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		<title>cvo6 - Neue Seiten [de]</title>
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		<updated>2026-04-22T14:47:46Z</updated>
		<subtitle>Aus cvo6</subtitle>
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		<id>http://cvo6wiki.de/Wiki/index.php/Brief_an_AM_28.03.26</id>
		<title>Brief an AM 28.03.26</title>
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				<updated>2026-03-28T00:14:51Z</updated>
		
		<summary type="html">&lt;p&gt;Lenz: Die Seite wurde neu angelegt: „Toni Peters  AM  Treff mit L. und L.   Hallo A.  am 13.04.2026 habe ich Termin zur Entgiftung. Anschließend werde ich zur Langzeitentwöhnung für mindestens …“&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;Toni Peters&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
AM&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Treff mit L. und L. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Hallo A.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
am 13.04.2026 habe ich Termin zur Entgiftung. Anschließend werde ich zur Langzeitentwöhnung für mindestens 6 Monate in einer Einrichtung sein.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Hintergrund: Ich möchte nicht mehr Drogen und Alkohol konsumieren. Denn ich möchte mein Leben in den Griff kriegen und unsere Kinder wiedersehen. Ich habe viele Jahere scheiss zeiten durch, bin aberb auf dem Weg der bessererun und würde wollen das ich mein eKinderb wieder sehen darf und dafür würde ichn alle tun, das Dunes mir nicht geilch gefärst ist mir klar aber ich mache alle teste damit du siesiehst das ich clean bin&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Lenz</name></author>	</entry>

	<entry>
		<id>http://cvo6wiki.de/Wiki/index.php/Margret_Lampe</id>
		<title>Margret Lampe</title>
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				<updated>2026-03-27T07:23:03Z</updated>
		
		<summary type="html">&lt;p&gt;Lenz: /* Halle/Saale (1967-1981) */&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;==Halle/Saale (1967-1981)==&lt;br /&gt;
* Horst bekam 1967 eine Anstellung beim Landestheater Halle. Dieses Theater bot bessere Bezahlung. &lt;br /&gt;
* in Halle wurden 2 weitere Kinder Franka (1969, gest. 2015) und Erik (1972) geboren&lt;br /&gt;
* die Wohnung in Halle hatte 3,5 Zimmer, an eigene Zimmer für die Kinder war nicht zu denken&lt;br /&gt;
* Margret machte eine Ausbildung zur Gesundheitsfürsorgerin (entspricht in etwa dem heutigen Sozialarbeiter) für Lungenkranke&lt;br /&gt;
* es gab regelmäßig Hausmusik: Margret begleitete am Klavier, Wenn Christiane und Madeleine Schubertlieder sangen, wenn Oliver Kinderlieder sang  oder  wenn Madeleine Geige gespielt hat. Horst sang auch viel und gut, aber er begleitete sich selbst am Klavier. Ich/wir können uns nicht erinnern, daß Horst und Margret zusammen musiziert haben. &lt;br /&gt;
* Margret und Christiane waren zeitweise Chor-Mitglieder in der Philharmonie Halle und hatten u.a. einen großen Auftritt auf der Moritzburg mit dem Deutschen Requiem von Brahms&lt;br /&gt;
* gelegentlich/oft? spielten alle zusammen Gesellschaftsspiele: Monopoly, Memory, Chance oder Logik.  Bei Memory fiel es mir auf: oft gewann Horst, und immer wurde letzte Margret.&lt;br /&gt;
* die älteste Tochter Christiane absolvierte eine Lehre zur Gärtnerin und war immer seltener zu Hause. Spätestens als sie in Leipzig anfing, im Botanischen Garten zu arbeiten, zog sie aus.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Potsdam (1981-2026)==&lt;br /&gt;
* Horst wurde Dozent („Künstlerischer Oberassistent“) an der Schauspielschule in Potsdam-Babelsberg. Darüber hinaus  arbeitete er als Synchronsprecher.&lt;br /&gt;
* Demzufolge  Umzug 1981 mit vier Kindern. Die Wohnungsbaugenossenschaft war froh, die große Wohnung in der Zeppelinstraße (damals Leninallee) an  eine kinderreiche Familie zu vermieten. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Margret hat sich mehrfach um alleinstehende alte Damen gekümmert&lt;br /&gt;
# Tante Kläre (ihre Patentante)&lt;br /&gt;
# ihre Schwiegermutter Elisabeth Lampe (Mitte 1995 bis Mitte 1997: Aufnahme  der Demenzkranken in der  Wohnung, häusliche Pflege)&lt;br /&gt;
# Frau Schiller (von der evang. Gemeinde)&lt;br /&gt;
*  Sohn Oliver heiratet Okt. 1988 und zieht aus&lt;br /&gt;
* Ende 1993: Franka zieht aus&lt;br /&gt;
* Ende 1996: Kind Erik ausgezogen&lt;br /&gt;
* 1992-2002: Enkelin Kerstin wird in die Wohnung aufgenommen, um die Potsdamer Waldorfschule besuchen zu können; Margret freute sich wieder ein Kind zu betreuen&lt;br /&gt;
* 1993-1996: Margret arbeitete Teilzeit im Kindergarten der Erlösergemeinde&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Engagement==&lt;br /&gt;
Allgemein: Margret war sehr kulturinteressiert.&lt;br /&gt;
* In Halle nahm sie regelmäßig an den Wanderungen der Kulturbundgruppe teil.&lt;br /&gt;
* an Kerstins Schule engagierte sich Margret als Eurythmie-Begleiterin am Klavier und als Souffleuse bei den Klassen-Theaterspielen, was ihr Spaß machte&lt;br /&gt;
* Margret hat sich jahrelang für die Verbreitung der internationalen Plansprache Esperanto eingesetzt; in Potsdam gab es einen Esperanto-Verein, der regelmäßig Seminare und Veranstaltungen gemacht hat und Margret war oft dabei&lt;br /&gt;
* sie war lange Mitglied einer Rentner-Wandergruppe Potsdam, die jede Woche Ganztagesausflüge in die Mark Brandenburg unternommen hat&lt;br /&gt;
* ebenso war sie bei einem Fahrrad-Club, der sich für jede Woche längere Fahrradausflüge in die Umgebung getroffen hat, bis sie aus Altersgründen aufhören musste&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Beziehung zur Kirche==&lt;br /&gt;
* Hintergrund: zu DDR-Zeiten waren nahe Kontakte zur Kirche nicht gern gesehen. Als Horst in die SED eintrat, war es ausgeschlossen, daß Margret als seine Ehefrau Kirchgängerin ist.&lt;br /&gt;
** Ganz so absolut  kann es nicht gewesen sein, denn die beiden jüngsten Kinder besuchten einen evangelischen Kindergarten.&lt;br /&gt;
* in den ersten gut 20 Ehejahren hat Horst ihr den Gemeindebesuch untersagt&lt;br /&gt;
* nach dem Umzug nach Potsdam 1981 entspannte sich die Situation.&lt;br /&gt;
* sie hat in der Heilig-Kreuz-Gemeinde Anschluss gefunden und dort auch lange immer wieder als Organistin Gottesdienste begleitet; dafür hatte sie extra Unterricht in Orgelspiel genommen&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==letzte Krankheitszeit==&lt;br /&gt;
* erste Anzeichen von  Demenz gab es schon lange (seit ca. 2015); Horst hat das bemerkt und immer wieder betont&lt;br /&gt;
* außerdem litt sie an Herz- und Niereninsuffizienz&lt;br /&gt;
* Horst starb im Sept. 2021 und Margret blieb allein und ohne Aufgaben in der großen Wohnung zurück; die Demenz wurde schlimmer&lt;br /&gt;
* die letzten Jahre waren für ihr unmittelbares Umfeld (Oliver und Silka) sehr anstrengend, da sie zunehmend orientierungslos und verwirrt und dadurch frustriert und hilflos war, oft auch aufbrausend wurde.&lt;br /&gt;
** Oliver: ''Ich habe dieses kümmern um Margret nie als anstrengend empfunden. Es gab  ja keine Alternative. Wir brachten Margret jeden Tag zur Tagespflege. Dort war für sie gesorgt. Am Nachmittag holten wir sie ab und brachten  sie zu mir. Am Abend brachten wir sie  dann nach Hause. ''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Ehe, Familien- und Sozialleben==&lt;br /&gt;
* Margret und ihr Mann hatten gegensätzliche Charakteranlagen, aber sie liebten sich&lt;br /&gt;
**Davon habe ich, Oliver, aber nicht viel  gemerkt. Ein einziges Mal, und ich erinnere mich daran, als wäre es heute gewesen, sah ich, daß sie sich küßten. Sie benutzten die gleiche Wohnung, aber ansonsten ging jeder seine eigenen Wege. &lt;br /&gt;
*  sie haben zusammen musiziert, später auch mit den Kindern. ''Ich, Oliver, kann mich nur an Lieder unter Margrets Klaviebegleitung erinnern. Aber nicht daran, daß Margret und Horst zusammen musiziert hätten.''&lt;br /&gt;
* Ehemann war dominant und hatte einen Kontrollzwang und sie musste dabei mitspielen und sich unterordnen; es gab viele verbale Auseinandersetzungen&lt;br /&gt;
**Das dachte ich, Oliver, auch. Aber nach meinen Erfahrungen mit Margret muss ich das revidieren. Margret war rationalen Argumenten nicht zugänglich. JETZT verstehe ich den häufigen Ausspruch von Horst: „Ach, macht doch was ihr wollt.“ &lt;br /&gt;
* Horst hat ihr bei auftretenden Problemen oft die Schuld gegeben, auch wenn es gar nichts mit ihr zu tun hatte (Ehefrau als Blitzableiter)&lt;br /&gt;
* Margret hatte zeitlebens keine wirklichen Freunde, nur lose Bekannte; Horst wollte keine Fremden in der Wohnung haben&lt;br /&gt;
* Horst hat die Kinder alle atheistisch erzogen, während Margret gläubig war&lt;br /&gt;
* wenn die Kinder was ausgefressen haben, hat sie die Kinder vom Ehemann bestrafen lassen ''Oliver: Häh???''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Allgemein==&lt;br /&gt;
* Margrets Leben war geprägt von helfenden und fürsorgerischen Tätigkeiten. ''Oliver: wenn ich fragte, was sie jetzt tun möchte, kam immer zurück: Was willst Du?&lt;br /&gt;
* sie ist mit Familie oft umgezogen (Oliver: stimmt, 1959, 1967 und 1981…) wegen wechselnden Arbeitsstätten ihres Mannes&lt;br /&gt;
* sie kam aus einem bürgerlichen Elternhaus&lt;br /&gt;
* hat Bildung und  Kultur. Sie wußte unglaublich viel. Aber bei Memory verlor sie immer. Es bestand ein riesiger Unterschied zwischen dem erlernten Wissen (sehr groß) und den angeborenen Fähigkeiten (klein). Sie hielt sich demzufolge an Regeln und Vorschriften fest. Autoritäten verehrte sie sehr  und wollte selbst so sein&lt;br /&gt;
* wollte immer auf dem laufenden Stand von Wissenschaft und Forschung sein; wollte unbedingt ihre regelmäßigen Wissenschaftssendungen in Radio hören; auch im hohen Alter. Nur in den letzten zwei Lebensjahren nicht mehr.&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Lenz</name></author>	</entry>

	<entry>
		<id>http://cvo6wiki.de/Wiki/index.php/Mitteilung_Fortsetzung_Mietvertrag</id>
		<title>Mitteilung Fortsetzung Mietvertrag</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="http://cvo6wiki.de/Wiki/index.php/Mitteilung_Fortsetzung_Mietvertrag"/>
				<updated>2026-03-24T09:32:32Z</updated>
		
		<summary type="html">&lt;p&gt;Lenz: &lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;PWG 1956 eG &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
Zeppelinstr. 152 &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
14471 Potsdam&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
SR&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
Zeppelinstr. 170&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
14471 Potsdam&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mitteilung des Todes von ML&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
Fortsetzung des Mietvertrages&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sehr geehrte Damen und Herren,&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
ich informiere Sie hiermit über den Tod der Mieterin der Wohnung 5 in der Zeppelinstr. 170, Frau Margret Lampe, am 08.03.2026.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ich lebe mit meinem Sohn Simon Ferdinand Lenz, geb. 13.03.2019, dem Enkel von Margret Lampe, seit Anfang 2024 in häuslicher Gemeinschaft mit Frau Lampe. Der vollständige Umzug mit allem Hausrat erfolgte am 31.08.2025. Hier haben wir unsere Meldeadresse.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Gemäß § 563 BGB werde ich das Mietverhältnis fortsetzen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bitte ziehen Sie die Miete zukünftig von meinem Konto ein:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Kontoinhaberin:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Namen auf dem Klingelschild und dem Briefkasten sollen zukünftig „Rödl, Lenz“ lauten. Bis zum Abschluss der Trauerzeit soll auch noch „Lampe“ auf dem Klingelschild stehen.&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Lenz</name></author>	</entry>

	<entry>
		<id>http://cvo6wiki.de/Wiki/index.php/Historie_der_Wohnung_Lampe</id>
		<title>Historie der Wohnung Lampe</title>
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				<updated>2026-03-24T09:00:16Z</updated>
		
		<summary type="html">&lt;p&gt;Lenz: Die Seite wurde neu angelegt: „* Mietvertrag vom ….5.1981 * Einzug 9/1981 * eingezogen sind: HL, ML, MadL, OL, FL, EL (2 Erwachsene, 4 Kinder) * Auszug MadL: ca. 1985 * Auszug OL: ca. 1986“&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;* Mietvertrag vom ….5.1981&lt;br /&gt;
* Einzug 9/1981&lt;br /&gt;
* eingezogen sind: HL, ML, MadL, OL, FL, EL (2 Erwachsene, 4 Kinder)&lt;br /&gt;
* Auszug MadL: ca. 1985&lt;br /&gt;
* Auszug OL: ca. 1986&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Lenz</name></author>	</entry>

	<entry>
		<id>http://cvo6wiki.de/Wiki/index.php/Wohnung_Lampe</id>
		<title>Wohnung Lampe</title>
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				<updated>2026-03-24T08:31:48Z</updated>
		
		<summary type="html">&lt;p&gt;Lenz: Die Seite wurde neu angelegt: „* Historie der Wohnung Lampe * Mitteilung Fortsetzung Mietvertrag“&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;* [[Historie der Wohnung Lampe]]&lt;br /&gt;
* [[Mitteilung Fortsetzung Mietvertrag]]&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Lenz</name></author>	</entry>

	<entry>
		<id>http://cvo6wiki.de/Wiki/index.php/Protokoll_VS_11.02.26</id>
		<title>Protokoll VS 11.02.26</title>
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				<updated>2026-02-11T20:13:03Z</updated>
		
		<summary type="html">&lt;p&gt;Lenz: Die Seite wurde neu angelegt: „Top: 1 Protokollkontrolle Top: 2 Bericht des Geschaftsführers Top: 3 Mobiles arbeiten Kanzlei Damerow Top:4 Laptop neu im Beraterraum  Top:5 Termine nächste …“&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;Top: 1 Protokollkontrolle&lt;br /&gt;
Top: 2 Bericht des Geschaftsführers&lt;br /&gt;
Top: 3 Mobiles arbeiten Kanzlei Damerow&lt;br /&gt;
Top:4 Laptop neu im Beraterraum &lt;br /&gt;
Top:5 Termine nächste MV&lt;br /&gt;
Top:6 Wasserkosten in Potsdam &lt;br /&gt;
Top:7 Löhnerhöhung&lt;br /&gt;
Top:8&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Lenz</name></author>	</entry>

	<entry>
		<id>http://cvo6wiki.de/Wiki/index.php/Familiensache_TP</id>
		<title>Familiensache TP</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="http://cvo6wiki.de/Wiki/index.php/Familiensache_TP"/>
				<updated>2026-01-04T17:09:41Z</updated>
		
		<summary type="html">&lt;p&gt;Lenz: &lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;* [[Brief an AM 28.03.26]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Amtsgericht R.===&lt;br /&gt;
Familiengericht&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Beschluss====&lt;br /&gt;
In der Familiensache&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[…], Geb am …2017, […, … R.], vertreten durch den Pfleger Landkreis Havelland, Dezernat II, Jugendamt, Goethestraße 59/60, 14641 Nauen&lt;br /&gt;
::::- Kind - &amp;lt;BR&amp;gt;&lt;br /&gt;
Verfahrensbeiständin:&amp;lt;BR&amp;gt;&lt;br /&gt;
S. H.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;u&amp;gt;Weitere Beteiligte:&amp;lt;/u&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mutter:&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
M.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Verfahrensvervollmächtigte :&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
RAin H.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Vater: &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
Toni Peters, c/o Frau B., …, … Stendal&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Jugendamt:&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
Landkreis Havelland, Dezernat II, Jugendamt, Platz der Freiheit 1, 14712 Rathenow&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
wegen elterlicher Sorge&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
hat das Amtsgericht Rathenow durch die Richterin am Amtsgericht B. am 07.11.2025 beschlossen:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
# Der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengerichts - Potsdam vom 02.10.2019 Aktenzeichen: …, in der Fassung der Beschlüsse des Amtsgerichts Nauen - Familiengerichts - von 28.06.2024 und 20.12.2024, Aktenzeichen: …, wird insoweit aufgehoben, als darin der Kindesmutter das Sorgerecht zunächst vollständig, dann nur noch in einigen Teilbereichen und zuletzt nur noch im Bereich der schulischen Angelegenheiten entzogen worden war.&amp;lt;br&amp;gt;Die Kindesmutter hat nunmehr die elterliche Sorge allein und wieder im vollem umfang inne.&lt;br /&gt;
# Der im vorgenannten Beschluss des Amtsgerichts Potsdam - Familiengerichts - zulassten des Kindesvater ausgesprochene Sorgerechtsentzug besteht unverändert fort.&lt;br /&gt;
# Von der Erhebung der Gerichtskosten des Verfahrens wird abgesehen. Die außergerichtlichen Kosten werden nicht erstattet.&lt;br /&gt;
# Der Verfahrenswert wird auf 5.000,00 € festgesetzt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Gründe:===&lt;br /&gt;
Das Amtsgericht Potsdam hatte durch die im Tenor genannte gerichtliche Entscheidung den nicht miteinnander verheirateten Kindeseltern die Personensoge entzogen und Pflegschaft angeordnet. Pflegerin ist derzeit das Jugendamt des Landkreises Havelland.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im weiten Verlauf ist der Kindesmutter die Personensorge in weiten Teilen (wieder) übertragen worden, lediglich für den Bereich der schulischen Angelegenheiten besteht eine Pflegschaft fort.&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Lenz</name></author>	</entry>

	<entry>
		<id>http://cvo6wiki.de/Wiki/index.php/So_ist_das</id>
		<title>So ist das</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="http://cvo6wiki.de/Wiki/index.php/So_ist_das"/>
				<updated>2025-09-28T07:37:34Z</updated>
		
		<summary type="html">&lt;p&gt;Lenz: /* Wo beißt es mich */&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;==Das ist meine Sicht der Dinge==&lt;br /&gt;
===Wo beißt es mich===&lt;br /&gt;
* Wenn eine PK zu einem bestimmten Pat. nicht gehen will, muss eine andere PK einspringen, egal ob das in den Tourenplan der PK oder die Wunschzeit des Pat. passt. &lt;br /&gt;
* Der Dienstplan des kommenden Monats liegt immer erst in der letzten Woche des Vormonats vor, d.h. viel zu spät.&lt;br /&gt;
* Der Tourenplan  wird nicht an den Wünschen der Pat. ausgerichtet, sondern an den Wünschen der PKs. Das Problem dadurch (z.B.): Pat. A steht gewohnheitsmäßig um X Uhr auf. Wegen der schlechten Planung kommt die PK schon X&amp;amp;plusmn;2.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Der Touren- und der Dienstplan wird von Frau T. gemacht (und nicht von der PDL oder deren Vertreterin). Aber T. hat keine Ahnung von den Pat., sie kennt nur die Sachen, die die PKs erzählen. Außerdem hat sie „Lieblinge“. Diese müssen z.B. nicht zu bestimmten Pat. bzw. zu bestimmten Tätigkeiten. Das müssen dann andere PKs übernehmen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Auch der Urlaubsplan wird nicht von der PDL gemacht, sondern von einer PK. Davon abgesehen, wurde bis  heute (28.09.25) der Urlaubsplan für 2026 noch nicht begonnen.&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Lenz</name></author>	</entry>

	<entry>
		<id>http://cvo6wiki.de/Wiki/index.php/Vortrag_Veganismus</id>
		<title>Vortrag Veganismus</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="http://cvo6wiki.de/Wiki/index.php/Vortrag_Veganismus"/>
				<updated>2025-06-30T09:03:34Z</updated>
		
		<summary type="html">&lt;p&gt;Lenz: /* Hühner */&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;Ziel des Vortrags&lt;br /&gt;
* Informationsvermittlung, damit Menschen in diesem Gebiet mündig werden. &lt;br /&gt;
* Immanuel Kant: „Mündigkeit entsteht durch die Verbindung von Freiheit und Wissen/Sachverstand.“&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Meine Geschichte==&lt;br /&gt;
Bereits seit DDR-Zeit war ich gemäßigter Vegetarier. Immer wenn ich die Wahl hatte, habe ich Fleisch vermieden. Und wenn es nicht zu vermeiden war, habe ich das Gericht mit dem geringeren Fleischanteil gewählt. Denn Massentierhaltung war mir schon im Sozialismus suspekt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In meinem entfernteren Bekanntenkreis gab es einen 7-Tags-Adventisten. Durch diese Religion war es ihm verboten, Fleisch zu essen. Zu DDR-Zeiten hieß es von ihm, er sei so schwierig zu bewirten... &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Nach der Wende traf ich die erste Veganerin. Was, keine Lederschuhe? Was, keinen Ledergürtel? Was, kein Käse? Was, keine Eier? Wie abgedreht ist denn das???&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ich blieb weiterhin Vegetarier. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Dann begegnete ich jemanden, der sagte: „Vegetarier sind Mörder“ und verwies mich auf eine Webseite. Dann dauerte es noch eine Weile, und heute sage ich im Brustton der Überzeugung: Er hat recht.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ich sage: Veganismus ist eine Notwendigkeit. Aus ethischer Sicht (ethische Veganer) und aus gesundheitlicher Sicht (Gesundheitsveganer) Und aus Umweltgründen (Regenwaldvernichtung, Wasserverseuchung). Mir ist egal, was im Vordergrund steht. Die jeweils andere Sicht, wird automatisch mit „erschlagen“. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ich werde das Leben unserer Nutztiere beschreiben. &lt;br /&gt;
==Schweine==&lt;br /&gt;
Im Jahr 2024 wurden in Deutschland 45 Millionen Schweine geschlachtet. (2016 waren es sogar fast 60 Millionen Schweine). Das sind pro Minute 85 Schweine. Wie sieht das Leben eines für die Schlachtung vorgesehenen Schweines aus? Die Mütter liegen in Kastenständen. Den männlichen Schweinen wird ohne Betäubung die Hoden herausgerissen. (Grund: Sonst riecht das Fleisch nach Eber.) Die Schweine leben auf Spaltenfußböden, damit die Fäkalien wegfließen. Aber: Die Schweinenase sind hochsensibel, so leistungsfähig wie von Hunden.&lt;br /&gt;
 &lt;br /&gt;
Die LEbensdauer in der Schweinehaltung beträgt 5-7 Monate. Natürlich wären 10-15 Jahre!&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Rinder==&lt;br /&gt;
2024 lebten ständig 10,5 Millionen Rinder in den Ställen, davon 3,7 Millionen Milchkühe.&lt;br /&gt;
🐄 20 bis 25 Jahre&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
…wenn sie artgerecht gehalten werden und nicht zur Schlachtung oder intensiven Nutzung eingesetzt werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In der Nutztierhaltung: Realistische Lebensdauer&lt;br /&gt;
Tierart	Typisches Alter bei Schlachtung/Nutzung	Anmerkung&lt;br /&gt;
Milchkuh	ca. 5–6 Jahre	Wird nach starker Ausnutzung „ausgemustert“&lt;br /&gt;
Mastbulle	ca. 12–24 Monate	Je nach Mastform (intensiv/extensiv)&lt;br /&gt;
Kalb (zur Mast oder für Fleisch)	ca. 2–6 Monate	„Milchkalb“ oft mit wenigen Wochen&lt;br /&gt;
Zuchtkuh/Zuchtbulle	evtl. bis 8–10 Jahre, selten länger	Nur bei sehr guter Fruchtbarkeit&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Hühner==&lt;br /&gt;
Es werden ständig 160 Millionen Hühner gehalten, davon 92,5 Millionen Masthühner&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Schafe==&lt;br /&gt;
1,5 Millionen&lt;br /&gt;
==Ziegen==&lt;br /&gt;
170.000&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Truthähne==&lt;br /&gt;
10 Millionen, Besatzdichte 3 Tiere/qm&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Lenz</name></author>	</entry>

	<entry>
		<id>http://cvo6wiki.de/Wiki/index.php/Textvorschlaege</id>
		<title>Textvorschlaege</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="http://cvo6wiki.de/Wiki/index.php/Textvorschlaege"/>
				<updated>2025-01-10T16:55:01Z</updated>
		
		<summary type="html">&lt;p&gt;Lenz: &lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;==Der Deserteur==&lt;br /&gt;
{|border=1&lt;br /&gt;
!Übersetzung von G. Semmer&lt;br /&gt;
!Mein Vorschlag&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|Ihr hochgestellten Herrn,&lt;br /&gt;
|Ihr aufgeblas'nen Herrn,&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|ich schreibe Euch ein Schreiben&lt;br /&gt;
| –&amp;quot;–&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|lest oder lasst es bleiben&lt;br /&gt;
| –&amp;quot;–&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|und habt mich alle gern,&lt;br /&gt;
| –&amp;quot;–&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|ich kriege da, gebt acht&lt;br /&gt;
|ich kriege da gebracht&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|die Militärpapiere&lt;br /&gt;
| –&amp;quot;–&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|dass ich in Krieg marschiere&lt;br /&gt;
|dass in den Krieg marschiere&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|und zwar bis Mitternacht.&lt;br /&gt;
|ich noch vor Mitternacht.&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|Ich sag' euch ohne Trug&lt;br /&gt;
|Ihr aufgeblas'nen Herrn&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|ich finde euch so öde,&lt;br /&gt;
|ich bin nicht Mensch geworden&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|der Krieg ist völlig blöde&lt;br /&gt;
|um Menschen zu ermorden,&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|die Welt hat jetzt genug.&lt;br /&gt;
|das will ich niemals tun.&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|Ihr sogenannten Herrn,&lt;br /&gt;
|Ihr aufgeblas'nen Herrn,&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|ich sage euch ganz offen,&lt;br /&gt;
|die Wahl ist schon getroffen,&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|die Wahl ist schon getroffen,&lt;br /&gt;
| ich sage Euch ganz offen,&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|ich werde desertier'n.&lt;br /&gt;
| –&amp;quot;–&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{|border=1&lt;br /&gt;
|seit ich auf Erden bin&lt;br /&gt;
|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|sah ich viel' Väter sterben, &lt;br /&gt;
|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|sah Brüder viel verderben, &lt;br /&gt;
|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|sah weinen manch' ein Kind.&lt;br /&gt;
|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|sah Mütter voller  Gram,&lt;br /&gt;
|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|sie konnten nicht vergessen!&lt;br /&gt;
|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|sah andere voll gefressen wohl-&lt;br /&gt;
|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|auf Trotz Blut und Schlamm!&lt;br /&gt;
|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|sah der Gefangenen Leid&lt;br /&gt;
|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|um's Leben nur belogen, um ihre Frau'n betrogen um ihre gute Zeit!&lt;br /&gt;
|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|früh wenn die Hähne kräh'n,&lt;br /&gt;
|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|dann schließ ich meine Türen&lt;br /&gt;
|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|will tote Jahre spüren und auf die Straße gehn.&lt;br /&gt;
|&lt;br /&gt;
|}&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Lenz</name></author>	</entry>

	<entry>
		<id>http://cvo6wiki.de/Wiki/index.php/Wegeunfall_MJT</id>
		<title>Wegeunfall MJT</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="http://cvo6wiki.de/Wiki/index.php/Wegeunfall_MJT"/>
				<updated>2024-03-17T13:39:17Z</updated>
		
		<summary type="html">&lt;p&gt;Lenz: &lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;* Wahrscheinlich ein Mittwoch&lt;br /&gt;
* Wahrscheinlich 11/2023&lt;br /&gt;
* Uhrzeit: Zwischen 18:00 und 19:00 Uhr&lt;br /&gt;
* Mit dem Fahrrad gestürzt&lt;br /&gt;
* Auf dem Weg von Patient1 (Herr D.) zu Patient2 (Frau …)&lt;br /&gt;
* Unfallort: Drewitzer Straße, Weg von D. zur Str.&lt;br /&gt;
* Das Fahrrad gehörte der Firma und war verkehrstüchtig&lt;br /&gt;
* Durch den Sturz ging Licht und Fahrradklingel kaputt&lt;br /&gt;
* Wetter: Regen und Dunkelheit&lt;br /&gt;
* Unfallhergang: aufgrund von Glätte durch das Regenwasser weggerutscht und auf die rechte Körperseite gefallen, mit den rechten Handgelenk den Sturz abgefangen.&lt;br /&gt;
* Sofortige Unfallfolgen: Körperlich nichts aufgefallen, nur Hose verschmutzt und Fahrrad kaputt (s.o.)&lt;br /&gt;
* Da Fahrrad kaputt: Am nächsten Tag Meldung beim Arbeitgeber&lt;br /&gt;
* Auch am nächsten Tag leichte Schmerzen im Handgelenk; kein Problem, darum nichts unternommen&lt;br /&gt;
* Die Schmerzen blieben und wurden immer stärker; ab 3/2024 Tragen einer ärztlich verordneten Manschette&lt;br /&gt;
* Hausärztin stellt eine leichte Verschiebung der Knochen am Handgelenk fest und schickt zum MRT&lt;br /&gt;
* 3/2024 MRT im Paulinenkrankenhaus&lt;br /&gt;
* Bericht des Radiologen soll zur Hausärztin gehen, liegt heute (17.03.24) aber noch nicht vor.&lt;br /&gt;
* Seit 11.03.24 nur noch Büroarbeit; keine Patientenbesuche mehr&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Lenz</name></author>	</entry>

	<entry>
		<id>http://cvo6wiki.de/Wiki/index.php/Klageerwiderung_vom_31.08.23</id>
		<title>Klageerwiderung vom 31.08.23</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="http://cvo6wiki.de/Wiki/index.php/Klageerwiderung_vom_31.08.23"/>
				<updated>2024-02-01T12:55:52Z</updated>
		
