PK: Beim PB der LH ist das Maximum erreicht.
    • PK: Die LH hat 14/10 Std. Arbeit/aktive Bereitschaft angenommen. Das SG hat dieses Modell verworfen. 24 Std. sind 24 Std.
  • PK: Er weiß nicht, ob die LH den Vergleich angenommen hat. Ihm liegt noch nichts vor. Evtl. dem SG. Die LH hatte ja Zeit zur Annahme bis zum 31.3.
  • SW: Aber im Widerspruchsbescheid hat doch die LH selber geschrieben, daß OL die Zuschläge in genannter Höhe zahlen kann.
  • PK: Es geht um den Zeitraum Juli 2012 bis August 2014. Monatlich sind 800-1200 € Nachzahlung zu erwarten, das sind dann insgesamt 20-22.000 €.
  • RO: Geld für Urlaub, Krankheit weiterhin noch nicht geklärt.
  • OL: Habe zwei Firmen angefragt, ob sie die notwendige Assistenz für ihn übernehmen wollen. Die Firmen haben nicht geantwortet.
  • PK: Eine Möglichkeit wäre, daß eine*r von den Assit*inn*en eine Firma gründet und diese Firma die Pflege von OL übernimmt. Dann stünden die höheren Sachmittel zur Verfügung.
    • SW: SW hat Erfahrungen als WBL und stellvertretende PDL, würde gern eine entsprechende Ausbildung machen. Wenn OL die Abrechnungen übernimmt, könnten SW oder KW die pflegerischen Anforderungen der Kassen bedienen.
    • SW: Pflegefachkraft würde 11,50 €/h erhalten, Pflegehilfskraft 9,50 €/h.
  • OL: Traut sich Verwaltung seines PB zu.
  • SW: sw setzt OL schriftlich eine Woche Frist, die vorgenommene angebliche Doppelzahlung wegen Krankheit zu korrigieren und eine berichtigte Lohnabrechnung für März vorzulegen. Sollte RO sich weiterhin weigern, die zu Unrecht abgezogenen 2400 € zurückzurechnen, wäre sie gezwungen, zur Unterstützung ihrer Forderung einen Anwalt hinzuzuziehen.
  • SW: Sie war in Berlin bei einer Lohnbuchhaltungsfirma. Demnach hat OL alles korrekt berechnet. sw übergibt eine Tabelle der Nachberechnung ihres Jahreslohnes 2013 durch Fa. berlinLohn, die RO an sich nimmt. Es sind viele Abrechnungsfehler vorgekommen, die sich aber im Jahresverlauf im wesentlichen ausgleichen.
  • SW: Ihr Arbeitgeber in Berlin hatte vor ca. 2 Jahren angefragt, ob sie nicht eine Weiterbildung als WBL/PDL absolvieren wolle, da eine solche in der Einrichtung benötigt würde. SW hatte dies wegen Pflege von OL abgelehnt.
  • SW: Ein Brutto von 8,00 €/h sind ihr zu wenig. SW benötigt ca. 50 Mehrstunden im Monat um auf die 1000 € Lohn zu kommen, die sie für ihre Hausrate braucht, und das noch ca. 1 Jahr lang. OL sichert SW 5 Mehrstunden pro Woche zu. Seine Honorarkräfte benötigen ebenfalls Geld und wollen/sollen kontinuierlich Dienste leisten, denn OL benötigt immer wieder und kurzfristig Honorarkräfte.
  • SW: Eine von RO empfohlene Rückrechnung der gesamten Gehälter des Jahres 2013 für alle Angestellten auf 8 € Mindestlohn und keine Zuschläge, um Geld zur zur Tilgung der ca. 40.000 € Schulden bzw. zur Abwendung der Insolvenz von OL zu generieren, würde für sie geschätzt eine Rückzahlung von ca. 5000 € bedeuten. Diese könne und wolle SW nicht leisten. RO äußert, er wird die Rückzahlungssumme für die einzelnen Angestellten für 2013 genau berechnen und die Zahlen vorlegen. Auch BP und CS äußern, keine Rückzahlung leisten zu können. SW gibt zu bedenken, dass bei Korrektur der Löhne nach unten auch das Arbeitsamt zu viel gezahlt hat und auch von dieser Seite eine Rückforderung an Geldern erfolgen könne.
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