Familiensache TP
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| − | # Der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengerichts - Potsdam vom 02.10.2019 Aktenzeichen: …, in der Fassung der Beschlüsse des Amtsgerichts Nauen - Familiengerichts - von 28.06.2024 und 20.12.2024, Aktenzeichen: …, wird |
+ | # Der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengerichts - Potsdam vom 02.10.2019 Aktenzeichen: …, in der Fassung der Beschlüsse des Amtsgerichts Nauen - Familiengerichts - von 28.06.2024 und 20.12.2024, Aktenzeichen: …, wird insoweit aufgehoben, als darin der Kindesmutter das Sorgerecht zunächst vollständig, dann nur noch in einigen Teilbereichen und zuletzt nur noch im Bereich der schulischen Angelegenheiten entzogen worden war.<br>Die Kindesmutter hat nunmehr die elterliche Sorge allein und wieder im vollem umfang inne. |
| − | + | # Der im vorgenannten Beschluss des Amtsgerichts Potsdam - Familiengerichts - zulassten des Kindesvater ausgesprochene Sorgerechtsentzug besteht unverändert fort. |
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| − | insoweit aufgehoben, als darin der Kindesmutter das Sorgerecht zunächst vollständig, dann nur noch in einigen Teilbereichen und zuletzt nur noch im Bereich der schulichen Angelegenheiten entzogen worden war.<br>Die Kindesmutter hat nunmehr die elterliche Sorge allein und wieder im vollem umfang inne. |
+ | # Von der Erhebung der Gerichtskosten des Verfahrens wird abgesehen. Die außergerichtlichen Kosten werden nicht erstattet. |
| − | # Der im vorgenanten beschluss des Amtsgerichts Potsdam - Familiengerichts - zulassten des Kindesvater ausgesprochene Sorgerechtsentzug besteht unverändert fort. |
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| − | # Von der erhebung der Gerichtskosten des Verfahrens wird abgesehen. Die außergerichlichen Kosten werden nicht erstattet. |
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# Der Verfahrenswert wird auf 5.000,00 € festgesetzt. |
# Der Verfahrenswert wird auf 5.000,00 € festgesetzt. |
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Version vom 4. Januar 2026, 19:01 Uhr
Amtsgericht R.
Familiengericht
Beschluss
In der Familiensache
[…], Geb am …2017, […, … R.], vertreten durch den Pfleger Landkreis Havelland, Dezernat II, Jugendamt, Goethestraße 59/60, 14641 Nauen
- - Kind -
- - Kind -
Verfahrensbeiständin:
S. H.
Weitere Beteiligte:
Mutter:
M.
Verfahrensvervollmächtigte :
RAin H.
Vater:
Toni Peters, c/o Frau B., …, … Stendal
Jugendamt:
Landkreis Havelland, Dezernat II, Jugendamt, Platz der Freiheit 1, 14712 Rathenow
wegen elterlicher Sorge
hat das Amtsgericht Rathenow durch die Richterin am Amtsgericht B. am 07.11.2025 beschlossen:
- Der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengerichts - Potsdam vom 02.10.2019 Aktenzeichen: …, in der Fassung der Beschlüsse des Amtsgerichts Nauen - Familiengerichts - von 28.06.2024 und 20.12.2024, Aktenzeichen: …, wird insoweit aufgehoben, als darin der Kindesmutter das Sorgerecht zunächst vollständig, dann nur noch in einigen Teilbereichen und zuletzt nur noch im Bereich der schulischen Angelegenheiten entzogen worden war.
Die Kindesmutter hat nunmehr die elterliche Sorge allein und wieder im vollem umfang inne. - Der im vorgenannten Beschluss des Amtsgerichts Potsdam - Familiengerichts - zulassten des Kindesvater ausgesprochene Sorgerechtsentzug besteht unverändert fort.
- Von der Erhebung der Gerichtskosten des Verfahrens wird abgesehen. Die außergerichtlichen Kosten werden nicht erstattet.
- Der Verfahrenswert wird auf 5.000,00 € festgesetzt.
Gründe:
Das Amtsgericht Potsdam hatte durch die im Tenor genannte gerichtliche Entscheidung den nicht miteinnander verheirateten Kindeseltern die Personensoge entzogen und Pflegschaft angeordnet.Pflegerin ist derzeit das Jugendamt des Landkreises Havelland.