Vorstandssitzung am 21.10.2010
Aus cvo6
Version vom 10. Oktober 2010, 11:56 Uhr von Lenz (Diskussion | Beiträge)
Vorbereitung
Antrag von OL und CG
- Klarstellung, dass eine fällige Streichung durch de GSt immer die Bestätigung des Ombudsmann braucht.
- Falls sich GSt und Ombudsmann nicht einigen, muß zur Beendigung der Mitgliedschaft ein Ausschluß durch den Vorstand erfolgen.
- Begründung: Da "Ausschluß" und "Streichung" denselben Tatbestand erfassen (Rückstand des Jahresbeitrags sowie zweimalige Mahnung), ist eine Unterscheidung zumindestens sinnvoll.
Antrag
- Die Protokollführung soll direkt beim Schriftführer bleiben. Die Teilnahme des Geschäftsführers an den Vorstandssitzungen wird beendet.
- Begründung: intern
- OL: Ein schriftlicher "Bericht des GF" und eine telefonische Bereitschaft für auftretende Fragen erscheint mir ausreichend zu sein.
- Begründung: intern