		<summary type="html">&lt;p&gt;Lenz: /* Seite 8 */&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;Kanzlei Damrow &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Rechtsanwältin Katja Damrow &amp;lt;Br&amp;gt;&lt;br /&gt;
Fachanwältin für Bau- und Architektenrecht und für Miet- und Wohnungseigentumsrecht &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Angestellte Rechtsanwälte: &amp;lt;Br&amp;gt;&lt;br /&gt;
Rechtsanwältin Franziska-Josephine Kuba &amp;lt;Br&amp;gt;&lt;br /&gt;
Rechtsanwältin Madeleine von Rüden &amp;lt;Br&amp;gt;&lt;br /&gt;
Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht &amp;lt;Br&amp;gt;&lt;br /&gt;
Rechtsanwalt Uwe Winkler&amp;lt;Br&amp;gt;&lt;br /&gt;
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Telefon: 0331/76 99 00-0&amp;lt;Br&amp;gt;&lt;br /&gt;
Fax: 0331/76 99 00 11 &amp;lt;Br&amp;gt;&lt;br /&gt;
E-Mail: info@kanzlei-damrow.de&amp;gt;Br&amp;gt;&lt;br /&gt;
beA: Katja Damrow &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;Br&amp;gt;Ich stelle zu! &amp;lt;/Br&amp;gt;&lt;br /&gt;
31. August 2023 &amp;lt;Br&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;B&amp;gt;26 C 368/23 &amp;lt;Br&amp;gt;&lt;br /&gt;
Unser Zeichen: &amp;amp;dots;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;center&amp;gt;Klageerwiderung und Antrag auf Prozesskostenhilfe &amp;lt;/center&amp;gt;&amp;lt;/b&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In Sachen &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;b&amp;gt;Lenz ./. W. (Räumungsklage) &amp;lt;/b&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
zeigen wir an, dass wir den Beklagten vertreten. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wir werden beantragen, &lt;br /&gt;
:&amp;lt;b&amp;gt;1. die Klage abzuweisen, &lt;br /&gt;
:2. für den Fall der Verurteilung zur Räumung, den Beklagten eine in das Ermessen des Gerichts gestellte Räumungsfrist, mindestens bis zum 30.09.2024, zu bewilligen. &amp;lt;/b&amp;gt;&lt;br /&gt;
==Seite 2==&lt;br /&gt;
Außerdem wird beantragt, &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;b&amp;gt;dem Beklagten Prozesskostenhilfe für die Rechtsverteidigung zu gewähren und Frau Rechtsanwältin Katja Damrow als Rechtsanwältin &lt;br /&gt;
beizuordnen. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zur Klageerwiderung wird wie folgt vorgetragen: &amp;lt;/b&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=I.=&lt;br /&gt;
Die Parteien stehen in einem Mietverhältnis zueinander. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
Mit Eintragung vom 04.05.2022 erwarb der Kläger Eigentum an der von dem Beklagten bewohnten Mietwohnung. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;U&amp;gt;Verlauf&amp;lt;/U&amp;gt;&amp;lt;br&amp;gt; &lt;br /&gt;
Mit [[Kuendigung_1.7.2011|Schreiben vom 01.07.2011]] erhielt der Beklagte erstmalig eine Kündigung wegen Eigenbedarfs von dem Rechtsvorgänger des Klägers. &lt;br /&gt;
:'''Beweis:''' [[Kuendigung_1.7.2011|Kündigung vom 01.07.2011]] '''- Anlage B 1- '''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mit [[Klageschrift_Wohnungsraeumung|Klage vom 13.06.2012]] ging dem Beklagten erstmalig eine Räumungsklage (Az. 24 C 221/12) zu. &lt;br /&gt;
:'''Beweis:''' [[Klageschrift_Wohnungsraeumung|Klageschrift'vom 07.05.2012]] '''- Anlage B 2 - '''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mit [[Schriftliches_Urteil_vom_28.05.2013|Urteil vom 28.05.2013]] wurde die Klage als unbegründet zurückgewiesen. &lt;br /&gt;
:'''Beweis:''' [[Schriftliches_Urteil_vom_28.05.2013|Urteil vom 28.05.2013]] '''- Anlage B 3- '''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mit [[Berufung_vom_01.07.2013|Schriftsatz vom 01.07.2013]] legte der damalige Eigentümer Berufung gegen das  Urteil des AG Potsdam vom 22.03.2013 ein. &lt;br /&gt;
:'''Beweis:''' [[Berufung_vom_01.07.2013|Schreiben vom 01.07.2013]] - '''Anlage B 4&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Seite 3==&lt;br /&gt;
Mit [[Gutachten_vom_25.06.16|Gutachten vom 25.06.2016]] stellte der Gutachter fest, dass der Stress, welcher mit einem Umzug in Verbindung steht für den gesundheitlichen Zustand des Beklagten tödliche Folgen haben kann. &lt;br /&gt;
:'''Beweis:''' [[Gutachten_vom_25.06.16|Gutachten]] '''- Anlage B 5- &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mit [[Urteil_des_Landgerichts_vom_31.05.18|Urteil vom 31.05.2018]] wies das Landgericht Potsdam (Az. 13 S 68/13) die Klage ab. &lt;br /&gt;
:'''Beweis:''' [[Urteil_des_Landgerichts_vom_31.05.18|Urteil vom 31.05.2018]] '''- Anlage B 6&lt;br /&gt;
 &lt;br /&gt;
Das Landgericht urteilte auf Fortsetzung des Mietverhältnisses aufgrund eines überwiegenden Erhaltungsinteresses des/Mieters (hiesiger Beklagter) gegenüber dem &lt;br /&gt;
Kündigungsinteresse des Vermieters. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:'''Beweis:''' [[Urteil_des_Landgerichts_vom_31.05.18|Urteil vom 31.05.2018]] ''' - Anlage B 6 -&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Beklagte leidet an einer chronischen Erkrankung, nämlich an primärer progredienter Multipler Sklerose. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das Landgericht führte aus, dass die Annahme besondere Härte begründet wird, dass ein Umzug des Mieters den Verlauf seiner Krankheit maßgeblich verschlechtern und eine akute, insbesondere psychische und\ hysische Gefahr darstellen würde. Hierzu heißt es in der Entscheidung des Landgerichts Potsdam wörtlich: &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:„Nachdem sein jetziger Funktionszustand, in verschiedenen neurologischen Systemen bereits sehr schlecht ist und nach Aussage des Gutachters „an einem seidenen Faden hängt&amp;quot;, muss eine Progression der Erkrankung, welche mit dem Umzugsstress verbunden sein kann, unbedingt vermieden werden. Das Räumungsinteresse des Klägers muss hinter diesen gesundheitlichen Interessen des Beklagten zu 1 zurückstehen.“ &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:'''Beweis:''' [[Urteil_des_Landgerichts_vom_31.05.18|Urteil vom 31.05.2018]] - '''Anlage B 6 -&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Seite 4==&lt;br /&gt;
Gemäß des [[Gutachten_vom_25.06.16|Gutachtens vom 25.06.2016]] heißt es hierzu, dass der mit einem Umzug und Wohnungswechsel verbundene Stress kann dazu führen, dass weitere Schübe der MS-Erkrankung auftreten. Hierzu heißt es wörtlich: &lt;br /&gt;
:''„Beim Beklagten zu 1 sei hierbei zu beachten, dass schon ein winziger neuer MS-Herd an einer regional bedeutsamen Stelle im Gehirn, insbesondere unter anderem bei der komplizierten Sehstörungen mit Läsionen im Hirnstamm,  katastrophale Folgen hätte,“ &lt;br /&gt;
:'''Beweis:''' [[Gutachten_vom_25.06.16|Gutachten vom 25.06. 2016]] '''- Anlage B 5-&lt;br /&gt;
 &lt;br /&gt;
Gemäß des Gutachtens erfordert die Krankheit des Beklagten den Verbleib in der Mietwohnung auf unbestimmte Zeit. Dem hat sich das Landgericht angeschlossen. Hierzu heißt es wörtlich in der Entscheidung des Landgerichts Potsdam: &lt;br /&gt;
:'''„Der Gutachter kommt zu der abschließenden Einschätzung, dass die Krankheit des Beklagten zu 1 seinen Verbleib in der Mietwohnung auf unbestimmte Zeit erfordert. Dieser Beurteilung schließt sich das Gericht aufgrund des nachvollziehbaren und überzeugenden Gutachtens an.“ &lt;br /&gt;
:'''Beweis:''' [[Urteil_des_Landgerichts_vom_31.05.18|Urteil vom 31.05.2018]] '''- Anlage B 6 - &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mit [[Kündigung_wegen_Eigenbedarfs_am_26.10.21|Schreiben vom 26.10.2021]] kündigte erstmalig der Kläger das Mietverhältnis wegen Eigenbedarfs. &lt;br /&gt;
:'''Beweis:''' [[Kündigung_wegen_Eigenbedarfs_am_26.10.21|Kündigung vom 26.10.2021]] '''- Anlage B 7 -&lt;br /&gt;
 &lt;br /&gt;
Mit [[Außerordentliche_Kündigung,_hilfweise_ordentliche_Kündigung_vom_21.12.21|Schreiben vom 21.12.2021]] kündigte der Kläger erneut außerordentlich,   hilfsweise ordentlich.&lt;br /&gt;
:'''Beweis:''' [[Außerordentliche_Kündigung,_hilfweise_ordentliche_Kündigung_vom_21.12.21|Kündigung vom 21.12.2021]] '''- Anlage B 8 -&lt;br /&gt;
 &lt;br /&gt;
Mit [[Antwort_meiner_Anwaeltin_vom_25.01.22|Schreiben vom 25.01.2022]] zeigten wir die Vertretung des Beklagten an und wiesen die Kündigung zurück.&lt;br /&gt;
:'''Beweis:''' [[Antwort_meiner_Anwaeltin_vom_25.01.22|Schreiben vom 25.01.2022]] '''- Anlage B 9&lt;br /&gt;
==Seite 5==&lt;br /&gt;
Mit [[Erneute_Wohnungskuendigung_vom_08.06.22|Schreiben vom 08.06.2022]] kündigte der Beklagte erneut wegen Eigenbedarfs.&lt;br /&gt;
:'''Beweis:''' [[Erneute_Wohnungskuendigung_vom_08.06.22|Kündigung vom 08.06.2022]] '''- Anlage B 10 -&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mit [[Schriftsatz_Gegenseite_vom_01.09.22|Schreiben vom 01.09.2022]] kündigte der Kläger außerordentlich, hilfsweise ordentlich das Mietverhältnis. &lt;br /&gt;
:'''Beweis:''' [[Schriftsatz_Gegenseite_vom_01.09.22|Schreiben vom 01.09.2022]] '''- Anlage B 11 -&lt;br /&gt;
 &lt;br /&gt;
Am 01.09.2022 stellte der Kläger einen [[Antrag_auf_selbständiges_Beweisverfahren_vom_01.09.22|Antrag auf die Durchführung eines selbstständigen Beweisverfahrens]]. :'''Beweis:''' [[Antrag_auf_selbständiges_Beweisverfahren_vom_01.09.22|Antrag vom 01.09.2022]] '''- Anlage B 12 - &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Am 20.09.2022 reagierte der Beklagte auf die vorbenannte Kündigung, widersprach dieser und wies auf das lebenslange Wohnrecht hin. &lt;br /&gt;
:'''Beweis:''' [[Widerspruch_vom_20.09.22|Schreiben vom 20.09.2022]] '''- Anlage B 13 - &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mit [[Antrag_auf_PKH_am_07.10.22|Schreiben vom 07.10.2022]] wies der Beklagte den Antrag auf Durchführung eines selbstständigen Beweisverfahrens zurück. &lt;br /&gt;
:'''Beweis:''' [[Antrag_auf_PKH_am_07.10.22|Schreiben vom 07.10.2022]] '''- Anlage B 14 - &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mit [[Außerordentliche_Kündigung,_hilfweise_ordentliche_Kündigung_vom_08.05.23|Schreiben vom 08.05.2023]] kündigte der Kläger abermals außerordentlich, hilfsweise ordentlich das Mietverhältnis mit dem Beklagten. &lt;br /&gt;
:'''Beweis:''' [[Außerordentliche_Kündigung,_hilfweise_ordentliche_Kündigung_vom_08.05.23|Kündigung vom 08.05.2023]] '''- Anlage B 15 - &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zur Sache&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
Der Kläger trägt vor, dass ohne entsprechende Zustimmung des Vermieters Veränderungen an der Wohnung vorgenommen wurden und erhebliche Schäden vorliegen.&lt;br /&gt;
==Seite 6==&lt;br /&gt;
An dem Klingelschild des Beklagten befanden sich im Jahr 2021 weitere Namen. Hierbei handelte es sich wie bereits beschrieben um die Kinder des Beklagten sowie &lt;br /&gt;
seine damalige Partnerin. Dass die Beteiligten ebenfalls zeitweise die Wohnung bewohnten war bekannt und wurde durch den Beklagten dem Rechtsvorgänger des &lt;br /&gt;
Klägers angezeigt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Inzwischen sind keine weiteren Namen am Briefkasten zu finden und wurden durch den Beklagten entfernt. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im Badezimmer wurden zwei Fliesen abgenommen, sodass die Wanne rollstuhlgerecht mit einem unterfahrbaren Personenlifter begehbar wird und damit für den Beklagten nutzbar wird. &lt;br /&gt;
:'''Beweis:''' Augenschein &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Fliesen können wieder angebracht werden. &lt;br /&gt;
:'''Beweis:''' Augenschein, Sachverständigengutachten &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im Zuge einer Reparatur des Entlüftungsventils (beauftragt durch die WEG), setzte die Fachfirma die Fliesen nicht wieder ein. Der Beklagte setzte dann die Fliesen &lt;br /&gt;
entsprechend ein. &lt;br /&gt;
:'''Beweis:''' Augenschein &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Es wird bestritten, dass eine Durchfeuchtung der Hauswand vorliegt. Der pflanzliche Bewuchs an der Hauswand kann beseitigt werden. Die Hauswand, die nicht Teil der &lt;br /&gt;
Mietsache ist, obliegt der WEG und nicht dem Mieter. &lt;br /&gt;
:'''Beweis:''' Augenschein, Sachverständigengutachten &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Konstruktion zum Auffangen des Regenwassers mittels eines flexiblen Rohrs wurde entfernt.&lt;br /&gt;
:'''Beweis:''' Augenschein&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Seite 7==&lt;br /&gt;
Pflanzen und Blumenkästen stehen nicht auf der Balkonbrüstung.&lt;br /&gt;
:'''Beweis:''' Augenschein &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Fenster zur Straßenseite innenseitig sind nicht stark beschädigt. Eine regelmäßige Belüftung findet statt. Der Verfall der Fenster wird nicht durch eingehängte Tücher beschleunigt. &lt;br /&gt;
:'''Beweis:''' Augenschein, Sachverständigengutachten &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Spätestens mit [[Widerspruch_vom_20.09.22|Schreiben vom 20.09.2022]] bat der Beklagte um Instandsetzung der veralteten Doppelkastenfenster.&lt;br /&gt;
:'''Beweis:''' [[Widerspruch_vom_20.09.22|Schreiben vom 20.09.2022]] '''- Anlage B 13 - &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Gemäß des Gutachtens, näher beschrieben durch [[Nachtrag des Gutachtens vom 19.06.2023]] kann ein Nichtaustauschen eines Handtuchs als Feuchtigkeitsspeicher dienen. Damit kann die Feuchtigkeit an die Holzkonstruktion abgegeben werden. &lt;br /&gt;
:'''Beweis:''' Gutachten - '''Anlage B 16 &lt;br /&gt;
:'''Beweis:''' [[Schreiben vom 19.06.2023]] '''- Anlage B 17 - &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ein Austausch der eingegangenen Handtücher findet statt. &lt;br /&gt;
:'''Beweis:''' Augenschein &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Kondenswasserbildung in den Kastenfenstern ist zudem darauf zurückzuführen, dass die inneren Fensterflügel nicht dicht anliegen. Dies hat nichts mit dem Verhalten des Beklagten zu tun. &lt;br /&gt;
:'''Beweis:''' [[Gutachten Seite 8]] '''- Anlage B 16 &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die sogenannte Kompostkiste steht nicht direkt auf dem Boden, sondern auf 12 cm dicken Balken. &lt;br /&gt;
:'''Beweis:''' Augenschein&lt;br /&gt;
==Seite 8==&lt;br /&gt;
Nichts anderes ergibt sich aus dem Gutachten. &lt;br /&gt;
:'''Beweis:''' Gutachten '''- Anlage B 16 - &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mit [[Widerspruch_vom_20.09.22|Schreiben vom 20.09.2022]] wies der Beklagte bereits darauf hin, dass er eine Instandsetzung des veralteten Dielenbodens befürwortet und bot sogar an, sich an den Kosten zu beteiligen. &lt;br /&gt;
:'''Beweis:''' [[Widerspruch_vom_20.09.22|Schreiben vom 20.09.2022]] '''- Anlage B 13 - &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Beklagte baut keine Drogen an. Es ist keine Cannabis-Pflanze vorhanden. &lt;br /&gt;
:'''Beweis:''' Augenschein &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Beklagte ist auch kein Drogenhändler. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In der Wohnung des Beklagten ist derzeit nur er selbst gemeldet. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Herr G. ist nicht amtlich bei dem Beklagten gemeldet. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ich bestreite, dass die Tochter des Klägers sowie ihr Ehemann einen Garten/Balkon zur Verwirklichung der beruflichen Zwecke benötigen. Derzeit haben sie auch keinen &lt;br /&gt;
Garten-/Balkonnutzung. Dies kann daher nicht erforderlich sein.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=II.= &lt;br /&gt;
Dem Kläger steht kein Anspruch auf Räumung zu, die Voraussetzungen des §§ 542 Abs. 1, 543 Abs. 1, Abs. 2 5. 1 Nr. 2 BGB liegen nicht vor.&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
Denn hier liegt kein wichtiger Grund vor. Dem Kündigenden kann die Fortsetzung des Mietverhältnisses unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls, insbesondere des Verschuldens der Vertragsparteien, und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen weiterhin zugemutet werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Beklagte ist an einer unheilbaren Krankheit erkrankt, die bei etwaigen Stress [die] Verschlimmerung, eine Erblindung oder gar den Tod mit sich bringen kann.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Seite 9==&lt;br /&gt;
Selbstverständlich ist hier auch die grundrechtlich geschützte Position des Eigentümers nicht zu vernachlässigen. Dies wird sie keinesfalls. Denn das Eigentum geht nicht verloren. Der Eigentümer erleidet hier auch keinen Nachteil, denn die Mietsache steht nach wie vor in seinem Eigentum und wird nicht in erheblichen Maß &lt;br /&gt;
gefährdet. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Kläger hat die Mietsache gekauft und Eigentum erworben. Der Kläger ist in das Mietverhältnis eingestiegen, wie es zum Zeitpunkt der Eigentumsübergabe erfolgte. Der Kläger erkennt selbst, dass er gesetzlich in die Vermieterstellung eingetreten ist. Das Mieterverhältnis bzw. die Eigentümerstellung hat der Kläger jedoch freiwillig übernommen. Der Kläger hat sich freiwillig dazu entschlossen die streitgegenständliche Wohnung zu erwerben, mit allen Rechten und Pflichten. Er kannte die streitgegenständliche Wohnung und dementsprechend auch die vorgetragenen Beschädigungen. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sämtlich vorgeworfene Beschädigungen der Mietsache bestanden bereits bei Erwerb der Mietsache durch den Kläger. Außerdem ist davon auszugehen, dass sowohl die Fenster, die Türen und der Boden ihr Lebensalter erreicht haben. Hier liegen zudem keine Pflichtverletzungen vor. Der Kläger ist in das Eigentum eingetreten, so wie es besteht.&lt;br /&gt;
 &lt;br /&gt;
Die Sachsubstanzen wirken sich nicht auf das Eigentum aus, da diese beseitigt werden können. Die Beschädigungen bzw. Bemalungen der Türen können selbstverständlich entfernt werden, so kann auch der Türrahmen ausgetauscht werden. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Anders als der Kläger behauptet droht hier kein Schaden, welcher erheblich ist. Hier kommt es jedenfalls auf eine Einzelfallentscheidung an. Hinsichtlich der vorgetragenen Beschädigungen handelt es sich überwiegend um vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache. Es liegt keine konkrete Gefährdung der Mietsache vor.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;u&amp;gt; Im Einzelnen: &amp;lt;br&amp;gt;Badezimmer Fliesen&amp;lt;/u&amp;gt;&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
Es liegt keine Beschädigung vor, die Entfernung der Fliesen unter der Badewanne ist für den Mietgebrauch der Wohnung notwendig und von dem Kläger zu dulden. Davon abgesehen, wurden die Fliesen zum Teil bei Reparaturarbeiten entfernt und nicht wieder montiert. Es handelt sich hierbei um geringfügige Änderungen, auf die der Beklagte gemäß § 554 Abs.1 S.1 BGB einen Anspruch hat.&lt;br /&gt;
==Seite 10==&lt;br /&gt;
&amp;lt;u&amp;gt;Kompostkiste/Boden &amp;lt;/u&amp;gt;&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
Die Dielen sind veraltet, vertragsgemäßer Gebrauch liegt vor. Der Beklagte erklärte sich bereits mit einer Instandsetzung bereit. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;u&amp;gt;Türen/Türrahmen&amp;lt;/u&amp;gt;&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
Es liegt keine Beschädigung vor. Hierbei handelt es sich um vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache. Für den Fall, dass hier Beschädigungen vorliegen, so sind diese ausweislich des Gutachtens durch eine Reparatur zu beheben. Es droht kein Schaden für die Mietsache als solche.&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
Hinsichtlich der Bemalungen der Türen, gilt zuvor beschriebenes. Ausweislich des Gutachtens können einige Bemalungen schlicht entfernt werden. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;u&amp;gt;Fenster&amp;lt;/u&amp;gt;&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
Es liegt keine Pflichtverletzung des Beklagten vor. Gemäß des Gutachtens in dem Verfahren mit dem Az. 26 H 3/22 wird beschrieben, dass die inneren Fensterflügel nicht dicht anliegen. Aus diesem Grund bildet sich Kondenswasser. Der Kläger ist seiner Instandsetzungspflicht bisher nicht nachgekommen, obwohl der Beklagte darauf hingewiesen hat. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;u&amp;gt;Regenfallrohr&amp;lt;/u&amp;gt;&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
Es liegt keine Pflichtverletzung vor. Der Beklagte ist der Bitte des Klägers nachgekommen und hat seine Konstruktion mittels eines eigebauten flexiblen Rohrs zum Auffangen von Regenwasser abmontiert. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Richtigerweise erkennt der Kläger, dass aus einem chaotischen, unaufgeräumten Zustand innerhalb der Mietwohnung kein vertragswidriges Verhalten gesehen werden &lt;br /&gt;
kann. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
Auch das Argument, der Kläger hätte den Beklagten mehrfach kontaktieren müssen, um die Mietsache begehen zu können greift nicht. Der Beklagte ist jederzeit erreichbar und hat sich bisher keine Begehung durch die jeweiligen Eigentümer der vergangenen Jahre versperrt. Der Kläger hat die streitgegenständliche Wohnung  mehrfach besichtigen können. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Es liegen keine Pflichtverletzungen oder Beschädigungen der Mietsache vor, die eine solche Pflichtverletzung rechtfertigen würden. Es drohen keine erheblichen Schäden&lt;br /&gt;
==Seite 11==&lt;br /&gt;
für die Mietsache und es sind auch keine konkreten Gefahren ersichtlich. Insgesamt handelt es sich überwiegend um vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In die Einzelfallbetrachtung hinzugezogen werden muss, dass das Landgericht Potsdam dem Beklagten aufgrund des schwerwiegenden Grads seiner Erkrankung und den damit&lt;br /&gt;
verbundenen Risiken für sein Leben ein lebenslanges Wohnrecht zugesprochen (Az. 13 S 68/13) hat. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Beklagte ist der permanenten Gefährdung seines Lebens ausgesetzt, wie sich an dem bisherigen Verhältnis zwischen den Parteien sowie des Rechtsvorgängers abzeichnet. Das Mietverhältnis wird fortwährend angegriffen, der Beklagte ist daher einer massiven Stressbelastung ausgesetzt und muss sich stets rechtlichen Beistand suchen. Dem Kläger ist offenbar jedes Mittel recht, die Gesundheit des Beklagten zu gefährden und dies obwohl er den Zustand der streitgegenständlichen Wohnung kannte und so gekauft hat. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Dem Kläger steht kein Anspruch auf Räumung zu. Die Kündigung ist unwirksam, der Anspruch gemäß § 573 Abs. I, II Nr. 2 BGB steht dem Kläger nicht zu. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ein berechtigtes Interesse ist nicht gegeben. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
Der Beklagte hat seine vertraglichen Pflichten nicht verletzt. Dem berechtigten Interesse des Eigenbedarfs stehen die erheblichen Interessen des Beklagten am Verbleib in der Wohnung und die damit verbundene Härte gegenüber. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Kläger trägt vor, dass [&amp;amp;dots;] in die streitgegenständliche Wohnung einziehen wollen. Derzeit bewohnt die junge Familie eine 2,5 Zimmer Wohnung auf 64,5 m². Diese Wohnung ist zwar kleiner, als die streitgegenständliche Wohnung, jedoch für die Anzahl an Personen ausreichend. Vorgetragen wird, dass kein Balkon und kein Garten vorhanden sind, diese jedoch erforderlich wären für die berufliche Tätigkeit der beiden und daher ein Einzug in die streitgegenständliche Wohnung notwendig sei. Da derzeit weder Balkon und Garten vorhanden sind, kann hier auch nicht von einer Erforderlichkeit aufgrund der Tätigkeit ausgegangen werden. Hierbei scheint die Begründung vorgetäuscht.&lt;br /&gt;
==Seite 12==&lt;br /&gt;
Dem Beklagten wurde aufgrund seiner körperlichen und gesundheitlichen Beeinträchtigung ein lebenslanges Wohnrecht gemäß §§ 574a Abs. 2 S.2 BGB durch [[Urteil_des_Landgerichts_vom_31.05.18|Urteil vom 31.05.2018 (Az. 13 S 68/13)]] anerkannt. Jede Belastung durch Stress oder stressähnliches Verhalten wirkt sich auf die Gesundheit des Beklagten aus. Es handelt sich um eine unheilbare Krankheit. Ein Auszug aus der besagten Wohnung und die damit verbundene Eingliederung in eine neue Umgebung bzw. ein neues soziales Gefüge, würde eine Härte bedeuten, die unter der Abwägung der berechtigten Interessen des Vermieters nicht gerechtfertigt werden kann.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=IV. Prozesskostenhilfeantrag=&lt;br /&gt;
Zur Bewilligung der Prozesskostenhilfe reichen wir die Erklärung über seine persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse sowie die erforderlichen Belege (auf dem Postweg) ein. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Erfolgsaussicht seiner Rechtsverteidigung ergibt sich aus den Ausführungen zu 1. Sofern das Gericht weitere Darlegungen oder Beweisantritte für erforderlich hält, &lt;br /&gt;
wird um eine Auflage gebeten. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Franziska-Josephine Kuba &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
Rechtsanwältin&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Lenz</name></author>	</entry>

	<entry>
		<id>http://cvo6wiki.de/Wiki/index.php/Mietpreisentwicklung_in_Potsdam</id>
		<title>Mietpreisentwicklung in Potsdam</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="http://cvo6wiki.de/Wiki/index.php/Mietpreisentwicklung_in_Potsdam"/>
				<updated>2023-10-22T18:03:18Z</updated>
		
		<summary type="html">&lt;p&gt;Lenz: &lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;Zuerst die allgemeine Mietpreisentwicklung von Wohnraum im gesamten Deutschland&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wenn wir das Jahr 2015 zu 100% annehmen, dann stieg die Miete 2022 auf 110%, und betrug im Jahr 2000 94%. (Angaben von statista.com.) M.a.W. durchschnittlich stieg die Miete 2015-2022 jährlich um 1,5% und 2000-2015 ca. 0,5%. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das sind Durchschnittswerte. Über deren Auskunftskraft läßt sich sagen: Man stelle sich ein Krankenhauses vor, bei der bei der morgendlichen Besprechung gesagt wird: „Die Durchschnittstemperatur aller Patienten beträgt 37,5 °C.“ &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Konkret: In Potsdam stieg die durchschnittliche Miete von 8,50 €/m² (2017) auf 10,70 €/m² (2022). Das sind 26% in fünf Jahren!&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Noch konkreter: In Potsdam-West stieg die durchschnittliche Miete lt. Mietspiegel von 10,01 €/m² (kalt), bzw. 12,98 €/m² (warm) (Angaben für 2018) auf 12,65 €/m² (kalt) bzw. 15,91 €/m² (2023).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:Also stieg die Kaltmiete in P-W 2018-2023 um 26%, d.h. jährlich 4,3%. &lt;br /&gt;
:Die Warmmiete in P-W 2018-2023 stieg ebenfalls um 26%.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Potsdam erfreut sich starken Zuzugs/Wachstum. Da die Leerstandquote in Potsdam 2021 nur 2,6% betrug, wird hier offiziell von einem Wohnraummangelgebiet festgestellt. Das hat zur Folge, daß die Mieterhöhungen, die mit Vergleichsmiete begründet werden, auf 15% innerhalb von drei Jahren begrenzt sind. Normalerweise beträgt diese Kappungsgrenze 20%.&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Lenz</name></author>	</entry>

	<entry>
		<id>http://cvo6wiki.de/Wiki/index.php/Wohnungsbesichtigung_am_25.11.21</id>
		<title>Wohnungsbesichtigung am 25.11.21</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="http://cvo6wiki.de/Wiki/index.php/Wohnungsbesichtigung_am_25.11.21"/>
				<updated>2023-08-11T18:11:12Z</updated>
		
		<summary type="html">&lt;p&gt;Lenz: Die Seite wurde neu angelegt: „Gesprächsnotiz vom Besuch  25.11.2021, ca. 15:15 Uhr  Anwesend: W. (Vermieter), OL, MGu (Assistenz von OL), SR und SL (gingen dann) * W. möchte die Wohnung b…“&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;Gesprächsnotiz vom Besuch&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
25.11.2021, ca. 15:15 Uhr&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Anwesend: W. (Vermieter), OL, MGu (Assistenz von OL), SR und SL (gingen dann)&lt;br /&gt;
* W. möchte die Wohnung besichtigen&lt;br /&gt;
* OL gestattet das nicht&lt;br /&gt;
* W. möchte sich unterhalten&lt;br /&gt;
* OL bittet ihn in die Wohnküche&lt;br /&gt;
* W. fragt nach den Bedingungen, zu denen OL die Wohnung räumen würde&lt;br /&gt;
* OL verneint kategorisch&lt;br /&gt;
* W. sagt, der Makler (?) habe gesagt, der vormalige Vermieter C. hätte die Wohnung nicht freibekommen, da er Immobilienmakler sei.&lt;br /&gt;
* OL: Das wäre zwar irgendwann im Vorgang vorgebracht worden, aber hätte für das Urteil keine Rolle gespielt.&lt;br /&gt;
* W.: Er sei … und möchte die Wohnung für seine Tochter&lt;br /&gt;
* OL macht auf ein Urteil des Amtsgerichts Berlin aufmerksam, wonach der Erwerb einer vermieteten Wohnung, um sie selbst zu nutzen, rechtsmißbräuchlich sei, da ja auch eine unvermietete Wohnung gekauft werden  könnte.&lt;br /&gt;
* W. will die Terrasse sehen, ob das Fallrohr zurückgebaut sei, OL verbietet.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Tenor: &lt;br /&gt;
* Eher freundliche Atmosphäre&lt;br /&gt;
* W. hat viel Geld investiert, noch mal könne er das nicht leisten&lt;br /&gt;
* W. spricht seine Anerkennung dafür aus, wie OL trotz seiner Einschränkungen das Leben meistert.&lt;br /&gt;
* OL: „Ich habe mir das alles nichts ausgesucht.“ &lt;br /&gt;
* OL denkt über die angefragten Bedingungen nach; sieht aber keinen Weg.&lt;br /&gt;
* OL wörtlich: „Ich habe keine Handlungsalternative“&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Lenz</name></author>	</entry>

	<entry>
		<id>http://cvo6wiki.de/Wiki/index.php/Klageschrift_vom_06.07.23</id>
		<title>Klageschrift vom 06.07.23</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="http://cvo6wiki.de/Wiki/index.php/Klageschrift_vom_06.07.23"/>
				<updated>2023-08-10T19:17:41Z</updated>
		
