Honorarvertrag (Dienstvertrag)
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Lenz (Diskussion | Beiträge) (→§ 2 Leistungen der/des Auftragnehmer*in) |
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==§ 2 Leistungen der/des Auftragnehmer*in== |
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Zur Erfüllung der in § 1 genannten Aufgaben hat der/die Auftragnehmer*in insbesondere folgende Leistungen erbringen:<br> |
Zur Erfüllung der in § 1 genannten Aufgaben hat der/die Auftragnehmer*in insbesondere folgende Leistungen erbringen:<br> |
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− | Büroarbeiten, Essenszubereitung, Körperpflege, Assistenz bei aushäusigen Terminen, Bedienung von Hilfsmitteln, insbesondere der Treppenraupe |
+ | Büroarbeiten, Essenszubereitung, Körperpflege, Assistenz bei aushäusigen Terminen, Bedienung von Hilfsmitteln, insbesondere der Treppenraupe, u.a. |
==§ 3 Vergütung== |
==§ 3 Vergütung== |
Version vom 18. August 2014, 19:15 Uhr
Zwischen Oliver Lenz, Carl-von-Ossietzky-Str. 6, 14471 Potsdam
(Auftraggeber)
und
..............................................................
(Auftragnehmer*in)
wird folgender Honorarvertrag geschlossen:
§ 1 Vertragsgegenstand
Der Auftraggeber erteilt hiermit dem Auftragnehmer*in den Auftrag, ihm behindertenbedingt Assistenz zu leisten.
§ 2 Leistungen der/des Auftragnehmer*in
Zur Erfüllung der in § 1 genannten Aufgaben hat der/die Auftragnehmer*in insbesondere folgende Leistungen erbringen:
Büroarbeiten, Essenszubereitung, Körperpflege, Assistenz bei aushäusigen Terminen, Bedienung von Hilfsmitteln, insbesondere der Treppenraupe, u.a.
§ 3 Vergütung
Der/Die Auftragnehmer*in erhält für ihre/seine Leistung pro Stunde eine Vergütung in Höhe von 9 €, inklusive der Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe. Die Vergütung ist jeweils zum Monatsende fällig.
Der im vorigen Absatz genannte Betrag versteht sich als Bruttobetrag, inklusive der jeweils gültigen Mehrwertsteuer.
§ 4 Zeit und Ort der Leistungserbringung
Zeit und Ort der Leistungserbringung vereinbaren die Vertragsparteien im Einzelnen einvernehmlich. In der Regel ist dies die Wohnung von Herrn Oliver Lenz.
§ 5 Aufwendungsersatz
Der Ersatz aller Aufwendungen der/des Auftragnehmer*in bedarf der (schriftlichen) Zustimmung des Auftraggebers.
§ 6 Mitwirkungspflicht des Auftraggebers
Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, daß dem/der Auftragnehmer*in alle für die Ausführung seiner Tätigkeit notwendigen Unterlagen rechtzeitig vorgelegt werden, ihm/ihr alle Informationen erteilt werden und er/sie von allen Vorgängen und Umständen in Kenntnis gesetzt wird. Dies gilt auch für Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Tätigkeit der/des Auftragnehmer*in bekannt werden.
Auf Verlangen der/des Auftragnehmer*in hat der Auftraggeber die Richtigkeit und Vollständigkeit der von ihm vorgelegten Unterlagen sowie seiner Auskünfte und mündlichen Erklärungen schriftlich zu bestätigen.
§ 7 Schweigepflicht, Datenschutz
Der/Die Auftragnehmer*in ist verpflichtet, über alle Informationen, die ihm/ihr im Zusammenhang mit ihrer/seiner Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren, gleichviel ob es dabei um den Auftraggeber selbst oder dessen Geschäftsverbindungen handelt, es sei denn, daß der Auftraggeber ihn/sie von dieser Schweigepflicht entbindet.
Der/Die Auftragnehmer*in ist verpflichtet, ihm/ihr anvertraute personenbezogene Daten nur im Rahmen ihrer/seiner Tätigkeit im Zusammenhang mit dem vorliegenden Vertrag zu verarbeiten oder verarbeiten zu lassen. Die Daten sind nach Beendigung des Vertrags unverzüglich zu löschen.
§ 8 Vertragsdauer/Kündigung
- Der Vertrag wird mit der Unterzeichnung wirksam und läuft auf unbestimmte Zeit.
- Jede Partei ist berechtigt, den Vertrag mit einer Frist von zwei Wochen zum Monatsende zu kündigen. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
§ 9 Sonstige Ansprüche/Rentenversicherung
Mit der Zahlung der in diesem Vertrag vereinbarten Vergütung sind alle Ansprüche der/des Auftragnehmer*in gegen den Auftraggeber aus diesem Vertrag erfüllt.
Für die Versteuerung der Vergütung hat der/die Auftragnehmer*in selbst zu sorgen.
Der/Die Auftragnehmer*in wird darauf hingewiesen, dass er/sie nach § 2 Nr. 9 SGB VI rentenversicherungspflichtig sein kann, wenn er/sie auf Dauer und im Wesentlichen nur für einen Auftraggeber tätig ist und keine versicherungspflichtigen Arbeitnehmer*innen beschäftigt, deren Arbeitsentgelt aus diesem Beschäftigungsverhältnis regelmäßig 450,-- € im Monat übersteigt.
§ 10 Schlußbestimmungen
Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung oder Aufhebung dieser Klausel.
Das vorstehende Schriftformerfordernis findet keine Anwendung bei Abreden, die nach Vertragsabschluss unmittelbar zwischen den Parteien mündlich getroffen werden.
Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Vertragspartner werden in diesem Fall die ungültige Bestimmung durch eine andere ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der weggefallenen Regelung in zulässiger Weise am nächsten kommt.
Gerichtsstand ist Potsdam.
Potsdam, den .....................
...................................................... (Auftraggeber)
...................................................... (Auftragnehmer*in)