Gespraechstermin am 20.06.12
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Aktuelle Version vom 16. Oktober 2012, 22:27 Uhr
Inhaltsverzeichnis |
[Bearbeiten] Ort
Haus 2, Zi. 155
[Bearbeiten] Zeit
20.06.12, 14 Uhr
[Bearbeiten] TeilnehmerInnen
[Bearbeiten] Stadt
- Fr. ?
- Fr. S. (für Pflege zuständig)
- Hr. L.
[Bearbeiten] TeilnehmerInnen Lenz
- Oliver Lenz
- Fr. W. (Assistenz)
[Bearbeiten] Gesprächsverlauf
- Stadt: Pflegegeld nach SGB XII (d.h. 233,33 EUR, weil um 2/3 gekürzt) wird auf das Geschäftskonto überwiesen.
- OL: Dann überweise ich es mir auf das private Girokonto, denn es steht mir ja zur freien, d.h. beleglosen Verfügung, z.B. Nachbarschaftshilfe.
- Stadt informiert, dass das reduzierte Pflegegeld nach SGB XII Bestandteil des Budgets ist.
- Stadt fragt, wie weit die angedachte Anstellung von Fr. W. bei der Pflegekasse gediehen ist.
- Frau W. berichtet über Probleme:
- Fr. W. war bei der örtlichen Pflegekasse
- diese verwies auf die überörtliche Pflegekasse
- diese verwies an die Zentralstelle der Pflegekasse
- diese wollte Unterlagen haben, unter anderem eine Gewerbeverzichtserklärung
- das Finanzamt hatte keine Ahnung, es gäbe sowas nicht.
- usw. usf.
- Vereinbarung: Fr. W. arbeitet im bisherigen Modell weiter, In einem halben Jahr soll neu überlegt werden, bis dahin holt Fr. W. weitere Informationen ein.
- Frau W. berichtet über Probleme:
- OL: verweist darauf, daß die Brutto- bzw. Nettoangaben irritierend sind, weil beim Pflegegeld bzw. der Eingliederungshilfe unterschiedlich gehandhabt.
- Stadt: Es gibt sowieso eine neue Berechnung
- OL erhält 17771,32 EUR und das Pflegegeld nach SGB XI und XII. ( ? )
- Stadt: Die Abrechnung von OL ist unübersichtlich. Der Dienstplan ist unübersichtlich.
- Fr. W.: ich möchte eine Stundenabrechnung haben. (Lenz 22:00, 29. Jun 2012 (CEST):Fr.W. erhält ab jetzt monatlich einen Ausdruck)
- Stadt fragt, wie die Lohnabrechnung zur Zeit erfolgt.
- OL: Gemäß der Zahlungsanweisung des Lohnbüros. Ich verlasse mich völlig auf das Lohnbüro.
- Stadt: Nachtarbeit kann nicht bezahlt werden, da nicht erforderlich
- OL: Nachtarbeit ist sehr wohl erforderlich, da ich nur nachts besser beweglich bin. Dies ist krankheitsbedingt und typisch. Nachts um 02 Uhr ist meine Beweglichkeit viel besser als am Nachmittag.
- Stadt: Das ist dann natürlich etwas anderes und die Nachtarbeit könnte bezahlt werden. Voaraussetzung: Vorlage eines Antrages und günstigerweise Attest vom Arzt über die Tatsache.