		<summary type="html">&lt;p&gt;Lenz: /* Seite 14 */&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;S.&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
Amtsgericht Potsdam &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
Hegelallee 8&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
14467 Potsdam &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Klage &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
E-Mail: […]&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
Tel.: […]&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
Bitte unbedingt angeben: […]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Potsdam, 06.07.2023 &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
des Herrn […] W., [Straße], [Ort]&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
- Kläger&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
Prozessbevollmächtigte: […]. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
gegen &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Herrn Oliver Lenz, Carl-von-Ossietzky-Straße 6, 14471 Potsdam, &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
-Beklagter&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
voraussichtliche Prozessbevollmächtigte: Kanzlei Damrow, Babelsberger Straße 26, 14473 Potsdam, &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
wegen: Räumung und Herausgabe von Wohnraum &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
vorl. Streitwert: (208 Euro x 12) 2.496,00 Euro&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Seite 2==&lt;br /&gt;
Namens und in Vollmacht des Klägers erheben wir Klage und werden beantragen &lt;br /&gt;
:&amp;lt;b&amp;gt;der Beklagte wird verurteilt, die von ihm bewohnte Wohnung im 3. OG links in der Carl-von-Ossietzky-Straße Nr. 6 in 14471 Potsdam, bestehend aus 4 Zimmern, Küche, Bad, Flur, Balkon und Kellerraum, ca. 110 qm Wohnfläche, zu räumen und geräumt an den Kläger herauszugeben. &amp;lt;/b&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Es wird angeregt, neben einer Güteverhandlung auch gleich einen frühen ersten Termin anzuberaumen. Sofern das Gericht das schriftliche Vorverfahren anordnet, wird für den Fall der Säumnis beantragt, &lt;br /&gt;
:&amp;lt;b&amp;gt;den Beklagten durch Versäumnisurteil ohne mündliche Verhandlung zu verurteilen. &amp;lt;/b&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Für den Fall des Vorliegens der gesetzlichen Voraussetzungen kündigen wir an, Versäumnisurteil zu nehmen. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;b&amp;gt;Begründung: &amp;lt;/b&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Kläger begehrt von dem Beklagten die Räumung und Herausgabe einer Wohnung in Potsdam. Dem Rechtsstreit liegt folgender Sachverhalt zugrunde: &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1.&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
Der Kläger ist Eigentümer der im Antrag genannten Wohnung. Die Eintragung im Grundbuch erfolgte am 04.05.2022. &lt;br /&gt;
:'''Beweis:''' Auszug aus dem Grundbuch vom 04.05.2022 (als '''Anlage Kı''') &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Damit einhergehend ist er in das mit dem Beklagten bestehende Mietverhältnis eingetreten. Bei dem Haus handelt es sich um ein Wohngebäude aus der Gründerzeit.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Seite 3==&lt;br /&gt;
Die Wohnung ist nur über ein Treppenhaus - ohne Aufzug - mit über 60 Stufen zu erreichen. &lt;br /&gt;
:'''''Was tut das zur Sache? Ich denke mir, dass W. vor sich selbst vertreten muss, mir,  einen schwerstbehinderten Menschen nach 33jähriger die Wohnung zu kündigen und damit das soziale Umfeld und die Lebensfreude zu nehmen. Niemand dürfte so etwas leichten Herzens tun, auch ein W. nicht. Also redet er sich das schön. „Der Behinderte hätte es doch viel besser in einer Wohnung mit Aufzug bzw. ohne Treppen“. – Der vorherige Besitzer hatte mir so etwas nach dem Ende des Wohnungsprozesses im persönlichen Gespräch gesagt.''''' &lt;br /&gt;
Das Wohnzimmer ist mit der Küche und den übrigen Räumen nur durch eine zweistufige Treppe betretbar. &lt;br /&gt;
:'''''Gleiche Frage, gleiche Vermutung von mir.'''''&lt;br /&gt;
Der Beklagte lebt seit dem Jahr 1990 in der streitgegenständlichen Wohnung. Der klägerseits bekannte Mietvertrag datiert auf den 06.03.1990 und wird in Kopie als '''Anlage K2''' zur Gerichtsakte gereicht. Das Mietverhältnis besteht auf unbestimmte Zeit. Der Beklagte benötigt infolge einer Erkrankung einen Rollstuhl und sei auf Pflegeleistungen durch Dritte angewiesen. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
2.&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
Im Rahmen einer Wohnungsbegehung am 23.09.2021 gegen 16:00 Uhr stellte der Kläger fest, dass der Beklagte die Mietsache in vertragswidriger Weise in Gebrauch hatte. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
'''Beweis:''' Protokoll der Wohnungsbesichtigung vom 23.09.2021 (als Anlage '''K3''') &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:'''''Ich habe ebenfalls ein Protokoll angefertigt. Da sind auch sämtliche Zeugen benannt. Ich bin neugierig, ob der Inhalt der Anlage K3 mit meinen Aufzeichnungen übereinstimmt.'''''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Beklagte nahm ohne entsprechende Zustimmung des Vermieters Veränderungen an der Wohnung vor bzw. es wurden erhebliche Schäden an der Wohnung festgestellt. Mit [[Schreiben_vom_26.10.21_wegen_Schäden|Schreiben vom 26.10.2021]] forderte der Kläger den Beklagten unter Fristsetzung zum 15.11.2011 auf, die Missstände zu beseitigen, eine Schadensersatzpflicht dem Grunde nach anzuerkennen und weitere Beschädigungen durch pflicht- &lt;br /&gt;
und sorgfaltswidriges Verhalten zu unterlassen. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
'''Beweis:''' [[Schreiben_vom_26.10.21_wegen_Schäden|Schreiben vom 26.10.2021]] (als Anlage '''K4''') &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
3. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
Im Einzelnen wurde Folgendes beanstandet: &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Obwohl der Beklagte alleiniger Mieter ist, sind an der Klingel und an dem Briefkasten weitere Namen angebracht. Eine Erlaubnis zur Teilüberlassung und Untervermietung liegt nicht vor. &lt;br /&gt;
:'''''Soweit der Name D. gemeint ist: Das sind Kinder von mir, bzw. meiner damaligen Partnerin. Daß diese mit mir wohnten, war bekannt und immer unstrittig. Soweit der Name R. gemeint ist: Die Anzeige der Aufnahme meiner ehemaligen Partnerin und Mutter eines meiner Kinder ist aktenkundig.'''''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Seite 4==&lt;br /&gt;
Im Bad wurden unterhalb der Badewanne sowie an anderen Stellen Fliesen herausgenommen und nur zum Teil unfachmännisch wiedereingesetzt und auch zum Teil beschädigt. &lt;br /&gt;
:'''''Ich wiederhole: An der Einhausung der Badewanne wurden zwei Fliesen abgenommen, damit die Badewanne für meinen Personenlifter unterfahrbar, und damit für mich nutzbar wird. Die Fliesen können wieder eingesetzt werden. - An anderer Stelle wurde von einer von der WEG beauftragten Sanitärfirma Fliesen abgenommen, damit das Entlüftungsventil dahinter repariert werden konnte. Die Firma hat nach der Reparatur die Fliesen nicht wieder eingesetzt. Ich habe das dann selbst gemacht. Beschädigt wurde bei diesen Dingen nichts.'''''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das Fallrohr des Regenablaufs des Hausdaches, welches über den Balkon zugänglich ist, wurde entfernt und durch ein flexibles Rohr ersetzt, um das abfließende Regenwasser in einer Regentonne aufzufangen. Durch die nicht fachgerechte Verbindung und den hohen Wasserstand innerhalb dieser Tonne lief das Wassers über, sodass die dahinterliegende Hauswand durchfeuchtet wurde. Nunmehr weisen die nach Norden und Westen ausgerichteten Hauswände an dieser Stelle einen grünen pflanzlichen Bewuchs auf. Ferner waren auf der Balkonbrüstung alle Blumenkästen ohne jegliche Sicherung abgestellt. Bei entsprechender stürmischer Witterung drohen die Blumenkästen abzustürzen. Hierdurch besteht eine erhebliche Gefahr für Leib und Leben von Personen und anderen sich unterhalb des Balkons befindlichen Sachen. &lt;br /&gt;
:'''''Leib und Leben von […] Sachen. Sic!'''''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Fenster zur Straßenseite sind innenseitig und im Zwischenraum stark beschädigt. Augenscheinlich nahm der Beklagte weder das sich im Doppelkasten sammelnde Kondenswasser auf, noch sorgte er für eine regelmäßige Belüftung. Er beschleunigte den Verfall der Fenster in dem er Tücher zwischen die Fenster hängt. Eine Anzeige hinsichtlich der Mängel an den Fenstern gegenüber dem Vermieter erfolgte nicht, sodass eine Beseitigung verhindert wurde. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Fußboden zeigte starke Beschädigungen. Der Beklagte kompostiert in seiner Wohnung die angefallenen Bio-Abfälle. Durch unzureichende Abdichtung und Belüftung der Kompostkiste wurde der darunterliegende Fußboden durch die beginnende Zersetzung des Holzes stark beschädigt. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Durch ständige Zusammenstöße '''''[des]''''' Rollstuhls mit den Türen und Türrahmen innerhalb der Wohnung sind diese an den Stoßstellen stark beschädigt. Alle Türen und Türrahmen, Fliesen und die WC-Drückergarnitur wurden von Kinderhand bemalt, ohne&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Seite 5==&lt;br /&gt;
dass dies von dem Beklagten verhindert bzw. beseitigt wurde, bzw. sind mit Edding beschriftet. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Kläger musste zu seiner Bestürzung feststellen, dass der Beklagte in seiner Wohnung Drogen anbaut, da wenigstens eine Cannabis-Pflanze aufgefunden wurde. &lt;br /&gt;
:'''''Das war bei der Besichtigung am 23.09.21. Damals besaß ich eine (1) mikrige Hanfpflanze (ca. 15 cm hoch), die dann später  und vor der Zeit auch einging. Mit dem THC wollte ich meine Spastiken mindern.'''''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Kläger fand die Wohnung insgesamt in einem verwahrlosten und heruntergekommenen Zustand auf. &lt;br /&gt;
:'''''Das meinen sie!''''' &lt;br /&gt;
In allen Räumen befanden sich abgestellte Umzugskisten, Kartons etc., die die Zimmer so stark versperrten, dass kein Aufmaß erfolgen konnte. &lt;br /&gt;
:'''''Ich wußte gar nicht, daß ich die Wohnung nach Gusto des Vermieters einrichten muß. Ebenso wußte ich nicht, daß ich die von mir gemietete Wohnung so einrichten muß, daß jederzeit eine Vermessung möglich ist. Bei der Gelegenheit: Sollte das Aufmaß nicht besser &amp;lt;u&amp;gt;vor&amp;lt;/u&amp;gt; dem Kauf einer Wohnung erfolgen?'''''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Dieser Zustand wurde während der Wohnungsbegehung mit dem Einverständnis des Beklagten durch eine Fotokamera dokumentiert. Die gefertigten Aufnahmen können im Bestreitensfall nachgereicht werden. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:'''Beweis''' (im Bestreitensfall): Fotodokumentation vom 23.09.2021&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
:::Inaugenscheinnahme &lt;br /&gt;
Auf Nachfrage des Klägers wegen der zahlreichen Namen am Briefkasten und Klingelschild des Beklagten erklärte dieser, dass er die Wohnung alleine &lt;br /&gt;
bewohne. Der Name „Rödl&amp;quot; sei auf die Mutter seines Kindes zurückzuführen, die nicht in der Wohnung leben würde. Der Name „D[…]“ gehöre zu einer früheren Freundin. Zudem sei ein Herr T. oder T. G. in der streitgegenständlichen Wohnung „polizeilich“ gemeldet. Hinsichtlich der weiteren Personen habe der Beklagte mittlerweile den Überblick verloren.&lt;br /&gt;
:'''''Das gab es tatsächlich: Leute (ein oder zwei), die nur eine polizeiliche Meldeadresse benötigten, aber nicht hier wohnten. Da diese Leute auch Assistenz bei mir waren, wollte/mußte ich ihnen entgegenkommen. Eine Hand wäscht die andere; nur mit Geld (z.Zt. 13 €/h) locke ich niemanden.'''''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Davon unabhängig benötigt der Kläger die streitgegenständliche Wohnung für seine erwachsene Tochter, Frau W. &lt;br /&gt;
:'''''Was ich mich frage: Warum gibt er ihr nicht das Geld für eine Wohnung, anstatt ihr eine zu kaufen? Ein Assistent von mir formulierte drastisch und polemisch: Hätte er statt geldverdienens sich um seine Tochter gekümmert, wäre die Tochter in der Lage, sich selbst eine Wohnung zu kaufen.''''' &lt;br /&gt;
Nach dem Willen des Klägers und dem Wunsch seiner Tochter soll diese mit ihrem Lebensgefährten, Herrn D., und dem gemeinsamen Kind in die streitgegenständliche Wohnung so bald wie möglich einziehen. Diese Wohnung verfügt über deutlich mehr Platz als die&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Seite 6==&lt;br /&gt;
bisherige Wohnung der Tochter mit 2,5 Zimmern auf ca. 64,5 qm. Neben dem Wohn- und Schlafzimmer wären für die junge Familie ein separates Kinderzimmer und auch ein weiteres Zimmer, welches als Arbeitszimmer genutzt werden soll, vorhanden. Dieses ist auch zwingend erforderlich, da sowohl die Tochter des Klägers als auch ihr Lebensgefährte von Zuhause aus arbeiten. Darüber hinaus verfügt die streitgegenständliche Wohnung über einen Balkon und es besteht die Möglichkeit zur Gartennutzung &lt;br /&gt;
:'''''Auf diesem Hof ist Gartennutzung NICHT möglich. Auf dem Hof gibt es Rasen, Obstbäume und einen Sandkasten, außerdem einen Beetstreifen am Zaun, der von den Mieter*innen in Eigenregie bepflanzt wird.''''' &lt;br /&gt;
Die bisherige Wohnung der Tochter des Klägers verfügt über keinen Balkon. Dort besteht auch keine Möglichkeit einen Garten zu nutzen. Beides ist aber zur Verwirklichung der beruflichen Zwecke der Tochter des Klägers und deren Lebensgefährten erforderlich. &lt;br /&gt;
:'''''Ich frage mich, welche beruflichen Zwecke das sein könnten, die nur auf diesem Gemeinschaftshof verwirklicht werden können.'''''&lt;br /&gt;
:'''Beweis:''' 1.) Zeugnis der Frau W., […straße], 14471 Potsdam,&lt;br /&gt;
:::::2.) Zeugnis des Herrn D., c/o W., […straße], 14471 Potsdam&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Dem Kläger stehen auch keine Alternativwohnungen zur Verfügung, die er seiner Tochter und deren Familie anbieten könnte. Daher erklärte er mit anwaltlichem [[Kündigung_wegen_Eigenbedarfs_am_26.10.21|Schreiben vom 26.10.2021]] die ordentliche Kündigung des Mietverhältnisses wegen Eigenbedarfs zum 30.07.2022. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
:'''Beweis:''' [[Kündigung_wegen_Eigenbedarfs_am_26.10.21|Schreiben vom 26.10.2021]] (als '''Anlage K5''') &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mit [[Antwort_auf_Kündigung_am_01.11.21|Schreiben vom 01.11.2021]] widersprach der Beklagte der Kündigung, da sie für ihn eine unzumutbare Härte darstellen würde. Nach einer [[Urteil_des_Landgerichts_vom_31.05.18|Entscheidung des LG Potsdam vom 31.05.2018, Az. 13 S 68/12]] sei er dauerhaft räumungsunfähig. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
:'''Beweis:''' Schreiben des Beklagten vom 01.11.2021 (als '''Anlage K6''') &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
5. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
Im Nachgang zu dem ersten Begehungstermin bemühte sich der Kläger schriftlich&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Seite 6==&lt;br /&gt;
um die Erlaubnis für eine erneute Begehung der Wohnung im Hinblick auf den Fristablauf. Auf die von ihm mehrfach nach dem 15.11.2021 vorgeschlagenen Begehungstermine erfolgte überhaupt keine Reaktion seitens des Beklagten. &lt;br /&gt;
:'''Beweis''' (im Bestreitensfall): [[Nachgang_vom_10.11.21|Schreiben vom 11.11.2021]] und [[Schreiben_der_Gegenseite_wegen_Besichtigung_vom_23.11.21|vom 23.11.2021]]&lt;br /&gt;
:'''''Wie auch immer, es kam zu einer Besichtigung am 25.11.23. [[Wohnungsbesichtigung_am_25.11.21|Gedächtnisprotokoll]] Selbstverständlich hätte ich die unangemeldete Besichtigung verweigern können. Warum sollte ich? Ich will doch keinen Krieg mit meinem Vermieter! &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Am 25.11.2021 konnte der Kläger den Beklagten in der Wohnung persönlich antreffen und mit dessen Einverständnis die streitgegenständliche Wohnung zum Teil begehen. Hinsichtlich der angemahnten Mängel musste der Kläger festzustellen, dass keine seine Forderungen umgesetzt und der vertragswidrige Gebrauch durch den Beklagten fortgesetzt wurde. &lt;br /&gt;
:'''Beweis''' (im Bestreitensfall): Protokoll des Klägers zur Wohnungsbegehung vom 25.11.2021 &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Erst mit auf den [[Antwort_Schäden_vom_03.12.21|03.12.2021 datierten Schreiben]], welches dem Klägervertreter als Empfangsbevollmächtigten erst am 15.12.2021 zuging, nahm der Beklagte zu den Vorhaltungen des Klägers Stellung. Im Ergebnis bestätigte er die Beschädigung der Wohnung, zeigte sich weiterhin nicht einsichtig und wies das Begehren des Klägers in fast allen Punkten zurück. Nur hinsichtlich des Drogenanbaus erfolgte keinerlei Reaktion. &lt;br /&gt;
:'''Beweis''': Schreiben des Beklagten vom 03.12.2021 (als Anlage '''K7''')&lt;br /&gt;
 &lt;br /&gt;
Aufgrund dieses Verhaltens des Beklagten war dem Kläger die Fortsetzung des Mietverhältnisses nicht weiter zumutbar, sodass er die [[Außerordentliche_Kündigung,_hilfweise_ordentliche_Kündigung_vom_21.12.21|außerordentliche Kündigung und (hilfsweise die ordentliche Kündigung)]] des Mietverhältnisses erklärte. &lt;br /&gt;
:'''''Faszinierend: Am 15.12.21 geht dem Anwalt mein Schreiben zu, aufgrund dessen er am 21.12.21 auf vier Seiten die Kündigung erklärt. Die arbeiten aber schnell!''''' &lt;br /&gt;
Ein weiteres Zuwarten war dem Kläger – bedauerlicherweise im Hinblick auf das bevorstehende Weihnachtsfest –wegen der Verteidigung seiner eigenen Rechte nicht möglich und zeigt deutlich auf, dass eine Fortsetzung des Mietverhältnisses nicht mehr möglich ist.  &lt;br /&gt;
:'''''Hilfe, ich sehe meine Felle davonschwimmen! Er kündigt zur Weihnachtszeit!! Kann es einen stärkeren Beweis geben für die Berechtigung der Wohnungskündigung?!'''''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Seite 7==&lt;br /&gt;
:'''Beweis:''' Schreiben des Klägers vom 21.12.2021 (als Anlage '''K8''') &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
6. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
Hierauf reagierte der Beklagte mit [[Antwort_meiner_Anwaeltin_vom_25.01.22|anwaltlichem Schreiben vom 25.01.2022]]. Die Beklagtenvertreterin wies darin die Ansprüche des Klägers zurück und widersprach der Beendigung des Mietverhältnisses. &lt;br /&gt;
:'''Beweis:''' [[Antwort_meiner_Anwaeltin_vom_25.01.22|Schreiben des Beklagten vom 25.01.2022]] (als Anlage '''K9''')&lt;br /&gt;
 &lt;br /&gt;
Danach ist zu befürchten, dass er seinen Räumungspflichten nicht nachkommt &lt;br /&gt;
:'''''Ich glaube nicht, daß ich eine Räumungspflicht habe.''''' &lt;br /&gt;
und auch nicht nachkommen wird, so dass bereits jetzt Anlass zur Klage gegeben ist. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
7. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
Aufgrund der Eintragung des Klägers im Grundbuch unter dem 04.05.2022 war es erforderlich, erneut die Eigenbedarfskündigung mit [[Erneute_Wohnungskuendigung_vom_08.06.22|Schreiben vom 08.06.2022]], beigefügt in Kopie als &lt;br /&gt;
:'''Anlage K10''',&lt;br /&gt;
 &lt;br /&gt;
zu erklären. Die Kündigung wurde zum 31.03.2023 erklärt, da der Kläger die Wohnung für seine Tochter und seinen Enkel benötigt. Der Enkel wurde am […]  geboren. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ferner erfolgte eine außerordentliche Kündigung, hilfsweise ordentliche Kündigung mit [[Schriftsatz_Gegenseite_vom_01.09.22|anwaltlichem Schreiben vom 01.09.2022]], beigefügt in Kopie als &lt;br /&gt;
: '''Anlage K11'''.&lt;br /&gt;
 &lt;br /&gt;
Die Kündigung wurde damit begründet, dass der Beklagte trotz der Vielzahl von Abmahnungen, Kündigungserklärungen und Hinweisen von Seiten des Klägers sein pflichtwidriges Verhalten nicht unterlassen hat. Dies trifft insbesondere auf die Kompostkiste zu, die zu erheblichen Schäden geführt hat und weiterhin führt. Der&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Seite 8==&lt;br /&gt;
Beklagte hat sein Verhalten hinsichtlich der Briefkastenproblematik, des Regenablaufs, der Blumenkästen, Schäden an den Fenstern und Türen nicht angepasst; ist dieser pfleglos mit der Mietsache umgegangen. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Vielmehr widersprach er mit [[Widerspruch_vom_01.09.22|Schreiben vom 01.09.2022]] der Kündigung. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In Anbetracht des bestehenden Streits zwischen den Parteien bezüglich der einzelnen Schäden und deren Umfang und dem damit einhergehenden Status quo der Mietsache leitete der Kläger ein selbstständigen Beweissicherungsverfahren vor dem erkennenden Gericht unter dem Az: 26 H 3/22 ein. Es wird angeregt, die Gerichtsakte hinzuzuziehen. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im Ergebnis dieses Verfahrens und des Sachverständigentermins zeigte sich, dass trotz der Hinweise auf diverse Beschädigungen an der Mietsache und der Abmahnungen des Beklagten u.a. mit Schreiben vom 26.10.2021 und 21.12.2021, den weiteren Hinweisen und Kündigungen im Jahr 2022, dieser den Zustand unverändert ließ. Auch in der Kündigung vom 01.09.2022 wurde auf die Beschädigung von Fließen '''''(Sic!)''''', die Türen, die Türzarge, der unfachmännisch vorgenommenen baulichen Veränderung am Regenablauf, aufgrund von massiver Kondenswasserbildung in den Doppelfenstern, das Aufstellen der Kompostkiste/Wurmkiste, gestützt. Im Rahmen des selbstständigen Beweissicherungsverfahrens vor dem Amtsgericht Potsdam wurde ein Gutachten eingeholt. Das Gutachten lag dem Beklagten mehrere Wochen vor. Darin wurden die oben dargelegten Mängel bestätigt. Unter anderem bestätigte der Sachverständige die massive Kondenswasserbildung in den Kastenfenstern, die u.a. durch die Verwendung von Tüchern, die der Beklagte dazwischen geklemmt hat, zurückzuführen ist. Auch stellte er hinsichtlich der Wurmkiste fest, dass diese direkt auf dem Dielenfußboden aufsteht und sich unterhalb der Wurmkiste der Holzfußboden durch Feuchtigkeit dunkel verfärbt hat. Eine schützende Lackschicht ist nicht mehr festzustellen. Es wurden erhebliche Feuchtigkeitswerte von 29 % Masse festgestellt. Auch stelle der Sachverständige fest, dass ein Käfer aus der Wurmkiste herausgekrabbelt kam. Die Wurmkiste ist nicht wasserdicht und der Holzfußboden durch die Feuchtigkeit massiv geschädigt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Seite 9==&lt;br /&gt;
Auf der Dachterrasse zeigten sich massive Algenbildung, die durch verspritztes Niederschlagswasser, was auf die Manipulation des Beklagten an dem Regenablaufrohr zurückzuführen ist, festzustellen war. '''''Sic!''''' Der Beklagte hat gleichwohl sein Verhalten nicht überdacht und abgeändert. Er hält an seinem pflichtwidrigen, die Mietsache beschädigenden Verhalten fest, leugnet teilweise auch sein Verhalten und die Ursächlichkeit. Aus diesem Grunde erfolgte eine weitere außerordentliche, hilfsweise ordentliche Kündigung mit anwaltlichem [[Außerordentliche_Kündigung,_hilfweise_ordentliche_Kündigung_vom_08.05.23|Schreiben vom 08.05.2023]], beigefügt in Kopie als&lt;br /&gt;
:'''Anlage K12'''. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Beklagte kam seiner Räumungsverpflichtung nicht nach. Klage ist nunmehr geboten. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;center&amp;gt;&amp;lt;b&amp;gt;II.&amp;lt;/b&amp;gt;&amp;lt;/center&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Dem Kläger steht der geltend gemachte Räumungs- und Herausgabeanspruch zu. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
Aufgrund der außerordentlichen [[Außerordentliche_Kündigung,_hilfweise_ordentliche_Kündigung_vom_21.12.21|Kündigung vom 21.12.2021]] ist das Mietverhältnis mit Ablauf des 31.01.2022 gemäß §§ 542 Abs. ı, 543 Abs. ı, Abs. 2 S. 1 Nr. 2 BGB erloschen. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Demnach liegt ein wichtiger Grund, der zur außerordentlichen Kündigung berechtigt, dann vor, wenn der Mieter die Rechte des Vermieters dadurch in erheblichem Maße verletzt, dass er die Mietsache durch Vernachlässigung der ihm obliegenden Sorgfalt erheblich gefährdet oder sie unbefugt einem Dritten überlässt. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die erhebliche Gefährdung muss die Folge des sorgfaltswidrigen Umgangs des Mieters mit der Mietsache sein, weil er die ihm aus dem Vertrag oder Gesetz obliegenden Obhuts- und Anzeigepflichten verletzte. Eine sorgfaltswidrige Pflichtverletzung&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Seite 10==&lt;br /&gt;
kann auch darin liegen, dass der Mieter von der Mietsache einen vertragswidrigen Gebrauch macht. Dadurch muss die Mietsache konkret gefährdet werden. Der Eintritt eines Schadens muss drohen und der drohende Schaden muss erheblich sein. Ob die Rechte des Vermieters in erheblichem Maße verletzt worden sind, kann nur im Einzelfall aufgrund einer Interessenabwägung nach Treu und Glauben entschieden werden (vgl. BGH, Beschluss vom 14.07.1993, Az. VIIII AZ 1/93). &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
2.&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
Vorliegend hat der Beklagte an mehreren Stellen der Wohnung die Sachsubstanz in erheblicher Weise verletzt und die Verursachung der Beschädigungen auch eingeräumt. Das betrifft zum einen die entfernten und beschädigten Fliesen im Badezimmer und die Entfernung des Regenfallrohres sowie den damit verbundenen nicht fachgerechten Anschluss eines Auffangbehältnisses für das abfließende Regenwasser. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wesentlich sind auch die Beschädigungen der Türen und Türrahmen. Auch wenn der Beklagte auf einen Rollstuhl angewiesen ist, entbindet ihn dies nicht von der Verpflichtung sorgfältig und sachgemäß mit der Mietsache und dem Treppenhaus umzugehen. Es mag sein, dass es Situationen gibt, in denen beim Durchqueren der Türrahmen und dem Passieren der Tür ein Zusammenstoß unvermeidlich ist. Die vorgefundenen Beschädigungen sind aber von einer derartig schwerwiegenden Intensität, dass sie gegen ein versehentliches Anstoßen sprechen. Auch ist zu beachten, dass es sich um tiefgreifende Substanzverletzungen handelt, die sie sich nicht mit wenigen Pinselstrichen entfernen lassen. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das gilt auch für die Innenfenster zur Straßenseite, die sich in einem stark verschimmelten Zustand aufgrund des mangelhaften Umgangs des Beklagten mit Lüftungs- und Entfeuchtungsverpflichtungen befinden. Auch ist dem Kläger nicht bekannt, dass der Beklagte diesen mangelhaften Zustand angezeigt hat, sodass seitens der Vermieters Gegenmafsnahmen hätten ergriffen werden können.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Seite 11==&lt;br /&gt;
Insoweit wird auch die vorgerichtliche [[Antwort_meiner_Anwaeltin_vom_25.01.22#Seite_2|Behauptung der Beklagtenvertreterin vom 25.01.2022 (auf S. 2)]], dass der „Voreigentümer die Pflichtverletzungen hinnahm“ und der Kläger „insoweit auch dazu gezwungen&amp;quot; sei, ausdrücklich bestritten. Derartige Absprachen, Genehmigungen, Gestattungen etc. seitens des früheren Vermieters sind dem Kläger nicht bekannt. Hierzu hat er keinerlei Unterlagen vom Veräußerer erhalten. &lt;br /&gt;
:'''''Es hätte mich auch sehr verwundert, wenn der Veräußerer auf eventuell verkaufswertmindernde Dinge hingewiesen hätte!'''''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im Gegenteil ist dem Kläger nur eine [[Abmahnung wegen Katzen vom 13.09.18|„Abmahnung wegen Katzen“ vom 13.09.2018]] bekannt, die der Beklagte auf seiner Homepage unter der URL http://cvo6wiki.de/Wiki/index.php/Abmahnung wegen Katzen vom 13.09.18 veröffentlicht hat. &lt;br /&gt;
:'''''Gucke an, woher der Käufer seine Informationen zum Zustand der Wohnung hat!&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Neben dem beanstandeten Urinierverhalten der Haustiere des Beklagten, hat der damalige Vermieter dem Beklagten das „Halten von Katzen in der Wohnung&amp;quot; untersagt. Dieser Untersagung ist der Beklagte aber niemals nachgekommen, wie sich aus einer aktuellen Stellenausschreibung für die Assistenz des Beklagten ergibt (abrufbar unter: http://cvo6wiki.de/Wiki/index.php/Stellenausschreibung). Darin weist der Beklagte ausdrücklich darauf hin, dass in seinem Haushalt eine Katze lebt und Stelleninteressierte daher „keine Tierhaarallergie haben sollten.“ Gerade das Urinierverhalten der Katze(n) &lt;br /&gt;
:'''''Es waren früher mal zwei Katzen. Anfang 2019 habe ich eine abgegeben, so daß nur noch eine Katze in meinem Haushalt lebt. &lt;br /&gt;
des des Beklagten scheint seit geraumer Zeit Anlass für eine Auseinandersetzung im Rahmen der Hausgemeinschaft zu sein, wie ein auf den Briefkasten des Beklagten geklebtes Schreiben belegt, was der Kläger auch auf seiner Homepage am 26.09.2018 [http://cvo6wiki.de/Wiki/index.php/Anonyme_Anw%C3%BCrfe_(nicht_vom_Vermieter)] veröffentlicht hat. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Dieses Verhalten liefert einen weiteren Beleg dafür, dass der Beklagte nicht bereit ist, sich selbst vertragstreu zu verhalten und in angemessener Weise auf die Belange des Klägers und der Hausgemeinschaft der WEG Rücksicht zu nehmen. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
4.&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
Ein weiterer Beleg hierfür sind die ungesicherten Blumenkästen, die sich auf der Balkonbrüstung befinden. Insofern stößt die Behauptung der Beklagtenvertreterin, dass keine Gefahr bestünde, weil die Blumenkästen in den vergangenen Jahren nicht&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Seite 12==&lt;br /&gt;
eine konkrete (oder bereits eigetretene) Gefährdung der Mietsache in ihrer Substanz (Schimmel, Brandgefahr, Ungezieferbefall, nicht mehr zu beseitigender Schmutz etc.) droht (vgl. Schmidt-Futterer/Streyl, § 543 BGB, Rn. 141, Stichwort „Müll”). Diese Schwelle ist in der streitgegenständlichen Wohnung bereits überschritten, sodass auch hier ein vertragswidriger Gebrauch vorliegt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
3.&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
In diesem Zusammenhang kommt es auch nicht darauf an, in welchem Zustand sich die Wohnung vor dem Eigentumserwerb der Wohnung befunden hat. Der Kläger macht gegen den Beklagten keine Mangelgewährleistungsrechte aus dem Kaufvertrag mit einem Dritten gemäß §§ 437, 434, 433 BGB geltend, wonach möglicherweise ein Ausschlussgrund nach § 442 BGB bestehen würde. Vielmehr nimmt der Kläger den Beklagten aus dem Mietvertragsverhältnis gemäß der §§ 535 ff. BGB in Anspruch. Durch den Erwerb des Eigentums an der Wohnung ist der Kläger als (neuer) Vermieter in den bestehenden Mietvertrag gemäß § 566 Abs. ı BGB eingetreten, sodass ihn nunmehr (anstelle des bisherigen Eigentümers) die mietvertraglichen Rechte und Pflichten treffen. Nach der ständigen Rechtsprechung (vgl. Staudinger/Emmerich, § 556 BGB, Rn. 56) gehen Rechte und Pflichten des Vermieters aus sonstigen vertraglichen Abreden der Parteien, auch wenn sie noch so eng mit dem Mietvertrag wirtschaftlich verbunden sind, nicht auf den Erwerber über. Insoweit ist auch zu beachten, dass der Kläger das Mietverhältnis nicht - wie die Beklagtenvertreterin im Schreiben vom 25.01.2022 (auf S. ) '''''(Sic!)''''' meint — „freiwillig übernommen habe“, sondern dass er kraft Gesetzes in die Vermieterstellung eingetreten ist. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Dies gilt umso vor dem Umstand, dass die Dauerpflichten des Mietvertrages (Gebrauchsgewährung durch den Vermieter und Unterlassung des vertragswidrigen Gebrauchs durch den Mieter) nach dem Eigentumsübergang den Erwerber treffen bzw. nur noch der Erwerber die Einhaltung verlangen kann. Wegen des Charakters als Dauerverpflichtung spielt es keine Rolle, ob der Mangel schon vor dem Eigentumswechsel vorgelegen hat und vom Veräußerer hätte beseitigt werden müssen (vgl. Schmidt-Futterer/Streyl, § 566 BGB, Rn. 128).&lt;br /&gt;
==Seite 13==&lt;br /&gt;
heruntergefallen sind, auf größtes Unverständnis. Vielmehr kann von Glück gesprochen werden, dass bisher noch keine Person zu Schaden gekommen est. Mit diesem risikoerhöhenden Verhalten infolge der Uneinsichtigkeit des Beklagten nimmt dieser einen Schadenseintritt sehenden Auges in Kauf, obwohl eine angemessene Absicherung für ihn ohne großen Aufwand mit geringen Mitteln zu bewerkstelligen wäre. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
5.&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
Selbst wenn es relevant wäre, dass alle Beschädigungen bereits vor dem Erwerb der Mietsache durch den Kläger vorgelegen haben, muss beachtet werden, dass der Beklagte in der bisher kurzen Zeit der Vertragsfortführung mit dem Kläger auch gegen das Zutrittsrecht des Vermieters verstoßen hat. &lt;br /&gt;
:'''''Er durfte einmal besichtigen. Aber als er nach kurzer Zeit noch mal besichtigen wollte, habe ich Nein gesagt. Vermieter in Deutschland steht eine (1) Besichtigung in zwei Jahren zu'''''&lt;br /&gt;
Demnach obliegt dem Mieter nach Treu und Glauben gemäß § 242 BGB eine vertragliche Nebenpflicht, bei Vorliegen eines konkreten, sachlichen Grundes von erheblicher Intensität, der sich insbesondere aus der Bewirtschaftung ergeben kann, ein Betreten der Wohnung durch den Vermieter zum Zwecke der Besichtigung zu dulden (BGH, Urteil vom 04.06.2014, Az. VIII ZR 289/13, Rn. 20 - juris). Damit korrespondiert auch eine Pflicht zur zeitnahen Reaktion auf vorgeschlagene Besichtigungstermine, insbesondere wenn es um die Kontrolle eines bereits abgemahnten vertragswidrigen Gebrauchs geht. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
6.&amp;lt;br&amp;gt; &lt;br /&gt;
Schwer zu Lasten des Beklagten wiegt der Anbau von Cannabispflanzen &lt;br /&gt;
:'''''Es war eine (1) Pflanze, die ich übrigens zu therapeutischen Zwecken angebaut habe. Die Sinnhaftigkeit der therapeutischen Zwecke, wird jeder Arzt/Ärztin, der/die sich mit MS beschäftigt, bestätigen. '''''&lt;br /&gt;
in der streitgegenständlichen Wohnung. Zumindest in der instanzgerichtlichen Rechtsprechung bildet dieser Umstand für sich allein genommen bereits einen Grund zur außerordentlichen Kündigung, wenn eine nicht unerhebliche Menge an Drogen angebaut wird (vgl. etwa AG Köln, Urteil vom 25.03.2008, Az. 219 C 554/07 = BeckRS 2008, 11151). Zwar konnte bei der Begehung im September2o21 nur eine Cannabispflanze aufgefunden werden. In diesem Zusammenhang kann der Kläger schwerlich beurteilen, in welchem Umfang der Beklagte gewöhnlicherweise in der Wohnung Drogen anbaut. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Insoweit kann klägerseits wegen fehlender Fachkenntnisse nur spekuliert werden, dass es sich möglicherweise um die Reste einer umfangreicheren Ernte handelt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Seite 14==&lt;br /&gt;
All diese Beschädigungen dokumentieren den sorgfaltswidrigen Umgang des Beklagten mit dem (Sonder-)Eigentum des Klägers bzw. dem Gemeinschaftseigentum der WEG. &lt;br /&gt;
:'''''WEG (WohnungsEigentümerGemeinschaft). W. müßte eine Vollmacht haben, um im Namen der WEG zu sprechen. &lt;br /&gt;
Dies gilt auch für die Kompostkiste innerhalb der Wohnung. Selbstverständlich verlangt der Kläger von dem Beklagten nicht, dass er keine biologisch verwertbaren Abfälle in der Wohnung sammelt. Allerdings kommt es hierbei auf die konkrete Umsetzung an. Denn zu dem Sammelvorgang an sich, gehört es auch, dass die gesammelten Abfälle in regelmäßigen Abständen in die hierzu bereitstehende Mülltonne für Bio-Abfälle entsorgt werden. Gegen eine dauerhafte Aufbewahrung eines Komposttierbehältnisses wird ein Vermieter grds. &lt;br /&gt;
:'''''= grundsaetzlich&lt;br /&gt;
auch keine Einwendungen erheben können. Dafür wäre aber im vorliegenden Fall erforderlich, dass durch die Kompostkiste die Sachsubstanz der Wohnung nicht beeinträchtigt wird. Allerdings war für den Kläger deutlich wahrnehmbar, dass die Holzdielen unterhalb der Kompostkiste komplett schwarz verfärbt waren, was ein deutliches Indiz für begonnene Zersetzungsphase von Teilen des HolzfuRßbodens ist. Die Aufbewahrungskiste war und ist augenscheinlich über einen längeren Zeitraum undicht, sodass ausgelaufene Pflanzen- und Gärsäfte diesen Prozess in Gang gesetzt haben. Zudem wird die Beklagtenseite kaum in Abrede stellen wollen, dass der Kompostiervorgang im Allgemeinen durch Mikroorganismen, insb. Insekten, bewirkt wird, die wiederum Teil der Nahrungskette anderer Tierlebewesen sein können, die gemeinhin als Schädlinge bzw. Ungeziefer bezeichnet werden. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Gefahr, dass solche Schädlinge in die Wohnung gelockt werden, erscheint zudem nicht derart abstrakt, dass ein Eintritt schlechterdings ausgeschlossen ist. Vielmehr ist zu berücksichtigen, dass sich die Wohnung bei der Begehung insgesamt in einem sehr schlechten und heruntergekommenen Zustand befunden hat und durch Gegenständen vom Beklagten derart versperrt wurde, dass in einigen Räumen nicht einmal das Aufmaß abgenommen werden konnte. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zwar ist nach allgemeiner Meinung die Vermüllung als solche oder ein unaufgeräumter, chaotischer, zugestellter Zustand der Mietsache noch keine vertragswidrige Nutzung. Es ist darauf zu achten, die eigenen Ordnungs- und Sauberkeitsvorstellungen nicht zum vertraglichen Maßstab zu machen. Dies ändert sich aber dann, wenn&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Seite 15==&lt;br /&gt;
Das ändert nichts daran, dass vorliegend wenigstens gegen das BtMG verstoßen wurde. Weitere - ihn entlastende - Erläuterungen hat der Beklagte dem Kläger gegenüber bisher nicht getätigt. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bedenklich scheint diese Situation auch im Hinblick auf das kleine Kind des Beklagten, dass zumindest auch zeitweilig in der Wohnung leben sollen. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Nach einer Gesamtwürdigung des Verhaltens des Beklagten und der Vertragsumstände ist die Fortführung des Mietverhältnisses dem Kläger nicht weiter zumutbar. Der Beklagte betont insoweit zu Recht, dass nur aufgrund der mit seiner Erkrankung verbundenen Behinderung an sein Verhalten keine anderen Maßstäbe und Sorgfaltsanforderungen zu stellen sind, als an das Verhalten jedes anderen Mieters ohne gesundheitliche Beeinträchtigung. Dies folgt nicht erst aus der UN-Behindertenrechtskonvention sondern bereits aus Art. 1 Abs. 1 S.1 GG. Dabei ist aber auch die grundrechtlich geschützte Rechtsposition des Klägers nicht zu vernachlässigen, da ihm sein Eigentum und der Schutz des Gleichen gemäß3 '''''(Sic!)''''' Art. 14 Abs. 1 GG gewährleistet wird und auch seine (negative) Vertragsfreiheit im Rahmen seiner Privat- und Parteiautonomie zu wahren ist. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
8.&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
Neben dem vertragswidrigen Gebrauch liegt ein wichtiger Grund zur außerordentlichen Kündigung auch dann vor, wenn der Mieter die Mietsache unbefugt einem Dritten überlässt, § 543 Abs. 2 S.1 Nr. 2 Alt. 2 BGB. Infolge der Ausführungen des Klägers zu den verschiedenen Namen an Klingelschild und Briefkasten, liegt die Annahme nahe, dass auch andere Personen, wenigstens die namentlich bekannten (Frau R., Frau D. und Herrn G.), zumindest zeitweilig unbefugt in der Wohnung leben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Seite 16==&lt;br /&gt;
9.&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
Darüber hinaus sind auch die Voraussetzungen des § 573 Abs. 15. 1, Abs. 2 Nr. 2 BGB erfüllt. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Kläger benötigt die streitgegenständlichen Räume als Wohnung für seine Familienangehörige. Er hat diesen Grund auch gemäß § 573 Abs. 3 S.1 BGB im Kündigungsschreiben vom 26.10.2020 angegeben. &lt;br /&gt;
:'''''Ich denke, hier wird das [[Kündigung_wegen_Eigenbedarfs_am_26.10.21|Kündigungsschreiben vom 26.10.202&amp;gt;&amp;gt;1&amp;lt;&amp;lt;]] gemeint.'''''&lt;br /&gt;
Die Kündigungsfrist des § 573c Abs. 1 BGB ist eingehalten. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zwar hat der Beklagte als Mieter der Kündigung gemäß § 574 BGB widersprochen Wie bereits aufgezeigt, sind auch die Voraussetzungen des § 574 Abs. 1 S.2 BGB erfüllt, sodass es auf das Vorliegen einer unbilligen Härte nicht ankommt, deren Vorliegen bereits an dieser Stelle bestritten wird. &lt;br /&gt;
Selbst wenn man dies anders sehe, überwiegen im vorliegenden Fall die berechtigten Interessen des Vermieters an der Vertragsbeendigung. Die Kündigung wegen Eigenbedarfs ist gerechtfertigt. Ein Weiterer Vortrag hierzu bleibt vorbehalten. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Nach alle dem ist antragsgemäß zu entscheiden. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Elektronisch signiert. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
M.&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
Rechtsanwalt&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:'''''Ich bin ja nun rechtlicher Laie. Aber ich meine mich zu erinnern, dass schon im allerersten Wohnungsprozess der Mietvertrag als wirksam beendet gesehen wurde. Aber auf Grund von Räumungsunfähigkeit, die Vermietung fortbestehen muss. – Da frage ich mich doch, was all diese Argumente sollen? Selbst wenn die aufgeführten Dinge bestünden – es bliebe doch bei der fortgesetzten Räumungsunfähigkeit?! Ich verstehe das alles nicht; höchstens so, dass ich nicht zur Ruhe kommen soll, und deswegen räume.&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Lenz</name></author>	</entry>

	<entry>
		<id>http://cvo6wiki.de/Wiki/index.php/Au%C3%9Ferordentliche_K%C3%BCndigung,_hilfweise_ordentliche_K%C3%BCndigung_vom_08.05.23</id>
		<title>Außerordentliche Kündigung, hilfweise ordentliche Kündigung vom 08.05.23</title>
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				<updated>2023-05-11T19:36:10Z</updated>
		
