Fussboden fegen
Aus cvo6
Version vom 28. März 2013, 23:47 Uhr von Lenz (Diskussion | Beiträge)
Zweck des Fegens ist die Reinigung des Fußbodens. Daher sind:
- nicht nur freie Flächen zu kehren, sondern auch
- unter Schränken etc.
- bewegliche Gegenstände vor dem Kehren hochzuheben und anschließend zurückzustellen
- Ecken, auch wenn sie selten betreten werden
- Flecken auf dem Fußboden, die nicht durch Kehren beseitigt werden können, sind mit einem feuchten Lappen zu entfernen.
- Wenn nach dem Kehren noch Staubflusen oder Flecken zu finden sind, war das Kehren zumindest an _dieser_ Stelle erfolglos und ist zu wiederholen.
Allgemeiner Hinweis:
- Besen darf nicht auf die Borsten gestellt werden, sondern sind entweder anzuhängen oder umgedreht hinzustellen.
<Ironie ein>
- Beim Fegen ist darauf zu achten, daß der Besen nicht zu schnell bewegt wird, um eventuell auf den Scheuerleisten befindlicher Staub nicht herunterzuwedeln. Grund: Dieser Staub bildet ein wertvolles Biotop für Hausstaubmilben etc.
- Schmutz und Räume, die nicht vom Auftraggeber benannt wurden, sind sorgfältig im Urzustand zu belassen. Der/die Nachfolger_in möchte schließlich auch etwas zu tun haben.
- geschlossene Türen bilden ein unüberwindbares Hindernis für jegliche Putzaktivitäten. Man/frau ist schließlich keinesfalls dazu verpflichtet, ungefragte Eigeninitiative zu entwickeln. Merke: Dummheit schafft Freizeit!
<Ironie aus>