Vorstandssitzung am 21.10.2010

Aus cvo6
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Vorbereitung

Antrag von OL und CG

  • Klarstellung, dass eine fällige Streichung durch de GSt immer die Bestätigung des Ombudsmann braucht.
  • Falls sich GSt und Ombudsmann nicht einigen, muß zur Beendigung der Mitgliedschaft ein Ausschluß durch den Vorstand erfolgen.
    • Begründung: Da "Ausschluß" und "Streichung" denselben Tatbestand erfassen (Rückstand des Jahresbeitrags sowie zweimalige Mahnung), ist eine Unterscheidung zumindestens sinnvoll.

Antrag

  • Die Protokollführung soll direkt beim Schriftführer bleiben. Die Teilnahme des Geschäftsführers an den Vorstandssitzungen wird beendet.
    • Begründung: intern
      • OL: Ein schriftlicher "Bericht des GF" und eine telefonische Bereitschaft für auftretende Fragen erscheint mir ausreichend zu sein.
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