		<summary type="html">&lt;p&gt;Lenz: /* Seite 3 */&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;per Einwurf/Einschreiben&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
M.&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
Rechtanwalt&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Herrn&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
Oliver Lenz&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
Carl-von-Ossletzky-Str. Nr.6&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
14471 Potsdam&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Potsdam, 08.05.2023&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;b&amp;gt;W. ./. Lenz, Oliver&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
außerordentliche Kündigung, hilfsweise ordentliche Kündigung&amp;lt;/b&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sehr geehrter Herr Lenz,&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
bekanntlich vertreten wir die rechtlichen Interessen Ihres Vermieters, Herrn W., Eine Kopie dieses Schreiben geht ebenfalls Ihrer Rechtsanwältin Franziska-Josephine Kuba zu. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mit [[Schreiben_vom_26.10.21_wegen_Schäden|Schreiben vom 26.10.2021]] wurden Sie aufgrund diverser Beschädigungen an der Mietsache von Seiten unserer Mandantschaft abgemahnt. Auf diese wurden Sie auch mit [[Außerordentliche_Kündigung,_hilfweise_ordentliche_Kündigung_vom_21.12.21|Schreiben vom 21.12.2021]] im Wege der darin erklärten Kündigung hingewiesen. Im September 2022 lagen diese Beschädigungen weiterhin vor. Das Mietverhältnis wurde Ihnen außerordentlich, hilfsweise ordentlich mit [[Schriftsatz_Gegenseite_vom_01.09.22|Schreiben vom 01.09.2022]] gekündigt. Die Kündigungen wurden auf diverse Beschädigungen an der Mietsache, u.a. auf Beschädigungen von Fliesen, der Türen und Türzargen, der unfachmännisch vorgenommenen baulichen Veränderungen am Regenablauf, aufgrund von massiver Kondenswasserbildung in den Doppelkästen der Fenster, dem Aufsteller '''''(Sic!)''''' Kompostkiste/Wurmkiste etc. gestützt. In der Zwischenzeit wurde im Rahmen eines selbständigen Beweissicherungsverfahrens vor dem Amtsgericht Potsdam ein Gutachten eingeholt. Das Gutachten liegt Ihnen bereits seit mehreren Wochen vor. Darin werden die diesseits dargelegten Mängel bestätigt. Unter anderem bestätigt der Sachverständige die massiven Kondenswasserbildungen in den Kastenfenstern, die u.a. durch die Verwendung von&lt;br /&gt;
==Seite 2==&lt;br /&gt;
Tüchern, die Sie dazwischen geklemmt haben, zurückzuführen sind. Auch stellte er hinsichtlich der Wurmkiste Folgendes fest&lt;br /&gt;
* In der Wohnküche wurde eine Wurmkiste direkt auf dem Dielenfußboden aufgestellt ''''''Das ist einfach falsch, die Wurmkiste steht auf Holzblöcken.'''''&lt;br /&gt;
* Unterhalb der Wurmkiste ist der Holzfußboden durch Feuchtigkeit dunkel verfärbt und die Oberfläche rau und porös. Eine schützende Lackschicht ist nicht mehr festzustellen. An dem  Dielenfußboden, direkt unter der Wurmkiste, wurden Feuchtigkeitswerte von 25% Masse festgestellt. '''''Der Gutachter meinte zu mir, 17% wären normal. Im übrigen handelt es sich um den Fußboden in der Küche. In der Küche ist es generell feuchter, als in anderen Räumen.'''''' Während der Untersuchung wurde festgestellt, dass kleine Käfer aus der Wurmkiste herausgekrabbelt sind. ''''' Es war _einer_.'''''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ferner führt der Sachverständige auf Seite 9 des Gutachtens aus, dass die Wurmkiste nicht wasserdicht sei. Der Holzfußboden sei durch Feuchtigkeit massiv geschädigt. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ebenso führt der Sachverständiger zur Dachterrasse aus, dass sämtliche Algenbildung von dem hier verspritzten Niederschlagswasser stammt. Es liegt ein massiver Algenbewuchs im Eckbereich der Zinkwanne vor. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[…]&lt;br /&gt;
==Seite 3==&lt;br /&gt;
[…]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mit freundlichen Grüßen&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
gez. M.&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
Rechtsanwalt&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Lenz</name></author>	</entry>

	<entry>
		<id>http://cvo6wiki.de/Wiki/index.php/Gutachten_%C3%BCber_Sch%C3%A4den_an_der_Mietsache</id>
		<title>Gutachten über Schäden an der Mietsache</title>
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				<updated>2023-03-31T16:03:01Z</updated>
		
		<summary type="html">&lt;p&gt;Lenz: /* Seite 6 */&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;==Seite 1==&lt;br /&gt;
===Gutachten===&lt;br /&gt;
* Geschäftszeichen: 26 H 3/22&lt;br /&gt;
* In der Sache: W. ./. Lenz, O.&lt;br /&gt;
* Auftraggeber: Amtsgericht Potsdam, Hegelallee 8, 14467 Potsdam&lt;br /&gt;
&amp;lt;hr&amp;gt;&lt;br /&gt;
* Klägerin: W.&lt;br /&gt;
* Prozessbevollmächtigter: RA M.&lt;br /&gt;
&amp;lt;hr&amp;gt;&lt;br /&gt;
* Beklagt: Herr Oliver Lenz, Karl von Ossietzky Straße Nr. 6, 14471 Potsdam '''''sic!'''''&lt;br /&gt;
Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwältin Frau Katja Damrow, Babelsberger Straße 26, 14473 Potsdam '''''Ich dachte, das Mandat hat Frau Kuba übernommen?'''''&lt;br /&gt;
&amp;lt;hr&amp;gt;&lt;br /&gt;
Aufgabenstellung: diverse Schäden in Mietwohnung, in Karl von Ossietzky Straße Nr. 6, 14471 Potsdam&amp;lt;br&amp;gt;siehe Beweisbeschluss auf Seite 2 des Gutachtens&lt;br /&gt;
&amp;lt;hr&amp;gt;&lt;br /&gt;
Eingang der Gerichtsakte beim Sachverständigen am 23.12.2022&lt;br /&gt;
&amp;lt;hr&amp;gt;Diese Gutachten umfasst 15 Seiten geschriebenen Text sowie 3 Anlagen. […]&lt;br /&gt;
===1.0 Auftragserteilung, Grund und Zweck des Gutachtens===&lt;br /&gt;
====Auftragserteilung====&lt;br /&gt;
[…]&lt;br /&gt;
====Grund und Zweck des Gutachtens====&lt;br /&gt;
Das Amtsgericht Potsdam hat am 24.11.2022 folgenden Beschluss gefasst.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Es soll Beweis über folgende Behauptung des Antragstellers Beweis erhoben werden:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
A. Mängelsymptome&lt;br /&gt;
# Im Bad sind zwei Fliesen unterhalb der Badewanne entfernt worden. An der Wand zum Flur wurden im Badezimmer vier Fliesen ausgetauscht und schräg wieder eingesetzt sowie derart verfugt, dass die Fugenmasse uneben ist, reist und bröckelt. &lt;br /&gt;
# Auf der Dachterrasse der Wohnung wird der Regenablauf des Hausdaches durch ein flexibles&lt;br /&gt;
Rohr in einer Regentonne abgefangen. Die Regentonne läuft bei hohem Wasserstand regelmäßig&lt;br /&gt;
==Seite 3==&lt;br /&gt;
über. Die hinter der Regentonne gelegenen Hauswände weisen eine erhöhte Feuchtigkeit und&lt;br /&gt;
grünen pflanzlichen Bewuchs auf.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
3. Die Holzfenster zur Straße sind Doppelkastenfenster. In den Doppelkästen der Fenster sammelt sich Kondenswasser. An diesen Holzfenstern platzt die Farbe ab, das Holz ist gerissen und morsch. An den Fenstern in der Küche sowie an der Tür zum Balkon bildet sich Schimmel.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
4. In der Wohnküche befindet sich auf den Fußboden eine Holzkiste mit Kompost. Unter dem Komposthaufen sammelt sich die Feuchtigkeit. Der darunter befindliche Holzfußboden weist schwarze&lt;br /&gt;
Verfärbungen auf, ist morsch und folgt. '''''Wie meinen?''''' Insgesamt befindet sich der Fußboden in der Wohnküche in einem besonders schlechten Zustand. Der Fußboden weist erhebliche Schrammen auf und die Fußbodenbeschichtung ist vollständig abgenutzt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
5. Türen und Türrahmen in der Wohnung sind bemalt. Der Türrahmen der Badezimmertür hat tiefe&lt;br /&gt;
Furchen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''B. Was für einen Schadensumfang haben die vorgenannten Mängel Symptome?'''&lt;br /&gt;
'''C. Welche Ursachen haben die Mängel Symptome?&lt;br /&gt;
'''D. Wie sind die Symptome zu beseitigen?&lt;br /&gt;
'''E. welche Kosten entstehen für die Beseitigung der Mängel?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Durch Einholung eines schriftlichen Sachverständigengutachtens.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
2. Zum Sachverhalt&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
Zum Sachverhalt (entnommen aus der Gerichtsakte)&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
Auf Seite 3 der Gerichtsakte ([[Antrag_auf_selbständiges_Beweisverfahren_vom_01.09.22|Schreiben von Rechtsanwalt M. vom 01.09.2022]]) werden diverse Mängel angezeigt. Die Anzeige dieser Mängel stimmt im Wesentlichen mit dem Beweisbeschluss des Amtsgerichtes vom 24.11.2022 überein.&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
Auf Seite 30 der Gerichtsakte ([[Antrag_auf_PKH_am_07.10.22|Schreiben von Frau Rechtsanwältin Damrow vom 7.10.2022]]) wird angezeigt, dass die Mängel bekannt seien und zur Klärung ein selbstständiges Beweisverfahren angeregt wird. '''''Diese Aussage ist falsch. Im Schreiben wurde das Zurückweisen des Antrags auf ein selbständiges Beweisverfahrens beantragt.'''''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Am 24.11.2022 hat das Amtsgericht Potsdam einen Beschluss zur Durchführung eines selbstständigen Beweisverfahrens gefasst, siehe Seite 2 dieses Gutachtens.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
3 Verwendete Unterlagen&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[…]&lt;br /&gt;
==Seite 4==&lt;br /&gt;
4. Ortsbesichtigung und Hinweise&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
[…] Während der Ortsbesichtigung wurden die Feststellungen des Sachverständigen schriftlich protokolliert. Es wurden Fotos u. Skizzen angefertigt und Messungen durchgeführt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
5. Feststellungen&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
5.1 Allgemeine Feststellungen zum Gebäude und zur Wohnung&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
:Das Wohngebäude wurde in Jahrhundertwende [sic!] in Ziegelbauweise mit Unterkellerung und Satteldach '''''Also ein Satteldach (zwei geneigte Dachflächen, die einen Giebel ergeben) hat das Haus nicht. Die Dachfläche ist flach. Schräge Dachflächen sind nicht vorhanden.)''''' errichtet. Die damaligen Decken wurden üblicherweise als Holzbalkendecken mit einem Belag aus Dielen und die Unterseite mit einem sogenannten Berliner Kalkputz mit Schilfrohr als Träger hergestellt. Die damaligen Fenster wurden als Kastendoppelfenster und die Türen als Massivholztüren hergestellt. Die Wohnung wurde&lt;br /&gt;
wahrscheinlich innerhalb einer Modernisierung zu einer Dachgeschosswohnung mit Terrasse umgebaut. '''''Genau. 1999/2000 erfolgte diese Modernisierung.'''''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
5.2 Feststellungen zum Schadensumfang (A+B) der Mängel in der Wohnung&lt;br /&gt;
:Feststellungen im Badezimmer&lt;br /&gt;
:: 1. Im Bad wurden zwei Fliesen am unteren Abschluss der Badewanne entfernt bzw. nicht eingesetzt. '''''Richtig, ich habe sie entfernt, damit ich mit dem Personenlifter die Badewanne unterfahren und damit nutzen kann. Die zwei entfernten Fliesen habe ich aufgehoben und sie können bei Bedarf wieder eingesetzt werden.'''''&lt;br /&gt;
:: 2. An der Wand vom Badezimmer zum Flur, wurde auf der Seite des Badezimmers eine Revisionsöffnung eingebaut '''''Richtig, aber diese Revisionsöffnung war zu klein, um damals das defekte automatische Entlüftungsventil der Heizungsanlage auszutauschen. Daher mußten durch die Fachfirma beim Tausch des Ventils mehrere Fliesen entfernt werden.''''' Der Einbau der Fliesen in die Revisionsöffnung ist ungenau erfolgt. Die Fugen sind unregelmäßig hergestellt. Die Fliesen in der Revisionsklappe wurden nicht exakt zugeschnitten und nicht sauber verfugt. '''''Damit habe ich nichts zu tun. Die Fliesen in der Revisionsklappe sind seit der damaligen Modernisierung exakt so.'''''&lt;br /&gt;
Siehe Anlage 1, Bild 5 bis 7&lt;br /&gt;
==Seite 5==&lt;br /&gt;
&amp;lt;b&amp;gt;&amp;lt;u&amp;gt;Feststellungen auf der Dachterrasse:&amp;lt;/u&amp;gt;&amp;lt;/b&amp;gt;&lt;br /&gt;
# Das Regenablaufrohr endet direkt oberhalb der Entwässerungsrinne.&amp;lt;br&amp;gt;Siehe Anlage 1, Bild 46 und 47&lt;br /&gt;
# An den Wänden, direkt hinter der Zinkwanne sowie an der Wand der Brüstung, ist ein Algenbewuchs festzustellen.&amp;lt;br&amp;gt;Siehe Anlage 1, Bild 46, 47 und 48&lt;br /&gt;
# An der Außenwand der Dachgeschosswohnung ist kein auffälliger Algenbewuchs festzustellen. &amp;lt;br&amp;gt;Siehe Anlage 1, Bild 49&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;b&amp;gt;&amp;lt;u&amp;gt;Feststellungen zu den Doppelkastenfenstern:&amp;lt;/u&amp;gt;&amp;lt;/b&amp;gt;&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;u&amp;gt;Hinweis: die Fenster werden von innen von rechts nach links betrachtet!&amp;lt;/u&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wohnzimmer, erstes Fenster von rechts:&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
Siehe Anlage 2, Grundriss der Wohnung&lt;br /&gt;
# Massiv ausgeprägter Kondenswasserausfall an den äußeren Flügeln, innenseitig,&amp;lt;br&amp;gt;siehe Anlage 1, Bild 50&lt;br /&gt;
# An den Wasserschenkeln wurden keine Beschädigungen festgestellt. An den inneren Fensterflügeln unten sind vereinzelte Lackabplatzungen festzustellen.&amp;lt;br&amp;gt;Siehe Anlage 1, Bild 51&lt;br /&gt;
# Am unteren Fensterrahmen sind Farbablösungen festzustellen.&amp;lt;br&amp;gt;Siehe Anlage 1, Bild 52&lt;br /&gt;
# Nach Durchführung des Papierzugtests ist festzustellen, dass die inneren Flügel nicht dicht am Rahmen anliegen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wohnzimmer, zweites Fenster von rechts:&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
5. Massiv ausgeprägter Kondenswasserausfall an den äußeren Flügeln, innenseitig,&amp;lt;br&amp;gt;siehe Anlage 1, Bild 53&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
6. Anden Wasserschenkeln wurden keine Beschädigungen festgestellt.&amp;lt;br&amp;gt;Siehe Anlage 1, Bild 56&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
7. Am unteren Fensterrahmen sind Farbablösungen und Beschädigungen durch Feuchtigkeit festzustellen. Das Holz ist durch Feuchtigkeit stark beschädigt.&amp;lt;br&amp;gt;Siehe Anlage 1, Bild 54 und 55&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Schlafzimmer, drittes Fenster von rechts:&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
8. Massiv ausgeprägter Kondenswasserausfall an den äußeren Flügeln, innenseitig,&amp;lt;br&amp;gt;siehe Anlage 1, Bild 57 und 58&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
9. Anden Wasserschenkeln wurden keine Beschädigungen festgestellt.&amp;lt;br&amp;gt;Siehe Anlage 1, Bild 61-62&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Seite 6==&lt;br /&gt;
10. Am unteren Fensterrahmen sind Farbablösungen und Beschädigungen durch Feuchtigkeit am Holz festzustellen.&amp;lt;br&amp;gt;Siehe Anlage 1, Bild 59 und 60&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;b&amp;gt;&amp;lt;u&amp;gt;Feststellungen zum kleinen Fenster in der Küche sowie zur Balkontür&amp;lt;/u&amp;gt;&amp;lt;/b&amp;gt;&lt;br /&gt;
# In und auf der Silikonverfolgung ist im unteren Bereich ein massives Schimmelpilzwachstum festzustellen. Diese Feststellung trifft für das kleine Fenster in der Küche und im gleichen Sinne für die Balkontür zu.&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
Siehe Anlage 1, Bild 38 bis 40, Siehe Anlage 1, Bild 34 bis 36, Siehe Anlage 2, Grundriss der Wohnung&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;b&amp;gt;&amp;lt;u&amp;gt;Feststellungen zur Wurmkiste&amp;lt;/u&amp;gt;&amp;lt;/b&amp;gt;&lt;br /&gt;
# In der Wohnküche wurde eine Wurmkiste direkt auf den Dielenfußboden aufgestellt. '''''Sie steht NICHT direkt auf dem Fußboden, sondern auf 15 cm hohen Holzklötzern. Richtig ist, daß sie bis vor ca. 20 Jahren direkt auf dem Fußboden stand. Vor dieser Zeit sind die Beschädigungen an der Dielung entstanden, denn ich habe nicht bemerkt, daß der Boden der Kiste durchgefault war. Der Boden der Kiste wurde wiederhergestellt und verstärkt. '''''&lt;br /&gt;
# Unterhalb der Wurmkiste ist der Holzfußboden durch Feuchtigkeit dunkel verfärbt und die Oberfläche rau und porös. Eine schützende Lackschicht ist nicht mehr festzustellen. '''''Siehe oben''''' An den Dielenfußboden, direkt unter der Wurmkiste, wurden Feuchtigkeitswerte bis zu 29 % masse (Kiefer) festgestellt. '''''Während der Begutachtung meinte der Gutachter, daß 19% normal wären.'''''&amp;lt;br&amp;gt;Während der Untersuchung wurde festgestellt, dass kleine Käfer aus der Wurmkiste heraus gekrabbelt sind.&amp;lt;br&amp;gt;Siehe Anlage 1, Bild 44 und 45; Siehe Anlage 2, Grundriss der Wohnung&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;b&amp;gt;&amp;lt;u&amp;gt;Feststellungen zum Fußboden in der Küche&amp;lt;/u&amp;gt;&amp;lt;/b&amp;gt;&lt;br /&gt;
# Eine geschlossene Lackschicht/Beschichtung am Fußboden ist teilweise nicht mehr vorhanden. '''''Kein Wunder, nach 23 Jahren…''''' Dabei ist festzustellen, dass sich die Beschichtung in der Fläche unterschiedlich abgelöst hat. Unterhalb des Tisches ist die Beschichtung noch vorhanden. Unter der Nasszeile ist keine Beschichtung festzustellen. Hier wird darauf hingewiesen, Feuchtigkeitsschäden an den Dielen sind nicht festzustellen. In Laufrichtung von der Küchentür zur Balkontür, Siehe Anlage 1, Bild 42, ist nur der linke Bereich abgenutzt. '''''Rechts steht ein Tisch. Es konnte und kann nur links gelaufen werden.'''''&amp;lt;br&amp;gt;Siehe Anlage 1, Bild 42 und 43&amp;lt;br&amp;gt;Siehe Anlage 2, Grundriss der Wohnung&amp;lt;br&amp;gt;Siehe Anlage 3, Auszug zum Grundriss&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;b&amp;gt;&amp;lt;u&amp;gt;Feststellungen zu den Türen in der Wohnung&amp;lt;/u&amp;gt;&amp;lt;/b&amp;gt;&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
Siehe Anlage 2, Grundriss der Wohnung&lt;br /&gt;
# Tür Nr. 1, Durchgangstür&amp;lt;br&amp;gt;An der Zarge der Durchgangstür sind einzelne rote Bemalung mit Faserstiften festzustellen. Das Türblatt wurde ausgehangen und beiseite gestellt.&amp;lt;br&amp;gt;Siehe Anlage 1, Bild 11 und 12&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;font size=&amp;quot;4&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;b&amp;gt;Jetzt wird es ganz komisch. Keine einzige Tür der Wohnung wurde ausgehängt! Und diese Tür 1 (die Tür zum Balkonzimmer) wurde niemals bemalt! Liegt hier eine Verwechslung vor?&amp;lt;/b&amp;gt;&amp;lt;/font&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Seite 6==&lt;br /&gt;
:2. Tür Nr. 2, Küchentür&amp;lt;br&amp;gt;An der Zarge der Küchentür sind mehrere rote Bemalung mit Faserstiften festzustellen. An der Küchentür selbst sind keine Bemalungen mit Faserstiften festzustellen. Unterhalb der Türklinke sind Abnutzungsspuren festzustellen.&amp;lt;br&amp;gt;Siehe Anlage 1, Bild 13, 14 und 15&lt;br /&gt;
:3. Tür Nr. 3, '''''Tür zum Wohn- und Arbeitszimmer'''''&amp;lt;br&amp;gt;An der Zarge sind mehrere rote Bemalung mit Faserstiften sowie im unteren Rahmenbereich Riefen und Furchen festzustellen. '''''Rollstuhl…'''''&amp;lt;br&amp;gt;Siehe Anlage 1, Bild 16 bis 18&amp;lt;br&amp;gt;Am Türblatt, vom Flur aus betrachtet, sind im unteren Bereich Riefen und Furchen im Holz festzustellen '''''Rollstuhl…'''''. In der Fläche des Türblattes sind Klebereste von entfernten Aufklebern festzustellen. '''''Das war vor Jahren ein kleiner Spiel-Basketballkorb für Kind Simon.'''''&amp;lt;br&amp;gt;Siehe Anlage 1, 17 bis 20&lt;br /&gt;
:4. Tür Nr. 4, Badtür&amp;lt;br&amp;gt;An der Badtür und der Zarge sind Furchen und Kratzer festzustellen. '''''Nach 20 Jahren Durchqueren mit zuerst Rollator, dann Rollstuhl nicht überraschend.'''''&amp;lt;br&amp;gt;Siehe Anlage 1, Bild 8 bis 10&lt;br /&gt;
:5. Tür Nr. 5, Wohnungseingangstüren&amp;lt;br&amp;gt;An der Wohnungseingangstür sind im unteren Bereich großflächig Bemalung mit schwarzen, grünen und roten Faserstiften festzustellen. '''''Da hat sich das Kleinkind Simon in einem unbeobachteten Moment ausgelebt. Ich habe diese „Verschönerungen“ nicht entfernt, denn ich empfand sie als gutes Andenken. Bei Bedarf können sie später noch entfernt werden.'''''&amp;lt;br&amp;gt;Siehe Anlage 1, Bild 21 und 22&lt;br /&gt;
:6. Tür Nr. 6, '''''Tür zwischen Arbeitszimmer und Assistenzzimmer'''''&amp;lt;br&amp;gt;An dem Türblatt und an der Zarge wurden keine Bemalung oder Furchen festgestellt. '''''Kein Wunder, da mein Bett halb davor steht, kann ich diese Tür nicht benutzen. Die Tür wird nur von der Nachtassistenz benutzt.'''''&amp;lt;br&amp;gt;Siehe Anlage 1, Bild 23 bis 26&lt;br /&gt;
:7. Tür Nr. 7, '''''Tür zwischen Flur und Assistenzzimmer'''''&amp;lt;br&amp;gt;An dem Türblatt und an der Zarge wurden keine Bemalung festgestellt. Im unteren Bereich der Zarge und des Türblattes sind Riefen/Furchen festzustellen. '''''Rollstuhl…'''''&amp;lt;br&amp;gt;Siehe Anlage 1, Bild 27 bis 32&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;b&amp;gt;&amp;lt;u&amp;gt;5.3 Feststellungen der Ursachen (C) der Mängel&amp;lt;/u&amp;gt;&amp;lt;/b&amp;gt;&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
:Zum Badezimmer:&amp;lt;br&amp;gt;Die nicht vorhandenen Fliesen am unteren Abschluss wurden nach der Öffnung nicht wieder eingesetzt bzw. wurden nie eingesetzt. Eine technische Begründung kann nicht übergeben werden, weil die Gründe hierfür nicht im technischen Bereich liegen. '''''Siehe oben (wegen des Personenlifters)'''''&amp;lt;br&amp;gt;Siehe Anlage 1, Bild 2&amp;lt;br&amp;gt;Der Einbau der Revisionsklappe wie auch der Einbau der Fliesen ist unsauber erfolgt und entspricht nicht den Qualitätsanforderungen des Fliesenhandwerkers.&amp;lt;br&amp;gt;Siehe Anlage 1, Bild 7&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Seite 8==&lt;br /&gt;
:&amp;lt;b&amp;gt;&amp;lt;u&amp;gt;Zur Dachterrasse:&amp;lt;/u&amp;gt;&amp;lt;/b&amp;gt;&amp;lt;br&amp;gt;Sofern das Regenablaufrohr über eine längere Zeit in die Zinkwanne geführt wird, ist ein überlaufen der Zinkwanne zu erwarten. In diesem Fall wird das Wasser aus der Zinkwanne über den Fliesenbelag in die eingebaute Rinne ablaufen. Mit den überlaufen der Zinkwanne ist auch ein verspritzen von Niederschlagswasser an die umgebenen Wände verbunden. Die Anordnung des Regenablaufrohres direkt oberhalb der Rinne wurde mit Bedacht gewählt, um ein übermäßiges verspritzen von Niederschlagswasser zu gering wie möglich zu halten. Mit dem Eintrag von Feuchtigkeit auf die Oberflächen der angrenzenden Wände, ist auch ein massiver Algenbewuchs im Eckbereich der Zinkwanne zu erwarten. Wenn ein Algenbewuchs einmal vorhanden ist, kann sich dieser bei günstigen Witterungsbedingungen ausbreiten.&amp;lt;br&amp;gt;Siehe Anlage 1, Bild 46 und 47&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;b&amp;gt;&amp;lt;u&amp;gt;Zu den Mängeln an den Doppelkastenfenstern:&amp;lt;/u&amp;gt;&amp;lt;/b&amp;gt;&amp;lt;br&amp;gt;Der ausgeprägte Kondenswasserausfall an den äußeren Fensterflügeln innenseitig, führt zur einer verstärkten Wasserbelastung. Wenn die Beschichtung nicht dauerhaft gepflegt wird, sind Schäden an der Holzkonstruktion zu erwarten. Der Papierzugtest hat ergeben, dass die inneren Fensterflügel nicht dicht anliegen. Damit kann feuchtwarme Luft in den Zwischenraum gelangen und als Kondenswasser ausfallen.&amp;lt;br&amp;gt;siehe Anlage 1, Bild 50 bis 62&amp;lt;br&amp;gt;&amp;lt;br&amp;gt;Mit einen Handtuch im Zwischenraum kann Feuchtigkeit aufgefangen werden. Wenn aber die inneren Fensterflügel nicht dicht geschlossen werden können, weil ein Handtuch dazwischen geklemmt wird, können erhebliche Mengen an Luftfeuchtigkeit an den kalten Glasscheiben der äußeren Fensterflügel ausfallen. In diesen Fall fallen erheblich Feuchtigkeitsmengen im unteren Bereich des Doppelkastenfensters aus.&amp;lt;br&amp;gt;&amp;lt;br&amp;gt;&amp;lt;u&amp;gt;technischer Hinweis:&amp;lt;/u&amp;gt;Die äußeren Fensterflügel müssen Regensicher aber nicht luftdicht ausgeführt werden. Die inneren Fensterflügel müssen luftdicht ausgeführt werden. Damit ist ein Luftaustausch im Zwischenbereich mit der Außenluft vorhanden. Ein einströmen von feuchtwarmer Raumluft in den Zwischenraum der Fenster, bewirkt einen Kondenswasserausfall.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;b&amp;gt;&amp;lt;u&amp;gt;Zu den Ursachen des Schimmelpilzwachstums am kl. Fenster in der Küche u. an der Balkontür&amp;lt;/u&amp;gt;&amp;lt;/b&amp;gt;&amp;lt;br&amp;gt;&amp;lt;u&amp;gt;Zum technischen Vorgang: &amp;lt;/u&amp;gt;Schimmelpilzwachstum auf Silikonfugen von Fenstern ist zu erwarten, wenn ein Nährboden, Feuchtigkeit und ein entsprechender Temperaturbereich vorhanden sind. Ein Nährboden ist in jeder Wohnung vorhanden und kann nicht ausgeschlossen werden. Der Nährboden besteht im Kern aus Staub und Ablagerungen. Feuchtigkeit ist dann zu erwarten, wenn außen niedrige Temperaturen und im Wohnraum eine erhöhte Luftfeuchtigkeit vorhanden ist. Unter diesen Bedingungen fällt an den Fenstern im unteren Bereich der Verglasung Tauwasser aus. Umgebungstemperaturen von ca. 20 °C sind ebenfalls in der Regel vorhanden und sind ideale Wachstumsbedingungen für Schimmelpilze.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;u&amp;gt;Zu den Ursachen des Schimmelpilzwachstums an den Bauteilen:&amp;lt;/u&amp;gt;&amp;lt;br&amp;gt;Am kleinen Fenster in der Küche und an der Balkontür ist auffällig, dass ein Schimmelpilzwachstum nur im&lt;br /&gt;
==Seite 9==&lt;br /&gt;
unteren Bereich der Silikonverfolgung festzustellen ist. Im oberen Bereich ist kein Schimmelpilzwachstum festzustellen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die beiden entscheidenden Parameter sind, erstens das Vorhandensein eines Nährbodens im unteren Bereich (Staubablagerungen) und zweitens ein Kondenswasserausfall bei niedrigen Außentemperaturen bzw. eine erhöhte Luftfeuchtigkeit im Innenraum.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Durch die Beseitigung eines Nährbodens, wird dem Schimmelpilzwachstum eine grundlegende Voraussetzung zum Wachstum entzogen. Mit der Absenkung der Luftfeuchtigkeit bzw. der damit verbundenen Vermeidung eines Kondenswasserausfalles im unteren Rahmenbereich, wird dem Schimmelpilzwachstum eine weitere grundlegende Voraussetzung entzogen. Die Absenkung der Luftfeuchtigkeit in einer Küche ist immer mit dem Problem verbunden, dass in einer Küche ständig Feuchtigkeit erzeugt wird und die Raumluftfeuchtigkeit nur mit großen Aufwand unter 50% gesenkt werden kann.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Allein durch den Entzug, von einen der beiden zuletzt genannten Parameter, kann einem Schimmelpilzwachstum die Grundlage entzogen werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
siehe Anlage 1, Bild 38 und 34&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''''M. a. W.: Es gibt keinen Weg, den Schimmelbefall an der Silikonfuge des Küchenfensters zu vermeiden. Aber dafür gibt es auch keinen Grund! Ich als Mieter habe keinen Schmerz damit, und der Schimmelbefall ist überdies klein. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;B&amp;gt;&amp;lt;U&amp;gt;Zur Wurmkiste&amp;lt;/U&amp;gt;&amp;lt;/B&amp;gt;&amp;lt;Br&amp;gt;&lt;br /&gt;
Die Wurmkiste ist augenscheinlich nicht wasserdicht. '''''Da es eine Holzkiste ist, ist das nur logisch.''''' In der Konsequenz der Sache tritt Feuchtigkeit aus der Wurmkiste aus und gelangt auf den Dielenfußboden. '''''Wasserdampf tritt aus, flüssiges Wasser nicht. Das würde es nur tun, wenn erheblich flüssiges Wasser in die Wurmkiste gelangt. Selbstredend und aus eigenem Interesse, vermeide ich das tunlichst.''''' Unterhalb der Wurmkiste ist der Holzfußboden durch Feuchtigkeit massiv geschädigt. '''''Richtig. Ich wiederhole: Ganz zu Beginn, vor 20 Jahren, stand die Kiste direkt auf dem Fußboden und der Boden der Kiste war durchgerottet. Mittlerweile (seit 10 Jahren) steht die Kiste auf Holzklötzern, und der Boden der Kiste wurde erneuert und verstärkt. Diese Maßnahme hatte ich damals von/mit CS (Zeuge) ausgeführt.''''' Eine schützende Lackschicht ist nicht mehr vorhanden. Das Holz ist geschädigt und dunkel verfärbt. An den Dielen, unter der Wurmkiste, wurden erhöhte Feuchtigkeitswerte festgestellt. Die Holzfeuchtigkeit lag teilweise bei 29 % masse '''''19% sind wohl normal''''' und wird damit als feucht bewertet. Weiterhin ist die Kiste nicht dicht genug, um Kleingetier daran zu hindern die Kiste zu verlassen. '''''Sprich: Kleine Insekten. Ich möchte die Wurmkiste sehen, wo nicht gelegentlich kleine Insekten rausklettern.'''''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Siehe Anlage 1, Bild 44&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;B&amp;gt;&amp;lt;U&amp;gt;Zum Fußboden in der Küche&amp;lt;/U&amp;gt;&amp;lt;/B&amp;gt;&amp;lt;Br&amp;gt;&lt;br /&gt;
Eine geschlossene Lackschicht/Beschichtung am Fußboden ist teilweise nicht mehr vorhanden. In Laufrichtung ist die Beschichtung der Dielen nicht so stark abgenutzt wie direkt unterhalb der Nasszeile '''''Ich verstehe nicht. Es gibt keine Nasszeile in Verbindung mit der Dielung. Wasser gibt es nur in der eigentlichen Küche, und die ist gefliest. ''''' Augenscheinlich ist die mechanische Abnutzung, z.B. durch Schuhe, erheblich größer als durch die Räder eines Rollstuhles. '''''Ich verstehe den Inhalt dieser Aussage nicht. Natürlich verschleißen die Räder eines Rollstuhls den Boden weniger, als z.B. Menschen in Schuhen.'''''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bei der Verwendung der heute üblichen Wasserlacke gibt es unterschiedliche härten des Lackes sowie Qualitätsunterschiede. Aus der Sicht des Unterzeichners dieses Gutachtens liegt die auffällige Abnutzung der Beschichtung in der Qualität des Wasserlackes und weniger in der mechanischen Belastung. Direkte Beschädigungen an der Beschichtung konnten nicht festgestellt werden. '''''Ist das nicht egal? Selbst wenn der Lack geringe Qualität hat, dürfen sich doch wohl die Mieter*innen in der Wohnung frei bewegen!'''''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Siehe Anlage 1, Bild 42 und 43&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Seite 10==&lt;br /&gt;
&amp;lt;b&amp;gt;&amp;lt;u&amp;gt;5.4 Maßnahmen zur Beseitigung und Kosten (D+E)&amp;lt;/u&amp;gt;&amp;lt;/b&amp;gt;&amp;lt;br&amp;gt;[\dots;]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;b&amp;gt;&amp;lt;u&amp;gt;Reparaturkosten im Badezimmer:&amp;lt;/u&amp;gt;&amp;lt;/b&amp;gt;&amp;lt;br&amp;gt;[&amp;amp;dots;]&lt;br /&gt;
:&amp;lt;b&amp;gt;&amp;lt;u&amp;gt;Reparaturkosten auf der Dachterrasse:&amp;lt;/u&amp;gt;&amp;lt;/b&amp;gt;&amp;lt;br&amp;gt;Die Reparaturkosten betreffen ausschließlich die angrenzenden Wände zur Zinkwanne. Beim Neuanstrich ist zu beachten, dass immer eine zusammenhängende Fläche neu angestrichen werden muss, damit ein einheitliches Bild vorhanden ist. '''''Auch das verstehe ich nicht. Könnte die Fläche nicht einfach gekärchert werden, damit unerwünschter Algenbewuchs entfernt wird?!&lt;br /&gt;
 &lt;br /&gt;
:&amp;lt;b&amp;gt;&amp;lt;u&amp;gt;Reparaturkosten an den Doppelkastenfenstern:&amp;lt;/u&amp;gt;&amp;lt;/b&amp;gt;&amp;lt;br&amp;gt;[&amp;amp;dots;]&lt;br /&gt;
Für die Instandsetzung der Doppelkastenfenster wird jeweils die Herstellung einer eingefrästen Silikonschlauchdichtung […] veranschlagt. '''''Lustig, genau eine solche Einfräsung mit Dichtung gab es schon einmal, angefertigt Anfang der 90er Jahre. Seit der Modernisierung 1999/2000 gab es sie nicht mehr. Was für Fachleute!'''''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Seite 11==&lt;br /&gt;
:&amp;lt;b&amp;gt;&amp;lt;u&amp;gt;Wohnzimmer, erstes Fenster von rechts: &amp;lt;/u&amp;gt;&amp;lt;/b&amp;gt;&amp;lt;br&amp;gt;[\dots;]&lt;br /&gt;
:Wohnzimmer, zweites Fenster von rechts:&amp;lt;/u&amp;gt;&amp;lt;/b&amp;gt;&amp;lt;br&amp;gt;[\dots;]&lt;br /&gt;
:Schlafzimmer, 3. Fenster von rechts: &amp;lt;/u&amp;gt;&amp;lt;/b&amp;gt;&amp;lt;br&amp;gt;[\dots;]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Seite 12==&lt;br /&gt;
:&amp;lt;b&amp;gt;&amp;lt;u&amp;gt;Reparaturkosten am kl. Fenster in der Küche u. an der Balkontür&amp;lt;/u&amp;gt;&amp;lt;/b&amp;gt;&amp;lt;br&amp;gt;[\dots;]&lt;br /&gt;
:&amp;lt;b&amp;gt;&amp;lt;u&amp;gt;Reparaturkosten am Dielenbelag unter der Wurmkiste &amp;lt;/u&amp;gt;&amp;lt;/b&amp;gt;&amp;lt;br&amp;gt;&amp;lt;u&amp;gt;Hinweis:&amp;lt;/u&amp;gt; Zur Reparatur müssen die geschädigten Dielen demontiert und erneuert werden. In der Konsequenz muss auch die Lackierung erneuert und die Sockelleisten wieder montiert werden. Damit eine einheitliche Fläche entsteht, wird die gesamte Fläche vor dem Durchgang zur Terrasse für die Erneuerung betrachtet. '''''Warum sollte die Fläche nicht abgeschliffen werden können??'''''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Seite 13==&lt;br /&gt;
:&amp;lt;b&amp;gt;&amp;lt;u&amp;gt;Reparaturkosten der Beschichtung vom Dielenbelag in der Küche&amp;lt;/u&amp;gt;&amp;lt;/b&amp;gt;&amp;lt;br&amp;gt;[…]&lt;br /&gt;
::&amp;lt;u&amp;gt;Hinweis:&amp;lt;/u&amp;gt; Zur Reparatur muss die alte Beschichtung abgeschliffen werden. Wird die alte Beschichtung nicht abgeschliffen, entsteht kein einheitliches Bild. Für die Einschätzung der Fläche wurde der Grundriss vergrößert und die Maße abgenommen. Es wird darauf hingewiesen, dass die gebaute Situation von der gezeichneten Situation im Grundriss abweicht. In der Konsequenz kann die Fläche annähernd ermittelt bzw. eingeschätzt werden.&amp;lt;br&amp;gt;Sofern die Parteien übereinkommen, dass die Beschichtung ersetzt werden soll, wird vom Bodenleger ein Angebot unterbreitet und die wirkliche Fläche ermittelt und angepasst. Für die Kostenschätzung sollte die angenäherte / eingeschätzte Fläche genügen. Wenn die Parteien damit nicht einverstanden sind, kann die Fläche nochmals exakt aufgenommen werden.&amp;lt;br&amp;gt;eingeschätzte Fläche ca. 23,23 m²&lt;br /&gt;
[…]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;b&amp;gt;&amp;lt;u&amp;gt;Reparaturkosten an den Türen der Wohnung&amp;lt;/u&amp;gt;&amp;lt;/b&amp;gt;&amp;lt;br&amp;gt;Hinweise: Einzelne Striche mit Faserstiften und Striche mit Bleistiften können problemlos entfernt werden. Wenn aber mehrere Striche mit Faserstiften und mit unterschiedlichen Farben vorhanden sind, ist ein entfernen mit einen Reinigungsmittel nur noch eingeschränkt möglich, weil Verfärbungen am Untergrund zurückbleiben werden. Klebereste können ebenfalls Problemlos mit einen geeigneten Entferner beseitigt werden. In der Konsequenz wird zwischen Türen mit eine Reinigung und Türen mit einen Neuanstrich bzw. wenn notwendig auch mit einer Reparatur unterschieden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[…]&lt;br /&gt;
==Seite 14==&lt;br /&gt;
==Seite 15==&lt;br /&gt;
Berlin, den 17.3.2023&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
gez.&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
Sachverständiger für Schäden an Gebäuden&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Lenz</name></author>	</entry>

