Bescheid vom 21.12.20
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Aktuelle Version vom 25. Dezember 2020, 00:30 Uhr
Landeshauptstadt Potsdam
FB Soziales und Inklusion
Friedrich-Ebert-Str. 79/81
14469 Potsdam
S.
21.12.2020
Herrn
Oliver Lenz
Carl-v.-Ossietzky-Str.6
14471 Potsdam
Bescheid über die Gewährung von Reisekosten für die Begleitperson
Sehr geehrter Herr Lenz,
auf Ihren Antrag vom 28.06.2020 werden die anteiligen Übernachtungskosten in Höhe von 162,50 € übernommen, im Übrigen wird Ihr Antrag abgelehnt, sofern dieser nicht als zurückgezogen gilt.
Begründung
Grundsätzlich können Reisekosten für eine wegen Behinderung erforderliche Begleitperson anerkannt werden, sofern die Begleitung erforderlich ist.
Die geltend gemachten Fahrtkosten für die Strecke von Ihrer Wohnung nach Strodehne mit können nicht übernommen werden, da diese nicht erforderlich sind. Ihr Behindertenausweis führt auch das Merkzeichen B, also die Notwendigkeit einer ständigen Begleitperson. Ihre Begleitperson kann daher kostenlos die Angebote der Deutschen Bahn in Anspruch nehmen. Daher war die Erstattung der anteiligen Fahrtkosten m Auto mangels Erforderlichkeit abzulehnen.
Die entstandenen Unterkunftskosten waren daher anteilig in Höhe von 162,50 € zu gewähren.
Die Zahlung erfolgt nach Vorlage der korrekten Kontoverbindung.
Rechtbehelfsbelehrung