Dienstberatung am 02.04.14

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Teilnehmer*innen

Oliver Lenz, RA Klink, Buchhalter RO, sw, cs, dw, kw, bp

Zeit

17:45-19:30 Uhr

Themen

  • OL: "Ich möchte meine Insolvenz vermeiden."
  • PK: LH hat selbes Budget wie in den Vormonaten gezahlt, nämlich 7.435 EUR.
  • RO: legt Lohnabrechnung April 2014 vor: Bruttostundenlohn 8,00 €, keine Zuschläge
  • ?: durch Arbeitsverträge sind 603 Std. im Monat abgesichert, es fehlen 120 Std.
  • KW, SW: Es gibt keine doppelt abgerechneten Stunden durch Krankheitstage. Sabine hat auf eigene Kosten durch ein externes Lohnbüro ihre Abrechnungen prüfen lassen. Es gab zwar kleinere (!) Fehler, wie bei den Sollstunden fehlerhaft berücksichtigte Feiertage, aber es gab keine Doppelzahlungen! (OL: das war vermutet worden, daß Krankheitstage sowohl bei den Ist-Stunden als auch zusätzlich berücksichtigt wurden.)
  • RO: "Das ist für ihn nicht nachvollziehbar."
  • RO: Die Rückabrechnung der Zuschläge (sie sollen ja entfallen) war für 2013 nur noch bis 31.3.2014 möglich. Deshalb mußte er handeln.
  • RO: "Ich wollte, daß OL von den Schulden herunterkommt."
  • ?: Die ominösen 9,42 EUR AN-Brutto waren eigentlich AG-Brutto zur Erreichung des Mindestlohnes. Das wurde verwechselt. 9,42 EUR steht zwar als AN-Brutto im Arbeitsvertrag, 9,42 EUR hätten aber nur das AG-Brutto sein dürfen.
  • PK: OL ist mit seinem Budget von über 6000 EUR der einzige im Land Brandenburg und, soweit er recherchiert hat, auch bundesweit.
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