	<entry>
		<id>http://cvo6wiki.de/Wiki/index.php/Kassenpr%C3%BCfungsbericht_2022</id>
		<title>Kassenprüfungsbericht 2022</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="http://cvo6wiki.de/Wiki/index.php/Kassenpr%C3%BCfungsbericht_2022"/>
				<updated>2023-03-29T09:38:40Z</updated>
		
		<summary type="html">&lt;p&gt;Lenz: Die Seite wurde neu angelegt: „Ich berichte von der Kassenprüfung am Montag, 27.03.23, über den Berichtszeitraum 2022.  Die Prüfung fand im Seminarraum im Rechenzentrum statt. Anwesend wa…“&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;Ich berichte von der Kassenprüfung am Montag, 27.03.23, über den Berichtszeitraum 2022.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Prüfung fand im Seminarraum im Rechenzentrum statt. Anwesend waren der Schatzmeister Robert Bernier und Oliver Lenz. Bei Bedarf anwesend war die Assistentin (Anika Kieper) von Oliver Lenz. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
An Materialien standen zur Verfügung die elektronischen Aufzeichnungen von RB. Ebenfalls elektronisch, als PDFs, waren die Rechnungen einsehbar, ebenso die Kontoauszüge. Körperlich vorhanden war die Handkasse. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Alle geprüften Buchungsvorgänge wurden nachvollziehbar und vollständig von RB erläutert. Alle Fragen wurden erschöpfend beantwortet. Ein größerer Fragenkomplex entstand durch im Einzelfall seit Jahren keinen Beitrag zahlenden Mitglieder, die aber trotzdem als Mitglieder geführt werden. Da aber dadurch keine Verfälschung der finanziellen Lage des Vereins entsteht, konnte die Sache ignoriert werden. Es gibt für das jetzige Vorgehen nachvollziehbare Gründe.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ergebnis der Prüfung: Es besteht Übereinstimmung des Finanzberichts mit den Kontoauszügen. Es besteht Übereinstimmung des Bestands der Handkasse mit den Buchungsunterlagen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ich empfehle der Mitgliedervesammlung die Entlastung des Schatzmeisters.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Potsdam, 29.03.23&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Oliver Lenz&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Lenz</name></author>	</entry>

	<entry>
		<id>http://cvo6wiki.de/Wiki/index.php/Bilanz_2021_F%C3%9CR_(Entwurf)</id>
		<title>Bilanz 2021 FÜR (Entwurf)</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="http://cvo6wiki.de/Wiki/index.php/Bilanz_2021_F%C3%9CR_(Entwurf)"/>
				<updated>2023-03-29T08:59:29Z</updated>
		
		<summary type="html">&lt;p&gt;Lenz: Die Seite wurde neu angelegt: „==Bilanz des FÜR e.V. zum 31.12.2021==		 Stand: 14.4.2022 {|border=0 !AKTIVA		 		 !PASSIVA	 |- |(Kapital)	 |(Vermögen, aus dem unser Kapital finanziert ist)	…“&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;==Bilanz des FÜR e.V. zum 31.12.2021==		&lt;br /&gt;
Stand: 14.4.2022&lt;br /&gt;
{|border=0&lt;br /&gt;
!AKTIVA		 		&lt;br /&gt;
!PASSIVA	&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|(Kapital)	&lt;br /&gt;
|(Vermögen, aus dem unser Kapital finanziert ist)	&lt;br /&gt;
|-	&lt;br /&gt;
|Handkasse 0,00 €&amp;lt;br&amp;gt;Girokonto 4.682,22 €&amp;lt;br&amp;gt;Beitragsforderungen 9.645,00 €		&lt;br /&gt;
|Eigenkapital 2.852,22 €&amp;lt;br&amp;gt;Fremdkapital 11.475,00 €&amp;lt;br&amp;gt;(Einlagen	11.475,00 €)&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|SUMME	14.327,22 €	&lt;br /&gt;
|SUMME	14.327,22 €&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==GuV des FÜR e.V. zum 31.12.2021==&lt;br /&gt;
Stand 14.4.2022&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{|border=1&lt;br /&gt;
!Ertrag&lt;br /&gt;
!Summe&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|Ertrag Beitrag	&lt;br /&gt;
|7138,00	&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|Ertrag Spenden	&lt;br /&gt;
|5812,00	&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|Ertrag Lem	&lt;br /&gt;
|18300,00	&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|Spenden Lisenen fürs RZ	&lt;br /&gt;
|2750,00	&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|Spenden RZ4Ever-Demo	&lt;br /&gt;
|140,00	&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|Ertrag „Über-Eck“	&lt;br /&gt;
|840,00	&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|Ertrag Hommage an Penderecki	&lt;br /&gt;
|27786,31	&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|Zuwendung der LHP	&lt;br /&gt;
|39568,80	&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|Mittelabruf ILB	&lt;br /&gt;
|21681,25	&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|Außergewöhnlicher Ertrag	&lt;br /&gt;
|77,73	&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|Erstattung  AAG (Erstattung Kosten Lohnfortzahlung im Krankheitsfall)	&lt;br /&gt;
|725,42	&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
!Erträge 2021 gesamt	&lt;br /&gt;
!124819,51	&lt;br /&gt;
|}	&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{|border=1&lt;br /&gt;
!Aufwand&lt;br /&gt;
!Summe&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|Sonstiger Aufwand	&lt;br /&gt;
|1672,22	&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|Aufwand Buchhaltung/eplinius	&lt;br /&gt;
|967,48	&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|Aufwand Kontoführung	&lt;br /&gt;
|31,40	&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|Lohnsteuer	&lt;br /&gt;
|2614,64	&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|Aufwand Für Beschäftigte (Kosmosbüro)	&lt;br /&gt;
|27185,06	&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|Aufwand Umsatzsteuer	&lt;br /&gt;
|487,02	&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|Aufwand Über-Eck	&lt;br /&gt;
|2716,52	&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| Aufwand Penderecki&lt;br /&gt;
|28973,09	&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|Aufwand Kosmos LEM	&lt;br /&gt;
|26319,53	&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|Büromaterial	&lt;br /&gt;
|686,13	&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|Aufwand Raum Kosmos (Kosmosbüro)	&lt;br /&gt;
|6187,69&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|Aufwand für Gebäude/Rechenzentrum&lt;br /&gt;
|2568&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|Vodafone (Internet)	&lt;br /&gt;
|383,18	&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|Aufwand Transformale	&lt;br /&gt;
|15936,51	&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
!Aufwand 2021 Gesamt	&lt;br /&gt;
!116728,47	&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
		&lt;br /&gt;
Saldo	8091,04&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Lenz</name></author>	</entry>

	<entry>
		<id>http://cvo6wiki.de/Wiki/index.php/Fallbeispiel</id>
		<title>Fallbeispiel</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="http://cvo6wiki.de/Wiki/index.php/Fallbeispiel"/>
				<updated>2023-02-10T20:55:59Z</updated>
		
		<summary type="html">&lt;p&gt;Lenz: /* Frage 3 */&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;Der ambulante Pflegedienst, bei dem Sie angestellt sind, betreut seit zwei Jahren eine WG für demenzerkrankte Klienten. Sie sind zu ihrem Mitteldienst erschienen und lesen die Pflegeberichte von Herr S. und Herrn O. Herr S., 68 Jahre, ist das Sorgenkind in dieser Wohngruppe. Nach dem plötzlichen Tod seiner Tochter vor drei Monaten zog er sich aus dem Gruppengeschehen zurück. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Herr S. ist seit acht Jahren trockener Alkoholiker. Er hat nicht nur kognitiv, sondern auch körperlich in den letzten zwei Monaten stark abgebaut. Seine Haut zeigt eine aschgraue Farbe und im Gesicht sind die typischen spider naevi vorhanden. Seit drei Tagen isst er kaum etwas und klagt über Oberbauchbeschwerden. Besonders nach dem Essen treten Übelkeit, Erbrechen und Völlegefühl auf. Er leidet unter einer chronischen Gastritis.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Herr S. hatte einen aufregenden Job bei der Kriminalpolizei. Er war beruflich sehr engagiert und stressbelastet. Damals rauchte er sehr viel, heute nur noch selten. Seine Ehe wurde vor vielen Jahren geschieden und Herr S. begann zu trinken. Er versuchte immer wieder, davon loszukommen. Jetzt ist er schon lange abstinent.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Herr O., 69 Jahre, lebt ebenfalls in der WG. Er erkrankte an einer Demenz Grad 1 (leichte Demenz). Gemeinsam mit seiner Betreuungskraft organisiert er den Einkauf und das Kochen. Herr O. spricht sehr laut, da er seit Jahren eine Altersschwerhörigkeit hat. An das Tragen der Hörgeräte kann er sich nicht gewöhnen. Stets ist irgendetwas nicht in Ordnung. Gesprächen in der Wohnküche kann er oft nicht folgen. Des Weiteren klagt er über Ohrgeräusche. Zum Leid der anderen&lt;br /&gt;
Bewohner stellt er den Fernseher immer sehr laut.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Herr O. war in seinem Berufsleben Koch, und es tut ihm gut, dass er seine Kompetenzen in die WG einbringen kann. Er kocht leidenschaftlich, mit viel Sahne und Schmand. Er paniert auch gern den Blumenkohl, und die Süßspeisen bekommen einen Löffel Zucker extra. Herr O. hat einen BMI von 31. Er ist korpulent, dies behindert ihn beim Laufen. Vor einem halben Jahr stürzte er und zog sich eine Oberschenkelhalsfraktur zu. Er musste längere Zeit im Krankenhaus verbringen, weil die OP-Wunde nicht gut verheilte. Seitdem ist er sehr vorsichtig und bewegt sich kaum noch.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Frage 1==&lt;br /&gt;
Bei Herrn S. bestand vor Jahren eine Alkoholabhängigkeit. Erarbeiten Sie aus dem Fall zwei Ursachen, die diese Sucht evtl. auslösten. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Frage 2==&lt;br /&gt;
Zeigen Sie vier weitere Ursachen für die Entstehung des Abhängigkeitssyndroms auf.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;i&amp;gt;&lt;br /&gt;
:Definition&amp;lt;br&amp;gt;Unter Abhängigkeit oder Sucht versteht man das zwanghafte Bedürfnis bzw. den unwiderstehlichen Drang nach einem bestimmen Stimulus (Reiz), z.B. einer chemischen Substanz (Droge).&lt;br /&gt;
:Ursachen&amp;lt;br&amp;gt;Die Abhängigkeit basiert auf komplexen Abläufen des Gehirnstoffwechsels, bei denen Neurotransmitter, die der &amp;quot;Belohnung&amp;quot; des Gehirns dienen, eine wichtige Rolle spielen. Ihre Ausschüttung kann entweder direkt durch Drogen oder eine bestimmte Situation, die beim Individuum ein Glücksgefühl auslöst, beeinflusst werden. Demnach kann eine Abhängigkeit nicht nur von chemischen Substanzen, sondern auch von bestimmen Situationen bzw. Verhaltensmustern bestehen (&amp;quot;Adrenalin-Junkie&amp;quot;, Spielsucht).&lt;br /&gt;
:Die Faktoren, die für eine Abhängigkeit disponieren, sind noch nicht vollständig erforscht. Genetische Faktoren und frühe Umwelteinflüsse scheinen jedoch einen erheblichen Einfluss auf die Vulnerabilität bzw. Resilienz gegenüber Abhängigkeitserkrankungen haben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
: Es gibt  Risikofaktoren, die die Entstehung einer Sucht begünstigen: &lt;br /&gt;
* geringes Selbstwertgefühl&lt;br /&gt;
* ungünstiger Umgang mit Frust&lt;br /&gt;
* geringe Konfliktfähigkeit&lt;br /&gt;
* starke Leistungsorientierung&lt;br /&gt;
* häufiger Disstress oder Langzeitstress&lt;br /&gt;
* negative Zukunftsaussichten&lt;br /&gt;
* falscher Freundeskreis&lt;br /&gt;
* Verfügbarkeit des Suchtmittels, dessen gesellschaftliche Bewertung und Billigung usw.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;/i&amp;gt;&lt;br /&gt;
==Frage 3== &lt;br /&gt;
Neben Alkohol gibt es noch andere Drogen, die zur Abhängigkeit führen können. Geben Sie zu den drei Hauptgruppen jeweils zwei Beispiele an.&lt;br /&gt;
&amp;lt;i&amp;gt;&lt;br /&gt;
* Legale Drogen&lt;br /&gt;
** Alkohol&lt;br /&gt;
** Nikotin&lt;br /&gt;
* Illegale Drogen&lt;br /&gt;
**     Cannabis&lt;br /&gt;
**    Opioide&lt;br /&gt;
* Medikamente&lt;br /&gt;
**    Sedativa&lt;br /&gt;
**     Psychostimulanzien&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Außerdem:&lt;br /&gt;
*    Halluzinogene&lt;br /&gt;
&amp;lt;/i&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Frage 4==&lt;br /&gt;
Herr S. konnte sich vom Alkoholproblem lösen.&lt;br /&gt;
Beschreiben Sie Behandlungsstrategien anhand der vier Phasen, um eine dauernde Abstinenz zu erreichen. Nennen Sie die Grundvoraussetzung für einen erfolgreichen Entzug.&lt;br /&gt;
&amp;lt;I&amp;gt;&lt;br /&gt;
* Grundvoraussetzung: Patient*in WILL. &lt;br /&gt;
&amp;lt;/I&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Frage 7==&lt;br /&gt;
Die chronische Gastritis wird häufig mit Protonenpumpenhemmern und Antazida therapiert.&lt;br /&gt;
Vervollständigen Sie die diesbezüglich folgende Tabelle.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{|Border=1&lt;br /&gt;
! &lt;br /&gt;
! Protonenpumpenhemmer&lt;br /&gt;
!Antazida&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
!Wirkungsweise&lt;br /&gt;
|&amp;amp;nbsp;&lt;br /&gt;
|&amp;amp;nbsp;&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
!Einnahmezeitpunkt&lt;br /&gt;
|&amp;amp;nbsp;&lt;br /&gt;
|&amp;amp;nbsp;&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
! Präparate (Beispiel)&lt;br /&gt;
|&amp;amp;nbsp;&lt;br /&gt;
|&amp;amp;nbsp;&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Frage 8==&lt;br /&gt;
Zur Verbesserung der Lebensqualität von Herrn S. sollen Sie  ihm sechs Hinweise zur diätischen bzw. gesunden Lebensführung geben.&lt;br /&gt;
==Frage 9==&lt;br /&gt;
Der Alkoholmißbrauch führte bei Herrn S. zu einer Leberzirhose. Zeigen Sie vier vorhandene Symptome und vier weitere mögliche Symptome auf.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Frage 10==&lt;br /&gt;
Der BMI von Herrn O. liegt bei 31.&lt;br /&gt;
* Geben Sie die Berechnungsformel für den BMI an.&lt;br /&gt;
* Beurteilen Sie den Wert von Herrn O.&lt;br /&gt;
* Stellen Sie jeweils einen Vor- und einen Nachteil vom BMI gegenüber.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Frage 11==&lt;br /&gt;
Um eine Senkung des BMI zu erreichen, soll Herr O. seine Ernährung umstellen.&lt;br /&gt;
Geben Sie ihm sechs konkrete Ernährungsvorschriften.&lt;br /&gt;
&amp;lt;I&amp;gt;&lt;br /&gt;
* Alkohol meiden&lt;br /&gt;
* Keinen Nachtisch essen&lt;br /&gt;
* Kohlenhydratarme Kost (wenig Brot, Nudeln, Kartoffeln)&lt;br /&gt;
* Fettarme Kost (kein Sahnetorte!)&lt;br /&gt;
&amp;lt;/I&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Frage 12==&lt;br /&gt;
Fett spielt in der Ernährung eine wichtige Rolle. &lt;br /&gt;
Erläutern Sie Herrn O. anhand von vier Beispielen die physiologische Bedeutung von Fett. &lt;br /&gt;
&amp;lt;I&amp;gt;&lt;br /&gt;
* Es gibt fettlösliche Vitamine. Um die fettlöslichen Vitamine (E, D, K, A „EDEKA“)&lt;br /&gt;
aufnehmen zu können, braucht es Fett in der Nahrung.&lt;br /&gt;
* Es gibt Omega-3- und Omega-5-Fettsäuren.&lt;br /&gt;
&amp;lt;/I&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Frage 13==&lt;br /&gt;
Herr O. leidet seit Jahren an einer Altersschwerhörigkeit. Benennen Sie vier Symptome, die bei Herrn O. auf seine Altersschwerhörigkeit hinweisen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Frage 14==&lt;br /&gt;
Beschriften Sie die anatomischen Strukturen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(Bild)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Frage 15== &lt;br /&gt;
Führen Sie sechs mögliche psychosoziale Komplikationen auf, die durch die Altersschwerhörigkeit von Herrn O. ausgelöst werden können.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Frage 16==&lt;br /&gt;
Der Umgang mit schwerhörigen Personen erfordert spezielle Verhaltensregeln. Nennen und begründen Sie sechs Verhaltensregeln bei der Kommunikation mit Herrn O. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Frage 17==&lt;br /&gt;
Viele ältere Menschen tragen trotz Altersschwerhörigkeit kein Hörgerät. Zählen Sie sechs eventuelle Ursachen der Ablehnung auf.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Frage 18==&lt;br /&gt;
Die Schwerhörigkeit kann pathogenetisch als Schalleitungs- oder Schallempfindungsschwerhörigkeit auftreten.&amp;lt;Br&amp;gt;&lt;br /&gt;
Erklären Sie den Unterschied zwischen einer Schalleitungs-und Schallempfindungsschwerhörigkeit bezogen auf die Lokalisation.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Frage 19==&lt;br /&gt;
Herr O. hatte vor einem halben Jahr einen Schenkelhalsfraktur. Formulieren Sie zwei Risikofaktoren bezüglich seiner Sturzgefahr. Leiten Sie vier Maßnahmen der Sturzprophylaxe ab.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Frage 20==&lt;br /&gt;
Herr O. bewegt sich ohne Hilfe kaum allein in der WG, um nicht noch einmal zu stürzen. Nennen Sie je vier allgemeine endogene und exogene Sturzursachen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Frage 21==&lt;br /&gt;
Herr O. mußte auf Grund der schlecht heilenden Wunde längere Zeit im Krankenhaus betreut werden. Die Wundheilung kann durch allgemeine und lokale Faktoren gestört sein.&lt;br /&gt;
Geben Sie je Fünf allgemeine und Lokale Störfaktoren an.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Frage 22==&lt;br /&gt;
Bei Herrn O. wurde eine Demenz Grad 1 diagnostiziert. Für den Umgang mit Demenzkranken wurden spezielle Betreuungs- und Therapiekonzepte entwickelt.&lt;br /&gt;
* Nennen Sie vier Konzepte. &lt;br /&gt;
* Erläutern Sie anhand von vier Merkmalen zwei Konzepte, die für Herrn O. geeignet sind und begründen Sie Ihre Angaben.&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Lenz</name></author>	</entry>

	<entry>
		<id>http://cvo6wiki.de/Wiki/index.php/Pruefung_Pflege</id>
		<title>Pruefung Pflege</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="http://cvo6wiki.de/Wiki/index.php/Pruefung_Pflege"/>
				<updated>2023-02-10T19:23:59Z</updated>
		
		<summary type="html">&lt;p&gt;Lenz: &lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;* [[Fallbeispiel]] (mit Fragen)&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Lenz</name></author>	</entry>

	<entry>
		<id>http://cvo6wiki.de/Wiki/index.php/ITP_2023</id>
		<title>ITP 2023</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="http://cvo6wiki.de/Wiki/index.php/ITP_2023"/>
				<updated>2023-02-08T10:31:29Z</updated>
		
		<summary type="html">&lt;p&gt;Lenz: /* b) aktuelle Situation/Umweltfaktoren im Bereich Arbeit/Beschäftigung/Tagesstruktur */&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;'''ITP''' Brandenburg&amp;lt;BR&amp;gt;&lt;br /&gt;
Folgeplanung für den Zeitraum von 01/2022 bis 12/2023; Akt.-Z.: …&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==1. Sozialdaten==&lt;br /&gt;
===Nachfragende Person:===&lt;br /&gt;
Name: Lenz&amp;lt;BR&amp;gt;&lt;br /&gt;
Vorname: Oliver&amp;lt;BR&amp;gt;&lt;br /&gt;
Straße: Carl-von-Ossietzky-Str.&amp;lt;Br&amp;gt;&lt;br /&gt;
Hausnummer:&amp;lt;BR&amp;gt;&lt;br /&gt;
Postleitzahl: 14471&amp;lt;BR&amp;gt;&lt;br /&gt;
Wohnort: Potsdam&amp;lt;BR&amp;gt;&lt;br /&gt;
eMail: lenz@cvo6.de&amp;lt;BR&amp;gt;&lt;br /&gt;
Telefon mobil: 015755835469&amp;lt;BR&amp;gt;&lt;br /&gt;
Telefon Festnetz: 0331 902395&amp;lt;BR&amp;gt;&lt;br /&gt;
geboren am: 15.05.1966&amp;lt;BR&amp;gt;&lt;br /&gt;
Geburtsort: M…&amp;lt;BR&amp;gt;&lt;br /&gt;
Geschlecht: männlich&amp;lt;BR&amp;gt;&lt;br /&gt;
Familienstand: geschieden&amp;lt;BR&amp;gt;&lt;br /&gt;
Staatsangehörigkeit: deutsch&amp;lt;BR&amp;gt;&lt;br /&gt;
Schulbildung: Hochschulabschluß&amp;lt;BR&amp;gt;&lt;br /&gt;
Beruf: Berufsausbildung unbekannt&amp;lt;BR&amp;gt;&lt;br /&gt;
Eigene Kinder: … &amp;lt;BR&amp;gt;&lt;br /&gt;
Anzahl: 5&amp;lt;BR&amp;gt;&lt;br /&gt;
im Haushalt lebende Kinder: 0&amp;lt;Br&amp;gt;&lt;br /&gt;
Ergänzende Bemerkungen: Umgang u. Kontakt mit dem jüngsten Sohn Simon geb. am […].2019, begleitende Elternschaft&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Nächste Angehörige (bzw. nächste Bezugsperson):===&lt;br /&gt;
Name: …&amp;lt;BR&amp;gt;&lt;br /&gt;
Verwandschaftsverhältnis: …&amp;lt;BR&amp;gt;&lt;br /&gt;
Straße: …&amp;lt;BR&amp;gt;&lt;br /&gt;
Wohnort: …&amp;lt;BR&amp;gt;&lt;br /&gt;
Telefon&amp;lt;BR&amp;gt;&lt;br /&gt;
eMail&amp;lt;BR&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==2. bisherige und aktuelle Unterstützungsleistungen/Situation==&lt;br /&gt;
'''Welche Hilfen/Leistungen wurden in den letzten 12 Monaten in Anspruch genommen?:''' PB 24h Assistenzleistungen für EGH und HzPf, zusätzlich Elternassistenz zur Sicherung des Umgangs mit Simon Lenz&amp;lt;BR&amp;gt;&lt;br /&gt;
''' Wurden konkrete Abstimmungen(Absprachen getroffen (wer war beteiligt)?:''' Beratung zur Bedarfserfassung ab 01/2022 bezüglich des neuen Budget 23.11.2021. TN: Herr Lenz, Frau H. (Assistentin), S. (FM EGH), S. (FM HzP), S. (FM EGH), ergänzt von Herrn Lenz durch Schreiben vom 01.02.2022 u. 17.03.2022&amp;lt;BR&amp;gt;&lt;br /&gt;
'''Vorrangige''' Beeinträchtigung: körperlich&amp;lt;BR&amp;gt;&lt;br /&gt;
'''Begleitende''' Beeinträchtigungen: &amp;lt;BR&amp;gt;&lt;br /&gt;
Gdb vorhanden, Grad: 100&amp;lt;BR&amp;gt;&lt;br /&gt;
Merkzeichen: …&amp;lt;BR&amp;gt;&lt;br /&gt;
Leistungen nach dem SGB XI, Pflegegrad: 5&amp;lt;BR&amp;gt;&lt;br /&gt;
x Leistungen nach SGB V&amp;lt;BR&amp;gt;&lt;br /&gt;
x Leistungen nach SGB XII&amp;lt;BR&amp;gt;&lt;br /&gt;
'''Die Abstimmung erfolgte:''' in Gesamtplankonferenzen&amp;lt;BR&amp;gt;&lt;br /&gt;
Häufigkeit der einrichtungs-/dienstübergreifenden Abstimmung, Stichworte zu Absprachen: alle 2 Jahre, bzw. zusätzlich bei Bedarf zur Klärung des Umfangs der Elternassistenz&amp;lt;BR&amp;gt;&lt;br /&gt;
Gab es bisher eine koordinierende Person für die Teilhabeplanung?: ja&amp;lt;BR&amp;gt;&lt;br /&gt;
Wenn ja, folgende Stelle/Person: FM S/S&amp;lt;BR&amp;gt;&lt;br /&gt;
'''Liegt ein ärztliches/sozialmedizinisches Gutachten vor?:''' ja&amp;lt;BR&amp;gt;&lt;br /&gt;
ggf. Erläuterungen/Diagnosen: Multiple Sklerose&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==3. Ziele und Wünsche von Herrn Lenz, Oliver==&lt;br /&gt;
Herr Lenz wünscht neben den Leistungen der Teilhabe am Leben, den Leistungen zur Pflege weiterhin Elternassistenz um den&lt;br /&gt;
Umgang mit seinem Sohn Simon zu sichern und seine Vaterrolle wahrzunehmen. Der Bedarf an Elternassistenz soll hierbei dann&lt;br /&gt;
künftig teilweise durch seine eigenen Assistenten abgedeckt werden, wobei Herr Lenz für die Zeit der Doppelbelastung wegen&lt;br /&gt;
Kinderbetreuung hier eine Vergütung von 12,50€ pro h wünscht. Da Simon ab 03/2022 die Kita besucht, werden ab diesem Zeitpunkt insgesamt 13 h wöchentlich an Elternassistenz benötigt. 5 h werden hierbei durch Assistenten/innen von Herr Lenz abgedeckt. Für die restlichen 8 h wird eine separate Elternassistenz benötigt, Im Zeitraum 01-02/2022 sind insgesamt 56,1h an separater Elternassistenz verbraucht worden (33,75h in 01/22 und 22,35h in 02/22)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Zielbereiche:'''&lt;br /&gt;
{| Border=1&lt;br /&gt;
!&lt;br /&gt;
!a) Persönliche Interessen/Teilhabe am ges. Leben/Freizeit&lt;br /&gt;
!b) Selbstversorgung/Wohnen/Häuslichkeit&lt;br /&gt;
!c) Arbeit/Beschäftigung/Tagesstruktur/Bildung&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|Welche Veränderungen sind im Planungszeitraum vorgesehen?&lt;br /&gt;
|teilw. Übernahme d. Elternassistenz durch Ass. v. [unleserlich]&lt;br /&gt;
|keine bekannt&lt;br /&gt;
|wenn Pandemie bedingt möglich, dann [unleserlich]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|langfristig geplante Veränderung: &lt;br /&gt;
|&amp;amp;nbsp; &lt;br /&gt;
|&amp;amp;nbsp; &lt;br /&gt;
|&amp;amp;nbsp; &lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
==4. Stichworte zur aktuellen Situation/Umweltfaktoren==&lt;br /&gt;
'''Übergreifende persönliche Situation:'''&amp;lt;Br&amp;gt;&lt;br /&gt;
Herr Lenz lebt in einer eigenen Wohnung. Er wird durch ein 24h Budget mit Assistenzleistung im Rahmen der Pflege und EGH unterstützt. Der Sohn Simon lebt regulär bei. Es finden wöchentliche regelmäßige Umgangskontakte mit Simon statt. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Aktuelle Probleme der Teilhabe'''&amp;lt;Br&amp;gt;&lt;br /&gt;
besteht in den Bereichen: Mobilität, allgem. Aufgaben, Selbstversorgung, häusliches Leben, Beziehungen (Sohn), besondere Lebensbereiche, Bildung/Arbeit/Ehrenamt, Teilnahme am Leben, (schriftl.) Kommunikation&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Unterstützung und Barrieren im Umfeld'''&amp;lt;Br&amp;gt;&lt;br /&gt;
vollständige Übernahme und Unterstützung durch die Assistenzkräfte&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Unterstützung oder  Beeinträchtigung in Beziehungen'''&amp;lt;Br&amp;gt;&lt;br /&gt;
aufgrund der Behinderung kein selbständiger Umgang mit dem Sohn möglich; Ausgleich erfolgt durch die Assistenzkräfte&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==5. Teilhabeziele in den Bereichen:==&lt;br /&gt;
===a) Persönliche Interessen/Freizeit/Teilhabe am gesellschaftlichen Leben: ===&lt;br /&gt;
Ziel: Flexibilität bei Freizeitinteressen/Beschäftigungen&amp;lt;Br&amp;gt;&lt;br /&gt;
Indikator: Freizeitinteressen/Beschäftigungen werden umgesetzt&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ziel: Umgang mit Simon/Ausübung d. Vaterrolle&amp;lt;Br&amp;gt;&lt;br /&gt;
Indikator: regelmäßiger Kontakt&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===b) Selbstversorgung/Wohnen/Häuslichkeit:===&lt;br /&gt;
Ziel: eigenständiges Leben in eigener Wohnung erhalten&amp;lt;Br&amp;gt;&lt;br /&gt;
Indikator: Herr Lenz lebt weiterhin in eigener Wohnung&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===c) Arbeit/Beschäftigung/Tagesstruktur/Bildung:===&lt;br /&gt;
Ziel: Erhalt pers. Freizeit/Beschäftigungsmanagement&amp;lt;Br&amp;gt;&lt;br /&gt;
Indikator: flexible Gestaltung/Ausübung v. Tagesbeschäftigung&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===6. Personenbezogene Ressourcen ===&lt;br /&gt;
===7. Fähigkeiten und Beeinträchtigungen===&lt;br /&gt;
Erläuterungen&amp;lt;Br&amp;gt;&lt;br /&gt;
 ** mäßig ausgeprägte Beeinträchtigung&lt;br /&gt;
 *** erheblich ausgeprägte Beeinträchtigung&lt;br /&gt;
 **** voll ausgeprägte Beeinträchtigung&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{|Border=1&lt;br /&gt;
!Fähigkeiten und Beeinträchtigungen&lt;br /&gt;
!Erläuterungen&lt;br /&gt;
!Art d. Unterstützung/SGB IX&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|Funktion des Gehens&lt;br /&gt;
|****&lt;br /&gt;
|Übernahme durch Assistenz&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|Lesen und Schreiben&lt;br /&gt;
|**&lt;br /&gt;
|Übernahme durch Assistenz&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|Feinmotorischer Handgebrauch&lt;br /&gt;
|****&lt;br /&gt;
|Übernahme durch Assistenz&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|sich in verschiedenen Umgebungen fortbewegen&lt;br /&gt;
|****&lt;br /&gt;
|Übernahme durch Assistenz&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|Transportmittel benutzen&lt;br /&gt;
|****&lt;br /&gt;
|Übernahme durch Assistenz&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|sich waschen und Körper pflegen&lt;br /&gt;
|****&lt;br /&gt;
|Übernahme durch Assistenz&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|die Toilette benutzen&lt;br /&gt;
|****&lt;br /&gt;
|Übernahme durch Assistenz&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|sich kleiden&lt;br /&gt;
|****&lt;br /&gt;
|Übernahme durch Assistenz&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|Essen, Essverhalten&lt;br /&gt;
|***&lt;br /&gt;
|Übernahme durch Assistenz&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|Trinken&lt;br /&gt;
|***&lt;br /&gt;
|Übernahme durch Assistenz&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|auf seine Gesundheit achten&lt;br /&gt;
|***&lt;br /&gt;
|Übernahme durch Assistenz&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|Einkaufen&lt;br /&gt;
|****&lt;br /&gt;
|Übernahme durch Assistenz&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|Mahlzeiten zubereiten&lt;br /&gt;
|****&lt;br /&gt;
|Übernahme durch Assistenz&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|Hausarbeit. erled. und Haushaltsgegenstände pflegen&lt;br /&gt;
|****&lt;br /&gt;
|Übernahme durch Assistenz&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|Unbezahlte Tätigkeit/Beschäftigung&lt;br /&gt;
|****&lt;br /&gt;
|Übernahme durch Assistenz&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|Gemeinschaftsleben&lt;br /&gt;
|****&lt;br /&gt;
|Übernahme durch Assistenz&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|Erholung und Freizeit&lt;br /&gt;
|****&lt;br /&gt;
|Übernahme durch Assistenz&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|Arztbesuche&lt;br /&gt;
|****&lt;br /&gt;
|Übernahme durch Assistenz&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==10. Klärung des Bedarfs im Bereich Arbeit/Beschäftigung/Tagesstruktur==&lt;br /&gt;
===a) Ziele:===&lt;br /&gt;
Herr Lenz wünscht neben den Leistungen der Teilhabe am Leben, den Leistungen zur Pflege weiterhin Elternassistenz um den Umgang mit seinem Sohn Simon zu sicher und um seine Vaterrolle wahrzunehmen. Der Bedarf an Elternassistenz soll hierbei dann künftig durch seine eigenen Assistenten abgedeckt werden, wobei Herr Lenz für die Zeit der Doppelbelastung [unleserlich]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===b) aktuelle Situation/Umweltfaktoren im Bereich Arbeit/Beschäftigung/Tagesstruktur===&lt;br /&gt;
''Persönliche Arbeits- oder Beschäftigungssituation:'' ehrenamtliche Beschäftigung &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
''Einschränkungen bei Arbeit und Beschäftigung:'' sofern nicht coronabedingt eingeschränkt, erfolgt Ausgleich durch Assistenz&lt;br /&gt;
===c) konkrete Ziele und Indikatoren im Bereich Arbeit/Beschäftigung/Tagesstruktur===&lt;br /&gt;
===d) personenbezogene Ressourcen===&lt;br /&gt;
===e) Fähigkeiten und Beeinträchtigungen===&lt;br /&gt;
 **** Transportmittel benutzen&lt;br /&gt;
 **** Feinmotorischer Handgebrauch&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===f) Planung für Arbeit/Beschäftigung/Tagesstruktur===&lt;br /&gt;
===g) aktivierbare Hilfen im Umfeld===&lt;br /&gt;
===h) Vorgehen===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{| border=1&lt;br /&gt;
! 11. Vorgehen&lt;br /&gt;
! 12. Erbringung durch&lt;br /&gt;
! 13. Einschätzung des geplanten zeitlichen Unterstützungsumfangs&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
[…]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== 14. Bisherige Erfahrungen der Leistungsberechtigten mit Hilfen:==&lt;br /&gt;
== 15. Andere Sichtweisen skizzieren von o Fachkraft o Angehörige o Gesetzliche Betreuer==&lt;br /&gt;
== 16. Erklärung der leistungsberechtigten Person==&lt;br /&gt;
'''Die im ITP formulierten Bedarfe, Ziele und Maßnahmen'''&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
o werden von mir unterstützt;&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
o können von mir in den folgenden Punkten nicht unterstützt werden (bitte begründen):&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
o '''Ich bin damit einverstanden, dass der ITP den am Eingliederungsprozess Beteiligten zur Verfügung gestellt wird:'''&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Lenz</name></author>	</entry>

