Bescheid vom 01.07.20
Lenz (Diskussion | Beiträge) (→) |
Lenz (Diskussion | Beiträge) |
||
Zeile 21: | Zeile 21: | ||
Um Verzögerungen im Zahlungsfluss zu vermeiden, wurde die Elternassistenz im Zeitraum 05-06/2020 im vorher bestehenden Umfang verlängert. |
Um Verzögerungen im Zahlungsfluss zu vermeiden, wurde die Elternassistenz im Zeitraum 05-06/2020 im vorher bestehenden Umfang verlängert. |
||
− | Für den Zeitraum ab dem 01.07 2020 wurde vorläufig, bis zur abschließenden Klärung noch offener Fragen durch Fallkonferenz oder auf sonstige Weise, ein Bedarf von 1.2 h täglich |
+ | Für den Zeitraum ab dem 01.07.2020 wurde vorläufig, bis zur abschließenden Klärung noch offener Fragen durch Fallkonferenz oder auf sonstige Weise, ein Bedarf von 1.2 h täglich |
anerkannt. |
anerkannt. |
||
Version vom 3. Juli 2020, 21:05 Uhr
Landeshauptstadt Potsdam
FB Soziales und Inklusion
Friedrich-Ebert-Str. 79/81
14467 Potsdam
Sch.
Dienstgebäude: Behlertstr. 3 A Haus M/N
01.07.2020
Herrn
Oliver Lenz
Carl-v.-Ossietzky-Str. 6
14471 Potsdam
Sehr geehrter Herr Lenz,
als Anlage übersende ich Ihnen Ihren neuen Bescheid ergänzt um die Elternassistenz ab 05/2020.
Um Verzögerungen im Zahlungsfluss zu vermeiden, wurde die Elternassistenz im Zeitraum 05-06/2020 im vorher bestehenden Umfang verlängert.
Für den Zeitraum ab dem 01.07.2020 wurde vorläufig, bis zur abschließenden Klärung noch offener Fragen durch Fallkonferenz oder auf sonstige Weise, ein Bedarf von 1.2 h täglich anerkannt.
Eine Fallkonferenz in den von Ihnen vorgeschlagenen Räumlichkeiten oder im Freien lıeße sich auch nur unter den üblichen Sicherheitsvorkehrungen (Abstand sowie Mund- und Nasenschutz) realisieren und kommt daher wie Ihrem Schreiben vom 03.06.2020 zu entnehmen ist, für Sie deshalb auch nicht in Betracht. Sollte Sie Ihre Ansicht diesbezüglich zwischenzeitlich geändert haben, bitte ich Sie um rechtzeitige Information.
Als Anlage habe ich Ihnen nochmal Nochmal?! Zum ersten Mal! ein Beispiel für eine Verlaufsdokumentation beigefügt, damit Sie sehen, wie diese aussehen muss, damit eine abschließende Bedarfserhebung möglich ist. Da derzeit unklar ist, wann Gesichtsmasken nicht mehr erforderlich sind, bitte ich Sie mir nochmal die Verlaufsdokumentationen bzw korrigierten Verlaufsdokumentationen für die Monate 03-06-2020 zukommen zu lassen. Wir werden dann versuchen auf dieser Basis eine abschließende Bedarfserhebung durchzuführen. Bei Rückfragen zum Beispiel der Verlaufsdokumentation können Sie sich gerne an […] wenden (0331-289...).
Als Frist hierfür habe ich mir den 31.07.2020 notiert.
Mit freundlichen Grüßen
im Auftrag
gez. Sch.
FB Soziales und Inklusion
Elternassistenz _ Dokumentation _ Entwurf
Datum | Zeit | Leistung | Stundenumfang |
Montag 08.06. | Pflege: Wickeln auf dem Tisch / Wickelkommode / Boden, Herr L. ist unmittelbar anwesend, kommuniziert dabei mit S. Nahrungsaufnahme gemeinsam am Tisch, Herr L. leitet S. verbal an, das Brot mit den Fingern selbst zu essen, EA unterstützt mit leichten Handgriffen, Essen mit Besteck. EA übernimmt Handführung, Herr L. übernimmt verbale Anleitung von S. | ||
Mittwoch | Vorbereitung Geschichte erzählen und kuscheln: EA richtet Ruheplatz für S., PB-Assistenz richtet bequeme Haltung für Herrn L. , einer der beiden Assissienten beaufsichtigt S. falls er wegläuft | ||
Donnerstag | Begleitung Arztbesuch von S. | ||
Nächster Termin | Spaziergang mit Eisessen, EA unterstützt S., sich am Rolli festzuhalten und dabei zu laufen; wenn er nicht mehr laufen will, kann er im Rolli mitfahren, Sicherung durch Haltevorrichtung; Eisessen mit Handführung bei S. | ||
Nächster Termin | Anbau Sicherung für S. bei Mitfahrt im Rolli durch Fachkracht begleitet / Termin bei ……realisiert, weitere Hilfsmittel angeregt | ||
Oder alles an einem Termin ? | Gestaltung der Raumlichkeiten/einfache Sicherheitsmaßnahmen, dass größtmögliche Selbständigkeit hergestellt werden kann und möglichst wenig zusätzliche personelle Hilfe nötig ıst (z.B. zum Spielen) – bei Bedarf fachliche Beratung einholen |
Hinweise:
- Bitte beachten Sie, dass sobald ein weiteres Elternteil anwesend ist, die Verantwortung und Versorgung des Kindes durch diesen Elternteil übernommen werden soll. Das gilt auch für andere volljährige Familienmitglieder (Oma, Geschwister, Tanten). Es ist dann keine EA notwendig und angemessen.
- Grundsätzlich gilt immer: wenn eine Anleitung des Elternteils möglich ist, geht das immer vor
die stellvertretende Übernahme von Handlungen am / bzw. mit dem Kind
- Es gibt einen Fachdienst Elternassistenz der Stephanusstiftung, dort sind sicher gute praktische Hinweise als fachliche Anleitung für Assistenten zu erhalten.
- Informationen über Frau Silka benötigen wir gar nicht, es sei denn sie steht für die Versorgung des Sohnes wegen Berufstätigkeit nicht zur Verfügung (Arbeitszeiten sınd ausreichend, bitte keine Arbeitsinhalte angeben)