Schriftsatz an das SG vom 04.12.15
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Aktuelle Version vom 5. Dezember 2015, 14:01 Uhr
Rechtsanwalt Dr. phil. Falko Drescher
Helene-Lange-Str. 8
14469 Potsdam
Sozialgericht Potsdam
Rubensstraße 8
14467 Potsdam
Potsdam, den 04.12.2015
Mein Zeichen: 051-15-D
In dem Rechtsstreit
Oliver Lenz ./. Landeshauptstadt Potsdam
S 20 SO 3/15
wird zum Schriftsatz der Beklagten vom 05.11.2015 ergänzend folgendes angemerkt:
Die Pflegegeldbeträge sind bestandskräftig geworden und damit auszuzahlen. Das Landessozialgericht hat bereits entschieden, dass der Teil eines Verwaltungsaktes, "der hinsichtlich seines begünstigenden Verfügungssatzes von dem Kläger bei verständiger Würdigung seines Klagebegehrens nicht angefochten wird und zulässig auch nicht angefochten werden kann (...), von vornherein der gerichtlichen Entscheidungsgewalt entzogen" ist (Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 09. September 2015 - L 25 AS 2960/13 -).
Eine Abschrift habe ich beigefügt.
Mit freundlichen Grüßen