Beschluss des Betreuungsgerichts
Aus cvo6
(Unterschied zwischen Versionen)
Lenz (Diskussion | Beiträge) (Die Seite wurde neu angelegt: „Amtsgericht Potsdam<br> - Betreuungsgericht -<br> Beschluss In dem Betreuungsverfahren für :<b>Herrn Oliver Lenz, geb. am 15.05.1966, Carl-von-Ossietzky-Str. 6,…“) |
Aktuelle Version vom 30. Juni 2014, 22:14 Uhr
Amtsgericht Potsdam
- Betreuungsgericht -
Beschluss
In dem Betreuungsverfahren für
- Herrn Oliver Lenz, geb. am 15.05.1966, Carl-von-Ossietzky-Str. 6, 14471 Potsdam
- Betroffener -
Wird das Verfahren ohne Betreuerbestellung eingestellt, da nach den bisherigen Ermittlungen davon auszugehen ist, dass die Voraussetzungen des § 1896 BGB nicht erfüllt sind. Der Betroffene ist ausreichend in der Lage, seine Angelegenheiten zu regeln bzw. Hilfen zu nutzen. Eine Betreuerbestellung gegen den ausdrücklichen Willen des Betroffenen ist wegen des Vorliegens nur körperlicher Beeinträchtigung nicht möglich.
Potsdam, 25.06.2014
A.
Richterin am Amtsgericht