Berufung vom 01.07.2013
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'''wegen: Räumung und Herausgabe von Wohnraum''' |
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+ | lege ich hiermit namens und in Vollmacht des Klägers<br>'''Berufung'''<br>gegen das am 28.05.2013 verkündete und am 03.06.2013 zugestellte [[Schriftliches_Urteil_vom_28.05.2013 Urteil des Amtsgerichts Potsdam zum Aktenzeichen 24 C 221/12]] ein. |
Berufungsanträge und Berufungsbegründung bleiben einem fristgerechten weiteren Schriftsatz vorbehalten. |
Berufungsanträge und Berufungsbegründung bleiben einem fristgerechten weiteren Schriftsatz vorbehalten. |
Version vom 12. Juli 2013, 23:30 Uhr
C. A.
G. S.
01.07.2013
Landgericht Potsdam
Jägerallee 10-12
14469 Potsdam
Aktenzeichen I. Instanz AG Potsdam 24 C 221/12
In dem Rechtsstreit
J. C.
zurzeit: ..., B.,
- Kläger, Berufungskläger -
Proz.-Bev.: Rechtsanwälte C. A. und G. S., ...
gegen
1. Oliver Lenz, - Beklagter zu 1), Berufungsbeklagter zu 1) -
2. H. L., - Beklagter zu 2), Berufungsbeklagte zu 2) -
Beide: Carl-von-Ossietzky-Str. 6, 14471 Potsdam,
Proz.-Bev.: Rechtsanwältin Katja Damrow, Friedrich-Ebert-Str. 38, 14469 Potsdam
wegen: Räumung und Herausgabe von Wohnraum
lege ich hiermit namens und in Vollmacht des Klägers
Berufung
gegen das am 28.05.2013 verkündete und am 03.06.2013 zugestellte Schriftliches_Urteil_vom_28.05.2013 Urteil des Amtsgerichts Potsdam zum Aktenzeichen 24 C 221/12 ein.
Berufungsanträge und Berufungsbegründung bleiben einem fristgerechten weiteren Schriftsatz vorbehalten.
gez. C. A.
Rechtsanwalt