	<entry>
		<id>http://cvo6wiki.de/Wiki/index.php/Bescheid_vom_02.12.22,_zugegangen_02.02.23</id>
		<title>Bescheid vom 02.12.22, zugegangen 02.02.23</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="http://cvo6wiki.de/Wiki/index.php/Bescheid_vom_02.12.22,_zugegangen_02.02.23"/>
				<updated>2023-02-07T18:18:28Z</updated>
		
		<summary type="html">&lt;p&gt;Lenz: /* Seite 3 */&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;Landeshauptstadt Potsdam&amp;lt;BR&amp;gt;&lt;br /&gt;
Der Oberbürgermeister&amp;lt;BR&amp;gt;&lt;br /&gt;
FB Soziales und Inklusion&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
Friedrich-Ebert-Straße 79/81&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
14469 Potsdam&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Herrn &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
Oliver Lenz&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
Carl-v.-Ossietzky-Str. 6&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
14471 Potsdam&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
02.12.2022&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;b&amp;gt;Bescheid über die Hilfe in besonderen Lebenslagen für behinderte Menschen in Form eines trägerübergreifenden persönlichen Budgets - Arbeitgebermodell nach den Sozialgesetzbüchern - Zwölftes und Neuntes Buch - (SGB XII/SGB IX)&amp;lt;/b&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sehr geehrter Herr Lenz,&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
ich bewillige Ihnen weiterhin ab dem 01.01.2022 Hilfen in besonderen Lebenslagen für behinderte Menschen in Form eines trägerübergreifenden Persönlichen Buedgets - Arbeitgebermodell nach den Sozialgesetzbüchern-Zwölftes und Neuntes Buch. Diese Leistungen setzen sich ab dem 01.01.2022 wie folgt zusammen:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1.&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
Ich bewillige Ihnen Leistungen der Eingliederungshilfe, der Hilfe zur Pflege und der Krankenhilfe in Form eines persönlichen Budgets in Höhe von '''13.510,00 EUR''' mtl. ab dem 01.01. 2022. Darüber hinaus gewähre ich Ihnen im Zeitraum ab dem 01.01.2022 Eingliederungshilfe, Elternassistenz  in Form eines persönlichen Budgets in Höhe von insgesamt '''1120,00 mtl.'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Da das Budgetkonto für die Elternassistenz zum 30.12.2021 einen Überhang in Höhe von 4939,44 € aufwies, wird die Überzahlung auf Basis Ihres erteilten Einverständnisses mit den laufenden Zahlungen verrechnet.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zwar kann ein bis zum Ende des Bewilligungszeitraumes vorhandener Budgetbetrag bis zur Höhe von einem Monatsbetrag in den nächsten Bewilligungszeitraum übernommen werden. Darüber hinaus gehende vorhandene Budgetreste müssen jedoch zurückgezahlt oder mit dem neuen Budget verrechnet werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Den Überhang in Höhe von 3819,44 € habe ich daher mit dem Budget für die Elternassistenz 01-04/2022 verrechnet. Für 01-03/2022 wurde daher keine Elternassistenz gezahlt, und für 04/2022 nur anteilig in Höhe von 660,56 €.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Bewilligung der Eingliederungshilfe erfolgt gemäß § 99 SGB IX i.V.m. § 53 Abs. 1 SGB XII, §§ 113 Abs. 2 Nr. 2 SGBIX i.V.m. § 78 SGB IX in monatlicher Höhe von '''2510,00 EUR'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Seite 2==&lt;br /&gt;
für die soziale Teilhabe. Die zusätzliche Gewährung der Elternassistenz erfolgt gemäß § 99 SGB IX i.V.m. § 53 Abs. 1 SGB XII, §§ 113 Abs. 2 Nr. 2 i.V.m. § 78 Abs. 2 Nr. 3 SGB IX in monatlicher Höhe von '''1120,00 EUR'''.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Leistungen der Hilfe zur Pflege werden gemäß § 63 Abs. 3 i.V.m. § 63 b Abs. 6 und 64 f Abs. 3 SGB XII in monatlicher Höhe von '''11.000,00 EUR''' gewährt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Als Budgetbeauftragter erfolgt auch die Zahlung des Pflegegeldes der gesetzlichen Pflegekasse in jetziger Höhe von 901,00 EUR. Um den Anspruch auf Pflegegeld gegenüber Ihrer Kasse zu sichern, müssen Sie weiterhin vierteljährlich einen Beratungseinsatz durch eine zugelassene Pflegeeinrichtung durchführen lassen und den Nachweis dazu bei der&lt;br /&gt;
Pflegekasse einreichen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung beinhalten die Maßnahmen entsprechend der aktuellen Verordnung für das Jahr 2020 nach § 37 Abs. 2 SGB V. Die Leistungen werden durch die ausgewiesenen Assistenten erbracht und entsprechende&lt;br /&gt;
Leistungsnachweise geführt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Nachweiserbringung der gesamten Budgetverwaltung erfolgt entsprechend der Zielvereinbarung vom 06.04.2022.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
2.&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
Neben dem persönlichen Budget wird weiterhin ein gekürztes Pflegegeld nach § 63b Abs. 5 SGB XII in Höhe von 300,33 EUR gewährt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Begründung:'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
zu 1.&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
Unter Berücksichtigung der Notwendigkeit einer 24-stündigen Präsenz einer Assistenzkraft werden unter Beachtung der Niederschrift des Landessozialgerichtes Berlin-Brandenburg zum Vergleich Leistungen in Höhe von mindestens 11 000,00 EUR gewährt. Inbegriffen ist eine Schwankungsreserve in Höhe von 5 % des Budgets, zur Finanzierung außergewöhnlicher Bedarfe. Das Pflegegeld der Pflegekasse wird auf die Budgethöhe angerechnet.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zu 2.&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
Das Pflegegeld kann nach § 63b Abs. 5 SGB XII um bis zu zwei Drittel gekürzt werden, wenn gleichartige Leistungen nach anderen Rechtsvorschriften erbracht werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sie bekommen ein Pflegegeld nach den Vorschriften des SGB XI. Daneben wird Ihr pflegerischer Bedarf über 24 Stunden in Form eines trägerübergreifenden Persönlichen Budgets durch vom Sozialhilfeträger finanzierte Assistenzkräften abgesichert. Unter&lt;br /&gt;
Beachtung dessen ist nach meinem pflichtgemäßen Ermessen eine Kürzung um zwei Drittel gerechtfertigt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Nach § 19 Abs. 3-5 in Verbindung mit §§ 87 und 88 Abs. 1 SGB XII kann von Ihnen bzw. Ihrer/m Betreuten die Aufbringung der  Mittel aus dem Einkommen und Vermögen als Eigenanteil zur Bestreitung der Hilfe zur Pflege verlangt werden, soweit es Ihnen zugemutet werden kann.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Seite 3==&lt;br /&gt;
==Seite 4==&lt;br /&gt;
Mit freundlichen Grüßen&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
im Auftrag&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
[…]&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
FB Soziales und Inklusion&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Lenz</name></author>	</entry>

	<entry>
		<id>http://cvo6wiki.de/Wiki/index.php/Antrag_auf_PKH_am_07.10.22</id>
		<title>Antrag auf PKH am 07.10.22</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="http://cvo6wiki.de/Wiki/index.php/Antrag_auf_PKH_am_07.10.22"/>
				<updated>2023-01-02T12:34:47Z</updated>
		
		<summary type="html">&lt;p&gt;Lenz: /* Seite 8 */&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;Kanzlei Damrow, Babelsberger Straße 26, 14473 Potsdam&amp;lt;Br&amp;gt;&lt;br /&gt;
Fachanwältin für Bau- und Architektenrecht&amp;lt;Br&amp;gt;&lt;br /&gt;
Fachanwältin für Miet- und  Wohnungseigentumsrecht&amp;lt;Br&amp;gt;&lt;br /&gt;
Rechtsanwältin Franziska-Josephine Kuba (angestellt)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Amtsgericht Potsdam &amp;lt;Br&amp;gt;&lt;br /&gt;
Hegelallee 8 &amp;lt;Br&amp;gt;&lt;br /&gt;
14467 Potsdam&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
7. Oktober 2022&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In der Sache&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;B&amp;gt;Lenz ./. W. (selbst. Beweisverfahren)&amp;lt;/b&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
beantragen wir namens und in Vollmacht des Antraggegners,&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;b&amp;gt;Prozesskostenhilfe für die Rechtsverfolgung zu gewähren und Frau Rechtsanwältin Katja Damrow als Rechtsanwältin beizuordnen.&amp;lt;/b&amp;gt;&amp;lt;/P&amp;gt;&lt;br /&gt;
# Der Antragsteller ist nach den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen außerstande, die Kosten der Verteidigung gegen den beabsichtigten Rechtsstreit aufzubringen. Einzusetzendes Einkommen im Sinne von § 115 Abs. 1 ZPO ist nicht vorhanden, so dass er nicht durch monatliche Raten zu den Kosten beitragen kann. Auch eigenes Vermögen steht ihm nicht zur Verfügung. Dies ergibt sich aus der Erklärung des Antragstellers über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse. Die erforderlichen Belege werden der Erklärung nachgereicht.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Seite 2==&lt;br /&gt;
Sofern das Gericht weitere Darlegungen oder Beweisantritte für erforderlich hält, wird um eine Auflage gebeten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wir widersprechen dem Antrag des Antragsstellers auf Durchführung eines selbstständigen Beweisverfahrens und beantragen&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;b&amp;gt;den Antrag auf Durchführung eines selbstständigen Beweisverfahrens zurückzuweisen.&amp;lt;/b&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Begründung&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
I.&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
Der Antragsteller beschreibt folgende überwiegend unstreitigen Mängelsymptome:&lt;br /&gt;
&amp;lt;ol&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;li value=&amp;quot;1&amp;quot;&amp;gt;Im Bad sind zwei Fliesen unterhalb der Badewanne entfernt worden. An der Wand zum Flur wurden im Badezimmer vier Fliesen ausgetauscht und schräg wieder eingesetzt sowie derart verfugt, dass die Fugenmasse uneben ist.&amp;lt;/li&amp;gt;&amp;lt;/ol&amp;gt;&lt;br /&gt;
:Das ist richtig und unstreitig. Dies geschah aufgrund von Reparaturarbeiten des Voreigentümers, die nicht ordnungsgemäß abgeschlossen wurden.&lt;br /&gt;
&amp;lt;ol&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;li value=&amp;quot;2&amp;quot;&amp;gt;Auf der Dachterrasse der Wohnung wird der Regenablauf des Hausdaches durch ein flexibles Rohr in einer Regentonne aufgefangen. Die Regentonne läuft bei hohem Wasserstand regelmäßig über. Die Hauswände weisen eine erhöhte Feuchtigkeit und grünen pflanzlichen Bewuchs auf.&amp;lt;/li&amp;gt;&amp;lt;/ol&amp;gt;&lt;br /&gt;
:Der Regenablauf des Hausdaches wird nicht durch ein flexibles Rohr in einer Regentonne aufgefangen. Es ist richtig, dass der Antragsgegner dies ursprünglich getan hat. Inzwischen ist das flexible Rohr entfernt worden. Die Regentonne ist nicht bei hohem Wasserstand regelmäßig übergelaufen. Es ist auch richtig und unstreitig, dass die Hauswand eine erhöhte Feuchtigkeit und einen grünen pflanzlichen Bewuchs aufweist.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Seite 3==&lt;br /&gt;
&amp;lt;ol&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;li value=&amp;quot;3&amp;quot;&amp;gt;Die Holzfenster zur Straßenseite sind Doppelkastenfenster. In den Holzfenstern sammelt sich Kondenswasser. An diesen Holzfenstern platzt die Farbe ab, das Holz ist gerissen und morsch.&amp;lt;/li&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;/ol&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;P&amp;gt;Es ist richtig und unstreitig, dass es sich bei den straßenseitigen Fenstern um Doppelkastenfenster handelt, sich dort Kondenswasser sammelt, die Farbe abplatzt, das Holz gerissen sowie morsch ist. Die Fenster sind zuletzt im Jahr 2002 erneuert worden. Die übliche Lebensdauer bei Holzfenstern liegt bei 20 Jahren und ist damit erreicht. Die Fenster müssen daher instand gesetzt werden.&amp;lt;/P&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;ol&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;li value=&amp;quot;4&amp;quot;&amp;gt;An den Fenstern in der Küche sowie an der Tür zum Balkon bildet sich Schimmel.&amp;lt;/li&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;/ol&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;P&amp;gt;Dem Antragsgegner ist kein Schimmel bekannt, lediglich eine Verfärbung an der Silikonfuge an den Fenstern in der Küche sowie an der Tür zum Balkon.&amp;lt;/P&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;ol&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;li value=&amp;quot;5&amp;quot;&amp;gt;In der Wohnung des Antragsgegners befindet sich eine Holzkiste mit Kompost. Unter dem Komposthaufen sammelt sich die Feuchtigkeit. Der darunter befindliche Holzfußboden weist schwarze Verfärbungen auf, ist morsch und fault.&amp;lt;/li&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;/ol&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;p&amp;gt;Diese Holzkiste existiert, steht aber nicht, wie der Antragssteller behauptet auf dem Boden. Die Kiste steht auf etwa 12 cm hohen Holzklötzen, darunter sammelt sich keine Feuchtigkeit. Der Fußboden ist bereits seit 20 Jahren nicht erneuert oder abgeschliffen worden. Der Fußboden ist instandsetzungsbedürftig.&amp;lt;/P&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;ol&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;li value=&amp;quot;6&amp;quot;&amp;gt; Insgesamt befindet sich der Fußboden in der Wohnküche in einem besonders schlechten Zustand. Der Fußboden weist erhebliche Schrammen auf und die Fußbodenbeschichtung ist vollständig abgenutzt.&amp;lt;/li&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;/ol&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;P&amp;gt;Es ist richtig und unstreitig, dass sich der Fußboden in der Wohnküche in einem schlechten Zustand befindet und erhebliche Schrammen aufweist. Der Fußboden ist bereits seit 20 Jahren nicht erneuert oder abgeschliffen worden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Seite 4==&lt;br /&gt;
:Der Fußboden ist instandsetzungsbedürftig. Es wird mit Nichtwissen bestritten, dass sich die Fußbodenbeschichtung vollständig abgenutzt hat. Dies entzieht sich der Kenntnis des Antragsgegners, da er keine ausreichenden Kenntnisse über die Anforderungen an die Fußbodenqualität, sowie die Beschichtung hat oder haben muss.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;ol&amp;gt;&lt;br /&gt;
:&amp;lt;li value=&amp;quot;7&amp;quot;&amp;gt; Türen und Türrahmen in der Wohnung sind bemalt. Der Türrahmen der Badtür hat tiefe Furchen.&amp;lt;/li&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;/ol&amp;gt;&lt;br /&gt;
:Es ist richtig und unstreitig, dass die Türen und Türrahmen in der Wohnung bemalt sind und der Türrahmen der Badtür tiefe Furchen hat.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
II.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Antrag ist unzulässig.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1.&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
Grundsätzlich kann gemäß § 485 Abs. 2 ZPO eine Partei die schriftliche Begutachtung durch einen Sachverständigen beantragen, wenn sie ein rechtliches Interesse daran hat. Es müssen hierbei Tatsachen vorgetragen werden, über die Beweis zu erheben ist. Gemäß § 487 Nr. 2 ZPO muss der Antrag streitige Tatschen enthalten, über die Beweis erhoben werden soll.&lt;br /&gt;
:&amp;lt;i&amp;gt;„Die Vorschriften verdeutlichen, dass Gerichte Beweis nur über (streitige) Tatsachen erheben dürfen.“&amp;lt;/i&amp;gt;&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(ibrOK BeweisVerf/Seibel, 6. EL August 2012, ZPO § 487 Rn. 18)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:Bei den beschriebenen Mängelsymptomen handelt es sich überwiegend um unstreitige Tatsachen.&lt;br /&gt;
:Daneben ist ein rechtliches Interesse an der Feststellung des Zustands einer Sache gemäß § 485 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 ZPO ist nicht vorhanden. Es handelt sich hier bei dem beschriebenen Mängelsymptomen um überwiegend unstreitige Tatsachen, die keiner Feststellung durch das Gericht bedürfen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Seite 5==&lt;br /&gt;
2.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das rechtliche Interesse des Antragstellers auf Feststellung kann auch entfallen, wenn kein Anspruch des Antragsgegners oder für den die Feststellung notwendig ist, ersichtlich ist.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;i&amp;gt;„Dementsprechend kann ein rechtliches Interesse dann verneint werden, wenn ein Rechtsverhältnis, ein möglicher Prozessgegner oder ein Anspruch nicht ersichtlich ist. (Zöller/Herget, § 485 Rdnr. 7a  m.w. Nachw.)“&amp;lt;/i&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(BGH, Beschluß vom 16. 9. 2004 - III ZB 33/04 (OLG Schleswig), NJW 2004, 3488, beck-online)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Hier ist kein Anspruch des Anspruchstellers ersichtlich.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wieso stellt der Anspruchsteller den Antrag auf Durchführung eines selbstständigen Beweisverfahrens? Der Anspruchsteller hat bisher keinen Anspruch auf Schadenersatz geltend gemacht oder diesbezüglich Andeutungen gemacht. Er hat gegenüber dem Anspruchsgegner das Mietverhältnis gekündigt. Die Feststellung von Mangelsymptomen hat auf die Kündigung bezogen keine Auswirkungen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wenn ich wüsste, dass der Antragsteller einen Anspruch auf Schadenersatz geltend machen will, dann würde ich jedenfalls den Einwand „neu für alt“ entgegenbringen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ein rechtliches Interesse entfällt auch, da ein Anspruch auf Schadenersatz dem Grunde nach nicht besteht. Häufig kommt es in einem Mietverhältnis zu Beschädigungen des Mietobjekts. Grundsätzlich steht dem Vermieter nach Auszug des Mieters ein Schadenersatzanspruch zu, sofern etwas an der Mietsache beschädigt ist und der Mieter dies schuldhaft zu vertreten hat. Daher könnte der Antragssteller allenfalls einen solchen geltend machen, allerdings liegen dafür die Voraussetzungen nicht vor. Hier fehlt der Schaden&lt;br /&gt;
des Antragstellers. Der Antragssteller hat die streitgegenständliche Wohnung mit diesen Beschädigungen besichtigt, gesehen und gekauft.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Er hat die streitgegenständliche Wohnung erworben und ist in das Mietverhältnis eingetreten, wie es zu dem Zeitpunkt der Eigentumsübergabe am 04.05.2022 bestand.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sämtlich vorgeworfenen Beschädigungen der Mietsache bestanden bereits bei&lt;br /&gt;
==Seite 6==&lt;br /&gt;
Die Beschädigungen erfolgten nicht am Eigentum des Antragsstellers. Das Eigentum des Antragstellers ist unverändert, seit dieser Eigentümer ist, die Schäden sind bereits vorher entstanden. Wenn überhaupt, ist das Integritätsinteresse des Voreigentümers betroffen, dem Antragsteller fehlt insoweit die Aktivlegitimation. Die Schäden sind auch keine „Rechte“ im Sinne des § 566 BGB, die auf den Antragssteller übergehen könnten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das selbstständige Beweisverfahren könnte der Feststellung von Mängeln gegenüber dem Käufer dienen, hierzu wäre der Antragsgegner aber nicht passivlegitimiert. Der Antragsgegner bewohnt die streitgegenständliche Wohnung noch und beabsichtigt keinen Auszug, so dass der Anspruch derzeit nicht gegeben sein kann. Feststellungen zu einem möglichen zukünftigen Zustand nach Auszug können derzeit nicht festgestellt werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
3.&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
Neben dem Rechtschutzinteresses des Antragstellers muss auch das Rechtschutzinteresse des Antraggegners berücksichtigt werden. Der Antragssteller versucht hier auf jedem Wege das Leben des Antragsgegners zu&lt;br /&gt;
erschweren und belastet das Mietverhältnis mit wiederholenden Kündigungen. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Antragssteller hat 03.12.2021 eine Kündigung des Mietverhältnisses wegen Beschädigungen der Mietsache ausgesprochen. Hiergegen hat sich der Antragsgegner gewehrt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Am 08.06.2022 kündigte der Antragssteller dem Antragsgegner erneut das Mietverhältnis und stütze sein Kündigungsersuchen auf den Eigenbedarf. Hiergegen wandte der Antragsgegner den Härteeinwand gemäß § 574 Abs. 1 S. 1 BGBein, der bereits in einem früheren Verfahren für die Lebensdauer des&lt;br /&gt;
Antragsgegners rechtskräftig festgestellt wurde.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ich rege insoweit die Beiziehung der Akten (LG Potsdam Az. 13 S 68/13) an (siehe auch unten).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Schließlich kündigte der Antragsteller am 01.09.2022 das Mietverhältnis und stützt diese auf eine Vernachlässigung sowie eine Sorgfaltsgefährdung des Antraggegners gemäß § 543 Abs. 1, 2 Nr. 2 BGB i.V.m. § 573 Abs. 1 BGB. Der Antragsgegner hat dagegen abermals Widerspruch eingelegt.&lt;br /&gt;
==Seite 7==&lt;br /&gt;
Jedenfalls wird der Antragsgegner, solange seine Gesundheit dies zulässt, in der Wohnung des Antragstellers wohnen bleiben. Ein Anspruch auf Schadenersatz gegen den Antraggegner ist nicht gegeben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Antragsgegner hat ein Wohnrecht auf Lebenszeit durch Urteil des LG Potsdam vom 31.05.2018 mit dem Az. 13 S 68/13 zugesprochen bekommen. Dies ist vor allem auf die Erkrankung an primärer progredienter Multipler Sklerose des Antraggegners zurückzuführen, wozu sich in dem besagten Verfahren ein Sachverständiger umfassend gutachterlich äußerte. Demnach würde sich der Verlauf seiner Krankheit maßgeblich verschlechtern und eine akute, insbesondere psychische und physische Gefahr darstellen, wenn er einen Umzug bewerkstelligen müsste. Ebenso negativ wirkt sich auch das fortwährende Interesse des Antragstellers aus, den Antragsgegner mit belasteten juristischen Angelegenheiten zu überhäufen. Hierzu zitiere ich aus dem Urteil des Landgerichts Potsdam: &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;i&amp;gt;„Nachdem sein jetziger Funktionszustand in verschiedenen neurologischen Systemen bereits sehr schlecht ist und nach Aussage des Gutachters „an einem seidenen Faden hängt&amp;quot;, muss eine Progression der Erkrankung, welche mit dem Umzugsstress verbunden sein kann, unbedingt vermieden werden. Das Räumungsinteresse des Klägers muss hinter diesen gesundheitlichen Interessen des Beklagten zu 1 zurückstehen.“&amp;lt;/i&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der mit einem Umzug und Wohnungswechsel verbundene Stress kann nach Auffassung des Gutachters dazu führen, dass weitere Schübe der MS-Erkrankung auftreten.&lt;br /&gt;
:&amp;lt;i&amp;gt;„Beim Beklagten zu 1 sei hierbei zu beachten, dass schon ein winziger neuer MS-Herd an einer regional bedeutsamen Stelle im Gehirn, insbesondere unter anderem bei den komplizierten Sehstörungen mit Läsionen im Hirnstamm, katastrophale Folgen hätte.&amp;quot;&amp;lt;/i&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Antragsgegner ist im Übrigen auf den Rollstuhl angewiesen, dessen Benutzung einen entsprechenden Gebrauch der Mietsache nach sich zieht.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Seite 8==&lt;br /&gt;
4.&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
Der Antragsteller möchte die Frage der Kosten für die Beseitigung der Mängel geklärt haben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Antragsteller macht keinen Schadenersatz geltend. Es ist nicht die Aufgabe des Gerichts einen möglichen Anspruch des Antragstellers zu konstituieren. Hierbei handelt es sich um eine unzulässige Ausforschung. Es kann nicht sein, dass das selbstständige Beweisverfahren der Kostenermittlung dient. Das Interesse eines solchen Verfahrens liegt nicht im Ermittlungsinteresse eine gerichtsfeste Feststellung hinsichtlich der Höhe der Kosten zu treffen. Anders als im Baurecht geht es hier nicht um die Symptomtheorie. Der Antragsteller muss nicht in die Lage versetzt werden, den Mangel auch selbst beseitigen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Forschung zu Ursache und Kosten ist im konkreten Fall reine Ausforschung und hat keinen anderen Zweck als den Antragsgegner zu zermürben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Antragsteller könnte sich genauso gut einen Kostenvoranschlag eines Handwerkers besorgen und anhand dessen die Kosten einer möglichen Mängelbeseitigung unter dem Einwand „neu für alt“ ermitteln lassen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;i&amp;gt;„Ausforschungen und Rechtsfragen sind auch im selbständigen Beweisverfahren grundsätzlich unzulässig.“&amp;lt;/i&amp;gt;&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(ibrOK BeweisVerf/Seibel, 6. EL August 2012, ZPO 8 485 Rn. 38)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Franziska-Josephine Kuba&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
Rechtsanwältin&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Seite 4==&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Lenz</name></author>	</entry>

	<entry>
		<id>http://cvo6wiki.de/Wiki/index.php/Widerspruch_vom_01.09.22</id>
		<title>Widerspruch vom 01.09.22</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="http://cvo6wiki.de/Wiki/index.php/Widerspruch_vom_01.09.22"/>
				<updated>2023-01-02T11:39:02Z</updated>
		
		<summary type="html">&lt;p&gt;Lenz: &lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;Kanzlei Damrow&amp;lt;Br&amp;gt;&lt;br /&gt;
Rechtsanwältin Katja Damrow&amp;lt;Br&amp;gt;&lt;br /&gt;
Babelsberger Straße 26&amp;lt;Br&amp;gt;&lt;br /&gt;
Fachanwältin für Bau- und Architektenrecht&amp;lt;Br&amp;gt;&lt;br /&gt;
Rechtsanwältin Katja Damrow&amp;lt;Br&amp;gt;&lt;br /&gt;
Rechtsanwältin Franziska-Josephine Kuba (angestellt)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1. September 2022&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;B&amp;gt;Lenz ./. W.&amp;lt;/B&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sehr geehrte[…] M.,&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
hiermit zeigen wir an, dass uns Herrn Oliver Lenz mit der anwaltlichen Beratung und Vertretung beauftragt hat. Ordnungsgemäße Vollmacht wird anwaltlich versichert.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Namens und in Vollmacht meines Mandanten erhebe ich gegen die [[Erneute_Wohnungskuendigung_vom_08.06.22|Kündigung vom 08.06.2022]] &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Widerspruch.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Voraussetzungen des § 574 Abs.1 Satz 1 BGB liegen vor, denn die Beendigung des  Mietverhältnisses würde für den Mieter eine Härte bedeuten, die auch unter Würdigung der berechtigten Interessen des Vermieters nicht zu rechtfertigen ist. Das Mietverhältnis ist auf Lebenszeit mit meinem Mandanten fortzusetzen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im Übrigen ist die Kündigung bereits unwirksam, weil schon im Jahr 2018 rechtskräftig entschieden wurde, dass das Mietverhältnis auf unbestimmte Zeit fortgesetzt wird.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Hierzu verweise ich auf das [[Urteil_des_Landgerichts_vom_31.05.18|Urteil vom 31.05.2018 des Landgerichts Potsdam Az. 13 S 68/13]] und das im Rahmen der Beweisaufnahme angefertigte Gutachten '''''[[Gutachten_vom_25.06.16]] und [[Ergänzungsgutachten_vom_25.09.17]]'''''. Ich sende sowohl das&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Seite 2==&lt;br /&gt;
Urteil, als auch das Gutachten als Anlage mit. Danach bestätigte sich die Fortsetzung des Mietverhältnisses meines Mandanten nach einer zuvor ausgesprochenen [[Kuendigung_1.7.2011|Eigenbedarfskündigung]] aufgrund eines überwiegenden Erhaltungsinteresses des Mieters gegenüber dem Kündigungsinteresse des Vermieters. Denn hier liegt eine unzumutbare Härte vor.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mein Mandant leidet an einer Erkrankung, nämlich an primärer progredienter Multipler Sklerose. Die Annahme besondere Härte begründet sich damit, dass ein Umzug meines Mandanten den Verlauf seiner Krankheit maßgeblich verschlechtern und eine akute, insbesondere psychische und physische Gefahr darstellen würde. Hierzu zitiere ich aus der Entscheidung des Landgerichts Potsdam:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;i&amp;gt;„Nachdem sein jetziger Funktionszustand in verschiedenen neurologischen Systemen bereits sehr schlecht ist und nach Aussage des Gutachters „an einem seidenen Faden hängt&amp;quot;, muss eine Progression der Erkrankung, welche mit dem Umzugsstress verbunden sein kann, unbedingt vermieden werden. Das Räumungsinteresse des Klägers muss hinter diesen gesundheitlichen Interessen des Beklagten zu 1&lt;br /&gt;
zurückstehen.“&amp;lt;/i&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der mit einem Umzug und Wohnungswechsel verbundene Stress kann nach Auffassung des Gutachters dazu führen, dass weitere Schübe der MS-Erkrankung auftreten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;i&amp;gt;„Beim Beklagten zu 1 sei hierbei zu beachten, dass schon ein winziger neuer MS-Herd an einer regional bedeutsamen Stelle im Gehirn, insbesondere unter anderem bei der komplizierten Sehstörungen mit Läsionen im Hirnstamm, katastrophale Folgen hätte.&amp;quot;&amp;lt;/i&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das Interesse der Fortführung des Mietverhältnisses meines Mandanten überwiegt auch gegenüber dem Interesse des Eigenbedarfs des Vermieters. Der Vermieter gibt an, dass er die Wohnung für die Familie seiner Tochter benötigt, die besondere Härte meines Mandanten aufgrund seiner Erkrankung und der damit verbundenen Belastung überwiegt dem Vermieterinteresse. Der Wohnbedarf der Tochter kann auch anderweitig gedeckt werden. Die Gesundheitsgefährdung meines Mandanten jedoch ist so gravierend, dass bei einem Umzug mit dem Verlust körperlicher Fähigkeiten zu rechnen ist. So würde sich ein erzwungener Wohnungswechsel auf alle Formen der Lebensführung auswirken und&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;i&amp;gt;„[...] eine Überforderung mit den Folgen psychischer und physischer Konsequenz darstelle[n][...]&amp;quot;&amp;lt;/i&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im Übrigen ist die Kündigung unwirksam, weil sie der unbefristeten Fortsetzung des Mietverhältnisses, wie es rechtskräftig festgestellt wurde, entgegensteht&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Seite 3==&lt;br /&gt;
Gemäß dem Gutachten erfordert die Krankheit meines Mandanten den Verbleib in der Mietwohnung auf unbestimmte Zeit. Dem hat sich das Gericht angeschlossen. Ich zitiere das Landgericht Potsdam:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;i&amp;gt;„Der Gutachter kommt zu der abschließenden Einschätzung, dass die Krankheit des Beklagten zu 1 seinen Verbleib in der Mietwohnung auf unbestimmte Zeit erfordert. Dieser Beurteilung schließt sich das Gericht aufgrund des nachvollziehbaren und überzeugenden Gutachtens an.“&amp;lt;/i&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Hiermit lege ich auch namens und in Vollmacht meines Mandanten gegen die aufrechterhaltene ordentliche Kündigung des Vermieters wegen der Beschädigung der Mietsache&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Widerspruch'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
ein und verweise abermals auf einen Fall besonderer Härte gemäß §574 Abs.1 S.1 BGB. Zudem verweise ich hier auf die Ausführungen meiner Kollegin Frau Rechtsanwältin Damrow und [[Antwort_meiner_Anwaeltin_vom_25.01.22|ihr Schreiben vom 25.01.2022]], welches ich als Anlage beifüge. Es liegen keine kündigungsbegründenden Pflichtverletzungen meines Mandanten vor. Insbesondere erfolgten alle benannten Beschädigungen bereits vor Kauf und Eigentumsübergang, Ihr Mandant kann sich auf diese Schäden nicht zulasten des Mieters berufen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im Übrigen berufe ich mich für meinen Mandanten diesbezüglich auf Verjährung und Verwirkung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mit freundlichen kollegialen Grüßen&amp;lt;Br&amp;gt;&lt;br /&gt;
gez.&amp;lt;Br&amp;gt;&lt;br /&gt;
Franziska-Josephine Kuba&amp;lt;Br&amp;gt;&lt;br /&gt;
Rechtsanwältin&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Lenz</name></author>	</entry>

	<entry>
		<id>http://cvo6wiki.de/Wiki/index.php/Beschlu%C3%9F_vom_20.12.22</id>
		<title>Beschluß vom 20.12.22</title>
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				<updated>2022-12-25T19:18:43Z</updated>
		
