Ergaenzung Antrag Kostenuebernahme bei CCSVI
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Version vom 2. April 2011, 02:41 Uhr von Lenz (Diskussion | Beiträge)
Oliver Lenz Carl-von-Ossietzky-Str. 6 14471 Potsdam 0331 – 90 23 95 lenz@cvo6.de BARMER – GEK Helene-Lange-Str. 14403 Potsdam Potsdam, 9.10.2010 Antrag auf Kostenübernahme Sehr geehrte Damen und Herren,
in Ergänzung zu meinem Kostenübernahmeantrag vom 18.10.2010 möchte ich Sie zur Unterstreichung der Dringlichkeit auf zwei Videos von mir aufmerksam machen. Nämlich http://www.youtube.com/watch?v=zDa214tpPtg und http://www.youtube.com/watch?v=GT6s-yIMnGM Dort gehe ich am 27.10.2010 meine Treppe rauf bzw. runter (ich muß zu meiner Physiotherapie).
Vorsichtshalber möchte ich Sie auch auf folgendes Urteil des Bundessozialgerichts aufmerksam machen:
BSG Urteil vom 4.4.2006 Az.: B 1 KR 7/05 R
Leistungspflicht der GKV bei lebensbedrohenden oder tödlich verlaufenden Krankheiten
- Die Entscheidung des Bundessozialgerichts betrifft die Leistungspflicht der Gesetzlichen Krankenversicherung in Fällen einer lebensbedrohenden oder tödlich verlaufenden Erkrankung […] Versicherte der Gesetzlichen Krankenversicherung haben in notstandsähnlichen Situationen unter engen Voraussetzungen Anspruch auf Versorgung mit arzneimittelrechtlich in Deutschland bzw. EU-weit nicht zugelassenen Import-Fertigarzneimitteln.
Das Schleswig-Holsteinische Landessozialgericht führt in seinem Urteil aus, dass Multiple Sklerose den lebensbedrohlichen oder regelmäßig tödlich verlaufenden Erkrankungen im Sinne der bundesverfassungsgerichtlichen Entscheidung vom 6.12.2005 (Az.: 1 BvR 347/98) gleichzustellen ist.
Auch nach Maßgabe dieses Urteiles steht mir zweifellos die beantragte Kostenübernahme zu. Ich erwarte Ihren positiven Bescheid.
Mit freundlichen Grüßen
Oliver Lenz