Merkzeichen aG
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20.1.2005
- Antrag auf Erhöhung des GdB. Grund:
- Gehfähigkeit stark verschlechtert (< 200m)
- Keine Arbeitsfähigkeit mehr/Rentenantraag ab 1.1.2005
- leichteste körperliche Arbeite nur sehr kurz möglich (< 10 min)
26.1.2005
- Eingangsbestätigung des Landesamt für Soziales und Versorgung
9.8.2005
- Ablehnungsbescheid
5.9.2005
- Widerspruch. Begründung:
- Ich bin ohne Hilfsmittel (Rollator, Fahrrad) im öffentlichen Straßenraum nicht mehr gehfähig. Bitte teilen Sie mir mit, wie ich Ihnen das belegen kann (irgendwie muß das ja möglich sein),
- Ich bin pflegebedürftig mindestens gemäß Stufe I - der Gutachter kommt am Mittwoch.
- Ich bin erheblich eingeschränkt durch den Funktionsverlust meiner linken Hand. Feinmotorische Abläufe sind mit links für mich nicht mehr möglich.
Bitte überprüfen Sie das und vgl. mit meinem Rentenbescheid.
14.9.2005
- Eingangsbestätigung des Widerspruchs
14.9.2005
- Auskunft von mir, daß ich keinen Facharzt besuche. Verweis auf mittlerweile vorliegenden Bescheid der Pflegekasse.
29.11.2005
- Bescheid vom Landesamt, daß meinem Widerspruch nicht abgeholfen werden kann und die Sache nach Cottbus abgegeben wurde.
3.3.2006
- Info von mir, daß ich mittlerweile einen Rollstuhl verschrieben bekommen habe und dringend das aG benötige, um die Behindertenparkplätze zu nutzen.
5.7.2006
- Widerspruchsbescheid vom Landesamt für Soziales und Versorgung/Rechts- und Prozeßangelegenheiten
- Widerspruch wird zurückgewiesen
- "Die vorliegenden ärztlichen Unterlagen und deren medizinische Auswerung, die dem anfochtenen Bescheid zugrunde liegt, wurden ... überprüft. ... Dioe Ergebnisse der dem ngefochtenen Bescheid zugrunde liegenden gutachterlichen Stellungnahme wurden dabei jedoch vollauf bestätigt.... mit 60% zutreffend bewertet...aG nicht begründbar... Danach bot ein Vergleich mit den Verhältnissen, die für die Feststellung der bestehenden Behinderung mit den Becheiden vom 04.06.2003 und 27.02.2004 maßgebend waren, keinen Anhaltspunkt frür die Annahme einer wesentlichen Verschlimmerung im Zustand der Behinderung.
18.07.2006
- Klage vor dem Sozialgericht.
21.07.2006
- Eingangsbescheid der Klage.
26.09.06
- Schreiben des RA an das Versorgungsamt: ...Als Herr Lenz im Juli '06 bei mir in der Kanzlei erschien, musste er zu seiner Fortbewegung einen Rollator benutzen. Ein Geradeauslaufen ohne meine aktive Hilfe war Herrn Lenz gar nicht mehr möglich... Ich bitte Sie, in dieser Richtung unverzüglich tätig zu werden, um meinem Mandanten die Mühen langwierigen Gerichtsverfahren zu ersparen...
20.02.2007
- LAVS an Sozialgericht: ...keine Möglichkeit, von der bisherigen Beurteilung abzuweichen... Der Facharztbefund von Herrn Dr. Gomann (Neurologe) vom 07.06.06 läßt keine andere Beurteilung zu.
24.5.07
- Änerungsantrag
01.06.07'
- LASV an Sozialgericht: ...Nach hiesiger Auffassung ist eine Bearbeitung dieses Antrages bis zum Abschluss des Streitverfahrens nicht angebracht...Erfahrungswerte zeigen darüber hinaus, dass ein Bescheid des Beklagten, welche nach Klageerhebung zu dem Streitgegenstand ergeht, nicht die Beendigung des Streitverfahrens zur Folge hat. Der Beklagte schlägt daher vor, dass de r Kläger seinen Antrag zurückzieht.
19.06.07
- RA Steinicke an Sozialgericht: ...Kläger hatte auf Anraten von Herrn Arlt im Zusammmenhang mit seinem Besuch im Versorgungsamt Potsdam gestellt... In dieser Situation riet Herr Arlt, den besagten Änderungsantrag zu stellen...zieht der Kläger seinen Änderungsantrag zurück...schlage folgenden Vergleich vor: GdB 80 und aG.
15.6.2007
- Dr. Danneberger an Sozialgericht: Befundbericht
11.6.07
- Dr. Gomann an Sozialgericht: Befundbericht. Danach: Die Gangstörungen und Gleichgewichtsstörungen haben deutlich zugenommen, so dass der Patient nur noch eine G ehstrecke von 500 m allein, aber mit Gehhilfen bewältigen kann...
21.9.2007
- O. Lenz an LASV: Antrag auf Merkzeichen B.
05.10.2007
- Sozialgericht an RA Steinecke: Änderungsantrag eingegangen... B... ruhen zu lassen...
21.11.2007
- RA Steinecke an Sozialgericht: ...möchte der Kläger... Nachteilsausgleich B...Bis dahin...Ruhen des Verfahrens einverstanden....
13.06.2007
- Landesversorgungsamt Brandenburg/Dr. med. Hoymann: ...Befundbericht von Gomann... seit März 2006 nicht meehr gesehen... Damals noch Wegstrecke von 500 m allein bewältigen... kein aktueller Befund und nicht geeignet, den GdB zu erhöhen oder Merkzeichen aG zu gewähren...
03.09.2007
- LASV an Sozialgericht: ...Befunderhebungen über ein Jahr zurück... Insgesamt kann das Klagebegehren derzeit nicht erfüllt werden.
15.01.2008
- Sozialgericht an RA Steinecke: ...wird gebeten beiliegende Erklärung über die Befreiung von der ärztlichen Schweigepflicht für Dr. Vetter...
12.3.2008 Neurologisches Gutachten bekommen (http://www.cvo6.de/MS/Befunde/gutachten_ambulanteReha.html), um eine Reha zu kriegen.
4.4.2008 LASV an O. Lenz: "B" wird gewährt, GdB auf 70%.
06.05.2008
- Dr. Vetter an Sozialgericht: Befundbericht: ... Pat. ist kaum mehr gehfähig...
9.6.2008
- RA Steinecke an Sozialgericht: Ergänzung Klagebegründung...angesichts der katastrophalen gesundheitlichen Situation...bitte... kurzfristige Entscheidung...
2009 Anerkenntnis des LASV, daß mir ein aG zugebilligt wird. Übernahme der Rechtsanwaltskosten wird abgelehnt, weil die Klage unnötig war, denn die Verschlechterubg, die zum "aG" geführt hat, ist erst während des Prozesses aufgetreten.
2009 Prozeß vor dem Sozialgericht Potsdam über meine Anwaltskosten. Vergleich: Hälfte meiner Anwaltskosten trage ich, Hälfte das LASV (die Beklagte)
seit 2009 Mein Leben ist deutlich leichter geworden. Ich führe die Parkkarte ständig mit und dadurch kann das Auto in dem ich gerade sitze, Behindertenpakplätze benutzen und auch ins "Parkverbot" gestellt werden.