		<summary type="html">&lt;p&gt;Lenz: /* Seite 3 */&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;Amtsgericht Potsdam&amp;lt;Br&amp;gt;&lt;br /&gt;
- Abteilung für Zivilsachen&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Dipl.-Ing. T.&amp;lt;BR&amp;gt;&lt;br /&gt;
Berlin&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ihr Zeichen Akten- / Geschäftszeichen&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Datum 21.12.2022&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In Sachen &amp;lt;Br&amp;gt;&lt;br /&gt;
W.  ./. Lenz, O. &amp;lt;Br&amp;gt;&lt;br /&gt;
wg. selbständigem Beweisverfahren&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sehr geehrte […] Dipl.-Ing. T.,&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
anliegend übersende ich Ihnen die Gerichtsakten und bitte Sie, zu dem im Beweisbeschluss vom 24.11.2022, Blatt 65 der Akten genannten Beweisthema ein schriftliches Gutachten in 5-facher Fertigung zu erstatten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Dieses von Ihnen zu unterschreibende Gutachten ist dem Gericht spätestens bis zum '''20.03.2023''' zu übermitteln (§ 411 Abs. 1 ZPO).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sie werden auf Folgendes hingewiesen (§ 407 a ZPO):&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Prüfen Sie bitte unverzüglich, ob der Auftrag in Ihr Sachgebiet fällt und ohne die Hinzuziehung weiterer Sachverständiger sowie innerhalb der oben gesetzten Frist erledigt werden kann. Ist dies nicht der Fall, so verständigen Sie das Gericht unverzüglich.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Nach § 408 Abs. 1 i.V. mit §§ 383, 384 ZPO kann ein Sachverständiger berechtigt sein, die Erstattung des Gutachtens zu verweigern. Ebenso kann nach § 406 Abs. 1 i.V. mit §§ 41, 42 ZPO ein Sachverständiger abgelehnt werden. Auf die im Merkblatt A abgedruckten gesetzlichen Bestimmungen wird Bezug genommen. Bitte prüfen Sie unverzüglich, ob ein Grund vorliegt, der geeignet ist, Misstrauen gegen Ihre Unparteilichkeit zu rechtfertigen. Ist dies der Fall, so haben&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Seite 2==&lt;br /&gt;
Sie dem Gericht solche Gründe unverzüglich mitzuteilen. Unterlassen Sie dies, kann gegen Sie ein Ordnungsgeld festgesetzt werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Erwachsen voraussichtlich Kosten, die a) erkennbar außer Verhältnis zum Wert des Streitgegenstandes stehen oder b) den angeforderten Kostenvorschuss von '''2.500,00 €''' erheblich übersteigen, so weisen Sie das Gericht rechtzeitig darauf hin. Bei Verletzung der Hinweispflicht zu a) bestimmt das Gericht gemäß § 8a Abs. 3 JVEG nach Anhörung der Beteiligten nach billigem Ermessen eine Vergütung, die in einem angemessenen Verhältnis zum Wert des Streitgegenstandes steht. Bei Verletzung der Hinweispflicht zu b) ist Ihre Vergütung gemäß § 8a Abs. 4 JVEG auf die Höhe des Auslagenvorschusses zu begrenzen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Weitergabe des Auftrags an einen anderen Sachverständigen ist nicht zulässig. Wenn Sie unter Ihrer Verantwortung für den Inhalt des Gutachtens sich eines Mitarbeiters bedienen, geben Sie dem Gericht dessen Namen und den Umfang seiner Tätigkeit bekannt, falls es sich nicht um Hilfsdienste untergeordneter Bedeutung handelt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wenn Sie Zweifel am Inhalt und Umfang des Auftrags haben, so führen Sie unverzüglich eine Klärung durch das Gericht herbei.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ein Sachverständiger ist auf Verlangen des Gerichts verpflichtet, die Akten und sonstige für die Begutachtung beigezogene Unterlagen sowie Untersuchungsergebnisse unverzüglich herauszugeben oder mitzuteilen. Wenn er dieser Pflicht nicht nachkommt, kann das Gericht die zwangsweise Herausgabe anordnen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Beachten Sie bitte, dass Ihre Tätigkeit auf das zur Erfüllung des Auftrags Notwendige zu beschränken ist.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Es steht Ihnen frei, im Rahmen der Erstellung des Gutachtens auftretende Schwierigkeiten mit dem Gericht abzuklären.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Falls bei der Vorbereitung des Gutachtens weitere Personen mitzuwirken haben, bitte ich, diese gegebenenfalls auf die gesetzlichen Bestimmungen über das Zeugnisverweigerungsrecht und das Recht zur Verweigerung der Untersuchung hinzuweisen (vgl. das beigefügte Merkblatt B). Ferner bitte ich, diesen Personen das beigefügte Merkblatt B, das auch Hinweise auf die Gewährung einer Reiseentschädigung oder eines Vorschusses auf die zu erwartende Zeugenentschädigung enthält, zu übermitteln.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Den Parteien und gegebenenfalls ihren Prozessbevollmächtigen sowie etwaigen Nebenintervenienten und deren Prozessbevollmächtigten ist die Teilnahme an einer von Ihnen vorgesehenen Ortsbesichtigung oder anderen Begutachtungsterminen zu ermöglichen; sie sind rechtzeitig zu verständigen. Das Gericht ist zu enachrichtigen. Bitte teilen Sie dem Gericht auch mit, ob Sie die Teilnahme eines Richters aus besonderen Gründen für erforderlich halten. Die Aufnahme von anderen Kontakten mit nur einer Partei ist geeignet, den Anschein der Parteilichkeit zu erwecken; sie sollte daher vermieden werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bitte reichen Sie Ihre Kostenrechnung bei Gericht ein. Ihre Vergütung richtet sich nach den Vorschriften des Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetzes (JVEG). Das Honorar bemisst &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Seite 3==&lt;br /&gt;
sich nach dem Sachgebiet gemäß Teil 1 der Anlage 1 zu § 9 JVEG bzw. nach der Honorargruppe gem. Teil 2 der Anlage 1 zu § 9 JVEG. Die Zuordnung der Leistungen zu einem Sachgebiet bzw. einer Honorargruppe bestimmt sich entsprechend der Entscheidung über die Heranziehung. Geben Sie in Ihrer Kostenrechnung unbedingt das Sachgebiet bzw. die Honorargruppe an. Ein Honorar für besondere Leistungen (§ 10 JVEG) rechnen Sie bitte entsprechend der Anlage 2 zu § 10 JVEG ab.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die korrekte Abrechnung nach § 8 Abs. 2 JVEG macht es erforderlich, dass Sie mit Ihrer Abrechnung die einzelnen erbrachten Leistungen jeweils minutengenau angeben; diesbezügliche Schätzungen sind nicht zulässig. Auch ist eine Anwendung der Rundungsregelung des § 8 Abs. 2 Satz 2 Hs. 1 JVEG auf Einzelleistungen nicht statthaft. Vielmehr darf lediglich die letzte bereits begonnene Stunde aus der Summe der Zeiten der Einzeltätigkeiten - somit die minutengenaue Gesamtzeit - auf die nächste volle Stunde gerundet werden, wenn sie zu mehr als 30 Minuten für die Erbringung der Leistung erforderlich war.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Geltendmachung, das Erlöschen und die Verjährung des Anspruchs auf Vergütung richten sich nach § 2 JVEG. Beachten Sie insbesondere, dass bei schriftlicher Begutachtung der Anspruch auf Entschädigung erlischt, wenn dieser nicht &amp;lt;u&amp;gt;binnen 3 Monaten&amp;lt;/u&amp;gt; bei der Stelle, die Sie beigezogen oder beauftragt hat, geltend gemacht wird. Die Frist beginnt mit dem Eingang des Gutachtens bei der Stelle, die Sie beauftragt hat und ist für jeden Gutachtenauftrag, d.h. sowohl für das Hauptgutachten als auch etwaige Ergänzungsgutachten, gesondert zu beachten. Bei vorzeitiger Beendigung des Auftrags beginnt die Frist mit der Bekanntgabe der Erledigung an Sie. Werden Sie in dem gerichtlichen Verfahren in demselben Rechtszug mehrfach herangezogen, ist für den Beginn aller Fristen die letzte Heranziehung maßgebend.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Auf die Vertraulichkeit der übermittelten Daten sowie die Beachtung der datenschutzrechtlichen Vorgaben wird hingewiesen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Für Ihre Bereitschaft, dem Gericht bei seiner Entscheidung zu helfen, danke ich Ihnen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mit freundlichen Grüßen&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
S.&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
Richter am Amtsgericht&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Beglaubigt&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
J.&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
Justizbeschäftigte&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Lenz</name></author>	</entry>

	<entry>
		<id>http://cvo6wiki.de/Wiki/index.php/Antrag_auf_selbst%C3%A4ndiges_Beweisverfahren_vom_01.09.22</id>
		<title>Antrag auf selbständiges Beweisverfahren vom 01.09.22</title>
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				<updated>2022-12-16T20:09:48Z</updated>
		
		<summary type="html">&lt;p&gt;Lenz: /* Seite 5 */&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;M.&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
Rechtsanwalt&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
AG Potsdam&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
Hegelallee 8&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
14467 Potsdam&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Potsdam, 01.09.2022&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;b&amp;gt;Antrag auf Durchführung eines selbständigen Beweisverfahrens&amp;lt;/b&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
de[] W., […], […],&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
- Antragsteller -,&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
Bevollm.: Kanzlei […]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''gegen&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Herrn Oliver Lenz, Carl-von-Ossietzky-Str. Nr. 6, 14471 Potsdam&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
- Antragsgegner&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Seite 2==&lt;br /&gt;
Namens und in Vollmacht des Antragstellers beantragen wir, zur Sicherung des Beweises gem. §§ 485 ff. ZPO anzuordnen, dass Beweis über Mängel in der Wohnung des Antragstellers, im 3. Obergeschoss rechts, Wohnung Nr. 8, in der Carl-von Ossietzky-Str. 6, 14471 Potsdam, durch Einholung eines schriftlichen Sachverständigengutachtens erhoben werden soll. Dabei soll sich die Beweiserhebung auf folgende Fragen/Behauptungen erstrecken:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''A. Mängelsymptome&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1. Im Bad sind zwei Fliesen unterhalb der Badewanne entfernt worden. An der Wand zum Flur wurden im Badezimmer vier Fliesen ausgetauscht und schräg wieder eingesetzt sowie derart verfugt, dass die Fugenmasse uneben ist, reißt und bröckelt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
2. Auf der Dachterrasse der Wohnung wird der Regenablauf des Hausdaches durch ein flexibles Rohr in einer Regentonne aufgefangen. Die Regentonne läuft bei hohem Wasserstand regelmäRig über. Die hinter der Regentonne gelegen (sic!) Hauswände weisen eine erhöhte Feuchtigkeit und grünen pflanzlichen Bewuchs auf. '''''Wirklich grün, obwohl es sich um pflanzlichen Bewuchs handelt? Hört, hört!&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
3. Die Holzfenster zur Straßenseite sind Doppelkastenfenster. In den Doppelkästen der Fenster sammelt sich Kondenswasser. An diesen Holzfenstern platzt die Farbe ab, das Holz ist gerissen und morsch.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
An den Fenstern in der Küche sowie an der Tür zum Balkon bildet sich Schimmel.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
4. In der Wohnküche befindet sich auf dem Fußboden eine Holzkiste mit Kompost. Unter dem Komposthaufen sammelt sich die Feuchtigkeit. Der darunter befindliche Holzfußboden weist schwarze Verfärbungen auf, ist morsch und fault.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Seite 3==&lt;br /&gt;
Insgesamt befindet sich der Fußboden in der Wohnküche in einem besonders schlechten Zustand. Der Fußboden weist erhebliche Schrammen auf und die Fußbodenbeschichtung ist vollstän-&lt;br /&gt;
dig abgenutzt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
5. Türen und Türrahmen in der Wohnung sind bemalt. Der Türrahmen der Badtür hat tiefe Furchen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''B. Was für einen Schadensumfang haben die vorgenannten Mängelsymptome?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''C. Welche Ursachen haben die Mängelsymptome?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''D. Wie sind die Symptome zu beseitigen?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''E. Welche Kosten entstehen für die Beseitigung der Mängel?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Es wird beantragt,&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1. den Beweisbeschluss ohne mündliche Verhandlung zu erlassen und,&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
2. den Antrag förmlich zuzustellen und gem. § 169 ZPO die Zustellung des Antrages zu bescheinigen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;center&amp;gt;&amp;lt;b&amp;gt;Begründung:&amp;lt;/b&amp;gt;&amp;lt;/center&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1.&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
Dem Antrag liegt folgender Sachverhalt zugrunde:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Seite 4==&lt;br /&gt;
Der Antragsgegner ist seit dem 01.04.1990 '''''Seit dem 1.5.1990''''' Mieter der Dachgeschosswohnung Nr. 8, im 3. Obergeschoss rechts der Carl-von Ossietzky-Str. 6, 14471 Potsdam.&lt;br /&gt;
:'''Glaubhaftmachung:''' Mietvertrag vom 06.03.1990, '''Anlage A1&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Antragsteller ist seit dem 04.05.2022 Eigentümer der vorbezeichneten Wohnung.&lt;br /&gt;
:'''Glaubhaftmachung:''' 1. Grundbuchauszug, '''Anlage A2&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In dem Mietobjekt zeigten sich die verfahrensgegenständlichen Mängel.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''II.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Dem Antrag liegen folgende rechtliche Erwägungen zugrunde:&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
Der Antrag ist zulässig.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1.&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
Ein Rechtsstreit über Schadensersatzansprüche wegen der verfahrensrechtlichen Mängel ist zwischen den Parteien noch nicht anhängig.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
2.&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
Die Antragstellerin '''''Ich dachte „Antragssteller“?''''' hat ein rechtliches Interesse an der beantragten Beweissicherung, weil die begehrten Feststellungen dazu führen können, dass ein sich eventuell anschließender Hauptsachprozess vermieden wird. Aber auch, wenn dies nicht der Fall sein sollte, dienen die vom Sachverständigen zu treffenden Feststellungen der Vorbereitung des Hauptsachprozesses, was für ein rechtliches Interesse nach § 485 Abs. 2 S. 2 ZPO ausreichend ist.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
3.&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
Das angerufene Gericht wäre zur Entscheidung in der Hauptsache berufen, sodass es nach § 486 Abs. 2 ZPO zuständig ist.&lt;br /&gt;
==Seite 5==&lt;br /&gt;
Die örtliche Zuständigkeit ergibt sich aus § 29 a ZPO. Die Wohnung ist in Potsdam gelegen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die sachliche Zuständigkeit ergibt sich aus § 23 Nr. 2 lit. aGVG.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
M.&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
Rechtsanwalt&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Lenz</name></author>	</entry>

	<entry>
		<id>http://cvo6wiki.de/Wiki/index.php/Widerspruch_vom_20.09.22</id>
		<title>Widerspruch vom 20.09.22</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="http://cvo6wiki.de/Wiki/index.php/Widerspruch_vom_20.09.22"/>
				<updated>2022-12-11T19:44:27Z</updated>
		
		<summary type="html">&lt;p&gt;Lenz: /* Seite 5 */&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;Kanzlei Damrow&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
Babelsberger Straße 26&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
14473 Potsdam&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Rechtsanwalt M.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
20. September 2022&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Lenz ./. W.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sehr geehrte[] M.,&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
namens und in Vollmacht meines Mandanten erhebe ich abermals gegen die [[Schriftsatz_Gegenseite_vom_01.09.22|Kündigung vom 01.09.2022]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Widerspruch. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ich weise vorsorglich daraufhin, dass weder die Kündigung, noch der Räumungstermin bestätigt werden. Die Kündigung ist unwirksam.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Voraussetzung des § 543 Abs. 1,2 Nr. 2 BGB i.V.m. § 573 Abs. 1 BGB liegen hier nicht vor.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Da Sie trotz der ausführlichen Antworten meines Mandanten nicht von der Kündigung ablassen haben Sie im Weiteren auch meine Kosten für die außergerichtliche Vertretung zu tragen.&lt;br /&gt;
==Seite 2==&lt;br /&gt;
2300 Geschäftsgebühr […]&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
7002 Post- und Telekommunikationspausschale […]&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
Nettobetrag […]&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
7008 Umsatzsteuer […]&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
Bruttobetrag […]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Des Weiteren verweise ich abermals auf die Ausführungen meiner [[Antwort_meiner_Anwaeltin_vom_25.01.22|Kollegin Damrow vom 25.01.2022]], die ich Ihnen freundlicherweise anfüge und mir zu eigen mache. Zudem weise ich nochmals auf das lebenslange Mietrecht meines Mandanten im Rahmen des § 374a Abs. 2 Satz 2 BGB in der streitgegenständlichen Wohnung hin, welches am 31.05.2018 vom Landgericht Potsdam Az. 13 S 68/13 entschieden wurde.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Rein vorsorglich erläutere ich besagte Ausführungen vom 25.01.2022.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ihr Mandant hat die streitgegenständliche Wohnung erworben und ist in das Mietverhältnis eingestiegen, wie es zu dem Zeitpunkt der Eigentumsübergabe erfolgte.&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
Sämtlich vorgeworfenen Beschädigungen der Mietsache bestanden bereits bei Erwerb der Mietsache durch Ihren Mandanten. Außerdem ist davon auszugehen, dass sowohl die Fenster, die Türen und der Boden ihr Lebensalter erreicht haben. Eine Kündigung wegen Pflichtverletzungen ist ausgeschlossen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sie werfen meinem Mandanten diverse Beschädigungen der Mietsache vor. Sie werfen meinem Mandanten auch vor, dass er die Schäden nicht beseitigt hat.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Häufig kommt es in einem Mietverhältnis zu Beschädigungen des Mietobjekts. Grundsätzlich steht dem Vermieter nach Auszug des Mieters ein Schadenersatzanspruch zu, sofern etwas an der Mietsache beschädigt ist und der Mieter dies schuldhaft zu vertreten hat. Daher könnte Ihr Mandant allenfalls einen solchen geltend machen, allerdings liegen dafür die Voraussetzungen nicht vor. Hier fehlt es an der Pflichtverletzung gegenüber Ihrem Mandanten. Denn Ihr Mandant hat die streitgegenständliche Wohnung mit diesen Beschädigungen besichtigt, gesehen und gekauft. Die Beschädigungen erfolgten nicht am Eigentum Ihres Mandanten. Das Eigentum Ihres Mandanten ist unverändert, die Schäden sind bereits vorher entstanden. Wenn überhaupt, ist das Integritätsinteresse des Voreigentümers betroffen, Ihrem Mandanten fehlt insoweit die Aktivlegitimation. Die Schäden sind auch keine „Rechte&amp;quot; im Sinne des § 566 BGB, die auf Ihren Mandanten übergehen könnten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bei den sogenannten Beschädigungen handelt es sich Überwiegend um ein vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache durch meinen rollstuhfahrenden Mandanten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Seite 3==&lt;br /&gt;
Im Einzelnen:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Entfernung der Fliesen unter der Badewanne sind tatsächlich für den Mietgebrauch der Wohnung notwendig und von daher von Ihnen zu dulden. Mein Mandant ist ein reinlicher Mensch, der der regelmäßigen Hygiene nachkommt. Dafür nutzt er unter anderem die Badewanne. Wie Sie und Ihr Mandant bereits wissen, ist mein Mandant Rollstuhlfahrer. Das Abnehmen der Fliesen ist notwendig, um dadurch einen Zugang in die Badewanne zu ermöglichen. Dies Fliesen sind nicht beschädigt und können jederzeit wieder angebracht werden. Eine Schadenbeseitigung ist hier jedoch nicht vorzunehmen, da schon keine Beschädigungen vorliegen und die bauliche Veränderung bei Eigentumserwerb bereits erfolgt war. Der vormalige Vermieter wusste davon und hatte die Veränderung geduldet.&amp;lt;br&amp;gt;Zudem handelt es sich hierbei nur um geringfügige Umbauten, auf die mein Mandant gemäß § 554 Absatz 1 Satz 1 BGB sowieso einen Anspruch hätte.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Rein vorsorglich verlange ich von Ihrem Mandanten, dass er die Beseitigung der Fliesen und den Umbau der Badewanne erlaubt, damit mein Mandant überhaupt baden und duschen kann.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Es ist richtig, dass mein Mandant Eine Kompostkiste hat, Allerdings steht diese nicht direkt auf dem Boden, diese ist in circa 12 cm Höhe auf Balkenstücken aufgebaut, sodass eine Ansammlung von Feuchtigkeit unter der Kiste verhindert wird. Auch diese wurde bei Eigentumserwerb durch Ihren Mandanten besichtigt und hingenommen. Für einen möglichen Schadenersatzanspruch fehlt es hier an der Pflichtverletzung gegenüber Ihrem Mandanten. Bereits seit einigen Jahren sind sämtliche Bewohner der Stadt Potsdam gezwungen, Biomüll getrennt von den anderen Müllsorten aufzubewahren und entsprechend zu entsorgen. Zu&lt;br /&gt;
diesem Zweck werden die Bioabfälle in einer gesonderten Tonne oder Kiste aufbewahrt. Dass die besagte Kompostkiste in der Wohnung meines Mandanten steht, ist darauf zurück zu führen, dass er im Rollstuhl sitzt und die täglichen Entsorgungen des Biomülls in der dafür vorgesehenen Mülltonne mit erheblichem Aufwand verbunden sind. Jedenfalls wird auch die besagte Kompostkiste regelmäßig geleert, sodass es aufgrund dessen schon gar nicht zu Ungezieferbefail kommen kann und auch keine Steigerung des Risikos zur Beschädigung der Mietsache vorliegt.&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
Im Übrigen sind die Dielen schon so alt, dass kein Schaden mehr entstehen kann.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ihr Mandant ist der Ansicht, dass die Abnutzung des Treppenhauses durch die Treppenraupe meines Mandanten über das übliche Maß hinaus geht. Was ist hier denn das übliche Maß? Eine Treppenraupe erfüllt nun mal gerade den Zweck, die Treppen auch als Rollstuhlfahrer nutzen zu können. Der Ansicht Ihres Mandanten nach liegt die Ursache der Schäden an einem unsachgemäßen Umgang und mangelnder Sorgfalt meines Mandanten. Dies ist falsch. Soweit diese Geräte bei sorgfältiger Verwendung Schäden hervorrufen, so handelt es sich um&lt;br /&gt;
==Seite 4 ==&lt;br /&gt;
allgemeine Gebrauchsspuren. Auch hier fehlt die Verletzung des Eigentums Ihres Mandanten. Denn bei der Treppe handelt es sich um das Eigentum der WEG. Diese könnte dagegen vorgehen, hat es jedoch bisher nicht getan.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sie tragen vor, dass dritte Personen ohne Genehmigung in der Wohnung meines Mandanten leben. Auch das ist falsch. Meinem Mandanten steht es frei Besuch in seiner zu empfangen, ohne jedes Mal den Eigentümer um Erlaubnis zu bitten. Mein Mandant ist auf Grund seiner Erkrankung auf eine ganztägige Betreuung und vor allem Unterstützung angewiesen. Ich gehe davon aus, dass Sie bei dem Aufenthalt dritter Personen ohne Genehmigung nicht die Kinder meines Mandanten oder seine Lebensgefährtin meinen. Hierfür muss der Mieter keine Genehmigung seines Vermieters einholen.&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
Ein Herr Gö. ist nicht amtlich bei meinem Mandanten gemeldet.&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
Sofern meinem Mandanten Verunstaltungen und Überklebungen seines Briefkastens vorgeworfen werden, so ist dies auf länger zurückliegenden Vandalismus zurückzuführen. Sämtliche Bewohner des Mietobjekts wissen davon, auch der Voreigentümer, der im Übrigen die Beschriftungen duldete. Von Verunstaltungen kann hier jedoch nicht die Rede sein, da lediglich die Namen meines Mandanten und seiner Lebensgefährtin auf dem Briefkasten stehen. Sofern sich der Eigentümer der Wohnung dadurch gestört fühlt, können diese Beschriftungen selbstverständlich abgewischt werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das Auffangen des Regenwassers mittels einer Regentonne dient hier vor allem der Nachhaltigkeit. Mein Mandant nutzt das aufgefangene Regenwasser zur Bewässerung der Blumen, um seinen Beitrag zu einer nachhaltigen Umwelt zu leisten. Im Übrigen wurde die Blumenkästen meines Mandanten ohne Anerkenntnis einer Schuld auf den Terrassenboden gestellt, sodass diese nicht mehr auf der etwa 40 cm breiten Balkonmauer stehen. Der von Ihnen beschriebene grüne pflanzliche Bewuchs an der Hauswand ist nicht auf die Regentonne meines Mandanten zurückzuführen. Die Terrasse meines Mandanten ist freistehend und der&lt;br /&gt;
Witterung ausgesetzt, dabei ist es nur normal, wenn es gegen die nach Norden zeigende Hauswand regnet. Ebenso normal ist es, wenn Regen, Wind, Sonne und Schnee ihre Spuren hinterlassen und es dadurch zu Verfärbungen auf verschiedensten Materialien kommt. Eine Reinigung der Ablaufrinne ist möglich. Wieso sollte dies nicht der Fall sein? &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ihr Mandant beklagt, dass die Fenster in der Wohnung meines Mandanten verschlissen sind und die Farbe an den Rahmen abplatzt. Ich bitte Sie daher Ihrer Pflicht nachzukommen und diese zu überarbeiten und instand zu setzen. Die Rede ist hier von Holzfenstern, die im Jahr 2002 erneuert worden sind. Die übliche Lebensdauer bei Holzfenstern liegt bei 20 Jahren und ist damit erreicht. Ich bestreite das die Fenster faulen und dass dies auf irgendein Fehlverhalten meines Mandanten zurückzuführen Ist. Mein Mandant heizt und lüftet ordnungsgemäß.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Seite 5==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Bemalung der Türen durch die Kinder meines Mandanten ist hier unter den vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache zu ziehen. Die Dellen und Furchen in Böden und Zimmertüren und Türrahmen unterliegen ebenfalls dem vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache. Mein Mandant ist Rollstuhlfahrer, der Rollstuhl hinterlässt Spuren.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;i&amp;gt;„Bei der Pflicht des Mieters zur Einhaltung der Grenzen des vertragsgemäßen Gebrauchs handelt es sich um keine Leistungspflicht, sondern um eine nicht leistungsbezogene Nebenpflicht iSd § 241 II BGB (sog. Schutzpflicht). Schutzpflichten sind im Allgemeinen nicht zustands- oder erfolgsbezogen, sondern verhaltensbezogen. Dies hat zur Folge, dass die Pflichtverletzung des Mieters nicht einfach aus der Verschlechterung der Mietsache abgeleitet werden kann.&amp;quot; (NZM 2022, 393, beck-online)&amp;lt;/i&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Vielmehr hat der Eigentümer/Vermieter eine Pflicht gemäß § 535 Abs. 1 BGB dem Mieter den Gebrauch der Mietsache zu gewähren und diese in einem vertragsgemäß geeigneten Zustand zu überlassen und darin zu erhalten. Vertragsgemäßer Zustand liegt hier in dem Wohnen und der Gestaltung des Lebensmittelpunktes in dieser Wohnung. Dazu gehört es selbstverständlich auch, die Toilette und das Badezimmer zu nutzen. Nur weil mein Mandant ein Rollstuhlfahrer ist, darf er darin nicht benachteiligt werden. Als er die Wohnung bezog, saß er noch nicht in diesem Rollstuhl und hat sich dies auch nicht so ausgesucht. Die Badezimmertür ist sehr schmal, das stimmt. Aus der Sicht Ihres Mandanten ist diese gar vollkommen ungeeignet für die Benutzung mit einem Rollstuhl. Daher erfüllt dieser Zustand nicht den vertragsgemäß geeignet Zustand der Mietsache. Ich verbiete mir derartige behindertenfeindliche Kommentare, die offen gestanden absolut unangemessen sind und erinnere vielmehr an die Pflichten Ihres Mandanten. Hiermit fordere ich Sie auf, den vertragsgemäßen Zustand der Wohnung herzustellen und die Tür zum Badezimmer zu&lt;br /&gt;
vergrößern.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im Übrigen befürwortet mein Mandant eine Aufarbeitung des veralteten Fußbodens (Dielen) und würde sich daran auch beteiligen. Die Instandsetzung des Bodens ist nach 20 Jahren geboten und fällt nicht unter die Pflichten des Mieters.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mit freundlichen kollegialen Grüßen&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
Franziska-Josephine Kuba&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
Rechtsanwältin&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Lenz</name></author>	</entry>

	<entry>
		<id>http://cvo6wiki.de/Wiki/index.php/Stellungnahme_der_Gegenseite_vom_25.10.22</id>
		<title>Stellungnahme der Gegenseite vom 25.10.22</title>
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				<updated>2022-12-09T16:40:54Z</updated>
		
		<summary type="html">&lt;p&gt;Lenz: /* Seite 6 */&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;M.&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
Rechtsanwalt&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
AG Potsdam&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
Hegelallee 8&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
14467 Potsdam&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Potsdam, 15.10.2022&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;b&amp;gt;In Sachen&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
W. ./. Lenz, Oliver, o.&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
Az.: 26 H 3/22&amp;lt;/b&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
nehmen wir zu dem [[Antrag_auf_PKH_am_07.10.22|Schriftsatz des Antragsgegners vom 07.10.2022]] wie folgt Stellung:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Antrag auf Prozesskostenhilfe ist abzulehnen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die gesetzlichen Voraussetzungen liegen nicht vor. Die Rechtsverteidigung bietet keine hinreichende Aussicht auf Erfolg.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1.&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
Der Antragsgegner möchte Glauben machen, dass sämtliche streitgegenständliche Fragen unstreitig sind. Dies ist unzutreffend.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Seite 2==&lt;br /&gt;
Zunächst ist festzuhalten, dass unabhängig von dem Bestehen der einzelnen Mängelsymptome, der konkrete Schadensumfang, die Ursachen sowie die zur Beseitigung erforderlichen Kosten zwischen den Parteien streitig sind. Es ist völlig unklar, welcher konkrete Schadensumfang sich hinter den einzelnen Mängelsymptomen verbirgt. Dies vermag allein ein Sachverständiger feststellen (sic!).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In diesem Zusammenhang wird höchst vorsorglich bestritten, dass Ursache der vier fehlerhaft verfugten und schräg eingesetzten Fugen, nicht ordnungsgemäß abgeschlossene Reparaturarbeiten des Voreigentümers ist. Unabhängig davon wurden die zwei Fliesen unterhalb der Badewanne ohne erforderliche Genehmigung des&lt;br /&gt;
Vermieters durch den Antragsgegner entfernt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Nach dem Kenntnisstand des Antragstellers wird das Regenwasser nach wie vor über ein flexibles Rohr in einer Regentonne aufgefangen. Der Antragsgegner hat lediglich den Standort der Regentonne verändert. Unabhängig davon gilt es festzustellen, ob die Art des Regenwasserauffangens sowie das Überlaufen der Regentonne Ursache für die erhöhte Feuchtigkeit der Hauswand an der Dachterrasse ist. Die Ursache der erhöhten Feuchtigkeit ist zwischen den Parteien offensichtlich streitig. Ferner ist unklar, welches Schadensausmaß eingetreten ist. Durch die erhöhte Feuchtigkeit sind auch Schäden an dem Balkon selbst nicht ausgeschlossen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Hinsichtlich der Holzfenster ist die Feststellung der Schadensursache unabdingbar. Allein dadurch kann festgestellt werden, ob die vorhandenen Schäden über die übliche Abnutzung hinausgehen. Es wird bestritten, dass die Mängelsymptome allein auf das Alter der Fenster zurückzuführen sind. Holzfenster überdauern regelmäßig deutlich mehr als 20 Jahre. Die Außenseite der Kastenfenster wurde im Jahr 2020&lt;br /&gt;
instandgesetzt. Die Mangelfeststellung bezieht sich auf den Zwischenraum sowie die Innenseite der Fenster.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Auch die Ursachen für die Schäden am Fußboden, insbesondere unter der Kompostkiste ist zwischen den Parteien streitig. Die Schäden am Fußboden übersteigen das übliche Maß der Abnutzung. Der Fußbodenschaden unter der Kompostkiste ist nach&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Seite 3==&lt;br /&gt;
hiesiger Sicht allein auf die Kompostierung zurückzuführen. Nach hiesiger Auffassung wird der Fußboden auch durch den Rollstuhl des Antragsgegners derart beansprucht, dass erhebliche Schäden entstanden sind. Eine zweifelsfreie Feststellung dahingehend, kann jedoch nur ein Sachverständiger treffen. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Insgesamt ist festzuhalten, dass durch das Beweissicherungsverfahren der konkrete Schadensumfang, die Ursachen, die erforderlichen Maßnahmen zur Beseitigung sowie die entsprechenden Kosten festzustellen sind. Allein dadurch kann der Antragsteller prüfen und feststellen, ob die Mängelsymptome über den üblichen Gebrauch und die hinzunehmende Abnutzung der Mietsache hinausgehen. Dies ist zwischen den Parteien gerade nicht unstreitig.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
2.&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
Der Antrag ist zulässig.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Antragsteller hat ein rechtliches Interesse an der Klärung der Beweisfragen. Allein durch die beantragten Feststellungen kann geprüft werden, ob die Schäden über ein von dem Antragsteller hinzunehmendes Maß hinausgehen. Sollte dies nicht der Fall sein, wird durch das Beweissicherungsverfahren eine Schadensersatzklage vermieden. Stellt sich indes heraus, dass der Antragsgegner die Schäden verursacht hat und der Antragsteller diese nicht zu dulden hat, so dienen die getroffenen Feststellungen dem Hauptsachprozess.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
2. (sic!)&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
Vorliegend kommt sowohl ein Schadensersatzanspruch sowie ein Räumungsanspruch des Antragstellers in Betracht.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mit [[Schreiben_vom_26.10.21_wegen_Schäden|Schreiben vom 26.10.2021]] zeigte der Antragsteller durch den. Unterzeichner gegenüber dem Beklagten die Mängel bezüglich der Fliesen im Bad, der Außenwand, auf der Dachterrasse, den Fenstern, der Türrahmen und Türen sowie Fußböden an und forderte den Antragsgegner unter Fristsetzung bis zum 15.11.2021 zur&lt;br /&gt;
Anerkennung der Schadensersatzpflicht dem Grunde nach auf. Gleichzeitig erfolgte die Abmahnung aufgrund des pflichtwidrigen Verhaltens des Beklagten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Glaubhaftmachung:''' [[Schreiben_vom_26.10.21_wegen_Schäden|Schreiben vom 26.10.2021]], '''Anlage A 3'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mit [[Antwort_Schäden_vom_03.12.21|Schreiben vom 03.12.2021]] wies der Beklagte die Schadensersatzansprüche des Klägers zurück. Die Fliesen unter der Badewanne seien lediglich herausgenommen worden und könnten wieder eingesetzt werden. Was bestritten wird. Hinsichtlich der übrigen unfachmännisch verfugten Fliesen habe er keine Schuld. Die Verfärbung an der Außenwand an der Dachterrasse sei nicht auf das Überlaufen der Regentonne  zurückzuführen. Die Fenster würden keine Schäden aufweisen. Es seien lediglich Gebrauchsspuren vorhanden. Auch die Fußböden würden lediglich gewöhnliche Abnutzungsspuren aufweisen. Durch die Kompostkiste würde der Fußboden nicht beeinträchtigt werden. Auch die Türen und Türrahmen würden lediglich Gebrauchsspuren aufweisen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mit [[Au%C3%9Ferordentliche_K%C3%BCndigung,_hilfweise_ordentliche_K%C3%BCndigung_vom_21.12.21|Schreiben vom 21.12.2021]] kündigte der Antragsteller das zwischen den Parteien bestehende Mietverhältnis außerordentlich und hilfsweise ordentlich aufgrund dar streitgegenständlichen Mängelsymptome gemäß § 543 Abs. 1, 2 Nr. 2 BGB i. V. m. § 573 Abs. ı BGB.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Glaubhaftmachung:''' Schreiben vom 21.12.2021, Anlage A4&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mit [[Antwort_meiner_Anwaeltin_vom_25.01.22|Schreiben vom 25.01.2022]] wies der Antragsgegner die Kündigung zurück. Eine Pflichtverletzung des Beklagten läge nicht vor. Ein Schadensersatzanspruch des Klägers bestehe nicht. Ein Kündigungsgrund sei demnach nicht gegeben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mit [[Antwort_von_mir_vom_31.05.22|Schreiben vom 31.05.2022]] teilte der Antragsgegner dem Antragsteller mit, dass ein Mangel lediglich hinsichtlich des Fallrohrs auf der Dachterrasse gegeben sei. Das Fallrohr habe er beseitigt '''''Quatsch.  Ich habe das Fallrohr wieder angebracht.''''' Bei einer [[Wohnungsbesichtigung am 15.07.2022]] stellte der Antragsteller jedoch fest, dass die Regentonne lediglich an eine andere Stelle auf&lt;br /&gt;
==Seite 4==&lt;br /&gt;
Anerkennung der Schadensersatzpflicht dem Grunde nach auf. Gleichzeitig erfolgte die Abmahnung aufgrund des pflichtwidrigen Verhaltens des Beklagten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Glaubhaftmachung:''' [[Schreiben_vom_26.10.21_wegen_Schäden|Schreiben vom 26.10.2021]]''', Anlage A 3'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mit [[Antwort_Schäden_vom_03.12.21|Schreiben vom 03.12.2021]] wies der Beklagte die Schadensersatzansprüche des Klägers zurück. Die Fliesen unter der Badewanne seien lediglich herausgenommen worden und könnten wieder eingesetzt werden. Was bestritten wird. Hinsichtlich der übrigen unfachmännisch verfugten Fliesen habe er keine Schuld. Die Verfärbung an der Außenwand an der Dachterrasse sei nicht auf das Überlaufen der Regentonne zurückzuführen. Die Fenster würden keine Schäden aufweisen. Es seien lediglich Gebrauchsspuren vorhanden. Auch die Fußböden würden lediglich gewöhnliche Abnutzungsspuren aufweisen. Durch die Kompostkiste würde der Fußboden nicht beeinträchtigt werden. Auch die Türen und Türrahmen würden lediglich Gebrauchsspuren aufweisen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mit [[Außerordentliche_Kündigung,_hilfweise_ordentliche_Kündigung_vom_21.12.21|Schreiben vom 21.12.2021]] kündigte der Antragsteller das zwischen den Parteien bestehende Mietverhältnis außerordentlich und hilfsweise ordentlich aufgrund der streitgegenständlichen Mängelsymptome gemäß § 543 Abs. 1, 2 Nr. 2 BGB i.V.m. § 573 Abs. 1 BGB.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Glaubhaftmachung:''' Schreiben vom 21.12.2021, '''Anlage A4'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mit [[Antwort_meiner_Anwaeltin_vom_25.01.22|Schreiben vom 25.01.2022]] wies der Antragsgegner die Kündigung zurück. Eine Pflichtverletzung des Beklagten läge nicht vor. Ein Schadensersatzanspruch des Klägers bestehe nicht. Ein Kündigungsgrund sei demnach nicht gegeben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mit [[Antwort_von_mir_vom_31.05.22|Schreiben vom 31.05.2022]] teilte der Antragsgegner dem Antragsteller mit, dass in Mangel lediglich hinsichtlich des Fallrohrs auf der Dachterrasse gegeben sei. Das Fallrohr habe er beseitigt '''''Ich habe es wieder angebracht.'''''. Bei einer Wohnungsbesichtigung am 15.07.2022 stellte der Antragsteller jedoch fest, dass die Regentonne lediglich an eine andere Stelle auf&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Seite 5==&lt;br /&gt;
der Dachterrasse gestellt worden war und das Regenwasser darin nach wie vor über ein flexibles Rohr aufgefangen wird. '''''Das Fallrohr war wieder angebracht worden. Mittlerweile habe ich auch die blaue Regentonne abgeschafft.'''''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Glaubhaftmachung:''' Fotos vom 15.07.2022''', Anlage A5'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sobald die Regentonne voll ist, läuft sie Über und beschädigt die dahinter liegende Wand.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Da der Antragsgegner u.a. die streitgegenständlichen Mängelsymptome nicht beseitigte und Schadensursachen, insbesondere die Kompostkiste in der Küche, nicht entfernte, sprach der Antragsteller mit [[Schriftsatz_Gegenseite_vom_01.09.22|Schreiben vom 01.09.2022]] erneut die Kündigung aus.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Glaubhaftmachung:''' [[Schriftsatz_Gegenseite_vom_01.09.22|Schreiben vom 01.09.2022]]''', Anlage A 6'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Antragsgegner widersprach der Kündigung abermals. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ein Schadensersatzanspruch des Antragstellers kommt ebenfalls in Betracht.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Schäden an der Sachsubstanz der Mietsache, die durch eine Verletzung von Obhut- (sic!)&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
spflichten des Mieters entstanden sind, hat dieser nach §§ 280 Abs. ı, 241 Abs. 2 BGB i.V.m. mit dem Mietvertrag als Schadensersatz neben der Leistung zu ersetzen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Mieter hat nach § 241 Abs. 2 BGB die Pflicht zur schonenden Behandlung der Mietsache. Verletzt er diese, hat der Vermieter, hier der Antragsteller, einen Schadensersatzanspruch. Dies gilt unabhängig davon, ob es um einen Schadensausgleich während eines laufenden Mietverhältnisses oder nach dessen Beendigung geht.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Anspruch ergibt sich aus dem Mietvertrag.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mit Eigentumserwerb ist der Antragsteller in die bestehenden Rechte und Pflichten des Mietverhältnisses eingetreten. Demnach sind die sich aus dem Mietvertrag&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Seite 6==&lt;br /&gt;
ergebenden Ansprüche vollständig auf den Antragsteller übergegangen. Der vormalige Eigentümer ist hinsichtlich der Geltendmachung etwaiger Schadensersatzansprüche aus dem Mietverhältnis nicht mehr passivlegitimiert. Indes ist nunmehr der Antragsteller aktivlegitimiert. Es kommt nicht darauf an, wie sich die Eigentumsverhältnisse im Zeitpunkt der Schadensentstehung darstellten, Anspruchsvoraussetzung ist ein Schaden an der Mietsache. Anspruchsinhaber ist der Vermieter.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Antragsteller hat die Mängelsymptome bei der Besichtigung angemerkt und den Antragsgegner auf einen Schadensersatzanspruch hingewiesen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
3.&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
Die Beteiligten dieses Verfahrens waren nicht Prozessparteien des Verfahrens vor dem Landgericht Potsdam, Az. 13 S 68/13. Das [[Urteil_des_Landgerichts_vom_31.05.18|Urteil vom 31.05.2018]] entfaltet demnach keine Bindungswirkung gegenüber dem Antragsteller. Höchst vorsorglich wird ein lebenslanges Wohnrecht des Antragsgegners bestritten. Auch ist der derzeitige Krankheitszustand des Antragsgegners unklar. Dies hätte im Übrigen keine Auswirkungen auf einen Schadensersatzanspruch des Antragstellers.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
4.&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
Das selbstständige Beweisverfahren dient gerade dazu, durch eine vorweggenommene Beweisaufnahme des Gerichts Sachverhalte aufzuklären. Ein unzulässiges Ausforschungsbeweis liegt nicht vor.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ein Kostenvoranschlag hat weder die Beweiswirkung eines gerichtlichen Sachverständigengutachtens noch gibt er Aufschluss über Schadensumfang und Ursachen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Auch von einem Vermieter kann nicht verlangt werden, über eine hinreichend genaue Beschreibung der Mangelerscheinungen hinaus die ihm nicht bekannte Ursache der Symptome zu bezeichnen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
M.&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
Rechtsanwalt&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Beglaubigt&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
J. Justizbeschäftigte&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
Siegel des Amtsgericht Potsdam&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Lenz</name></author>	</entry>

