Eingangsbestätigung des SG vom 4.12.2013

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Aktuelle Version vom 5. Januar 2014, 18:08 Uhr

Sozialgericht Potsdam
Geschäftsstelle der 28. Kammer
Rubensstraße 8
14467 Potsdam

Herr Rechtsanwalt
Peter Klink
Lennestraße 71
14471 Potsdam

Potsdam, 4. Dezember 2013

Az.: S 28 SO 144/13

Ihr Zeichen 00014-13/PK/mk

Oliver Lenz ./. Landeshauptstadt Potsdam

Sehr geehrter Herr Klink,

die Klageschrift vom 26. November 2013 sowie der Antrag auf Prozesskostenhilfe vom 26. November 2013 sind hier am 27. November 2013 eingegangen.

Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen S 28 SO 144/13 geführt. Es wird gebeten, dieses Aktenzeichen bei allen Eingaben anzugeben, Anschriftenänderungen sofort mitzuteilen und in Zukunft alle Schriftsätze sowie nach Möglichkeit auch die Unterlagen 2-fach zu übersenden (§93 Sozialgerichtsgesetz - SGB -). Die Vorschrift des §93 SGG über die Beifügung von Abschriften für die übrigen Beteiligten finden keine Anwendung, wenn elektronische Dokumente über die elektronische Poststelle des Gerichts nach Maßgabe der Verordnung über den elektronischen Rechtsverkehr im Land Brandenburg eingereicht werden.

Sofern die erforderlichen Abschriften nicht eingereicht werden, fertigt das Gericht diese in notwendiger Anzahl selbst an. Sie müssen damit rechnen, dass die hierfür entstehenden Kosten nach Beendigung des Verfahrens von Ihnen eingezogen werden (bis 50 Seiten je 0,50 EUR, jede weitere Seite 0,15 EUR). Kostenpflichtigt sind auch per Telefax übermittelte Mehrfertigungen, die von der Empfangseinrichtung des Gerichts ausgedruckt werden.

Bitte übersenden Sie:

  • die Klagebegründung

Um Erledigung innerhalb von 4 Wochen wird gebeten. Sollte dies nicht möglich sein, so teilen Sie bitte unter Angabe der Hinderungsgründe den voraussichtlichen Erledigungstermin mit.

Mit freundlichen Grüßen

Auf Anordnung
gez. S.
Justizbeschäftigte

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