Eingangsbestätigung des SG vom 22.08.16
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Aktuelle Version vom 27. August 2016, 22:27 Uhr
Sozialgericht Potsdam
Geschäftsstelle der 20. Kammer
Rubensstraße 8
14467 Potsdam
Herrn Rechtsanwalt
Dr. phil. Falko Drescher
Helene-Lange-Straße 8
14459 Potsdam
Potsdam, 22. August 2016
Az.: S 20 SO 132/16
Ihr Zeichen: 098/16-D
Rechtsstreit
Oliver Lenz ./. Landeshauptstadt Potsdam
Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt,
Ihre Klage vom 16. August 2016 nebst Antrag auf Prozesskostenhilfe ist hier am 16. August 2016 eingegangen.
Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen Az.: S 20 SO 132/16 geführt. Es wird gebeten, dieses Aktenzeichen bei allen Eingaben anzugeben, Anschriftenänderungen sofort mitzuteilen und in Zukunft alle Schriftsätze sowie nach Möglichkeit auch die Unterlagen 2-fach zu übersenden (§ 93 Sozialgerichtsgesetz - SGG -). Die Vorschrift des § 93 SGG über die Beifügung von Abschriften für die übrigen Beteiligten findet keine Anwendung, wenn elektronische Dokumente über die elektronische Poststelle des Gerichts nach Maßgabe der Verordnung über den elektronischen Rechtsverkehr im Land Brandenburg eingereicht werden.
Sofern die erforderlichen Abschriften nicht eingereicht werden, fertigt das Gericht diese in notwendiger Anzahl selbst an. Sie müssen damit rechnen, dass die hierfür entstehenden Kosten nach Beendigung des Verfahrens von Ihnen eingezogen werden (bis 50 Seiten je 0,50 EUR, jede weitere Seite 0,15 EUR). Kostenpflichtig sind auch per Telefax übermittelte Mehrfertigungen, die von der Empfangseinrichtung des Gerichts ausgedruckt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Auf Anordnung
gez. K.
Juztizbeschäftigte
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