	<entry>
		<id>http://cvo6wiki.de/Wiki/index.php/Schriftsatz_Gegenseite_vom_01.09.22</id>
		<title>Schriftsatz Gegenseite vom 01.09.22</title>
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				<updated>2022-12-08T23:32:06Z</updated>
		
		<summary type="html">&lt;p&gt;Lenz: Die Seite wurde neu angelegt: „M.&amp;lt;br&amp;gt; Rechtsanwalt  Einwurf Einschreiben &amp;lt;br&amp;gt; Oliver Lenz&amp;lt;br&amp;gt; Carl-von-Ossietzky-Str. Nr. 6&amp;lt;br&amp;gt; 14471 Potsdam  Potsdam, 01.09.2022  &amp;lt;b&amp;gt;W. ./. Lenz, Oliver&amp;lt;br&amp;gt;…“&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;M.&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
Rechtsanwalt&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Einwurf Einschreiben &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
Oliver Lenz&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
Carl-von-Ossietzky-Str. Nr. 6&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
14471 Potsdam&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Potsdam, 01.09.2022&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;b&amp;gt;W. ./. Lenz, Oliver&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
Mietverhältnis - außerordentliche Kündigung, hilfsweise ordentliche Kündigung&amp;lt;/b&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sehr geehrter Herr Lenz,&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
bekanntlich vertreten wir die rechtlichen Interessen des W. Im Rahmen der am 15.07.2022 durchgeführten Wohnungsbesichtigung zeigte sich, dass die mit Schreiben vom 26.10.2021 angemahnten Mängel, welche ebenfalls Gegenstand der mit Schreiben vom 21.12.2021 erklärten Kündigung waren, nach wie vor existieren und durch Sie nicht beseitigt worden sind. Im Einzelnen handelt es sich um folgende Mängel:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1.&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
Im Bad haben Sie ohne entsprechende Zustimmung einen Teil der Fliesen unterhalb der Badewanne '''''richtig: zwei Fliesen unterhalb der Badewanne, damit ich die Badewanne mit Hilfe des Personenlifters benutzen kann.  Die herausgenommenen Fliesen sind unbeschädigt und können wieder eingesetzt werden.''''' selbst sowie an diversen anderen Stellen '''''falsch: „andere Stellen“ gibt es nicht''''' herausgenommen. Zwei Fliesen fehlen gänzlich. An anderen Stellen wurden die Fliesen unfachmännisch wieder eingesetzt '''''Richtig: Eine Fachfirma hatte die Fliesen herausgenommen, um ein leckendes automatisches Entlüftungsventil auszutauschen, und nach der Reparatur die Fliesen nicht wieder eingesetzt. Der Einfachheit halber habe ich das selbst vorgenommen. Und klar: Ich bin kein Fachmann!''''' und diese zum Teil beschädigt. '''''Falsch: Da wurde nichts beschädigt''''' Dies stellt eine Beschädigung der Mietsache dar. Die Fiesen sind nach wie vor beschädigt. Eine Schadensbeseitigung erfolgte nicht.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
2.&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
Des Weiteren steht nach wie vor eine Holzkiste mit Kompost auf dem Fußboden der Wohnküche. Durch den Komposthaufen wird Ungeziefer angelockt bzw. enthalten Komposthaufen regelrecht Ungeziefer '''''Gäbe es Ungeziefer, würde ich das bemerken'''''. Diese führen zu einer Steigerung des Risikos von Beschädigungen der Mietsache. Es zeigte sich bei der Begehung, dass der unter dem Komposthaufen vorhandene Holzfußboden gelitten hat. Der Fußboden ist morsch und beginnt zu faulen. Er weist eine schwarze Verfärbung auf '''''Vor mehr als zehn Jahren stand diese Kiste direkt auf dem Fußboden. Dadurch ging in der Tat die Lackschicht auf den Dielen verloren, und die Dielen sind roh und damit grau statt gelb. Mittlerweile steht die Kiste auf massiven Holzklötzern und damit ist eine weitere Schädigung des Fußbodens ausgeschlossen'''''. Es liegt hier &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Seite 2==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
auch eine Beschädigung vor, die auf ein vorsätzliches, pflichtwidriges Verhalten Ihrerseits zurückzuführen ist. Sie sind trotz der dahingehenden Abmahnung und erfolgten Kündigung nicht gewillt, an&lt;br /&gt;
diesem Zustand etwas zu ändern.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
3.&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
Durch die Benutzung Ihrer Treppenraupe wurde das Treppenhaus erheblich beschädigt. Die Stufen der Treppe sowie die Türrahmen, Türen und der Putz weisen erhebliche Schrammen und Absplitterungen auf. Die Abnutzung geht deutlich über das Übliche hinaus. Ursache der Schäden ist Ihr unsachgemäßer Umgang und Ihre mangelnde Sorgfalt. '''''Die Behauptungen der Gegenseite mal dahingestellt: Beim Treppenhaus handelt  es sich um Gemeinschaftseigentum aller Wohnungsbesitzer. Ohne Beschluß der WEG (Wohnungseigentümergemeinschaft) geht hier gar nichts!'''''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
4.&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
Der Briefkasten ist nach wie vor verunstaltet und überklebt. Ferner haben Sie Namen ergänzt '''''Richtig, die Nachnamen meiner Kinder und der Nachname der Mutter meines jüngsten Kindes. Wo ist das Problem?''''' und lassen ohne ersichtliche Genehmigung dritte Personen bei sich leben. '''''Quatsch. '''''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zudem stellen Sie laut Ihrer eigenen Aussage im Rahmen der Wohnungsbesichtigung vom 23.09.2021 Personen, die nicht in Ihrer Wohnung wohnhaft sind, die Anschrift des Mietobjekts als amtliche Meldeadresse zur Verfügung. Dies soll laut ihrer eigenen Auskunft auch Herrn G. zutreffen. '''''Das war eine kurze Zeit und vor Jahren tatsächlich der Fall. Ich tat Herrn G. damals den Gefallen, Herr G. war Assistent bei mir.''''' Auch hier sind Sie nicht bereit, sich vertragstreu zu verhalten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
5.&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
Den Regenablauf des Daches haben Sie durch Anbringung eines flexiblen Rohrs ohne Genehmigung verändert. Nach wie vor wird über das Rohr Regenwasser in einer Regentonne aufgefangen, welches bei erhöhtem Wasserstand überläuft. Dadurch entsteht an den dahinterliegenden Wänden eine erhöhte Feuchtigkeit und grüner pflanzlicher Bewuchs. Ein ungehinderter Ablauf des Regenwassers in die dafür vorgesehene Rinne im Boden ist durch das Auffangen des Regenwassers nicht mehr gewährleistet. Zudem ist eine Reinigung der Ablaufrinne durch die sich darüber befindliche Regetonne (sic!) sowie zahlreiche Pflanztöpfe nicht möglich. Hierdurch ist der ordnungsgemäße Ablauf des Regenwassers ebenfalls unmöglich. Trotz mehrfacher Aufforderung sind Sie nicht bereit, den ursprünglichen Zustand wieder herzustellen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
6.&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
Hinsichtlich der Blumenkästen sind Sie ebenso wenig einsichtsbereit. Eine Absturzsicherung fehlt weierhin. Sie sind nicht gewillt, diese zu installieren und verweisen darauf, dass diese nicht nötig sei. In Anbetracht des von Ihnen beschriebenen Gewichts der Blumenkästen geht von diesen eine äußerst hohe Gefahr für Leib und Leben aus. '''''Ja, ja, das ist ja auch erst seit 15 Jahren so. Mit Grauen erinnere ich mich daran, wie ich jeden Morgen die Leichen unter meinem Balkon wegräumen mußte. Davon abgesehen, habe ich um des lieben Friedens willen die Blumenkästen auf den Boden gestellt. ''''' &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
7.&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
Die Fenster zur Straßenseite sind stark verschlissen. Von den Fensterrahmen platzt die Farbe ab, das Holz der Rahmen verfault und ist morsch. In den Doppelkästen der Fenster sammelt sich Kondenswasser. Offensichtlich sind Sie ihrer Sorgfaltspflicht nicht nachgekommen. Hätten Sie die Feuchtigkeit zwischen den Fenstern entfernt, würden die Rahmen nicht faulen. An der Tür zum Balkon sowie an dem Küchenfenster bildet sich Schimmelpilz. Die Ursache dieser Mängel ist offensichtlich auf Ihr ungenügendes Heiz- und Lüftungsverhalten zurückzuführen. Die Fenster wurden im Jahr 2002 vollständig erneuert.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
8.&lt;br /&gt;
==Seite 3==&lt;br /&gt;
Die Türen in der Wohnung sind bemalt und weisen erhebliche Schrammen und Dellen auf. Insbesondere der Türrahmen zum Badezimmer weist erhebliche Furchen von einer Tiefe bis zum 1,5 cm auf. Die Mängel sind darauf zurück zu führen, dass die Badezimmertür lediglich 70 cm breit ist und damit für die Benutzung mit einem Rollstuhl vollkommen ungeeignet ist. Dennoch fahren Sie mit Ihrem Rollstuhl '''''Wie kommt das, wo doch die Badezimmertür „für [] Rollstuhl vollkommen ungeeignet ist?“ durch die Tür und verursachen aufgrund der Unachtsamkeit erhebliche Schäden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
9.&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
Im Übrigen verweisen wir auf unsere Schreiben vom 26.10.2021 und 21.12.2021. Die Wohnung befindet sich insgesamt in einem sehr schlechten Zustand. Trotz mehrfacherer (sic!) Aufforderung haben Sie die Schäden nicht beseitigt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Vor diesem Hintergrund ist unserem Mandanten ein weiteres Festhalten am Mietvertragsverhältnis nicht zuzumuten. Das hierfür notwendige Vertrauen besteht nicht mehr. Namens und in Vollmacht unseres Mandanten sowie unter Hinweis auf die beigefügte auf uns lautende Original Vollmacht erklären wird (sic!) die&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''außerordentliche Kündigung&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
des Mietverhältnisses, &amp;lt;i&amp;gt;hilfsweise&amp;lt;/i&amp;gt; die&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''ordentliche Kündigung'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
des Mietverhältnisses.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Kündigungen werden auf [https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__543.html § 543 Abs. 1, 2 Nr. 2 BGB] i.V.m. [https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__573.html § 573 Abs. ı BGB] gestützt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Einer Verlängerung des Mietverhältnisses gem. [https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__545.html § 545 BGB] widersprechen wir namens und in Vollmacht unseres Mandanten bereits jetzt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Unser Mandant ist aus den o.g. Gründen zur außerordentlichen, hilfsweise ordentlichen Kündigung des Mietverhältnisses berechtigt. Trotz mehrfacher Abmahnung haben Sie Ihr pflichtwidriges Verhalten nicht eingestellt. Vielmehr bekräftigen Sie weiterhin Ihren pflichtwidrigen und insbesondere zerstörerischen Umgang mit der Mietsache. Das für ein Dauerschuldverhältnis notwendige Vertrauen haben Sie damit zerstört. Unserem Mandanten ist nicht mehr zuzumuten, mit Ihnen in einem Vertragsverhältnis zu stehen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Unser Mandant gewährt Ihnen eine Räumungsfrist bis zum 30.09.2022. Wir haben Sie aufzufordern, die Kündigung uns gegenüber bis zum 21.09.2022 zu bestätigen. Gleiches gilt für den Räumungstermin.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mit freundlichen Grüßen&lt;br /&gt;
gez. M.&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
Recntsanwalt&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;u&amp;gt;Anlage&amp;lt;/u&amp;gt;&lt;br /&gt;
Originalvollmacht&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Lenz</name></author>	</entry>

	<entry>
		<id>http://cvo6wiki.de/Wiki/index.php/Schriftsatz_vom_17.11.22</id>
		<title>Schriftsatz vom 17.11.22</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="http://cvo6wiki.de/Wiki/index.php/Schriftsatz_vom_17.11.22"/>
				<updated>2022-12-08T22:21:59Z</updated>
		
		<summary type="html">&lt;p&gt;Lenz: Die Seite wurde neu angelegt: „Kanzlei Damrow  Rechtsanwältin Katja Damrow&amp;lt;br&amp;gt; Fachanwältin für Bau- und Architektenrecht&amp;lt;br&amp;gt; Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht  Rechtsan…“&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;Kanzlei Damrow&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Rechtsanwältin Katja Damrow&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
Fachanwältin für Bau- und Architektenrecht&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Rechtsanwältin Franziska-Josephine Kuba&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(angestellt)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Telefon: 0331/76 99 00 - 0&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
Fax: 0331/76 99 00 - 11&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
E-Mail: info@kanzlei-damrow.de&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
beA: Katja Damrow&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Ich stelle zu!&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
17. November 2022&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''26 H 3/22&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In der Sache&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Lenz ./. W. (selbst. Beweisverfahren)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
erlaube ich mir, wie folgt auf den Schriftsatz der Gegenseite vom 25.10.2022 zu reagieren und bitte höflichst um erneute Übersendung der Anlagen A 1 und A 2, auf welche sich der Schriftsatz vom 01.09.2022 bezieht.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Es liegt kein rechtliches Interesse für ein selbstständiges Beweisverfahren in dem beantragten Ausmaß vor. Das rechtliche Interesse an der Feststellung ergibt sich aus dem Interesse an der Beweissicherung für ein Hauptsacheverfahren.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Feststellung der Mängelsymptome in dem beantragten Umfang ist nicht erforderlich. Der Antragssteller gibt an, ein Interesse an der Benennung eines konkreten Schadenumfangs zu haben. Das Interesse an der Darstellung eines konkreten Schadenumfangs ergibt sich nicht aus dem Gesetz, weil es um ein rechtliches Interesse geht. Der Wortlaut gibt dies nicht her. Der Antragssteller gibt auch an, ein rechtliches Interesse an der Klärung der Beweisfragen zu&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Seite 2==&lt;br /&gt;
haben. Hierbei handelt es sich jedoch um Aspekte die der rechtlichen Klärung und daher grade (sic!) nicht einem selbstständigen Beweisverfahren unterliegen. Aufgabe des selbstständigen Beweisverfahrens ist es, den Zustand einer Sache, die Ursache eines Sachmangels und den Aufwand des Sachmangels festzustellen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Zustand der Mietsache beziehungsweise die beschriebenen Mängelsymptome sind hier wie bereits ausgeführt überwiegend unstreitig. Die Ursache der Sachmängel ebenfalls. Die Ursache der Schäden kann insoweit nicht durch einen Sachverständigen geklärt werden, solange es sich um rechtliche Erwägungen handelt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;u&amp;gt;Badfliesen&amp;lt;/u&amp;gt;&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
Die Fliesen sind unstreitig entfernt worden. Der Zustand der Sache steht daher fest. Die Ursache liegt darin, dass jemand diese Fliesen weggenommen hat. Wer das war, kann in einem Sachverständigengutachten nicht geklärt werden. Alles weitere, was der Antragssteller geklärt haben möchte (ob es hierzu eine&lt;br /&gt;
Genehmigung gab, ob es unter den vertragsgemäßen Gebrauch fällt und ob deswegen ein Kündigungsgrund gegeben sein könnte), ist rechtlicher Natur und daher Sache eines Hauptsachverfahrens und nicht eines Gutachtens im selbstständigen Beweisverfahren.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;u&amp;gt;Dachterrasse&amp;lt;/u&amp;gt;&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
Das Wasser wurde unstreitig in einer Regentonne aufgefangen. Ich bestreite, dass die Regentonne derart voll wurde, dass Wasser überlief und dadurch ein Schaden entstand. Die Wände hinter der Regentonne weisen eine erhöhte Feuchtigkeit und einen pflanzlichen Bewuchs auf. Der Zustand der Sache steht daher fest. Die Ursache ist streitig.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;u&amp;gt;Fenster&amp;lt;/u&amp;gt;&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
Ein rechtliches Interesse an der Feststellung der Schadensursache der Fenster ist gegeben. Es wird jedoch bestritten, dass die Holzfenster ohne Instandhaltung deutlich mehr als 20 Jahre überdauern.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Seite 3==&lt;br /&gt;
&amp;lt;u&amp;gt;Fußboden&amp;lt;/u&amp;gt;&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
Ich bestreite, dass das übliche Maß der Nutzung hinsichtlich des Fußbodens überschritten wird und der Schaden allein auf die Kompostierung zurückzuführen ist.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ich bestreite, dass der Fußboden derart durch den Rollstuhl des Antraggegners beansprucht wird, dass dies über den vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache hinaus geht und weise vorsorglich hinsichtlich der Ermittlung des Aufwands der Beseitigung auf den Einwand „neu für alt&amp;quot; hin. Der Fußboden wäre auch ohne die von den Antragstellern vorgebrachten vermeintlichen Pflichtverletzungen des Antragsgegners „Kompostkiste&amp;quot; und „Nutzung mit Rollstuhl“ nach mehr als 20 Jahren derart abgenutzt, dass eine vollständige Instandsetzung notwendig wäre.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wenn der Beweisbeschluss gefasst wird, ist der Sachverständige dahingehend zu befragen: Wäre der Fußboden auch ohne Kompostkiste und Rollstuhlnutzung instandsetzungsbedürftig?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die unstreitigen Mängel kann der Anspruchsteller gerichtlich geltend machen. Dies hat er bisher nicht getan. Das selbstständige Beweisverfahren dient keinem Selbstzweck, sondern soll den Rechtsfrieden fördern oder den Prozess ermöglichen. Beides ist für den vorliegenden Fall nicht der Fall.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ein Anspruch auf Schadenersatz besteht dem Grunde nach nicht. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zum Zeitpunkt, in dem vermeintliche Schäden an der Mietsache entstanden sind, war der Antragsteller noch nicht Eigentümer. Er tritt zwar in die Rechte und Pflichten, die sich aus dem Mietvertrag ergeben gemäß §566 Abs. 1 BGB ein. Er kann jedoch keinen Schadenersatzanspruch des Voreigentümers gegen den Antragsgegner geltend machen. Er kann keine Ansprüche geltend machen, die bereits vor seinem Eintritt in das Mietverhältnis entstanden sind. So hat der Anspruchsteller zum Beispiel auch keinen Anspruch auf die&lt;br /&gt;
Mietzinszahlung aus dem März 2015, selbst wenn der Antragsgegner diese Miete nicht gezahlt hätte (und keine Verjährung einwenden würde). Der Anspruch auf die Miete 2015 ist vor seinem Eintritt in das Mietverhältnis entstanden und der Anspruch ist zugunsten des ehemaligen Eigentümers entstanden. So verhält es sich auch mit den möglichen Schadenersatzansprüchen. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Diese sind zugunsten des ehemaligen Eigentümers entstanden und können&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Seite 4==&lt;br /&gt;
nicht von dem Anspruchsteller geltend gemacht werden. Vielmehr stehen dem Anspruchsteller diesbezüglich die Gewährleistungsrechte aus dem Kaufvertrag gegenüber dem ehemaligen Eigentümer zu. Es kann nicht zu Lasten des Antragsgegners gehen, dass der Anspruchsteller mangelbehaftetes Eigentum erworben hat.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Auch die Vorbereitung einer Räumungsklage hat mit diesem selbstständigen Beweisverfahren nichts zu tun. Der Antragsteller rügt lediglich Mängel aus dem Zeitraum, bevor er Eigentümer wurde. Er kann keine Kündigung auf die Mängel stützen, die bereits bei Eigentumserwerb vorhanden waren.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Vorsorglich weise ich darauf hin, dass das [[Urteil_des_Landgerichts_vom_31.05.18|Urteil des Landgericht Potsdams mit dem AZ. 13 S 68/13]] gegenüber dem Antragsteller Wirkung entfaltet. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Antragsgegner kann sich auf sein Recht auf Verbleib in der Mietwohnung auf unbestimmte Zeit berufen und dieses ist rechtskräftig auch gegenüber dem neuen Eigentümer festgestellt. Das ergibt sich aus [https://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__325.html § 325 Abs. 1 ZPO].&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wie das Gericht aus dem damals eingeholten Gutachten ersehen kann, kann jeder Stress zur massiven Gesundheitsverschlechterung bis hin zum Versterben des Antragsgegners führen. Diesen Stress verursacht das hiesige Verfahren mit Sicherheit. Der Zweck des Verfahrens kann aber nicht darin liegen, dem Antragsgegner durch möglichst viele Verfahren möglichst viel Stress zuzufügen, damit sich das Räumungsverfahren dann von allein erledigt, weil der Stress die prognostizierte Folge beim Antragsgegner auslöst.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Franziska-Josephine Kuba&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
Rechtsanwältin&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Lenz</name></author>	</entry>

	<entry>
		<id>http://cvo6wiki.de/Wiki/index.php/Schreiben_von_W._vom_08.06.22</id>
		<title>Schreiben von W. vom 08.06.22</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="http://cvo6wiki.de/Wiki/index.php/Schreiben_von_W._vom_08.06.22"/>
				<updated>2022-12-07T20:20:45Z</updated>
		
		<summary type="html">&lt;p&gt;Lenz: Lenz verschob Seite Schreiben von W. vom 08.06.22 nach Schreiben der Gegenseite vom 08.06.22&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;Rechtsanwaltskanzlei&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Per Bote&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Oliver Lenz&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
Carl-von-Ossietzky-Str. Nr. 6&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
14471 Potsdam &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Potsdam, 08.06.2022&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
W. ./. Lenz, Oliver&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
Mietverhältnis Carl-von-Ossietzky-Str. Nr. 6 in 14471 Potsdam, ordentliche Kündigung&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sehr geehrter Herr Lenz,&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
unter der Beifügung einer uns entsprechend legitimierenden Vollmacht im Original zeigen wir nochmals an, dass uns W. mit der Wahrnehmung seiner rechtlichen Interessen beauftragt hat. Wir dürfen Sie höflichst bitten, die weitere Korrespondenz in dieser Angelegenheit allein über unser [] Büro zu führen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Unser Mandant ist in der Zwischenzeit als Eigentümer im Wohnungsgrundbuch eingetragen. Daher besteht zwischen Ihnen und unserem Mandanten ein Mietvertrag über die Wohnung Nr. 8 in der Carl-von-Ossiertzky-Str. Nr. 6 in Potsdam im 3. Obergeschoss, bestehend aus 4 Zimmer, Küche, Bad, Flur, Balkon und Kellerraum. Im Namen unseres Mandanten erklären wir unter Beweis auf die in der Anlage beigefügten Originalvollmacht die &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Kündigung&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
des zwischen Ihnen und unserem Mandanten bestehenden Mietvertrages über die obengenannte Wohnung und sämtliche möglicherweise bestehenden Mietverträge, Gestattungen oder&lt;br /&gt;
==Seite 2==&lt;br /&gt;
sonstige Nutzungsverträge bezüglich der Liegenschaft in der Carl-von-Ossietzky-Str. Nr. 6 in Potsdam, insbesondere auch die Nutzung des Gartens, des Hofes, seien sie mündlicher oder schriftlicher Art, gleich aus welchem Rechtsgrund und unabhängig davon, ob und wie Sie diese derzeit nutzen. Die Kündigung erfolgt über sämtliche Miet- und Nutzungsverträge sowie sowie Gestattungen mit Wirkung zum&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''31.03.2023.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sollte die Kündigung nicht fristgerecht sein, erfolgt diese zum nächst möglichen Zeitpunkt. Einer Verlängerung des Mietverhältnisses gem. BGB § 545 BGB widersprechen wir namens und mit Vollmacht unseres Mandanten bereits jetzt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Unser Mandant hat ein berechtigtes Interesse an der Beendigung des Mietverhältnisses. Er benötigt die von Ihnen genutzte Wohnung für seine []  sowie seinen Enkel [] (§ 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB). Da das Gesetz dies verlangt, erläutern wir Ihnen den geltend gemachten Eigenbedarf wie folgt:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1.&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
Unser Mandant benötigt die von Ihnen genutzte Wohnung für seine Tochter und seinen Enkel. Die Tochter unseres Mandanten, [], ist [] Jahre alt und woht mit ihrem [], geboren am [].2022, momentan in einer 2,5 Zimmer Wohnung in der [] in []. Diese hat eine Größe von ca. 64,57 m².&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
2.&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
Es ist der Wunsch unseres Mandanten als auch dessen Tochter, in die von ihnen genutzte Wohnung einzuziehen. Die bisherige Wohnsituation ist für die Tochter unseres Mandanten nicht weiter hinnehmbar. Es ist der Wunsch der Tochter, zusammen mit ihrem Lebensgefährten [], in die derzeit von Ihnen genutzte Wohnung einzuziehen und dort einen gemeinsamen Haushalt zu begründen. Ihre Wohnung verfügt über deutlich mehr Platz und neben einem Wohnzimmer sowie Schlafzimmer, über ein separates Kinderzimmer als auch Zimmer, die als Arbeitszimmer für die Tochter unseres Mandanten und deren Lebensgefährten dienen. Beide arbeiten von Zuhause. Darüber hinaus verfügt Ihre Wohnung über einen Balkon. Auch eine Gartennutzung ist möglich. Die Wohnung in der [] verfügt über keinen Balkon. Hier kann auch die Tochter unseres Mandanten keinen Garten nutzen. Es ist der Wunsch der Tochter unseres Mandanten und deren Lebensgefährten, den zur Wohnung gehörenden Balkon, als auch den Garten, zu nutzen, insbesondere für berufliche Zwecke.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
3.&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
Wir halten im Ergebnis fest, dass die von Ihnen genutzte Wohnung für unseren Mandanten und dessen Tochter dringend benötigt wird. Eine Alternativwohnung kann unser Mandant nicht anbieten, da ihm weiterer Wohnraum momentan nicht zur Verfügung steht.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
4.&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
Wir weisen darauf hin, dass Sie dieser Kündigung gem. § 547 BGB widersprechen können, wenn die Beendigung des Mietverhältnisses für Sie, Iher Familie oder einen anderen Angehörigen Ihres Haushalts eine Härte bedeuten würde, die aufgrund des berechtigten Interesses unseres Mandanten nicht zu rechtfertigen ist. Der Widerspruch ist schriftlich uns gegenüber zu erklären. Unser Mandant kann&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Seite 3==&lt;br /&gt;
die Fortsetzung des Mietverhältnisses ablehnen, wenn Sieden Widerspruch nicht spätestens zwei Monate vor Beendigung des Mietverhältnisses erklären. Im Falle der Ausübung des Widerspruchs bitten wir binnen gleicher Frist um schriftliche Darlegung der Gründe.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
5.&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
Wir weisen darauf hin, dass an den bisherigen Kündigungen aufgrund der Beschädigung der Mietsache festgehalten wird. Hier konnte auch eine Änderung Ihres Verhaltens nicht gesehen werden. Sie gehen weiterhin nicht pflegsam mit der Mietsache um. In diesem Zusammenhang war festzustellen, dass Sie Ihre Treppenraupe im Hausflur direkt vor der Treppe auf Seiten des Geländers stets stehen lassen. Dies führt zu Behinderungen im Treppenflur, insbesondere kann das Treppengeländer von anderen Mietern und Nutzern nicht genutzt werden. Es sollte Ihnen ein Leichtes sein, die Raupe auch in Ihren Keller zu verbringen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Vor dem Hintergrund der anhaltenden Vertragsverstöße erklären wir nochmals die&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''ordentliche Kündigung&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
des Mietverhältnisses. Auch hier wird einer Verlängerung des Mietverhältnisses gemäß § 545 BGB ausdrücklich widersprochen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
6.&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
Bitte geben Sie sämtliche Räume, die Gegenstände des Mietvertrages und sämtliche sonst von Ihnen genutzten Räume und Flächen eingeschlossen, spätestens bis zum 31.03.2023 heraus und vereinbaren Sie hierzu einen Abgabetermin bis zum 31.12.2022.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ferner bitten wir um kurze Eingangsbestätigung sowie Bestätigung, dass die Kündigung Ihrerseits akptiert wird. Ihrer Antwort sehen wir bis zum 30.07.2022 entgegen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
7.&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
In diesem Zusammenhang weisen wir darauf hin, dass auch die Möglichkeit besteht, dass Sie in die Tochter unseres Mandanten zur Zeit genutzte Wohnung ggf. einziehen könnten. In dem Haus ist ein Fahrstuhl vorhanden, der Ihnen ein Erreichen der Wohnung deutlich erleichert (sic!).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mit freundlichen Grüßen&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
gez. M.&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
Rechtsanwalt&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;u&amp;gt;Anlage&amp;lt;/u&amp;gt;&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
Originalvollmacht&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Lenz</name></author>	</entry>

	<entry>
		<id>http://cvo6wiki.de/Wiki/index.php/Antwort_von_mir_vom_31.05.22</id>
		<title>Antwort von mir vom 31.05.22</title>
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				<updated>2022-12-06T20:21:44Z</updated>
		
		<summary type="html">&lt;p&gt;Lenz: Die Seite wurde neu angelegt: „&amp;lt;pre&amp;gt;Oliver Lenz Carl-von-Ossietzky-Str. 6 14471 Potsdam Tel. 0331-90 23 95   W. &amp;lt;/pre&amp;gt; Potsdam, 31.05.2022  &amp;lt;b&amp;gt;Ihr Schreiben vom 19.5.2022, Begehung&amp;lt;/b&amp;gt;   Seh…“&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;&amp;lt;pre&amp;gt;Oliver Lenz&lt;br /&gt;
Carl-von-Ossietzky-Str. 6&lt;br /&gt;
14471 Potsdam&lt;br /&gt;
Tel. 0331-90 23 95 &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
W.&lt;br /&gt;
&amp;lt;/pre&amp;gt;&lt;br /&gt;
Potsdam, 31.05.2022&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;b&amp;gt;Ihr Schreiben vom 19.5.2022, Begehung&amp;lt;/b&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sehr geehrt… W.,&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
ich bin einverstanden, daß Sie sich persönlich von der Mängelbeseitigung in der Wohnung überzeugen. Nach meiner Meinung kann das aber nur die Situation mit dem Fallrohr auf dem Balkon betreffen. Alle anderen Vorhaltungen gemäß des [[Schreiben_vom_26.10.21_wegen_Schäden|Schreibens von RA M. vom 26.10.21]] halte ich für unbegründet. Ich habe dies in meinem [[Antwort_Schäden_vom_03.12.21|Schreiben vom 03.12.21]] ausführlich erläutert. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Insofern stimme ich einer weiteren Besichtigung, außer eben des Balkons, nicht zu. Ich sehe keinen Grund, warum nach so kurzer Zeit (8 Monate) eine erneute Wohnungsbesichtigung stattfinden soll.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Dem vorgeschlagenen Termin am 2.6. ist mir leider nicht möglich wahrzunehmen. Ich schlage den Freitag, 3.6., zu einer beliebigen Zeit vor, oder den Freitag, 10.6., zeitlich ebenso.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bitte teilen Sie mir Ihren Wunschtermin mit; gerne per AB.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mit freundlichen Grüßen&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Oliver Lenz&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Lenz</name></author>	</entry>

	<entry>
		<id>http://cvo6wiki.de/Wiki/index.php/Schreiben_der_Gegenseite_wegen_Besichtigung_vom_23.11.21</id>
		<title>Schreiben der Gegenseite wegen Besichtigung vom 23.11.21</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="http://cvo6wiki.de/Wiki/index.php/Schreiben_der_Gegenseite_wegen_Besichtigung_vom_23.11.21"/>
				<updated>2022-12-06T19:57:45Z</updated>
		
		<summary type="html">&lt;p&gt;Lenz: Die Seite wurde neu angelegt: „Kanzlei …&amp;lt;br&amp;gt; M.&amp;lt;br&amp;gt; Fachanwalt für Miet- u. Wohnungeigentumsrecht  Herrn&amp;lt;br&amp;gt; Oliver Lenz&amp;lt;br&amp;gt; Carl-von-Ossietzky-Str.Nr.6 '''''sic!'''''&amp;lt;br&amp;gt; 14471 Potsdam  …“&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;Kanzlei …&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
M.&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
Fachanwalt für Miet- u. Wohnungeigentumsrecht&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Herrn&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
Oliver Lenz&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
Carl-von-Ossietzky-Str.Nr.6 '''''sic!'''''&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
14471 Potsdam&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Potsdam, 23.11.2021&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''W. ./. Lenz, Oliver'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sehr geehrter Herr Lenz, &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im Nachgang zu unserem [[Nachgang_vom_10.11.21|Schreiben vom 10.11.2021]] habe wir keine Reaktion Ihrerseits verzeichnen können. Unser Mandant besteht weiterhin auf eine kurzfristige Besichtigung der Wohnung, insbesondere im Hinblick auf dessen (sic!) Zustand. Wir schlagen Ihnen daher folgende Termine vor: &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Dienstag, den 07.12.21 von 09:00 bis 18:00 Uhr &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
Mittwoch, den 08.12.21 von 13:00 bis 18:00 Uhr &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
Donnerstag, den 09.12. 21 von 09:00 bis 12:00 Uhr.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wir dürfen Sie höflich bitten, einen der Termine zu bestätigen und Zugang zu gewähren. Ihrer Antwort sehen wir abschließend bis zum &amp;lt;u&amp;gt;02.12.2021&amp;lt;/u&amp;gt; entgegen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sollten Sie die gesetzte Frist fruchtlos verstreichen lassen bzw. unserem Mandanten keinen Zugang gewähren, werden wir empfehlen, die notwendigen Schritte in die Wege zu leiten. Wir hoffen jedoch, dass dies nicht erforderlich sein muss.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mit freundlichen Grüßen&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
gez.&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
M.&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
Rechtsanwalt&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Lenz</name></author>	</entry>

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