Beweisbeschluß des Amtsgerichts 10/2012

Aus cvo6
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Abschrift

24 C 221/12 (Geschäftsnummer)

Amtsgericht Potsdam

Beweisbeschluss

In dem Rechtsstreit C., J. ./. Lenz, Oliver u.a.

hat das Amtsgericht Potsdam beschlossen:

I. Es soll Beweis erhoben werden über die Behauptungen der Beklagten, dass

  1. seine zwei minderjährigen Kindern, für die er das Sorgerecht habe regelmäßig bei ihm in der Schulzeit jeden Freitag und Samstag schliefen und dass der Beklagte sie ansonsten nicht besuchen könne, da sie im 2. OG wohnten, wobei jenes Haus über ein derart enges Treppenhaus verfüge, dass die Treppenraupe dort eingesetzt werden könne;
  2. die erwachsenen Kinder des Beklagten regelmäßig kämen und dem Beklagten helfen würden;
  3. die Nachbarn die Situation des Beklagten kennen würden und eine Art Notfallnetz bilden würden und dass zum Beispiel der Beklagte am 18.02.2012 nicht mehr der Lage gewesen, sich aufzurichten und habe um Hilfe gerufen, bis die Nachbarin Eva Müller dies gehört und ihn erlöst habe
  • durch Vernehmung der Zeuginnen und Zeugen D., ...straße ..., 14471 Potsdam, zu Ziff. 1
  • H. und F. L. zu laden über die Beklagten, zu Ziff. 2
  • M., ...-Straße,14471 Potsdam, zu Ziff. 3
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