Fussboden fegen
Aus cvo6
Version vom 30. März 2013, 01:05 Uhr von Lenz (Diskussion | Beiträge)
Zweck des Fegens ist die Reinigung des Fußbodens. Daher sind:
- nicht nur freie Flächen zu kehren, sondern auch
- unter Schränken etc.,
- bewegliche Gegenstände vor dem Kehren hochzuheben bzw. zur Seite zu stellen und anschließend zurückzustellen,
- Ecken, auch wenn sie selten betreten werden.
- Flecken auf dem Fußboden, die nicht durch Kehren beseitigt werden können, sind mit einem feuchten Lappen zu entfernen.
- Wenn nach dem Kehren noch Staubflusen oder Flecken zu finden sind, war das Kehren zumindest an _dieser_ Stelle erfolglos und ist zu wiederholen.
Allgemeiner Hinweis:
Besen darf nicht auf die Borsten gestellt werden, sondern ist entweder anzuhängen oder umgedreht hinzustellen.
<Ironie ein>
- Beim Fegen ist darauf zu achten, daß der Besen nicht zu schnell bewegt wird, um eventuell auf den Scheuerleisten befindlicher Staub nicht herunterzuwedeln. Grund: Dieser Staub bildet ein wertvolles Biotop für Hausstaubmilben etc.
- Schmutz und Räume, die nicht vom Auftraggeber benannt wurden, sind sorgfältig im Urzustand zu belassen. Der/die Nachfolger_in möchte schließlich auch etwas zu tun haben.
- Geschlossene Türen bilden ein unüberwindbares Hindernis für jegliche Putzaktivitäten. Man/frau ist schließlich keinesfalls dazu verpflichtet, Eigeninitiative zu entwickeln! Merke: Dummheit schafft Freizeit!
<Ironie aus>